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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Dann ist es doch überhaupt kein Problem, denn du lagerst alles gesetzeskonform und hast nichts an einem Ort, wo es nicht hingehört, nicht mal ne runtergekullerte KK-Patrone. Du hast zu jeder Waffe im Schrank einen Eintrag in der WBK - und zu Waffen, die zwar auf der WBK stehen, aber gerade morgen nicht im Schrank, einen aktuellen Ausleihschein oder einen Beleg vom BüMa. Und natürlich lagern Waffen und passende Munition stets so, dass etwas Blech dazwischen ist.
  2. Das ist nur dann der Fall, wenn KEINER der beiden Erziehungsberechtigten dem Schießen persönlich beiwohnt. Aber in praxi braucht man die Unterschrift aller Erziehungberechtigten, das ist wohl wahr. Leider sind offensichtlich aktuell die Scheidungskinder in der erheblichen Mehrzahl. DAS ist jedoch leider nicht juristisch 100% korrekt, wenn auch der Gesetzestext in dieser Angelegenheit ausgesprochen schlampig (einmal Singular, einmal Plural) formuliert ist. Wir verlangen von allen unseren Nachwuchssportlern die Unterschrift beider Eltern, so die denn noch leben. Im Zweifel immer gegen den Schießsport ist ja die Maxime unserer 4 Gewalten.
  3. §1 WaffG definiert den Umgang mit Waffen abschließend: Dazu definierend in der Anlage zum WaffG: Frage beantwortet?
  4. Der Paragraph würde mich brennend interessieren, wo Minderjährige in Deutschland legal im Keller mit einer Druckluftwaffe üben dürfen.
  5. Das glaube ich nicht, würde es aber auch nicht 100%ig ausschließen, denn das würde nämlich bedeuten, dass Genosse Meyer überhaupt selbstständig denken kann.
  6. Wenn solche Geistesgrößen Führungskräfte der CDU sind, ist diese "Partei" nicht mehr wählbar. Lieber Genosse Meyer, gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht - und ich empfehle Ihnen, sich ein klein wenig mit der Materie (und den in Deutschland bestehenden Gesetzen und sonstigen Rechtsquellen) vertraut zu machen, bevor sie sich dazu in der Öffentlichkeit äußern. Anregungen dazu finden Sie bei meinen Vorpostern.
  7. Gut fand ich den Verweis von Fritz G., dass in anderen Ländern außerhalb Mamas Reich IPSC und olympisches Schießen durchaus in einem Verband gehen.
  8. Und klar, Österreich gehört immer noch zum Deutschen Reich und Italien zu Achse ... Aber das ist hier absolut OT, darum werde ich nicht weiter darauf antworten.
  9. Das ist in mehrfacher Hinsicht ziemlicher Unfug, aber ich will mich nicht streiten. (So wichtig sin wir Deutschen nicht in der Welt, auch nicht in der des Sports)
  10. Nein, sind in der Regel eingeschraubt, also nicht fest verbaut - und haben ja auch nur eine begrenzte (vorgegebene) "Lebensdauer". Wenn die Druckluftkartusche "fest mit der Schußwaffe verbunden ist", hat jemand das Gewinde zerwürgt (hatte ich schon mal in meiner Trainingsgruppe).
  11. Wir würden ja gern Action Air in unserem Verein auch etablieren, scheitert nur leider an passenden Räumlichkeiten und auch der verfügbaren Zeit der Jugend-Trainer. Man kann sich leider noch nicht selbst klonen.
  12. Hast recht! Hätte mit offiziellem Link des BDS vergleichen müssen. Aber dann ist es steuerrechtlich komplett unschädlich. Mit nicht erlaubnispflichtigen Waffen braucht man keine anerkannte Sportordnung.
  13. AIPSC heißt doch jetzt "Action Air" - STEHT ABER in der Sportordnung des BDS (Teil IPSC). https://www.begadi.com/aipsc/aipsc-regelwerk-de.pdf
  14. Frag mal Webnotar!
  15. Wer aber mit einem selbsterstellten Führerscheimn runfährt oder sich mit einem Reiche-Pass ausweisen will, gehört in die Kategorie "Spinner, unzuverlässig, vollbeknackt, ab-in-die-Anstalt" und ist somit von den Privilegien eines bundesdeutschen Bürgers ausgeschlossen. Inklusive Rentenzahlung, ALG, Hartz-IV, Kindergeld ... etc. Er sollte als "Persona non Grata" behandelt werden - als genau das, worum er bettelt. (oder sie)
  16. Sowas, nur anders, gabs schon 1945: Freie Republik Schwarzenberg
  17. Darum ging es erst in zweiter Linie, denn der Thread wurde eröffnet mit: Und damit ist es kein Privatrecht mehr. Abgesehen davon, wie BigMama richtig schrieb, haben die ÖPNV einen öffentlichen Beförderungsauftrag, sind also nur eingeschränkt unternehmerisch tätig. So, wie ein Schonsteinfeger mal als Handwerker kommt und dann 2 Wochen später als Amtsperson. Aber - es ging darum, dass die STAATSMACHT Passagiere filzte und RECHTSVERSTÖßE ahndete. Einen zivilen Kontrolletti würde ich nicht in meine Taschen schauen lassen.
  18. Genau. Du hast es erfasst.
  19. Recht, das nur angewendet wird, wenn es "commode erscheint", setzt einen Unrechtsstaat voraus. Insbesondere, wenn es extrem schwammig formuliert und vorsätzlich fehlerhaft kommuniziert wird.
  20. Einfache Frage, einfache Antwort: JA!!!
  21. Der war eben klüger als Hardy G. Aber - so, wie sich mir die Sache darstellt - könnte es ziemlich ähnlich gegangen sein. Die Behauptungen der "Opferfamilie" in der Presse klingen für mich nicht sehr glaubhaft. Offensichtlich auch nicht für Judikative, denn es gibt nach meinen Erkenntnissen immer noch keinen Haftbefehl.
  22. Habe Neues gehört, nur leider widersprechen sich die Nachrichten. Offensichtlich wird hier mehr gelogen als normalerweise im Krieg und in der Liebe.
  23. Und du geh bitte zum Lachen in den Keller. Ganz lesen, nachdenken und verstehen. Nicht auf den ersten Reiz reagieren.
  24. Dann kannst du dir sowieso den Besuch von Frankonia sparen, wenn du sonst dort nichts vor hat.
  25. Fakt ist, mit der von mir gefundenen und definitiv staatlich anerkannten Disziplin SC LP 2.03 hat der/die SB keinen Spielraum mehr. Ein "richtiges" Präzisionsgewehr kann man dann immer noch "zur Leistungssteigerung" kaufen. Wenn SaBine Fragen hat ...
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