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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Vielleicht, weil er das MSR als augenkrebsauslösendes Monstrum sieht - wie ich auch? Als Liberaler kann meinetweger jeder, der es toll findet, mit einer zartrosa beschichteten Waffe mit "Tribal" ("Arschgeweih") drauf starten. Nur schön finden muß ich das nicht.
  2. Lieber Guntalker, auch deine hervorragenden Leistung als Sportschütze beweisender DM-Titel macht deine Aussage bezüglich eines Feststellungsbescheides nicht richtiger. Richtig ist, daß ein MSR in der vorgelegten und bildlich dokumentierten Version zum heutigen Tage vollkommen rechtssicher als Sportwaffe durchgeht. Da sind wir uns einig. Aber daraus zu schlußfolgern, daß jegliche Änderung bewirkt, daß die Sportlichkeit nicht mehr gegeben ist, ist einfach falsch. Man hat nur eben keine totale Rechtssicherheit mehr und ist im Fall der Fälle "auf hoher See". Wenn jedoch im Bescheid explizit ein Merkmal als herausragend wichtig genannt wird, dann sollte man genau das, da gebe ich dir recht, tunlichst nicht ändern. Beispiel: Feststellungsbescheid CZ-WS für AR15: Der Schaft ist explizit genannt und darum ist ein Schubschaft NoGo. Man kann natürlich auch bei einem geänderten MSR Rechtssicherheit durch einen entspr. Bescheid erwirken, nur stehen die Kosten dafür in keinem Verhältnis zum Wert des Wirtschaftsgutes.
  3. Nein, denn diese Aussage ist falsch. Genauso falsch wie folgende beispielhafte "Schlußfolgerung": "Das abgebildete Tier ist ein Huhn. Wenn ein Tier anders als das abgebildete Tier aussieht, ist es kein Huhn."
  4. Das Ding ist sowas von potthäßlich und mißgestaltet - kein Soldat würde mit einem Gewehr in diesem Design freiwillig in den Krieg ziehen... Meine bescheidene und persönliche Meinung.
  5. Den Passus (L 2.03.13) habe ich nur für "Sportgewehr Selbstlader" gefunden, nicht für "Sportgewehr Selbstlader Kleinkaliber". Also da könnte man streiten, wie das wirklich gemeint ist. Für den, für den es relevant ist, folgender Tip: Frau Sigrid Schuh befragen!
  6. Du weißt schon, wer als "der Präses" der Synode der EKD (zur Zeit ruhend) vorsteht?
  7. Aber, aber! Du Böser, du meinst doch nicht etwa u.a. die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland?
  8. Warum wurde überhaupt die Schule umgebaut? Gilt denn nicht die Schadensminderungspflicht? Wenn ein Fahrzeugführer unverschuldet einen Unfall erleidet und Teile neu lackiert werden müssen, wird die "Werterhöhung durch die Neulackierung" dem Kfz-Besitzer von der Schadensumme abgezogen.
  9. Nö. Aber anscheinend haben wir eine ähnliche Meinung von deinem Ex-Chef. Ich finde nur, daß 300 Ocken Bußgeld ganz schön happig sind für ein Werkzeug, das eigentlich da liegt, um Leben zu retten (nämlich den Gurt durchzuschneiden). Ein weiteres Problem habe ich damit, daß man zwar Einhandmesser mit einem "legal reason" theoretisch führen darf, aber nicht immer auf das Verständnis deiner Kollegen und schon gar nicht eines Richters hoffen kann. Derart unbestimmte Rechtsbegriffe öffnen Tür und Tor zur Willkür. Als ehemaliger Inhaber eines blauen Reisepasses bin ich da ein klein wenig empfindlich. Du nicht?
  10. Du erinnerst dich nicht mehr an den filmreifen Auftritt von Tölle? Wo er das Disko-Video in seiner persönlich geschnittenen Version aufgeführt hat? Zu deiner Erinnerung: http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/343445-anhoerung-messerstecherei-video-fragen/
  11. Ganz schön zynisch für eine Regelung, die allein auf dem Lügenmärchen eines Berliner Oberpolizisten beruht!
  12. Fakt ist ja nunmal, daß eine Leihwaffe, die z.B. zu einem sportlichen Wettkampf mitnehme, mir ohne passende Muni herzlich wenig nützt. Der Gesetzgeber hat in §12 WaffG genau definiert, wann und wie man legal eine fremde Waffe leihweise erwerben kann. Und es steht im selben Paragrapen (von mir oben zitiert und unten verlinkt), daß bei Leihe einer Waffe ebenfalls die Munition unter den gleichen Voraussetzungen erworben werden kann. Daß diese nach Benutzung nicht mehr in direkt brauchbarem Zustand ist, liegt in der Natur der Sache. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Punkt und aus.
  13. Natürlich kann man Muni mitgeben. Restmuni dann bei Rückgabe des Gewehre zurück. Sh. §12
  14. Folgende Daten sind aus der PKS 2010 - Waffenanzahl je 100.000 Bürger und Straftaten je 100.000 Bürger, sortiert nach Bundesländern. Der Trend ist eindeutig:
  15. Sowas steht immer im Allgemeinen Teil, du hast wahrscheinlich im Langwaffenteil nachgeschaut. Stimmts? BTW: Bei der Waffenkontrolle ist das Magazin natürlich leer!
  16. Ein Blick in das Sporthandbuch erleichtet die Rechtsfindung ungemein:
  17. Sal-Peter

