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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Das hat Methode. Nicht nur im Legalwaffenbereich. Auch in der Medizin. Dem niedergelassenen Arzt werden irre verschärfte "Hygienemaßnahmen" (die nichts wirklich ändern, aber richtig teuer sind) vorgeschrieben, wohingegen offen infektiöse MRSA-Patienten nicht etwa in Quarantäne gesteckt werden, bis sie ungefährlich sind, sondern wieder auf die Menschheit und ihren Hausarzt losgelassen werden. Politiker sind Huren. Nur nicht so hübsch, aber wesentlich dümmer. Und skrupelloser. Gefährlich!
  2. Tja, so funktioniert Demokratie. Milliarden Fliegen können doch nicht irren ...
  3. Soweit mir bekannt von einem deutschen Bundespolitiker (MdB), der heute den Grünen angehört und erstaunlicherweise rechtskräftig für diese Missetat verurteilt wurde. Ein bekennender Fahrradfahrer, der sein Fahrrad stets per Limousine kurz vor seinen jeweiligen Auftrittsort transportiert, damit dem armen Velociiped ja nichts passiert. Kann ich sehr gut verstehen. Ein sportlicher Schwimmer, der sich vorbildlich für die Entwaffnung marodierender jugendlicher Entenfütterer eingesetzt hat. Ein Ehrenmann durch und durch. Ich verehre diesen Mann. Soviel Chuzpe hatten nicht mal Helmut Kohl und Franz Joseph Strauß.
  4. Dieser Thread ist der schlagende Beweis, daß Demokratie nicht funktionieren kann.
  5. @Sachbearbeiter: Mit dem ersten Erwerb ist der älteste WBK-Eintrag gemeint, auch wenn der bereits z:B. 1990 war?
  6. Sal-Peter

    JuBaLi

    Die echten Pädos sitzen z.B. im Europaparlament. Mindestens seit 1994.
  7. Was ist gegen FN in dem Zusammenhang zu sagen? Herstal war eine ziemliche Weile deutsch besetzt und hat in dieser Zeit für die Besatzer weiter produziert. Nicht wenige FN-Waffen weisen deshalb Wehrmachtsstempelungen auf.
  8. Was ist so schwer an einem einzigen Satz zu verstehen??? Wir reden hier nicht über Tabletten, sondern über Waffenerwerb. Wir reden auch nicht über die Gesundheit, sondern über Vorgaben des Gesetzgebers, wie eine Behörde sich zu verhalten hat. Wie ich schon weiter oben darlegte, bist du mit "Vorletzte Waffe + 6 Monate" immer auf der sicheren Seite. Kannst du gern so machen. du wirst nie anecken. Aber das steht eben so nicht in der WaffVwV. Und ja, man kann innerhalb von 2 Tagen - sofern sich die Börde rechtskonform verhält - sogar 4 Waffen ganz legal erwerben und sich diesen Erwerb sogar an einem Tag (erster Erwerb dieser Waffen + max. 14 Tage) abstempeln lassen. Nur eben nicht an beliebigen 2 Tagen erwerben. Immer das persönliche Halbjahr beachten!
  9. Kannst du das bitte erläutern?
  10. Leute esst mehr Sch**sse! Milliarden von Fliegen können doch nicht irren! Was ist denn so schwer, einen kurzen vom Gesetzgeber verfaßten Text zu lesen und zu verstehen? Der dazu noch - ausnahmsweise - eindeutig geschrieben ist? Daß man mit der Rechnung "Vorletze Waffe + 6 Monate" dabei diese in der WaffVwV gesetzte Regelung einhält, kann sich jeder mit einem Kalender selber ausrechnen. Kinder, macht doch bitte nicht eure eigenen Gesetze, nur weil der "gesunde Menschenverstand" in euch zu sprechen scheint! Die Sachbearbeiter haben auf ihrem PC ein Programm laufen, daß ihnen bei jeder versuchten Eintragung sagt "ok" oder "zu früh". Das haben die sich nicht selbst geschrieben. Und ich gehe mal davon aus, daß dort programmiert ist, was in der WaffVwV drin steht, denn diese BINDET die BEHÖRDE. Wenn das Programm eine andere Rechnung aufmacht, kann ich als Bürger das entweder akzeptieren oder mit der WaffVwV in der Hand dagegen vorgehen. So einfach ist das.
  11. Aus meinem obigen Zitat: Die WBK weiß das nicht, das muß der Sportschützen-Jäger ggf. seinem Amtmann erklären. Aber eine Repetierbüchse auf Grün z.B. würde für die jagdliche Eigenschaft sprechen.
  12. Falsch. Siehe die die Behörden bindende WaffVwV:
  13. Müller ist ausgesprochen gut (bin da selbst mit der ganzen Famile sehr zufriedener Kunde), aber der schafft garantiert nicht alle deutschen Sportschützen, da ein Termin dort mindestens eine Stunde dauert. (Netto, nicht Brutto! Reine Beratungs- und Anpassungszeit!) Es muß also auch noch andere gute, kompetente Schießsport-Optiker geben.
  14. Sal-Peter

