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Fyodor

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  1. Für was? Der Prozess ist: EWB beantragen EWB erhalten Waffe erwerben Erwerb anzeigen Das Vorgehen: EWB beantragen und gleichzeitig den Erwerb anzeigen Waffe NICHT (anzeigepflichtig) erwerben auf Rückfrage (!) bestätigen dass der Erwerb bereits stattgefunden hat MUSS zu Problemen führen.
  2. Jein. Wenn er einen Erwerb anzeigt, muss die Behörde davon ausgehen dass ein Erwerb stattgefunden hat. Ein Erwerb ohne Erlaubnis ist erstmal verboten. Das sind keine Feinheiten, sondern Grundlagen. Als Neuling sollten sie noch frisch sitzen. Sage ich doch. Der Kauf ist kein waffenrechtlichen Erwerb. Er hat explizit nachgefragt. Und der Käufer hat behauptet die Waffe erworben zu haben. Was soll der SB denn noch machen? Solange er über das gleiche Erlaubnis-Niveau verfügt, ja. Und das ist der Fall. Und selbst dann kann so ein Unfug schief gehen. Man sollte immer den vorgesehenen Weg gehen. Mir wollte meine Waffenbehörde auch mal eine Anzeige rein drücken, in einem ganz ähnlichen Fall. Ich hatte auch schon alle Daten der Waffe, sie lag wenige hundert Meter von der Behörde entfernt beim Händler. Ich hatte mit meinem SB abgesprochen dass ich die EWB abhole, damit die Waffe abholen gehe, und dann wieder komme um den Eintrag fertig zu machen. Alles innerhalb von fünf Minuten zu erledigen. Nur war mein SB am genau dem Tag krank. Die Vertretung störte sich auch daran, dass ich die Erwerbsanzeige mit Datum in der Zukunft abgegeben hatte, zeitgleich mit dem Antrag auf Erwerbserlaubnis. Ich könne keine Waffe anzeigen die ich noch nicht erworben habe. Ich konnte seitenweise E-Mails vorweisen in denen dieses Vorgehen mit meinem SB abgesprochen war, deshalb hatte man "gnädigerweise" auf eine Anzeige verzichtet. Und das, obwohl die Reihenfolge richtig gewesen wäre, nur das Papier lag zu früh auf dem Tisch. Seither geht alles seinen normalen Weg. Der Erwerb ist innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Die Zeit kann ich mir auch lassen. Zumal es nichts einspart.
  3. Das ist kein Erwerb. Leihe ist kein anzeigepflichtiger Erwerb. Wer also eine Erwerbserlaubnis beantragt, und gleichzeitig den Erwerb anmeldet, der ist für seine Probleme selbst verantwortlich. Ein vernünftiger SB hätte trotzdem erstmal nachgefragt, weil ein LWB ja wohl eher nicht eine illegale Waffe anmelden wird.
  4. Da wundert mich nichts. Ohne Erwerbserlaubnis ist der Erwerb verboten. Gleichzeitig den Voreintrag beantragen und den Erwerb anzeigen muss schief gehen.
  5. Ich schieße mit meiner Glock 22 und dem RONI G2 schon seit einigen Jahren mehrere Disziplinen im BDS, teilweise auch ganz erfolgreich.
  6. Nein, sie erlauben den Start in der Klasse "Pistole mit Anschlagschaft", und sind dort kein Begriffsmittel, sondern Voraussetzung.
  7. Ach, der G2 ist schon in Ordnung. Ich habe noch einen G4x, mit dem bin ich nicht zufrieden. Die Waffe ist zwar in Sekunden ein und aus gebaut, aber das Teil biegt sich, und streut deshalb in der Höhe, je nachdem wie fest man ihn in die Schulter zieht.
  8. Natürlich. Aber bei 25m ist man eben schon am Ende des Verstellbereichs.
  9. Bei meinen G2 ist es ähnlich, mit dem offenen Visier bin ich auch am Ende des Verstellbereichs. Beim Rotpunkt weiß ich es nicht wie viel Reserve noch ist, aber auch da musste ich einiges drehen.
  10. Hauptsächlich Feindbild, zum gemeinsam überlegen fühlen. Der Mensch braucht das scheinbar, der Großteil der Geschichte besteht daraus, dass die Mehrheit eine Minderheit ausgrenzt. Aktuell wieder verstärkt, durch die bis ins unendliche vergrößerten Stammtische via Internet. Wo die Reichsbürger ein echtes Problem sein sollen, wüsste ich nicht. Die sind ja noch nicht mal eine homogene Gruppe.
