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Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Die A- und B-Schränke waren nie zertifiziert. Das war eine Selbsterklärung des Herstellers, daß sie sich an die Bauvorschriften gehalten haben. -
Es gibt Behörden, die machen das auch in einem Rutsch. Da muss die Waffe aber schon da, oder sofort nach Eintrag abgeholt werden. Teilweise wird da sogar nur einmal die Gebühr berechnet. Ich wollte das auch schonmal so machen, da die Waffe bereits beim Händler lag, der fünf Gehminuten von Amt entfernt ist. Mir hat man da versucht einen Strick draus zu drehen, von wegen Erwerb ohne Berechtigung oder so... obwohl das alles mit den SB abgesprochen war. Gab ein großes Kuddelmuddel, viel Wind um nichts, ich musste beide Gebühren in voller Höhe bezahlen, und wurde gebeten beim nächsten Mal einfach zweimal im Abstand einer Viertelstunde vorbei zu kommen.
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Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Genau. Und wenn man den Nachweis nicht erbringen kann? -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
War die nachträgliche Einstufung nach dem Stichtag? Wundert mich, aber gut wenn es bei Dir die Behörde mit dem Gesetz nicht so eng sieht. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Da stehen doch nur Fragen drin, keine Aussagen. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Dann erkläre es mir. Du stellst nur Fragen wo meine Auslegung geschrieben steht. Da es sich aber um eine Auslegung handelt, habe ich diese ausführlich begründet. Von Dir kam bisher gar nichts. Ich bin noch nicht mal sicher, wie Deine Auslegung aussieht. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Eben nirgends. Es ergibt sich nur aus der Bringschuld. Du musst nachweisen. Wenn die Behörde den Tresor, der erst Mitte 2019 nachträglich klassifiziert wird, in die Altbestandregelung mit aufnimmt, OK... Ich würde mir aber schon vorher eine verdammt gute Antwort überlegen auf die (berechtigte) Rückfrage: "Haben Sie in dem nicht klassifizierten Schrank bisher Waffen aufbewahrt?" Wenn "Ja": Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften Wenn "Nein": Keine Altbestandregelung Welche weiteren Antwortmöglichkeiten fallen Dir ein? -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Das ist gar nicht explizit gefordert. Nur impliziert. Es gibt eine Stichtagregelung, die auf tatsächliche Nutzung, nicht bloßen Besitz, abzielt. Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung ist eine Bringschuld, und war es bei Einführung der Stichtagregelung schon. Heute kann die "sichere" Aufbewahrung im A-Schrank also nur nachgewiesen werden, wenn der Schrank der Behörde vorher schon im Rahmen des Nachweises der sicheren Aufbewahrung bekannt gemacht wurde. Wer heute versucht einen Schrank unklarer Klassifizierung als A-Schrank mit Bestandsschutz durchzubringen, hat also entweder seine Waffen vorher in einem nicht klassifizierten Behältnis gelagert, oder der Schrank war der Behörde bekannt und sie hat ihn als gleichwertig eines A-Schrankes bewertet. Im ersten Fall hat man ein ganz anderes Problem, und im zweiten Fall ist eine Nachklassifizierung nicht nötig. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Ja, weiß ich. Aber Du bist in der Nachweispflicht, daß Du den Tresor vor dem Stichtag schon für die Aufbewahrung von Waffen verwendet hast. Wenn Du heute feststellst daß der Schrank keinen Aufkleber mit der Klassifizierung hat, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Der Schrank war der Behörde bekannt, und sie hat ihn als gleichwertig der Stufe A akzeptiert Du hast bisher Waffen in einem nicht klassifizierten Behältnis gelagert Option 3 wäre, daß der Schrank bisher nicht durch den aktuellen Besitzer zur Aufbewahrung von Waffen verwendet wurde. In dem Fall ist die Klassifizierung aber irrelevant, weil er nicht mehr zur Waffenaufbewahrung verwendet werden darf. -
Nachträgliche Klassifizierung eines Waffenschranks
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
A nur noch als Altbestand. Altbestand bedeutet, dass der Schrank schon vor dem Stichtag durch den jetzigen Besitzer für die Aufbewahrung von Waffen verwendet wurde. Die Aufbewahrung war damals schon vorab nachzuweisen. Die Behörde sollte also von seiner Existenz wissen. Entweder war der Schrank der Behörde bekannt und als A-Schrank bewertet, oder es wurden bisher die Waffen in einem nicht klassifizieren Schrank aufbewahrt. Es kann nur eins von beidem sein. -
Disziplin nicht. Aber Waffen, die man 2018 gekauft hat, werden damit plötzlich nicht mehr nutzbar. Ich habe eine (wie oben schon geschrieben) eine Waffe, für die existierten nie Magazine kleiner 20 Schuß. Eben. Was hilft uns ein 10-Jahres-Zeitraum, wenn die Änderungen im Jahrestakt kommen? 1971 1972 2002 2007 2008 2009 2010 2013 (2x) 2015 2016 2017 (3x) 2019 (geplant) 2021 (geplant)
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Ich besitze eine Waffe, für die gab es nie Magazine kleiner zwanzig Schuss. Blockiert sind die leicht, ist aber in Zukunft ja verboten. Eingerichtet sich das Problem eventuell ja ohnehin in Luft auflösen... ist der Passus mit den abgeänderten Vollautomaten noch drin? Dann "darf" ich die Waffe sowieso einem "Berechtigten" überlassen.
