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Fyodor

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  1. Nein, leider nicht. Am Lochblech hängt ja auch das Korn, der Magazinrohrhalter und die Bajonettwarze. Mal eben schnell ist das nicht gemacht. Erst recht nicht ohne Maschinenpark.
  2. Ja, ist tatsächlich so. Im Video wird eine Waffe mit unbekanntem Ladezustand aus einer Kiste entnommen, und als allererstes geht der Finger an den Abzug. Dann wird sie in alle möglichen Richtungen geschwenkt, auch in die Kamera, und damit auf den Kameramann. Für das Foto wurde die Waffe tatsächlich leer und mit geöffnetem Verschluß in Position gebracht, und erst nachdem alle Schützen still standen und alle Waffen in eine sichere Richtung zeigten auf Kommando geschlossen, und nach dem Foto sofort wieder geöffnet. Auf dem vollständigen Foto sind neun Waffen zu sehen, die sich in der Hand von Schützen befinden. Keine einzige davon zeigt in eine unsichere Richtung.
  3. Ich habe das entscheidende Wörtchen nochmal wiederholt.
  4. Das ist meine (Der Schütze ist allerdings jemand anders). Ein Kumpel von mir will jetzt aber auch einen Hitzeschutz zu seiner.
  5. "Rechtsgültig" im Sinne von unabänderbar verbindlich sind die ohnehin nicht. Sie stellen den aktuellen Gemütszustand des Prüfers zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.
  6. Hallo Forum! Ich benötige ein Hitzeschutzblech für eine Norinco 1897. Hat da jemand noch eins das er nicht mehr braucht? Viele Grüße, Jochen
  7. Nein, das nicht. Wenn Du aber eine neue Waffe haben willst, und beim Antrag auf Bedürfnisbestätigung die vorhandenen Waffen angeben mußt, dann müssen die mitbenutzbaren Waffen da mit drauf. Denn diese kannst Du ja bereits nutzen.
  8. Das ist der Fall, wenn sie sich gegenseitig als Mitbenutzer in der WBK eintragen lassen. Dann blockieren die Waffen des einen das Bedürfnis des anderen. Dafür dürfen sie die Waffen ohne Leihschein verwenden. Würde ich nie machen!
  9. Doch, weil das Bedürfnis nicht gegeben sein muß. Anderes Beispiel: Beide Partner sind DSB-Schützen mit jeweils einer GSP. Zusammenlagerung? Hast Du ein Bedürfnis für eine zweite GSP?
  10. Das Bedürfnis ist hier unerheblich. Denn sonst wäre gemeinsame Aufbewahrung generell verboten. Selbst wenn zwei Ehepartner beide Sportschützen sind, hat keiner von beiden ein Bedürfnis für die Waffen des jeweils anderen nachgewiesen. Nein, es reicht wenn er die Waffe theoretisch erwerben könnte, sofern er ein Bedürfnis nachweisen würde. Deshalb ja mein Merksatz: Gemeinsame Aufbewahrung von Waffen, die der jeweils andere ausleihen dürfte. Denn dann ist das Erlaubnisniveau das gleiche.
  11. §6? Persönliche Eignung?
  12. Ich kann das auch nicht. Bin nur überrascht, ich hätte mit kürzeren Zeiten (0,5 rum) gerechnet.
  13. Einfacher Merksatz: Wenn jemand die Waffen im Tresor ausleihen dürfte, dann darf er auch im Rahmen der gemeinsamen Aufbewahrung Zugriff haben.
  14. Das ist flott. Ich hätte aber gedacht, daß das mit einer Selbstladepistole schneller gehen muß. Das sind ja ähnliche Zeiten, wie sie auch mit SA-Revolvern geschossen werden. P.S.: Ich bin absichtlich nicht hin gegangen. Da wäre ich arm wiedergekommen.
  15. Sie brauchen 4 Sekunden (!), um sich unsympatisch zu machen. Mit Finger am Abzug unkontrolliert rumfuchteln...
  16. Lies doch meinen Beitrag (und das WaffG) bitte nochmal. Die gemeinsame Lagerung ist vom Gesetz ausdrücklich VORGESEHEN!
  17. Gemeinsame Nutzung von in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist ausdrücklich vorgesehen.
  18. Grundsätzlich kann jedes glaubhaft begründete Bedürfnis ausreichen um eine Waffe erwerben und/oder besitzen zu dürfen. Bei alten Jägern und Sportschützen, die viele Jahrzehnte mit ihren Waffen gejagt und gesportelt haben, wird Sentimentalität auch oft anerkannt, um die Waffen weiterhin besitzen zu dürfen. Ich glaube nicht, daß das in dem Fall funktioniert. Aber anfragen kannst Du trotzdem. Die Ämter sind nicht nur dazu da, um uns alles wegzunehmen, sondern auch um uns innerhalb der Gesetze zu dem zu verhelfen was wir wünschen.
  19. Weil manche Behörden (meine auch) nur noch per Post arbeitet. Persönliche Termine sind nicht mehr möglich. Allerdings dauert es inklusive Postlaufzeit trotzdem meist nur 3 Tage.
  20. Ich nicht...
  21. Der kostet bei uns nochmal 40,-€.
  22. Bei uns kostet das Papier über 80,-€ extra.
  23. OK, ich nehme so eine P1 für 230,-€. Kannst Du das bitte weiterleiten? Da steht nur eine 4-stellige PLZ. Und unter der 3-stelligen Telephonnummer geht niemand ran.
  24. So teuer wird es bei mr nicht. Der Witz wird aber sein: Die Thompson MP steht dank Altbestandsregelung im A-Schrank. Die 30er-Magazine müssen dann voraussichtlich in einen neu zu beschaffenden 0er-Würfel. Wie man die dauerhaft blockieren kann, weiß ich noch nicht. 10er Magazine gab es für die Waffe jedoch nie.
  25. Dank Neuregelungen ist das aber nicht mehr wichtig. Wichtiger ist, welchen Preis ein heute zugelassener Schrank in der gleichen Größe hätte. Und das ist garantiert mehr als 556,-€...
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