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Fyodor

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  1. In Gegenteil. Dort steht: findet wie geplant statt.
  2. Das stimmt zwar, aber für die Waffen für die solche Magazine verfügbar sind, sind sie meist die normale Größe.
  3. Bei Langwaffen: 20 bis 30 Schuss.
  4. Ich wiederhole gerne: Es findet keine Rückwirkung statt. Alle normale Magazine werden verboten. Punkt. Für jeden. Und dann gibt es Ausnahmen und Altbestandsregeln. Diese wären nicht zwingend nötig, und sind keine Rückwirkung! Das Gesetz wäre rückwirkend, wenn Du für ein 2018 gekauftes, und mittlerweile wieder verkauftes Magazin heute bestraft würdest. So ist es aber nicht. Die Magazine werden verboten und müssen abgegeben oder vernichtet werden. Von jedem. Mit Ausnahmen. Als man früher die KK-Gewehre EWB-pflichtig machte, waren auch alle gemeint. Oder als die kleinkalibrigen Zentralfeuerpistolen verboten wurden, die Balisongs und Wurfsterne. Alles wurde verboten, ohne Besitzstandswahrung. Das hat mit Rückwirkung nichts zu tun.
  5. Jeder Fertiger sollte das können. Ist Stand der Technik. Muss er das Rohteil halt ein paar Tausendstel kleiner (beim Rohr größer) machen.
  6. So wie ich die Laufherstellung kenne, dürfte durch Verschleiß kein konischer Lauf entstehen. Und vor allem nicht bei der ganzen Serie.
  7. Aber nur im Rahmen des möglichen.
  8. OK, da muss ich wohl doch nochmal im Detail nachlesen. Mein Stand ist wohl nicht mehr aktuell.
  9. So ganz sicher bin ich mir da nicht. Gehäuse werden ja zu wesentlichen Teilen. Ein WS ist definiert als Lauf und Verschluss. Ein WS für ein AR beinhaltet aber auch ein Gehäuse, das in der Definition des WS nicht enthalten ist. Darf man hier einfach so ein wesentliches Teil erwerben, das nicht als Komponente eines WS privilegiert ist? Ich bin da einfach überhaupt nicht sicher. Wechsellower sind jedenfalls durch, die gibt es nicht mehr.
  10. So wird es ja auch nicht laufen. Man wird Dir eine Frist setzen, bis wann Du es an einen Berechtigten überlassen musst. Dass Du keinen findest, ist dann Dein persönliches Versagen, und bevor Du rechtlich Ärger bekommst, wird die Behörde die Sachen gnädigerweise kostenlos zur Vernichtung annehmen.
  11. So ist es tatsächlich zu lesen. Es steht ja nicht drin dass der Besitz erlaubt ist, sondern dieses Magazin dann kein verbotener Gegenstand ist. Ob das aber so gehandhabt wird bezweifle ich.
  12. Das Problem dabei ist halt, dass bisher die tatsächliche Kapazität entscheidend war, in Zukunft die theoretische. Für den reinen Präzisionsschützen, der seine 10er bzw. 5er Serien mit einem Schuss pro Minute schießt ist das völlig egal. Sobald aber ein Magazinwechsel auf Zeit geht, und da gibt es mehr Disziplinen als man denkt, sind größere Magazine (blockiert) im Vorteil.
  13. Darfst Du besitzen und anschauen. Wie sieht das denn mit anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenständen und verbotenen Waffen aus? Ich würde das analog sehen. Blockieren musst Du die Magazine laut Gesetz nicht, weil das keinen Unterschied mehr macht. Nur wenn es in der Sportordnung gefordert ist. Lagerung wie jeden anderen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand.
  14. Dank des ungenutzten Voreintrags auf meiner ersten gelben sogar nur sieben.
  15. Perkussionsrevolver sind nicht so teuer, und begründen könnte ich sie trotzdem. Nur auf gelb eben für viel geringere Gebühren.
  16. Wenn das so ist, werde ich wohl doch noch zwei Perkussionsrevolver kaufen gehen, bevor es in Kraft tritt.
  17. Das neue Waffengesetz wurde heute in Bundesanzeiger veröffentlicht, und ist damit ab morgen gültig. Sämtliche Meldefristen laufen ab morgen. Sämtliche Verbote sind ab morgen gültig. Viel Spaß...
  18. Zu 1: Ganz normal im Laden. Im Voreintrag steht nicht mehr drin was als Begründung angegeben wurde. Zu 2-5: Nein, die Regeln sind so wachsweich und dämlich, dass man das ist nicht vorher wissen kann. Der Anschein ist nämlich subjektiv. Was für den Schützen überhaupt nicht nach Kriegswaffe aussieht, sieht der Richter ganz anders.
  19. Bei vielen möglichen Umbauten muss erst ein Gericht klären ob sie legal sind oder nicht. Falsches Zweibein oder falsche Mündungsbremse kann da schon reichen.
  20. Das AR-Baukastensystem ist Dir bekannt? Mit einem Handgriff ist eine zulässige in eine ausgeschlossene Waffe umgebaut.
  21. Nein. Die Mitglieder die ihn gesehen haben, die haben Kenntnis. Der Verein als solcher bekommt nicht mit, wenn jemand mit einer neuen Waffe ankommt. Außer der Präsident macht gerade Aufsicht.
  22. Fyodor

    .45 GAP sinnvoll?

    Die haben aber einen größeren Zündkanal, man muss die Ladung also vorsichtig neu entwickeln. Blazer Brass sind gutes Messing, SP-Zünder, aber soweit ich das sehen kann mit normalem Zündkanal.
  23. Fyodor

    .45 GAP sinnvoll?

    Ich habe ein paar davon. Wenn es Dich interessiert, suche ich sie wieder aus der Schrottkiste raus, da ist noch nicht viel drin, wäre kein Aufwand. Ich habe schon einige hundert davon entsorgt. Blazer Brass sind z.B. solche Hülsen.
  24. Bei der Angst vor Waffen und deren Besitzern sollte er vor allem überlegen ob er so gefährliche Mordwerkzeuge überhaupt in seinem Haus haben will. Nicht dass die ihn irgendwann einflüstern er müsse einen Kreuzzug starten oder so.
  25. Er hat schon etwas sehr wichtiges gesagt. Wir sind keine Untertanen, sondern mündige Bürger mit Rechten. Wenn die Behörden etwas von uns einfordern das wir ihnen nicht geben dürfen, dann dürfen wir es ihnen nicht geben. Wir sind Schützen, keine Blockwarte. Es ist mir egal und es geht mich auch nichts an, ob und wie viel ein Mitglied meines Vereins schießt. Wenn die Behörde begründeten Zweifel an der Aktivität hat soll sie es prüfen. Es ist nicht meine Aufgabe die Zahl der Schützen zu reduzieren.
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