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Kurz: nein. Es ist eine Fachmesse für Fachpublikum, nicht für Endanwender. Rein darf, wer auch ausstellen dürfte, verkürzt gesagt.
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Quatsch, die Sportschützen die sich da rein schleichen sind in der Minderzahl DSB-DM-Teilnehmer, sondern ganz andere, die unangenehm auffallen. Wer da in normaler Kleidung durch die Gänge schlendert stört nicht, egal ob er Händler ist oder nicht. Was man nicht will sind die "Schnäppchenjäger", und die Tacticoolen. Die DSB-DM-Teilnehmer könnten zu einem gewissen Teil auch sicher ganz ohne schleichen dort rein kommen. Zumindest alle mit Sponsoren.
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Wann genau ist das denn? Ich habe mir nur die LM aufgeschrieben.
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Und ab jetzt immer Anfang September. Blöd, der Termin im März war für mich eigentlich ideal.
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Ich kenne das Glas nicht. Aber meine Erfahrungen mit einem 200,-€ Glas waren halt nicht so toll.
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Bevor ich mit das von @Speedmark vorgestellte Glas gekauft habe, hatte ich ein accushot ez tao 3-12x44 mini SWAT drauf. Lass es. So viel Geld kann man nicht sparen, um den Frust zu kompensieren. Aktuell liegt es im Wohnzimmer, ich beobachte damit manchmal die Gleitschirmflieger über dem Merkur. Das ist empfehlenswert und preiswert (nicht billig, großer Unterschied):
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In Gegenteil. Dort steht: findet wie geplant statt.
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Das stimmt zwar, aber für die Waffen für die solche Magazine verfügbar sind, sind sie meist die normale Größe. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Bei Langwaffen: 20 bis 30 Schuss. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Ich wiederhole gerne: Es findet keine Rückwirkung statt. Alle normale Magazine werden verboten. Punkt. Für jeden. Und dann gibt es Ausnahmen und Altbestandsregeln. Diese wären nicht zwingend nötig, und sind keine Rückwirkung! Das Gesetz wäre rückwirkend, wenn Du für ein 2018 gekauftes, und mittlerweile wieder verkauftes Magazin heute bestraft würdest. So ist es aber nicht. Die Magazine werden verboten und müssen abgegeben oder vernichtet werden. Von jedem. Mit Ausnahmen. Als man früher die KK-Gewehre EWB-pflichtig machte, waren auch alle gemeint. Oder als die kleinkalibrigen Zentralfeuerpistolen verboten wurden, die Balisongs und Wurfsterne. Alles wurde verboten, ohne Besitzstandswahrung. Das hat mit Rückwirkung nichts zu tun. -
Waffen-TÜV verweigert Zivilgewehren von Heckler & Koch die Zulassung
Fyodor antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Allgemein
Jeder Fertiger sollte das können. Ist Stand der Technik. Muss er das Rohteil halt ein paar Tausendstel kleiner (beim Rohr größer) machen. -
Waffen-TÜV verweigert Zivilgewehren von Heckler & Koch die Zulassung
Fyodor antwortete auf Klobürste von Esstisch's Thema in Allgemein
So wie ich die Laufherstellung kenne, dürfte durch Verschleiß kein konischer Lauf entstehen. Und vor allem nicht bei der ganzen Serie. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Aber nur im Rahmen des möglichen. -
OK, da muss ich wohl doch nochmal im Detail nachlesen. Mein Stand ist wohl nicht mehr aktuell.
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So ganz sicher bin ich mir da nicht. Gehäuse werden ja zu wesentlichen Teilen. Ein WS ist definiert als Lauf und Verschluss. Ein WS für ein AR beinhaltet aber auch ein Gehäuse, das in der Definition des WS nicht enthalten ist. Darf man hier einfach so ein wesentliches Teil erwerben, das nicht als Komponente eines WS privilegiert ist? Ich bin da einfach überhaupt nicht sicher. Wechsellower sind jedenfalls durch, die gibt es nicht mehr.
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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
So wird es ja auch nicht laufen. Man wird Dir eine Frist setzen, bis wann Du es an einen Berechtigten überlassen musst. Dass Du keinen findest, ist dann Dein persönliches Versagen, und bevor Du rechtlich Ärger bekommst, wird die Behörde die Sachen gnädigerweise kostenlos zur Vernichtung annehmen. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
So ist es tatsächlich zu lesen. Es steht ja nicht drin dass der Besitz erlaubt ist, sondern dieses Magazin dann kein verbotener Gegenstand ist. Ob das aber so gehandhabt wird bezweifle ich. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Das Problem dabei ist halt, dass bisher die tatsächliche Kapazität entscheidend war, in Zukunft die theoretische. Für den reinen Präzisionsschützen, der seine 10er bzw. 5er Serien mit einem Schuss pro Minute schießt ist das völlig egal. Sobald aber ein Magazinwechsel auf Zeit geht, und da gibt es mehr Disziplinen als man denkt, sind größere Magazine (blockiert) im Vorteil. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Darfst Du besitzen und anschauen. Wie sieht das denn mit anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenständen und verbotenen Waffen aus? Ich würde das analog sehen. Blockieren musst Du die Magazine laut Gesetz nicht, weil das keinen Unterschied mehr macht. Nur wenn es in der Sportordnung gefordert ist. Lagerung wie jeden anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Dank des ungenutzten Voreintrags auf meiner ersten gelben sogar nur sieben. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Perkussionsrevolver sind nicht so teuer, und begründen könnte ich sie trotzdem. Nur auf gelb eben für viel geringere Gebühren. -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Wenn das so ist, werde ich wohl doch noch zwei Perkussionsrevolver kaufen gehen, bevor es in Kraft tritt. -
Das neue Waffengesetz wurde heute in Bundesanzeiger veröffentlicht, und ist damit ab morgen gültig. Sämtliche Meldefristen laufen ab morgen. Sämtliche Verbote sind ab morgen gültig. Viel Spaß...
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Zu 1: Ganz normal im Laden. Im Voreintrag steht nicht mehr drin was als Begründung angegeben wurde. Zu 2-5: Nein, die Regeln sind so wachsweich und dämlich, dass man das ist nicht vorher wissen kann. Der Anschein ist nämlich subjektiv. Was für den Schützen überhaupt nicht nach Kriegswaffe aussieht, sieht der Richter ganz anders.
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Bei vielen möglichen Umbauten muss erst ein Gericht klären ob sie legal sind oder nicht. Falsches Zweibein oder falsche Mündungsbremse kann da schon reichen.