    JuBaLi

    Sehe ich genauso, Alzi!
  15. Sal-Peter

    JuBaLi

    Die JuBaLi (oder einen anderen Nachweis der Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit vom jew. Schießsportverband) braucht man erstmal nur für den Schießsport. Rechtsgrundlage ist §27 WaffG. Wird für die Kinder- und Jugendarbeit in einem anderen Sport irgendeine Förderung gewährt, KANN ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis notwendig sein, ebenso immer bei öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit. Man will sichergehen, daß du nicht pädo bist ...
  16. Mausebärli, du willst also einen Mosin brennen sehen?
  17. Homo homini lupus est. (Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf) Ersetze "Mensch" durch "Schütze" oder "Legalwaffenbesitzer".
  18. Das ist nicht wahr. Das mag für manche Landesverbände, die ihre Mitglieder offensichtlich gern gängeln, zutreffen, aber nicht für alle. Ich und meine Frau haben bislang - im DSB - als Nachweis der Sachkunde stets eine WBK-Kopie eingereicht, das wurde bisher in 3 verschiedenen Landesverbänden (Ost und West) anerkannt. Meine Sachkunde ist von einem privaten Anbieter, die meiner Frau vom BDS.
  19. Daß ggf. heutzutage das SEK uneingeladen zum Kaffee vorbeikommt, wenn man mit einer Waffe (oder einem waffenähnlichen Gegenstand) von einem "besorgten Nachbarn" gesehen wurde, steht auf einem ganz anderen Blatt. Nicht alles, was erlaubt bzw. nicht verboten ist, sollte man auch öffentlichkeitswirksam tun. Insbesondere nicht ohne Rechtsschutzversicherung und einen nachweislich guten Fachanwalt im Kurzwahlspreicher.
  20. Das ist erstmal richtig, jedoch mit folgender Präzisierung: Vereine anerkannter schießsportlicher Verbände dürfen lt. AWaffV auch ohne staatliche Akkreditierung Sachkundekurse/Prüfungen durchführen - aber nur für ihre eigenen Mitglieder: Für Nichtmitglieder (also jeden) dürfen das i.d.R. nur von der zuständigen Behörde gebildete oder akkreditierte Ausschüsse - egal ob es ein privater, sonstiger oder auf Vereinsebene organisierter Veranstalter ist: Bzw
  21. Der Blick in das Gesetzbuch erleichtert ungemein die Rechtsfindung: So, wo steht das? Im WaffG! (Begriffsbestimmungen)
  22. Das lernt man doch in der Sachkunde: Zu Hause und auf Schießständen, die das erlauben, darf man eine geladene scharfe Waffe tragen. Auf fremden Grundstücken nur nach Maßgabe des Bedürfnisses. Das wurde vor ich weiß nicht mehr wie vielen Jahren eingeführt, als vermehrt in Schützenvereinen aktive Türsteher ihre legale Waffe zum Schutz während ihrer Arbeit führten.
  23. Sal-Peter

    WBK Dauer

    Nicht? http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf OK, nicht BND, sondern Verfassungsschutz. Knapp daneben von mir.
  24. Sal-Peter

    WBK Dauer

    Und die Stasi-Überprüfung nicht vergessen. Achso, sorry, Stasi heißt ja heute BND ...
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