Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34.306
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. So ganz sicher bin ich mir da nicht. Gehäuse werden ja zu wesentlichen Teilen. Ein WS ist definiert als Lauf und Verschluss. Ein WS für ein AR beinhaltet aber auch ein Gehäuse, das in der Definition des WS nicht enthalten ist. Darf man hier einfach so ein wesentliches Teil erwerben, das nicht als Komponente eines WS privilegiert ist? Ich bin da einfach überhaupt nicht sicher. Wechsellower sind jedenfalls durch, die gibt es nicht mehr.
  2. So wird es ja auch nicht laufen. Man wird Dir eine Frist setzen, bis wann Du es an einen Berechtigten überlassen musst. Dass Du keinen findest, ist dann Dein persönliches Versagen, und bevor Du rechtlich Ärger bekommst, wird die Behörde die Sachen gnädigerweise kostenlos zur Vernichtung annehmen.
  3. So ist es tatsächlich zu lesen. Es steht ja nicht drin dass der Besitz erlaubt ist, sondern dieses Magazin dann kein verbotener Gegenstand ist. Ob das aber so gehandhabt wird bezweifle ich.
  4. Das Problem dabei ist halt, dass bisher die tatsächliche Kapazität entscheidend war, in Zukunft die theoretische. Für den reinen Präzisionsschützen, der seine 10er bzw. 5er Serien mit einem Schuss pro Minute schießt ist das völlig egal. Sobald aber ein Magazinwechsel auf Zeit geht, und da gibt es mehr Disziplinen als man denkt, sind größere Magazine (blockiert) im Vorteil.
  5. Darfst Du besitzen und anschauen. Wie sieht das denn mit anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenständen und verbotenen Waffen aus? Ich würde das analog sehen. Blockieren musst Du die Magazine laut Gesetz nicht, weil das keinen Unterschied mehr macht. Nur wenn es in der Sportordnung gefordert ist. Lagerung wie jeden anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand.
  6. Dank des ungenutzten Voreintrags auf meiner ersten gelben sogar nur sieben.
  7. Perkussionsrevolver sind nicht so teuer, und begründen könnte ich sie trotzdem. Nur auf gelb eben für viel geringere Gebühren.
  8. Wenn das so ist, werde ich wohl doch noch zwei Perkussionsrevolver kaufen gehen, bevor es in Kraft tritt.
  9. Das neue Waffengesetz wurde heute in Bundesanzeiger veröffentlicht, und ist damit ab morgen gültig. Sämtliche Meldefristen laufen ab morgen. Sämtliche Verbote sind ab morgen gültig. Viel Spaß...
  10. Zu 1: Ganz normal im Laden. Im Voreintrag steht nicht mehr drin was als Begründung angegeben wurde. Zu 2-5: Nein, die Regeln sind so wachsweich und dämlich, dass man das ist nicht vorher wissen kann. Der Anschein ist nämlich subjektiv. Was für den Schützen überhaupt nicht nach Kriegswaffe aussieht, sieht der Richter ganz anders.
  11. Bei vielen möglichen Umbauten muss erst ein Gericht klären ob sie legal sind oder nicht. Falsches Zweibein oder falsche Mündungsbremse kann da schon reichen.
  12. Das AR-Baukastensystem ist Dir bekannt? Mit einem Handgriff ist eine zulässige in eine ausgeschlossene Waffe umgebaut.
  13. Nein. Die Mitglieder die ihn gesehen haben, die haben Kenntnis. Der Verein als solcher bekommt nicht mit, wenn jemand mit einer neuen Waffe ankommt. Außer der Präsident macht gerade Aufsicht.
  14. Fyodor

    .45 GAP sinnvoll?

    Die haben aber einen größeren Zündkanal, man muss die Ladung also vorsichtig neu entwickeln. Blazer Brass sind gutes Messing, SP-Zünder, aber soweit ich das sehen kann mit normalem Zündkanal.
  15. Fyodor

    .45 GAP sinnvoll?

    Ich habe ein paar davon. Wenn es Dich interessiert, suche ich sie wieder aus der Schrottkiste raus, da ist noch nicht viel drin, wäre kein Aufwand. Ich habe schon einige hundert davon entsorgt. Blazer Brass sind z.B. solche Hülsen.
  16. Bei der Angst vor Waffen und deren Besitzern sollte er vor allem überlegen ob er so gefährliche Mordwerkzeuge überhaupt in seinem Haus haben will. Nicht dass die ihn irgendwann einflüstern er müsse einen Kreuzzug starten oder so.
  17. Er hat schon etwas sehr wichtiges gesagt. Wir sind keine Untertanen, sondern mündige Bürger mit Rechten. Wenn die Behörden etwas von uns einfordern das wir ihnen nicht geben dürfen, dann dürfen wir es ihnen nicht geben. Wir sind Schützen, keine Blockwarte. Es ist mir egal und es geht mich auch nichts an, ob und wie viel ein Mitglied meines Vereins schießt. Wenn die Behörde begründeten Zweifel an der Aktivität hat soll sie es prüfen. Es ist nicht meine Aufgabe die Zahl der Schützen zu reduzieren.
  18. Romanes eunt domus!
  19. Auf KEINEN FALL direkt vor einem Wettkampf. Ich habe mir so schon mal Störungen herbei geputzt, der Wettkampf war gelaufen. Seither, wenn ich eine Waffe gründlich reinigen mußte, gehe ich auf den Schießstand und mehr erstmal 25 bis 200 Schuss damit. Dann baut sich eine stabile Trockenschmierung mit Carbon auf.
  20. Geputzt wird bei mir nur nach Schwarzpulver. Äußerlich abwischen, ja, aber ansonsten wird erst geputzt wenn Störungen auftreten.
  21. Normalerweise habe ich dies einzeln im Auto, und schleppe Haut ein Dutzend Taschen. Wenn ich zum Training gehe habe ich die Zeit, und beim Wettkampf brauche ich ja immer nur eine Waffe, der Rest bleibt drin. Ausnahme sind CAS-Wettkämpfe. Da habe ich ein selbst gebautes Guncart, wo ich die vier Waffen, Munition für den ganzen Tag, Kameras, Schreibzeug, Trinkwasser und Snacks sowie noch vieles anderes unter bringe. Das Teil ist aber an sich schon so lästig, dass ich es nur nur wenn ich es unbedingt brauche. Wenn ich keine Zeitnot habe, trage ich lieber ein Dutzend Taschen.
  22. Nein. Der Verein führt den Nachweis. Wenn er die Schreibarbeit an die Mitglieder delegiert, ist das auch OK.
  23. Das ist doch auch ein Schießbuch.
  24. Und steht da wie? Mein Verein führt den Nachweis über Einholung der Schießbücher.
  25. Nein. Aber der Verein muss mit einer einfachen ja/nein Antwort bestätigen ob das Mitglied die Anforderungen an Aktivität erfüllt oder nicht. Wie er dazu kommt ist seine Sache. Viele Vereine haben keinen eigenen Schießstand, und daher auch keine Kladde. Die übrigens auch nicht gesetzlich geforderten ist. Wenn der Verein die persönlichen Schießbücher bekommt, und daraus die Daten erhält die er braucht, ist das auch in Ordnung. Die Bestätigung erfolgt gesetzeskonform.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.