    Standsperre

    Weil "grün" nur was für Leute ist, denen man am Ende des Witzes sagen muß: "Das war jetzt die Stelle zum Lachen!".
  18. Sal-Peter

    Standsperre

    Jetzt bin ich vollends verwirrt. Ich bin Schießleiter BDS. Schießleiter DSB. Inhaber JuBaLi und Trainerlizenz C. Darf ich trotzdem die Aufsicht auf dem Druckluftstand übernehmen?
  19. Mir hat der Händler auch gesagt, daß Störungen bei der HPS bis 1000 Schuß normal wären (extrem enge Passungen) Viel reinigen, ausreichend ölen, nicht fetten. Erst dann wäre die Waffe komplett eingelaufen. Nur meine hat eben nicht gestört. Auch nicht die ersten 1000 Schuß. Ist wohl zu klapprig gefertigt worden.
  20. Auch wenn ich nicht Mausebär bin: Vor einiger Zeit wurde hier eine Excel-Erfassungsmaske für das NWR gepostet, bei der es auch Felder gab, in die erlaubnisfreie Waffen eingetragen werden können. Wisoe, weshalb warum? Keine Ahnung, vielleicht einfach "zukunftssicher" programmiert. Luftpüster werden übrigens heutzutage in Polen auch in die WBK eingetragen.
  21. Drauf können echt nur Briten kommen: http://www.telegraph.co.uk/culture/culture...ondons-ICA.html
  22. Ich habe Dir recht gegeben (wie ich oben geschrieben habe), weil genau das der Fehler meiner Behörde war - den ich als Nichtjurist vor Deiner Antwort nicht gesehen (bzw. verstanden) hatte. DU HAST RECHT - und das für mich vollkommen schlüssig begründet. Darum: DANKE!!!! Und ich werde die nächsten Anträge für KK genau so stellen.
  23. Absatzes 3 Satz §27 (4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind. Absatzes 3 Satz 1 OK, da ist ein KOMMA vor den Ausführungen zu KK und Flinte!!! Danke - das sah meine Behörde in letzter Zeit anders. Ich denke, Du hast da recht!
  24. Für "kalte Gase" unter 12 - ja, klar. Da gibt es einen Rechtsanspruch (außer in Berlin, da kannste klagen, bis das Balg 18 ist, wenn nicht die Eltern selbst Sportschützen sind...), weil "Soll-Bestimmung". Alles andere (KK, GK) steht im Ermessen der Behörde. Da gibt es welche, die genehmigen relativ problemlos und es gibt welche, die stellen sich quer. Einem versierter Rechtsanwalt fällt dann noch manches leichter zu, denke ich. Aber, @carcano: Angenommen, du hättest ein Kind unter 14 Jahren und wolltest eine Ausnahme von der Alterserfordernis für KK bzw. GK erwirken. Wie kann man die Waffenrechtsbehörde dazu bewegen, die auszustellen, wenn sie das eigentlich nicht will? Z.B., weil angeblich das Regierungspräsidium oder sonstwer "ganz oben" das untersagt hätte. Oder weil sie einfach kein Risiko eingehen wollen, "von oben" wegen zu großer Schützenfreundlichkeit anp***t zu werden? Gibt es da einen universell gangbaren Weg?
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