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Fyodor

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  1. Wie? Mit was sollen die denn drohen?
  2. Da widerspreche ich. Die Verbände werden in der unendlichen Gnade des Staates zwar befragt und bröckchenweise informiert, aber ihre Zustimmung ist nicht erforderlich. Sie können also auch gar nichts absegnen.
  3. Weil sie ihre Aufgabe darin sehen. Erfolgreich sind sie damit nicht. In meinen Verein sind wir was Waffen pro Schütze angeht weit über Durchschnitt.
  4. Problem der Sicherheit und Ordnung? Gar keins. Das "Problem" das gelöst werden soll ist aber gar nicht Sicherheit und Ordnung, sondern Waffenbesitz. Meine Behörde wiederholt auch bei jeder Gelegenheit, dass ihr Hauptzweck die Reduktion des privaten Waffenbesitzes ist. Nicht etwa, wie andere Behörden, den Bürgern bei gegebenen Gesetzen das maximale zu ermöglichen.
  5. Dafür ideal, weil genau dafür gebaut, ist die neue Lee APP. Allerdings gibt es die noch nicht gebraucht. Ansonsten die kleinste LEE, dafür reicht die dicke, und ist neu billiger als alles andere gebraucht.
  6. Steht so im Gesetz. Das Verbot wird gegen diese Magazine nicht wirksam. Sie sind also nicht verboten.
  7. Ja. Was soll das sein?
  8. Mein "Angriff" ist, dass ich gar keine Antwort erhalte. Und was soll "mein Kreis" sein?
  9. Ich versuchte nur eine Antwort zu erhalten. Ist es nicht das um was es hier gerade geht? Merkst Du was? Wenn das Gegenüber nicht willens ist zu antworten, kannst Du nachfragen so oft Du willst. Hast Du schön demonstriert. Damit habe ich meinen Punkt belegt, und beende das jetzt, wird für andere langweilig
  10. Gar kein Stöckchen. Ich bin ernsthaft interessiert zu erfahren welche Möglichkeiten Du siehst jemanden zu einer Antwort zu zwingen, gegen den Du keinerlei Handhabe hast, und der auf Dich in keiner Weise angewiesen ist. Du redest mehrfach von Möglichkeiten, nennst sie aber nicht. Ich will das doch bloß wissen. Außer natürlich es ist bloß Gegacker, um über die Arbeit anderer meckern zu können.
  11. Nein, aber ich habe gerade auch so ein Problem mit meinem Arbeitgeber, und wüsste sehr gerne wie ich den zu einer Antwort zwingen kann. Wenn Du also eine Möglichkeit kennst, wie Du jemanden der die Macht hat dich einfach zu ignorieren zwingen kannst, gerne her damit.
  12. Natürlich, teurer geht immer. Ein Werkzeugschrank ist ganz gut geeignet, in so einen "Tresor" passt ja kaum was rein.
  13. Erkläre mir, wie man damit eine Antwort wirksam erzwingen kann
  14. Die da wären?
  15. OK, hast Du jetzt x mal gemacht. Immer noch keine Antwort. Und jetzt? Ich gehe davon aus (war aber nicht dabei und weiß es deshalb nicht), daß man da auch nachgefragt hat, und zwar mehr als einmal.
  16. Das können durchaus Sammler sein. Allerdings steht da nicht drin "Die Waffe sollte nicht beschossen werden, weil der Besitzer das nicht wollte.". Sondern da steht drin "Die Waffe konnte aufgrund des schlechten Gesamtzustands nicht beschossen werden". @Hephaistos: Natürlich, wenn die Waffe nicht in Verkehr gebracht wird, muß sie auch nicht beschossen werden.
  17. Welche Quelle außer den eGun-Verkaufstexten gibt es dazu? Im Gesetz finde ich keine Ausnahmeregelung.
  18. WAS willst Du tun? Wenn Dir was einfällt was in irgend einer Art Aussicht auf Erfolg hat, bin ich sofort dabei. Bei den Beratungen zum WaffG 2020 hatte man eine Reihe Experten eingeladen. Deren Meinungen wurden bestenfalls zur Kenntnis genommen, aber in keinem Fall fanden sie Einzug ins Gesetz. Obwohl man wußte daß es eine Petition gibt, beschloß man das Gesetz wenige Tage vor deren erfolgreichen Ende, und ignorierte sie einfach. Im beschlossenen Gesetz standen dann Dinge drin, die in allen Gesprächen mit Experten, auch denen hinter verschlossenen Türen, nicht erwähnt wurden. Was genau willst Du tun? Ich bin sofort dabei. Mir fällt nichts ein.
  19. 🤣🤣🤣 aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen. Für ein Gesetz müssen eigentlich drei Voraussetzungen erfüllt sein: - Es muss ein objektives Problem bestehen. - Das Gesetz muss geeignet sein dieses Problem zu lösen. - Das Gesetz darf die Freiheit nicht mehr als zwingend notwendig einschränken. Im Gesetzgebungsprozess sind immer Alternativen und Folgenschätzungen zu betrachten sowie die Betroffenen zu hören. Außerdem sind alle Asylbewerber in den Land ihrer Ankunft in der EU zu registrieren und zu versorgen. Deutschland hat keine nennenswerten Außengrenzen, und deshalb auch keine Chance dass Flüchtlinge direkt hier ankommen. Oder? Sollen sie sich Kuchen essen.
  20. Was sollen die denn Deiner Meinung nach tun? Die politische Kaste ist längst wieder in Feudalismus angekommen. Regelungen brauchen nicht begründet oder auf Wirksamkeit geprüft werden. Und der Pöbel wird einfach ignoriert. Sollen sie doch Kuchen essen.
  21. Nein. Eine Waffe muss entweder beschossen sein, oder es muss eine Nichtbeschußbescheinigung dazu vorliegen. In der steht dann drin, warum die Waffe nicht beschossen werden konnte.
  22. Ja, die gemeinsame Nutzung. Die hat halt andere Nachteile. Das aktuelle Datum sollte man halt schon noch wissen. Wenn man sich das nicht mehr zutraut, sollte man so viel bleiben lassen.
  23. Eigentlich nicht.
  24. Das gilt ganz besonders, aber nicht nur für das WaffG:
  25. Ich verstehe was er meint. Aber nein, der Leihschein dient nicht nur zum Nachweis des Leihdatums. Und die WBK der Ehefrau hat für den Ehemann genau gar keine Bedeutung. Der Leihschein weist auch nach, dass die Waffen nicht gestohlen sind. Und ja, auch Eheleute können voneinander stehlen.
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