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Fyodor

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  1. Hängt Euch doch nicht dauernd am Kaliber auf! Das ist was die Bescheinigung angeht völlig egal. Entscheidend ist ausschließlich: ist bereits eine für die neue Disziplin zugelassene Waffe vorhanden oder nicht. Das Kaliber kann ein Grund sein warum das nicht der Fall ist, ist aber bei weitem nicht der einzige.
  2. Gerade im BDS ist es wirklich problemlos relativ viele Waffen begründen zu können. Die Sportordnung ist so vielfältig... einzig warum Dienst-Revolver und -Pistolen immer zusammen gewertet werden erschließt sich mir nicht.
  3. Warum macht ihr diesen Blödsinn mit Mitberechtigung überhaupt? Das gibt dochh ständig nur Ärger, und blockiert den Erwerb von eventuell besser für die Person geeigneten Waffen. Nein, eben nicht. Aber der Upper an sich ist jetzt erlaubnispflichtiges, wesentliches Teil, was er früher nicht war. Ich bin Mangels eigener Betroffenheit nicht sicher wie die aktuelle Definition eines Wechselsystems lautet, bin aber sicher dass eine Sammlung von Teilen nicht automatisch als solches zählt. Wenn ein Wechselsystem aus "Lauf, Verschluss und Gehäuseoberteil" besteht, das vorliegende System aber keinen Verschluss enthält, ist es eben kein Wechselsystem. Und da bin ich mir eben nicht sicher.
  4. Ja was will er denn dann? Und was willst Du?
  5. Hast Du dem SB deine Auffassung schon erklärt und um Begründung für seine gebeten?
  6. Nachtrag: Ist es ein Wechselsystem nach neuem Waffenrecht? Wenn nicht, braucht der Erwerber eine Bedürfnisbescheinigung. Bin mir gerade nicht sicher ob ein Upper ohne Verschluss ein Wechselsystem ist oder nicht, und meines Wissens sind nur diese vereinfacht zu erwerben. Selbst der leere Upper benötigt mittlerweile ja ein Bedürfnis.
  7. Nein, bei Mitbenutzung muss nicht jeder Mitbenutzer eine Bedürfnisbescheinigung haben. Er muss nur grundsätzlich berechtigt sein, und es blockiert ihm den weiteren Erwerb für durch diese Waffe abgedeckte Disziplinen.
  8. Das Kaliber ist nicht entscheidend. Mehrere Waffen gleichen Kalibers sind gar kein Problem, während auch Waffen in verschiedenen Kalibern sich gegenseitig ausschließen können. Entscheidend ist: KANN die neue Disziplin mit der vorhandenen Waffe geschossen werden? Wenn ja: keine neue Waffe. Ganz wichtig dabei ist: KANN! Also, ist die vorhandene Waffe durch das Reglement von der neuen Disziplin ausgeschlossen? Ist sie das nicht, auch wenn sie ungeeignet ist, ist die neue nicht waffenrechtlich notwendig. Ist die vorhandene Waffe ausgeschlossen, bekommst Du problemlos die neue. Beispiel: einmal offene Visierung, einmal Optik.
  9. Bei der Bedürfnisbescheinigung ist es egal ob im Kontingent oder nicht, der Unterschied ist nur ob Du Wettkämpfe nachweisen musst oder nicht. Bei der Beurteilung ob sie "benötigt" wird oder nicht gibt es keinen Unterschied.
  10. Das ist ja auch etwas ganz anderes. Da kann ja zwischenzeitlich wieder etwas vorgefallen sein, ebenso wie die Zuverlässigkeit, die auch ständig wieder geprüft wird. Die geistige Reife macht aber keinen Schritt rückwärts. Wer mit 21 die geistige Reife besitzt, der besitzt sie mir 21,5 oder 22 immer noch.
  11. Mist, jetzt habe ich 200k€ hier rum liegen und bin kein Linkshänder. So ein sch***.
  12. Da kann es durchaus verschiedene Gründe geben. Mein Wiederladekurs wäre auch beinahe abgelaufen. Direkt nach bestandenem Kurs Kündigung (Krise 2009), Umzug, neuen Verein finden, ... Zwischen Kurs und Antrag lagen bei mir auch 4,5 Jahre. Dass ein Gutachten zur Feststellung der geistigen Reife überhaupt abläuft ist an sich aber schon widersinnig. Allerdings wundert es mich kaum dass diese Frage ausgerechnet von diesem User gestellt wird...
  13. Fyodor

