Zum Inhalt springen

Sal-Peter

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    14.268
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. https://www.jagdverband.de/content/video-höhepunkte-der-demo-düsseldorf
  2. Bayerns Innenminister Herrmann: Finger weg vom Waffenrecht Aber: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?"
  3. Was für ein Stichtag?
  4. Kehre die Reihenfolge um, und es ist problemlos (wie schon oben beschrieben): 1. .45er Komplettwaffe 2. 9mm Komplettwaffe 3. WS 9mm für Pos. 1 Andersrum durchaus möglich, aber wesentlich komplizierter (z.B. "Leistungssteigerung" wäre eine Argumentationsgrundlage)
  5. Vermutlich wurde die WBK mit dem Gerät hier kopiert? "Ja, verdammich, wo kommen denn hier nur die Kopien raus???"
  6. Genau und nur dann kann "ein Verein" auch die Sachkunde "nach außen" für Nichtmitglieder anbieten, sh. den von dir zitierten Verordnungsparagraphen. Das ist jedem Verein unbenommen, machen eben nur die wenigsten. Das ist schon richtig so. Ich glaube, wie haben uns missverstanden. Sh. meine Antwort auf Germans Post. Eine "Sachkunde", bescheinigt von einem Verein, der diese nur für seine Mitglieder ausstellen kann, weil er keine extra erworbene staatliche Anerkennung seiner Prüfungskommission hat, ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde.
  7. Das geht nur, wenn DEIN Verein - in dem du zum Zeitpunkt des Lehrganges selbst Mitglied bist - einen solchen veranstaltet. Für Nicht-Mitglieder (oder eben für Mitglieder eines anderen Vereines) bleibt nur eine "staatlich anerkannte Prüfungskommission" = i.d.R. kommerzieller Anbieter. Bei "uns" nehmen sie inzwischen auch um die 200 Doppelmark.
  8. Ich renne nach draußen und sehe mir das Schauspiel live und in Farbe an. Denn sowas Schönes werde ich nie wieder sehen. Garantiert.
  9. Ist sicher ein Unterschied, ob das eine vereinsinterne Sachkunde ist, bei der der Referent das mehr oder weniger ehrenamtlich macht - oder der Lehrgangsleiter davon leben muss, Steuern und sonstige Abgaben zahlen muss, vorher sich vom SB hochnotpeinlich untersuchen lassen muss, um eine Staatliche Anerkennung zu erlangen ... Wenn das Würstchen und der Kaffee von einem Vereinsmitglied in der kleinen Küche zubereitet wird, kriege ich das in der Regel zusammen für 2 Euro. In einer Gaststätte zahlt man mindestens das Zwei- bis Dreifache.
  10. Nein, denn das ist für dich der Testballon für: Wenn du den überzeugen kannst, dass du dich geändert hast, ist alles ok für dich und du bekommst die gewünschte Erlaubnis. Mich persönlich hast du nicht überzeugt, aber das ist für dich vollkommen folgenlos. Sei froh, dass es Menschen wie mich gibt, die in Foren nicht nur "hurra!" brüllen, wenn jemand eine WBK anstrebt, der eine dubiose Vergangenheit hat (oder diese publik macht) - denn das ist nicht "das wahre Leben". Mach was draus!
  11. Richtig erkannt.
  12. Sehr geehrter Herr Jack3d, ich habe Ihr Anliegen mit großem Mitgefühl gelesen und kann kaum glauben, dass einem einzigen selbstlosen Menschen derart viel unverschuldetes Ungemach zugestoßen sein kann. Darum wünsche ich Ihnen bei der Beantragung ihrer waffenrechtlichen Dokumente sehr verständnisvolle Sachbearbeiter, die eine gut erzählte Geschichte auch gebührend zu würdigen wissen.
  13. Leider werden unsere Gesetze nicht von Juristen, sondern von Möchtegernallwissenden (Beamten) verfasst und von Leuten abgesegnet, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben (und schon gar nicht von der Juristerei), da sie im normalen Leben nicht selten zu blöd waren, auch nur eine Duale Ausbildung nach § 66f BBiG erfolgreich abzuschließen.
  14. Die sind im Netz offenbar gut versteckt; mit einer Standard-Google-Suche kommt man jedenfalls nicht weiter.
  15. Leider nein. Er hat sich bis zum Bundesverwaltungsgericht durchgeklagt und verloren. Mit Folgen für uns alle.
  16. Nirgendwo. Das hat ein Bundesverwaltungs-RICHTER so entschieden und seine Kollegen halten sich in der Regel an die hohe richterliche Entscheidung. Darum schrieb ich "Richterrecht". Ob der Polizist das verfolgt, steht auf einem anderen Blatt. Siehe Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13
  17. Herr Notar wünschen ein Gutachten? Der Standbetreiber S könnte einen Verstoß gegen das WaffG geltend machen, er könnte aber auch einfach auf sein Hausrecht verweisen. Ein Verstoß gegen das WaffG setzt voraus, dass der Genuß von Alkohol in Zusammenhang mit der Schießausübung geregelt wäre. Der §6 (1) WaffG führt aus, dass von Alkohol Abhängige Personen nicht die erforderliche eignung besitzen ... Ok, usw. usf. im juristischen Gutachtenstil, wie im Studium gelernt .... - aber keine Lust darauf. --> Ich teile Chirons Einschätzung teilweise. NACH dem Schießen ist jeder Teilnehmer selbst für seinen Alkoholkonsum verantwortlich. Wer selbst Auto fährt und dabei Waffen transportiert, sollte sich bei der aktuellen Lage des Richterrechtes auf 0,0 beschränken. Der Standbetreiber hat Hausrecht und kann natürlich selbst den Ausschank von Kamillentee oder Leitungswasser verbieten, wenn er will. Wobei zu prüfen ist, ob er nicht das Hausrecht infolge einer vertraglichen Regelung nicht an den Veranstalter des Spaßschießens übergeben hat. Das Fremdladen des KK-Revolvers ist zwar durch die Schießstandaufsicht halbwegs legal gedeckt (Aufsicht darf ja auch geladene Waffe vom Schützen nehmen), aber doch recht grenzwertig beim beschriebenen Klientel.
  18. https://www.youtube.com/watch?v=f2Hh4ff_4qQ
  19. Vielleicht ist das in deiner Gegend oder deinem Verein so, aber aus "Es gibt Autofahrer, die in der Stadt 80 km/h fahren" zu schlussfolgern, das das überall normal und allgemeiner usus sei, ist schon ein wenig dahergeholt. Oder mit anderen Worten: "Was ich denk und tu, trau ich andrern zu."
  20. Frei nach "Es gibt keine gesunden Menschen, sonder nur nicht ausreichend untersuchte": "Es gibt keine Unschuldigen, nur solche, gegen die noch nicht ausreichend ermittelt wurde."
  21. Die haben einfach Angst, jemand könnte "Remember, remember the ..." erstens richtig übersetzen und zweitens die dort beschriebene Tat wirklich umsetzen, diesmal erfolgreich ...
  22. Sal-Peter

    Steyr LP 2

    Zapp dich mal durch die Service-Videos https://www.steyr-sport.com/de/servicefilme oder schick die Puffe direkt zu Steyr zur Reparatur.
  23. https://www.unzensuriert.at/content/0028358-FBI-Studie-mit-politisch-unkorrektem-Ergebnis-Bewaffnete-Buerger-erhoehen-die
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.