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Steht genau wo? "Mein" Schießstand führt so ein Buch jedenfalls nicht.- 222 Antworten
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OK, mein Fehler war, daß ich "Anleitung" und "Anstiften" synonym verwendet habe. Mir war nicht bewußt, daß das zwei Tatbestände sind. Ich korrigiere daher auf "Anstiftung". Und da kann bereits das Bereitstellen einer Möglichkeit zur Straftatbegehung (hier: illegale Waffenherstellung) gewertet werden. Allerdings bin ich kein Jurist und kenne die Details nicht. Allerdings hoffe ich für die LWB Deutschlands, daß Du damit auf die Nase fällst, und möglichst wenig Idioten gefunden hast die mitfallen.
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Was ist daran so besonders? Genau so ist es doch vorgesehen?- 222 Antworten
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Da das von Gesetz her nicht vorgesehen ist, wird es sich um Ausnahmen handeln.
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Ich wünsche Dir, dass Du Recht hat, und alles in Ordnung geht. Aber ich wünsche mir, dass es nicht so ist, Du damit auf die Nase fällst, und vorher möglichst wenig Dumme gefunden hat die mit hängen.
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... Dass die Legalität des Teilesatzes gar nicht das Thema ist, sondern der Tatbestand der Anleitung zur Straftat.
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Kurzwaffen Erben als Jäger, Stress durch das Amt
Fyodor antwortete auf Valdez's Thema in Waffenrecht
Aber die kostet ja nicht die Welt. -
Tresorumzug (leichte A und B) - Ausschreibung auf MyHammer?
Fyodor antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Meine Tresore haben gar keine Seriennummern. Brauchen sie auch nicht. Und selbst wenn, hängt der Schlüssel am Schloß. Man müßte also mit der Seriennummer des Tresors (sofern vorhanden) in die Dtenbank des Tresorherstellers, um nachzusehen welches Schloß mit welcher Seriennummer verbaut wurde, und dann in die Datenbank des Schloßherstellers, um daraus den Schlüssel abzulesen. Ziemlich viel Aufwand für so ein paar poplige Sportwaffen. -
Tresorumzug (leichte A und B) - Ausschreibung auf MyHammer?
Fyodor antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Wo denn? Garantiesiegel sind nirgends gesetzlich erwähnt. Und wenn Du den SB fragst, wird der sich für die Steilvorlage bedanken. Ich habe drei Waffenschränke, zwei davon neu gekauft. Einer der nagelneu gekauften hatte überhaupt nie ein Garantiesiegel an der Tür. Und jetzt? -
Tresorumzug (leichte A und B) - Ausschreibung auf MyHammer?
Fyodor antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Unfug. Garantiesiegel sind für die Garantie. Und sonst nichts. -
Gerade auf Facebook gefunden: https://knallyoga.com/?fbclid=IwAR2R2iypujR_ceqiDUcDyJhjl0220SAgss7nJO-L19pPaG54KqIxrJplmZ4 Für den ein oder anderen sicher interessant.
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Tresorumzug (leichte A und B) - Ausschreibung auf MyHammer?
Fyodor antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Wer zur Miete wohnt, sollte vorher mit dem Vermieter reden. Nicht weil man eine Erlaubnis bräuchte (braucht man nicht), sondern wegen der Treppen. Mein Vermieter hat mir angekündigt, dass er mich beim Auszug mit einem Kran unterstützt, um den Schrank vom Balkon auf die Straße zu heben. Kommt ihn billiger, als hohle Stufen reparieren zu lassen.