Genau deshalb muß ich beim GSVBW nicht nur die Kopien aller WBKs einreichen, sondern auch eine zusätzliche Liste mit allen vorhandenen Waffen der beantragten Art (Kurz- oder Langwaffe). Und dort wird dann das Bedürfnis für den Erwerb und technische Ausschlußgründe abgefragt. Das ist insofern auch sinnvoll, daß die meisten Jäger-Sportschützen die ich kenne, keine getrennten WBKs für Jagd- und Sportwaffen führen, und auch mit jagdlichem Bedürfnis erworbene Waffen sportlich eingesetzt werden. Mache ich auch so. Da Waffen auf der roten WBK nicht zum Sportschießen verwendet werden dürfen (ungeachtet der Eignung), würde ich die jetzt mal ignorieren.
Ja, es ist bekloppt, und die Welt wird kein bißchen sicherer, nur weil ich die beiden .38er Revolver die ich gerne hätte nicht kaufen darf, ohne vorher die vorhandenen vier .44-40-Revolver zu verkaufen, die ich aber nach dem Kauf der .38er wieder zurück kaufen kann. Nur solange ich die .44er habe, bekomme ich keine weiteren .38er, weil in der beantragten Disziplin alle einsetzbar sind (wenn auch nicht sinnvoll).
Und wer darf Dir unbeschossene Waffen überlassen? Ich weiß daß es oft gemacht wird, meines Wissens verstößt der Überlasser damit aber gegen das Beschußgesetz.