  11. Vieles sind Tatsachen. Wenn Dein Nachbar irgend einen erfundenen Blödsinn über Dich behauptet, weil er Dich nicht leiden kann, ist auch das erstmal eine Tatsache. Also die Behauptung, nicht der Inhalt. Aber da man kein Risiko eingehen will...
  12. Leider eben gerade nicht. Ich sage nur: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." und "Anschein"...
  13. Müssen sie denn tatsächlich umfallen und wieder aufgestellt werden? Eine Alternative wäre eine gefederte Lagerung mit einer schwachen Feder. Beim Treffer nicken sie deutlich nach hinten, stehen sich aber selbst wieder auf. Fürs Training wäre das doch OK, und für Wettkämpfe bin ich nicht sicher ob Kunststoff überhaupt geht.
  14. Wer keine psychische Störung hat, wurde nur noch nicht gründlich genug untersucht. Und das ist kein blöder Spruch, sondern Tatsache.
  15. Du hast vergessen die Urteile zu nennen, bei denen 2G NICHT beanstandet und bestätigt wurde. Ich werde meine Stoffmasken (die 2020 ja noch OK waren, jetzt aber nicht mehr) behalten. Meine Lebensqualität hat sich durch die Dinger deutlich verbessert. Ich habe starke Allergie gegen alles was lebt (alle Gräser, alle Bäume, alle Tiere). Bevor jetzt wieder jemand lästern will: Ich bin auf dem Land aufgewachsen, und klinisch rein war es bei uns nie. Für mich bleiben sie also ein wichtiger Teil des Lebens, weil sie im Frühling und Sommer kiloweise Tabletten ersetzten. Und nach der Corona-Zeit haben sich alle daran gewöhnt, und niemand schaut einen blöd an.
  16. Genau wie beim letzten Mal. Da wird sich dann sogar noch öffentlich beschwert über die bösen Waffenbesitzer, die in so großer Zahl Briefe schreiben, das ist total lästig...
  17. Interessant dass das eine Frau sagt, deren Partei nicht nur nicht die meisten Stimmen, sondern noch nicht einmal die relativ meisten Stimmen bekommen hat, und trotzdem ein Amt bekleiden darf. Also einer Minderheit angehört, die bestimmen will.
  18. Das Mantis kenne ich nicht, LaserAmmo habe ich auf der IWA mal ausprobiert. Ganz spaßig, aber nicht vergleichbar mit dem richtigen schießen. Ich würde dann eher zu guten Softair-Waffen raten.
  19. Der Streifenpolizist ist nicht das Problem. Aber wie der Teufel so will, hat Du ausgerechnet dann einen Autounfall. Der Polizist sieht nur eine Waffe, lässt die "sicherheitshalber" erstmal sicherstellen, und die Leute die sie dann überprüfen, die wissen das vielleicht. Tipps zum Brechen von Gesetzen sollten wir hier nicht geben. Auch, wenn in Deutschland einige Waffen mit Sear Cut unterwegs sein dürften, selbst wenn er verklebt ist, und die Eigentümer dieser Waffen das vermutlich selbst gar nicht wissen. Das Gesetz ist halt mal wieder von Konifären geschrieben worden.
  20. Nicht bei Überweisung, und auch nur eine begrenzte Zeit.
  21. Die Animationen sind aus dem Spiel "World of Guns" entnommen.
  22. Inwiefern? Ich habe bisher noch alles bekommen was ich wollte. Man muss halt am Wettkämpfen teilnehmen. Der muss überregional sein. Also Kreismeisterschaft, oder auch eine offene (!) Vereinsmeisterschaft.
  23. Das habe ich auch eine ganze Weile lang so gehandhabt. Wenn aber alle Termine ausschließlich von mir selbst bestätigt sind, kommt das nicht so gut an. Mit kann es egal sein, in normalen Jahren erfülle ich meine 18 Termine alle mit Wettkämpfen. Und irgendwer findet sich immer.
  24. Ich wüßte nicht warum es nicht gehen sollte. Aber beachten: gefordert wird sportliches Schießen. Was das ist, steht in den vom BVA genehmigten deutschen Sportordnungen. Es sollte also kein Stempel einer Schießsschule für Heimverteidigung sein.
  25. Aber gewaltbereite Linksradikale, die Sachbeschädigung als legitimes Ausdrucksmittel sehen. Überhaupt kein Unterschied.
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