Zum Inhalt springen

Sal-Peter

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    14.410
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. Sind RepetierFLINTEN (Pump-Action) Selbstladelangwaffen? Nein. Also nicht von §14 (3) WaffG erfasst. Dementsprechend nicht im "Kontingent" enthalten. RepetierBÜCHSEN - egal, ob Gradzug, Unterhebel, Pump-Action, ... - gehen auf Gelbe WBK, sind also kontingentfrei: Kaufen, eintragen lassen, glücklich sein. (Unter Beachtung 2/6)
  2. Genau, Pumpen (Flinten, keine Büchsen!) stehen komplett außerhalb des Grundbedürfnisses. Was "Roller" sein sollen, weiß ich nicht.
  3. Das sogenannte "Grundbedürfnis" (vulgo "Kontingent") kommt im Umkehrschluss aus dem §14 WaffG, Absatz 3: Es bedeutet, dass für die ersten zwei Kurzwaffen und die ersten drei halbautomatischen Langwaffen geringere Anforderungen bezüglich des Bedürfnisses gibt - nämlich die regelmäßige Teilnahme an Schießsportwettkämpfen erst über dem Grundbedürfnis.
  4. Was sonst?
  5. Es ist ein Irrtum, anzunehmen, der Richter spräche Recht. Richtig dagegen ist, dass er ein Urteil fällt.
  6. Lies die letzten 2-3 Seiten. Aber nicht mehr heute, sondern morgen.
  7. Sinnlos, mit jemandem zu kommunizieren, der einen Puls von 180 hat. Ich weiss, dass du es richtig meinst, aber was du schreibst, ist Unfug.
  8. Bring ASE nicht noch mehr durcheinander.
  9. Ganz ruhig. Durchatmen. Ja, genau an der Stelle - nämlich VOR dem "nicht" hast du den Doppelpunkt gesetzt. Nochmal durchatmen. Nachdenken. Jetzt lies dir durch, was HINTER dem Doppelpunkt steht: "nicht im selben Behältnis / Fahrzeug." Und das ist falsch. Sicher richtig gemeint, aber falsch geschrieben. Kann Leben kosten, sowas! Der Satz mit dem Mythos war übrigens richtig, wie ich oben bereits 2x angemerkt hatte.
  10. So, jetzt lies bitte nochmals DEINEN Satz ganz genau durch. Vorher 3 x ganz ruhig durchatmen. So, WO hast du den Doppelpunkt gesetzt?
  11. Hast du nicht - oder du hast die Satzzeichen falsch gesetzt.
  12. Das Wort "getrennt" wird bei der Lagerung verwendet und hier auch klar definiert, was darunter verstanden wird. Beim Transport, genauer gesagt dem erlaubnisfreien Führen, wird diese Vokabel gar nicht verwendet, sondern mit "nicht schussbereit" umschrieben, was weiter hinten im WaffG genau definiert wird. (Fraglich ist hier nur die Sache mit den sog. Schaftmagazinen, die der Referent beim Schreiben des Gesetzestextes sicher nicht im Kopf hatte)
  13. Leg dich doch mal fest! Vorher schriebst du - und zwar korrekt : Transport ist keine Lagerung. Was für das eine gilt, gilt nicht direkt für das andere.
  14. Das ist korrekt. WaffG:
  15. "Weil sie den Krombacher Forst abholzen": Frau boykottiert REWE
  16. Bis heute wusste ich nicht, was eine "Slam Gun" ist. Dass da die Behörden nicht begeistert sind, kann ich nach einer kurzen Google-suche sehr gut verstehen. Nur, wie kriege ich jetzt den Bundestrojaner wieder von meinem Rechner runter?
  17. ... und die Hasen!
  18. Ich frage mich nur, wie die Staatsmacht von dem Armtreffer Wind bekommen hat. Hätte der Jäger den ihn behandelnden Arzt an seine Schweigepflicht gemahnt, wäre das - ohne ein i.d.R. erfolgreiches Verfahren gegen den Arzt - nie herausgekommen. Dummheit wird also immer noch bestraft, was ich im ggf. Fall sogar für richtig empfinde.
  19. Oftmals der Wauzi.
  20. Egal, was man für Späße reißt, das echte Leben toppt jede Satire:
  21. Doch, sie können sie glücklich machen: Eine feine Waffe + ein interessanter Wettbewerb + gutes Ergebnis = glücklich sein.
  22. Sie machen einem aber kein x für ein u - sondern nur ein n für ein m vor.
  23. Hab ich schon probiert. Wurde meistens noch mehr verschnupft. Aber an Waffen riechen wäre noch eine Idee.
  24. Geil. Bei meinem nächsten schlimmen Schnupfen lass ich mir vom Hausarzt ne neue Waffe verschreiben, dann wird die Nase wieder frei!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.