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Fyodor

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  1. Das sind aber "nur" verbotene Waffen.
  2. Wie sind Kriegswaffen in Österreich denn definiert?
  3. Das ist auch das einzige Revisionsschloß daß ich akzeptieren würde. Schlüsselschlösser sind inhärent unsicher. Wer in den Tresor will und das kann, bekommt so ein übliches Chubbschloß in weniger als zwei Minuten auf.
  4. AUF KEINEN FALL! Da die Behörde nur mit Termin kommt, habe ich dann den Schlüssel natürlich am Mann. Alles andere geht die überhaupt nichts an. Und fragen sie auch nicht ab.
  5. Nein, Du hast völlig Recht. Aber das WaffG interessiert sich in diesem Punkt nicht um Besitz, sondern Erwerb. Und der findet in dem Fall nicht statt.
  6. Da mußt Du die Hauptmannschaft in Deinem "Einreiseort" fragen. Manche geben wohl eine Bewilligung zur Durchfahrt, andere nicht-
  7. Was hat die Besitzgrundlage mit dem Erwerb zu tun?
  8. Ich erwerbe im Rahmen einer nicht melde- und/oder eintragungspflichtigen Leihe am 01.10.. Ich entscheide mich die Waffe behalten zu wollen, und schließe am 19.10. den Kaufvertrag ab und bezahle. Am 20.10. gehe ich zum Amt und melde den Erwerb an. Das Problem dabei ist: Der waffenrechtliche Erwerb hat unzweifelhaft am 01.10. stattgefunden. Danach gab es erst einen Besitz auf Basis von Leihe, der am 19.10. nahtlos überging in einen Besitz auf Basis von Eigentum. Am 19.10. gab es keinen waffenrechtlichen Erwerb. Das Waffengesetz verlangt die Meldung des Erwerbs. Was gebe ich am 20.10. auf der Meldung an? Den Erwerb am 01.10.? Oder belüge ich die Behörde, und melde den Erwerb am 19.10., an dem er eindeutig nicht stattgefunden hat? OK, die Behörde wird das nie herausfinden, weil der Verkäufer ja eine Überlassungserklärung mit Datum 19.10. schreibt, und abgelaufene Leihscheine sind nicht archivpflichtig. Die meisten Behörden würden hier problemlos den 19.10. als Eigentumsübergang akzeptieren. Laut WaffG ist das aber falsch. Theoretisch könnte eine Behörde tatsächlich darauf bestehen, daß der Besitz durch Leihe erst beendet werden muß, und ein meldepflichtiger Erwerb tatsächlich stattfinden muß. Das ist zwar unlogisch und völlig sinnlos, entspräche aber als einzige Lösung den Worten des Gesetzes.
  9. Theoretisch geht es, ja. Theoretisch kann aber auch bisher jeder ein Bedürfnis für jede Schußwaffe beantragen. Aber wer bekommt das schon, nur weil er gerne möchte? Bisher war das bei Salutwaffen ausreichend, und vermutlich auch das häufigste Bedürfnis.
  10. Nein, der Voreintrag berechtigt zum dauerhaften Erwerb. Die Erwerbsanzeige ist davon erstmal unberührt. Ein großer Unterschied ist z.B., daß so ein dauerhaftes Überlassen aufgrund eines Voreintrages von beiden Parteien an die Behörde zu melden ist, ein vorübergehender Erwerb durch Leihe nicht.
  11. @karlyman Der Satz "Wer Straftaten unter Zuhilfenahme von Waffen begeht wird mit dem doppelten Strafmaß bestraft" aber auch. und damit faktisch verboten. Ein Bedürfnis kann man da ja aktuell nicht geltend machen.
  12. Interessant. Dann paß gut auf, daß Du beim ziehen aus dem Holster nicht den falschen Fuß vorne stehen hast. Oder das Holster leicht nach innen geneigt ist. Dein Zeh oder Oberschenkel könnten sonst kurzzeitig überstrichen werden. Wie nennt man dann das überstreichen FREMDER Personen? Das wird doch wohl hoffentlich auch in der SpO behandelt? Denn das ist ja eigentlich das sanktionierungswürdige Verhalten. Von mir aus soll sich jeder selbst die Zehen weg schießen, das muß man nicht per SpO ausschließen. Aber ANDERE zu gefährden, das geht nicht.
  13. Wie ist das denn beim IPSC? Bei Western kann man sich nicht selbst sweepen, weil es per Definition das überstreichen anderer Personen mit der Mündung ist. Mit der Mündung einer ungeladenen Waffe andere Personen zu überstreichen ist die Hauptursache für Unfälle. Teilweise scheinen die Diskutanten hier anderer Meinung zu sein.
  14. Auch beim Western gibt es eine safety zone. Allerdings kennt dort die Definition des Sweepings keine Ausnahmen. Und trotzdem schaffen es die Cowboys, ihre Waffen zu repetieren, zu putzen, und anderes, ohne dabei andere in die Mündung blicken zu lassen. Ich kenne mich also nur der Einrichtung der safety zone durchaus aus, nur eben nicht beim IPSC. Das ist auch eine richtige und wichtige Anmerkung. Allerdings beginnt der Parcours auch nicht mit dem Betreten der Schießbahn.
