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Fyodor

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  1. Ich habe bereits vorgestern, mit Liefertermin Anfang Januar, zwei Perkussionsrevolver bestellt, und die nächsten beiden angekündigt, falls das Gesetz nicht vorher in Kraft tritt. Was mir noch fehlt, ist die zweite halbautomatische Büchse.
  2. Dann kannst Du ja Deine Waffen gleich abgeben. Die AfD ist zwar nicht verboten, aber der Herrscherkaste ein Dorn im Auge. Und wer sie unterstützt, ist per Definition unzuverlässig.
  3. Darum geht es auch nicht. Sondern um Einschränkungen- Beispiel Blei: Es sollte nicht ermittelt werden welchen Schaden Blei durch Schützen anrichtet, sondern es sollten Vorschläge erarbeitet werden wo es verboten werden kann. Das war die Aufgabe, und die wurde erfüllt. Bei der euphemistisch "Energie-Effizienz-Richtlinie" genannten Leistungsbegrenzung war es genau so. Es ging nicht darum, effiziente Geräte zu bekommen, sondern um die Leistungsaufnahme zu reduzieren. Manche Dinge, wie elektrische Heizungen, haben aber systembedingt einen Wirkungsgrad um die 100%, da kann man nichts effizienter machen, sondern nur Leistung drosseln. Und statt eines 2kW-Heizers stellt man dann eben 2 1kW-Heizer auf- Oder Staubsauger: Statt 15 Minuten mit 1600 Watt, saugt man dann halt 30 Minuten mit 900 Watt. Wirkung: Mehr Stromverbauch.
  4. Das wäre zwar wünschenswert, aber erfahrungsgemäß halten sich gewaltbereite sozialistische Systeme etwas länger. Die DDR ist untergegangen, weil sie wirtschaftlich am Ende war, und nicht mit genug Gewalt gegen unzufriedene Bürger vorging. Weder Hasselhoff noch Kohl haben da allzu viel Einfluß gehabt. Es war die UDSSR, die die DDR nicht mehr stützen wollte.
  5. Die nächste Verschärfung auf EU-Ebene ist 2022 angesetzt.
  6. Ich denke, das ist genau so gelogen wie jedes andere Wort dort.
  7. Da habe ich ein paar kreative Vorschläge der Autokorrektur übersehen.
  8. Ich habe auch eine Feinwerkbau CO2-Wettkampfpistole. Das macht wirklich Spaß, und ist als Jugendarbeit für Fallscheibe oder Mehrdistanz schon ganz gut zu gebrauchen. Netzteil für Mehrdistanz ist, dass man mehrere Magazine braucht. Bei den halbautomatischen Pistolen sie die aber teuer oder hat nicht mehr zu bekommen. Die Twinmaster-Waffen mit den Trommeln sind mechanisch DA-Revolver, und deshalb von der Handhabung auch anders.
  9. Those are rookie numbers. You need to pump those numbers up.
  10. Dass waren dann so ca. 40. Hätte ich nichts dagegen.
  11. Auch wenn das jetzt nur gealbere ist, in anderen EUDSSR-Republiken ist das schon Realität. Die Frage sollte man also vor dem Hintergrund der politischen Marschrichtung auch ernst nehmen.
  12. Witzige Idee! Klingt nach viel Spaß.
  13. Weil er den Entwurf nicht gelesen hat.
  14. Bei uns im GSVBW ist es dem Verband egal, ob ich die beantragte Waffe auf gelb auch tatsächlich kaufe oder nicht. Rastatt trägt die beantragte Waffe aber als Voreintrag auf die gelbe ein.
  15. Ich nutze die Dinger auch, sind wirklich sehr gut!
  16. Das ist schade. Neue Hülsen erstmals befüllen darfst Du damit also nicht.
  17. Ich habe die Einschränkung nur entweder NC oder SP kaufen zu dürfen, aber niemals beides gleichzeitig.
  18. So wird es auch gewesen sein. Wobei diese Magazingeschichte auch noch ganz gehörige Schwierigkeiten bereiten wird. Interessant wäre was passiert, wenn nachträglich dagegen geklagt wird. Denn die ganze Sache dient ja ausdrücklich der Handelsharmonisierung (denn ansonsten wäre die EU gar nicht zuständig). Wenn jetzt aber für Deutschland Sondermagazine notwendig würden, widerspricht das eklatant der Handelsharmonisierung.
  19. Bei 3,5 Gesetzesänderungen pro Jahr... hahaha, der war gut.
  20. https://sharpshooter-22lr-reloader.myshopify.com/products/22-reloader-kit
  21. Der oft zitierte "rechtsmittelfähige Bescheid" ist Unsinn. Die Erteilung des Scheins mit Auflage ist bereits ein Bescheid. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen, innerhalb von 4 Wochen wenn ich mich richtig erinnere. Ohne die Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist. Die steht aber ganz sicher drin.
  22. Oh, tatsächlich... Totengräber wollte ich eigentlich nicht spielen.
  23. Dort darfst Du 5 Waffen besitzen. Fünf. Dann ist Schluß.
  24. "Unbegrenzt". So sieht das dann aus. Es wird einfach die Waffe, die man als Begründung für die WBK angibt schonmal eingetragen. Ich dachte damals, wenn ich eine Querflinte 12/76 beantrage, daß ich dann auch eine Querflinte 12/70 kaufen könnte. Ging aber nicht, weil das Amt das Kaliber gleich mit eingetragen hat. So ging mir eine Zeile auf der WBK verloren. Bei gelb ist das aber egal, da kostet das Folgedokument praktisch nichts, ist ja nur eine zweite Seite zur bestehenden Erlaubnis. Bei grün kostet es 80,-€, da neue WBK.
  25. Ähem... der gute Herr dort ist zwar vordergründig immer nett und hilfsbereit, aber auch sehr restriktiv. Und er kennt sich im WaffG und SprengG sehr gut aus. Das ist eine ganz blöde Kombination. Die Gebührenordnung ist übrigens maßgeblich auf seinem Mist gewachsen. Das machen die Ämter nämlich seit einiger Zeit selbst.
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