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Fyodor

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  1. Those are rookie numbers. You need to pump those numbers up.
  2. Dass waren dann so ca. 40. Hätte ich nichts dagegen.
  3. Auch wenn das jetzt nur gealbere ist, in anderen EUDSSR-Republiken ist das schon Realität. Die Frage sollte man also vor dem Hintergrund der politischen Marschrichtung auch ernst nehmen.
  4. Witzige Idee! Klingt nach viel Spaß.
  5. Weil er den Entwurf nicht gelesen hat.
  6. Bei uns im GSVBW ist es dem Verband egal, ob ich die beantragte Waffe auf gelb auch tatsächlich kaufe oder nicht. Rastatt trägt die beantragte Waffe aber als Voreintrag auf die gelbe ein.
  7. Ich nutze die Dinger auch, sind wirklich sehr gut!
  8. Das ist schade. Neue Hülsen erstmals befüllen darfst Du damit also nicht.
  9. Ich habe die Einschränkung nur entweder NC oder SP kaufen zu dürfen, aber niemals beides gleichzeitig.
  10. So wird es auch gewesen sein. Wobei diese Magazingeschichte auch noch ganz gehörige Schwierigkeiten bereiten wird. Interessant wäre was passiert, wenn nachträglich dagegen geklagt wird. Denn die ganze Sache dient ja ausdrücklich der Handelsharmonisierung (denn ansonsten wäre die EU gar nicht zuständig). Wenn jetzt aber für Deutschland Sondermagazine notwendig würden, widerspricht das eklatant der Handelsharmonisierung.
  11. Bei 3,5 Gesetzesänderungen pro Jahr... hahaha, der war gut.
  12. https://sharpshooter-22lr-reloader.myshopify.com/products/22-reloader-kit
  13. Der oft zitierte "rechtsmittelfähige Bescheid" ist Unsinn. Die Erteilung des Scheins mit Auflage ist bereits ein Bescheid. Gegen den kannst Du Widerspruch einlegen, innerhalb von 4 Wochen wenn ich mich richtig erinnere. Ohne die Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist. Die steht aber ganz sicher drin.
  14. Oh, tatsächlich... Totengräber wollte ich eigentlich nicht spielen.
  15. Dort darfst Du 5 Waffen besitzen. Fünf. Dann ist Schluß.
  16. "Unbegrenzt". So sieht das dann aus. Es wird einfach die Waffe, die man als Begründung für die WBK angibt schonmal eingetragen. Ich dachte damals, wenn ich eine Querflinte 12/76 beantrage, daß ich dann auch eine Querflinte 12/70 kaufen könnte. Ging aber nicht, weil das Amt das Kaliber gleich mit eingetragen hat. So ging mir eine Zeile auf der WBK verloren. Bei gelb ist das aber egal, da kostet das Folgedokument praktisch nichts, ist ja nur eine zweite Seite zur bestehenden Erlaubnis. Bei grün kostet es 80,-€, da neue WBK.
  17. Ähem... der gute Herr dort ist zwar vordergründig immer nett und hilfsbereit, aber auch sehr restriktiv. Und er kennt sich im WaffG und SprengG sehr gut aus. Das ist eine ganz blöde Kombination. Die Gebührenordnung ist übrigens maßgeblich auf seinem Mist gewachsen. Das machen die Ämter nämlich seit einiger Zeit selbst.
  18. Landkreis Rastatt
  19. Mich kostet eine Waffe auf grüne WBK in Summe ca. 200,-€ nur an Gebühren. Wenn ich Pech habe und das Blatt ist zu Ende, kommen noch 80,-€ für ein neues Papier dazu.
  20. Wird bei uns aber auch so gehandhabt. Das kommt von der Behörde, nicht vom BDS. Ich habe auch noch so einen ungenutzten "Voreintrag" auf meiner ersten gelben WBK.
  21. Genau so ist es.
  22. Dann liest Du das komplett falsch. Da steht ziemlich deutlich: Es gibt Schützen, die schießen auch mal mehrere (Beispiel: 4) Wettkämpfe an einem Tag. Das ist unzweifelhaft "intensiv", und soll auch als 4 Einheiten anerkannt werden. Wenn diese Zahl nach oben offen bleiben sollte, brauche ich mir nicht mehr ganz so viele Sorgen zu machen. 80-100 Einheiten habe ich dann allein mit Wettkämpfen drin. An einem Tag BM können das auch mal über 10 Stück sein.
  23. Na was sollen sie auch tun, ohne ihre Zuverlässigkeit zu gefährden?
  24. Stimmt. Deshalb läuft das ja auch nicht unter "Sicherheit", wo die EU nicht zuständig ist, sondern unter "Wirtschaftsharmonisierung", was das originäre Betätigungsfeld der EU ist.
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