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Fyodor

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  1. Jain. Die die 1927 von Kahr Arms gibt es die. Für 65 USD das Stück, bis sie hier sind also 100€, ca. 20 mal so viel wie originale 30er. Ich bin aber noch nicht mal sicher ob die in originale 1928er passen.
  2. Das ist er auch für die Aufbewahrung der Waffen selbst. Sinn und Verstand sind aber nie Maxime des Handelns in der Politik. Ich bin auch mal gespannt was auf mich mit meiner Thommy zu kommt. Das Verbot von zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten scheint ja draußen zu sein, zumindest habe ich es im Entwurf nicht mehr gefunden. Da käme es dann zu der (dunkel)witzigen Situation, daß ich die ehemalige Maschinenpistole in einem besseren Spind (A-Schrank) aufbewahre, aber für die Magazine extra einen 0-er kaufen muß.
  3. Dann schau Dir die Regeln zu Dekowaffen nochmal genauer an. Die werden heute aus guten Grund oft als Teilesatz ohne Lauf und Verschluss (die kommen extra und dürfen nicht eingebaut werden) verkauft. Das sind alles unbrauchbare Einzelteile. Aber montiert sind sie eine Dekowaffe, die so nicht mehr überlassen werden darf, nichteinmal an die Erben.
  4. Geht das in Deutschland überhaupt noch? Das wird dann doch auch ein massiver Klotz zusammengeschweißten Stahls.
  5. Und wie willst Du sonst legal aus einem Einzellader einen Repetierer machen?
  6. Schaffbar ist sie aber für jeden. Das "grüne Abitur" ist jedenfalls maßlos übertrieben.
  7. Ich habe meinen Jagdschein beim ersten Versuch ohne Probleme bestanden. Der Lernaufwand war überschaubar. In den letzten zwei Monaten haben wir uns einmal pro Woche für zwei Stunden getroffen, um alte Prüfungen durchzugehen. Zu Hause lernen war eigentlich nicht nötig, so schwer war das alles nicht. Mir fehlt nur die Zeit, um dieses Hobby intensiv auszuüben.
  8. Wer hackt hier rum? Du unterstellst anderen hier "Nichtigkeit", "Nichtkönnen" und "Nichtwollen". Ansonsten wird hier ziemlich friedlich darüber diskutiert, ob Jagd ein Hobby ist oder nicht. Und rein vom Begriff her ist es das wohl auch. Möglicherweise fühlt sich dadurch manch wackerer Waidmann in seiner Ehre gekränkt... aber wenn Jagd kein Beruf ist, was ist es sonst, wenn kein Hobby?
  9. Was ist es denn? Es ist für die allermeisten Jäger ein Zeitvertreib. Also ein Hobby. Manche nehmen es ganz besonders ernst, und richten ihr ganzes Leben danach aus. Aber trotzdem ist es ein freiwillig ausgesuchter Zeitvertreib. Also ein Hobby.
  10. Warum, bist Du "Profi" und wirst als Berufsjäger bezahlt? Nein? Dann machst Du das evtl. doch als Hobby? Ich finde den Begriff an sich nicht falsch.
  11. Stimmt eigentlich... Warum nicht eine Instandsetzung durch Austausch aller Teile?
  12. Bei uns ist damals nur einer durchgerasselt. Der dann aber auch gleich durch die Schießprüfung, die schriftliche Prüfung und Nachprüfung, und ein Jahr später nochmal. Der hatte zwar "nur" Hauptschulabschluß, aber daran lag es nicht, andere Hauptschüler haben es geschafft. Er hatte "die Karten befragt", und die haben ihm gesagt daß er nicht durchfällt. Dann braucht man ja auch nicht zu lernen, gell?
  13. Warum, ausgerechnet das Haupt-Teil der Waffe, das Griffstück, geht dabei ja verloren. Der Lauf ist ohnehin schon durch... bleibt nur der Schlitten übrig. Dann würde ich tatsächlich eher Deko vorschlagen. Oder über den §8 ein persönliches, wirtschaftliches Bedürfnis mit der Behörde ausdiskutieren.
  14. Atmen ist verboten, produziert CO2.
  15. Die Ersatzwaffe zur Leistungssteigerung wollte ich auch gerade ansprechen.
  16. Deko würde ich heute nicht mehr in Betracht ziehen. Das ist ja leider nur noch zu einem Klotz verschweißtes Eisen. Wenn der Platz auf der WBK nicht gebraucht wird: Behalten! Frißt ja kein Brot...
  17. Nein, das ist das typische Klientel.
  18. Womit Du das nachgewiesen hättest. Wer damals nicht gefragt wurde (hat meine Behörde auch nicht gemacht), und nicht freiwillig gemeldet hat (habe ich gemacht), muss sich von der Behörde heute eben u.U. Nachfragen gefallen lassen.
  19. Die A- und B-Schränke waren nie zertifiziert. Das war eine Selbsterklärung des Herstellers, daß sie sich an die Bauvorschriften gehalten haben.
  20. Es gibt Behörden, die machen das auch in einem Rutsch. Da muss die Waffe aber schon da, oder sofort nach Eintrag abgeholt werden. Teilweise wird da sogar nur einmal die Gebühr berechnet. Ich wollte das auch schonmal so machen, da die Waffe bereits beim Händler lag, der fünf Gehminuten von Amt entfernt ist. Mir hat man da versucht einen Strick draus zu drehen, von wegen Erwerb ohne Berechtigung oder so... obwohl das alles mit den SB abgesprochen war. Gab ein großes Kuddelmuddel, viel Wind um nichts, ich musste beide Gebühren in voller Höhe bezahlen, und wurde gebeten beim nächsten Mal einfach zweimal im Abstand einer Viertelstunde vorbei zu kommen.
  21. Genau. Und wenn man den Nachweis nicht erbringen kann?
  22. War die nachträgliche Einstufung nach dem Stichtag? Wundert mich, aber gut wenn es bei Dir die Behörde mit dem Gesetz nicht so eng sieht.
  23. Da stehen doch nur Fragen drin, keine Aussagen.
  24. Dann erkläre es mir. Du stellst nur Fragen wo meine Auslegung geschrieben steht. Da es sich aber um eine Auslegung handelt, habe ich diese ausführlich begründet. Von Dir kam bisher gar nichts. Ich bin noch nicht mal sicher, wie Deine Auslegung aussieht.
  25. Eben nirgends. Es ergibt sich nur aus der Bringschuld. Du musst nachweisen. Wenn die Behörde den Tresor, der erst Mitte 2019 nachträglich klassifiziert wird, in die Altbestandregelung mit aufnimmt, OK... Ich würde mir aber schon vorher eine verdammt gute Antwort überlegen auf die (berechtigte) Rückfrage: "Haben Sie in dem nicht klassifizierten Schrank bisher Waffen aufbewahrt?" Wenn "Ja": Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften Wenn "Nein": Keine Altbestandregelung Welche weiteren Antwortmöglichkeiten fallen Dir ein?
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