  15. Das sieht meine Behörde anders. Der Voreintrag ist ja die Erwerbserlaubnis. Ohne Erlaubnis, kein erlaubnispflichtiger Erwerb. Und erlaubnisfreie Erwerbe, z.B. befristete Leihe, sind nicht eintragungspflichtig, und daher auch nicht eintragungsfähig. Wobei man mir da auch schon "gnädigerweise entgegen kam", indem man einen fiktiven Erwerb annahm, ohne daß ich die Waffe vorher zweimal durch Deutschland schicken mußte, einmal als Leihrückgabe und dann als dauerhafter Erwerb. Sehr großzügig, wie ich finde.
  16. @Benjamin Arendt"Mun drin" ist etwas, von dem ich immer ausgehe (obwohl die Waffe selbstverständlich entladen ist). Eine entladene Waffe ist eher der gefährliche Zustand, denn mit einer geladenen würde niemand jemanden sweepen. Und wenn die leere Waffe dann doch geladen ist, dann passieren Unfälle. @AHRMSNatürlich sollten sie das sein. Aber bei Western rennt man, im Gegensatz zu IPSC, nicht mit einer Pistole, sondern mit 4 Waffen gleichzeitig rum. Vielleicht ist das der Grund, warum dort das Sweepen nicht nur im Parcour, sondern generell geahndet wird.
  17. Wenn das so drin steht, wäre das tatsächlich so. Und auch im restlichen Waffentragebereich, in Philippsburg z.B. in der Kantine wären Sweepings dann den Regeln entsprechend zulässig. Finde ich nicht gut.
  18. Ich kenne das Reglement des IPSC nicht im Detail, da ich das nicht selber schieße. Aber die Sicherheitsregeln sind sehr ähnlich denen beim Westernschießen. Da gibt es keine Ausnahmen bei Sweepings. Auf der Stage, in der Sicherheitszone, im Waffentragebereich, keine Ausnahmen. Zumindest wäre sie mir nicht bekannt.
  19. Ich habe schon mehrfach erwähnt: Hier über den Sinn der Regel zu diskutieren ist müßig, hier ist niemand der sie ändern kann. Selbstverständlich ist es Quatsch, daß eine geschlossene Mun-Schachtel zur Strafe führt, die am Gürtel griffbereit drapierte Mun aber nicht. Das ist aber nicht das Thema hier, weil das niemand ändern kann.
  20. Sind die Spotter dann auch Kameradensäue wenn sie Fehlschüsse "melden"? Warum sollen Sicherheitsverstöße lockerer gehandhabt werden als Fehlschüsse in den Kugelfang?
  21. Nein, Sweeping mit ungeladenen Waffen gelten auch in der Safety Zone. Aber die Safety-Zone ist eben oft nicht inhärent sicher. Ein dort versehentlich abgegebener Schuß kann eben Abpraller oder Splitter verursachen.
  22. Wie gesagt, über Sinn und Unsinn dieser Regeln brauchst Du hier nicht zu diskutieren. Sondern mit den Großen bei IPSC, SASS und wie sie alle heißen. Wir hier diskutieren gerade darüber, für wen die Regeln gelten, und was für ein **** derjenige ist, der möchte daß sich alle gleichermaßen an diese Regeln halten sollen.
  23. Es ist unstrittig daß die Regeln vorsehen in der Situation einen DQ auszusprechen. Es ist aber auch absolut sinnvoll, den Schützen erstmal darauf aufmerksam zu machen und zu ermahnen, statt ihn gleich heim zu schicken. Was ich aber bedenklich finde ist die Mentalität vieler hier im Thread: Es steht nunmal in den Regeln, daß das ein DQ ist. Über sinn und Unsinn dieser Regel streiten wir hier nicht. Aber solche Worte müssen dann auch wieder nicht sein: Da haben so manche hier ein gewaltiges Aggressionsproblem. Und das nur, weil jemand fragt ob eine Regel für alle gilt. Übrigens finde ich es witzig, daß hier so auf dem Deutschen Regelungswahn rumgeritten wird. Die IPSC ist eine internationale Organisation, und diese Regel gilt weltweit. Jein... grundsätzlich hast Du Recht. Die Sicherheitsbereiche sind aber genau dazu da, daß man in einer Art und Weise mit der Waffe hantieren kann, die ansonsten nicht zulässig wäre. Und die Sicherheitsbereiche haben oft auch keine durchschuß- und/oder rückprallsicheren Wände, sondern sind halt da eingerichtet wo Platz ist. Sollte dort versehentlich ein Schuß ausgelöst werden, kann das gleich gravierende Folgen haben. Und dann ist es eben schon sinnvoll, Munition in diesem Bereich auszuschließen. Dann sprich bei den Bossen des IPSC vor, sie mögen diese Regel ändern. Und bei der SASS und ein paar anderen. Diese Regel gilt nämlich weltweit bei mehreren dynamischen Disziplinen. Und solange sie gilt, muß man sich auch daran halten. Und zwar alle.
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