    Neuer IWA Termin

    Oder 23. Oder 24. Oder ...
  14. Messing ist Kupfer mit Zink Bronze ist Kupfer mit Zinn
  15. Ich gehe mal stark davon aus dass hier die Anträge für den weiteren Besitz bereits vorhandener Magazine großzügiger behandelt werden als Anträge auf Neuerwerb.
  16. Genau das ist aber das Problem.
  17. Ich denke gerade intensiv über die Anschaffung eines Satzes Hege Legends SAA und UHR nach. Zum CAS-Training zu Hause ganz nett.
  18. Überlassen und Erwerb sind immer gleichzeitig.
  19. Es ist eine selten dämliche Erfindung des aktuellen Waffenrechts, dass der selbe Gegenstand frei oder verboten sein, und diesen Zustand beliebig wechseln kann, je nachdem wer ihn in der Hand hält, oder was der rechtmäßige Besitzer gerade in der Hand hält. Theoretisch verwandelt sich das freie Pistolenmagazin im Schrank zu Hause kurzfristig in ein verbotenes, wenn der Besitzer auf dem Schießstand ein passendes Gewehr leihweise schießt... Ja, für den Besitzer der Pistole ist es ein freies Teil, für den Besitzer des Halbautomaten aber nicht. Erlaubt er den Umgang mit dem Magazin der falschen Person, überläßt er ein verbotenes Teil. Auch wenn es für ihn kein verbotenes Teil ist.
  20. Weil die Waffen auf der gelben eben nicht deliktrelevant sind, und es jetzt einfacher ist noch einen weiteren Halbautomaten als ein weiteres Repetiergewehr zu kaufen. Das Waffengesetz bisher war eigentlich ganz okay, nur teuer. Durch die aktuellen Änderungen hat es aber deine innere Logik an sehr vielen Stellen verloren. Das bisherige Gesetz war sehr gut, wenn man die Prämisse dass jede Waffe eine Gefahr darstellte als gegeben annimmt.
  21. Also sehe ich das so: Der Besitzer der Pistole besitzt frei erhältliche Magazine die keiner Aufbewahrungsregel unterliegen. Würde der HA-Besitzer das Magazine besitzen, wäre es ein verbotenes Teil. Es ist also sicherzustellen dass der HA-Besitzer die Magazine nicht in die Finger bekommt. Da sie aber, solange der Pistolen-Besitzer sie besitzt, keiner besonderen Aufbewahrung unterliegen, gibt es dafür keine Vorschrift. Extra einen 1er Schrank dafür anzuschaffen sehe ich nicht als notwendig. Aber einen billigen keinen Tresor oder Briefkasten würde ich persönlich dafür nehmen. Es ist so unglaublich bescheuert... man glaubt kaum dass wir bis vor kurzem ein, mit Ausnahme des übertriebenen Bedürfnisquatschs, ganz gutes Waffengesetz hatten das uns sehr viel ermöglicht hat.
  22. Produktion 07/10, und vermutlich Form bzw. Nest Nummer 15. Die dauerhafte Beschriftung lautet aber: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 10 15
  23. Philippsburg ist offen, aber immer nur zwei Personen pro Stand.
  24. Fyodor

    Stromausfälle

    Vor einiger Zeit hast das Katastrophenschutzamt dazu geraten Vorräte anzulegen. Gleichzeitig hat die Regierung jeden der Vorräte anlegt als "rechten Prepper" bezeichnet.
  25. Schön wäre es. In meinen 27er stehen vier Seiten Text, praktisch alles sinngemäß aus dem Gesetz kopiert. Nur die Einschränkung dass ich nur NC oder SP bei einem Einkauf bekomme ist nicht im Gesetz und auch nicht begründet.
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