-
Gesamte Inhalte
34.206 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Fyodor
-
Warum denn das?
-
Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Fyodor antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
Erklär es mir. -
Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Fyodor antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
"Gasröhrchen" Ist rot/blau markiert. Blau heißt erlaubnispflichtig Rot heißt Kriegswaffe -
Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Fyodor antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
-
Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Fyodor antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
Ist ein Gasrohr laut WaffG ein Gaslauf? -
Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Fyodor antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
Das ist kein "Layout" Fehler, sondern inhaltlich schlicht falsch. -
Wie kommt das BKA zur Aussage zu Wesentlichen Waffenteilen?
Fyodor antwortete auf Georg's Thema in Waffenrecht
... und in anderen Teilen schlichtweg von der kompletten Unwissenheit des Erstellers zeugt. "Gaslauf" ist in WaffG definiert. Das BKA macht da mal eben schnell die Gasröhrchen von Selbstladern draus. -
Eben. Bei Western haben wir einen "Opa", der schießt jedes Match "clean". Seine Zeiten sind aber oft langsamer als es ein SDQ wäre. Dafür schießt er Gruppen, der würde auch 5 DM Stücke als Gong treffen.
-
Wie machen das zum Beispiel Segelflieger? Die gehen auch nur ein paar Mal im Jahr in die Luft. Oder Taucher, können ja nicht zweimal im Monat auf die Malediven fliegen. Nein, ein Hobby soll Spaß machen. Wenn jemand Spaß daran hat, ein paar Mal im Jahr schießen zu gehen, warum nicht? Ich kenne mehr Schützen sie keine Wettkämpfe schießen als solche die es tun (Vereinsmeisterschaft evtl, aber dann ist Schluss). Und ich kenne Mitglieder der Feuerwehr, die gar nicht Mitglied im Schützenverein sind, und beim jährlichen Gänseschießen richtig abräumen. Schießen ist das einzige Hobby in Deutschland das keinen Spaß machen darf.
-
Und Einstellhöhe von mindestens 130 cm. Früher oder später kommt bei vielen ein Vorderlader oder Ordonnanzgewehr, und die sind laaang. Als ersten Schrank empfiehlt sich deshalb ein 1er mit mindestens 7 Waffenhaltern (effektiv passen da weniger rein), KEINEM Innenfach, aber Regalteil. So passen auch lange Gewehre, Kurzwaffen und Munition dürfen auf den Regalfächern zusammen liegen.
-
Musst Du dann aber auch.
-
Richtig, als ich noch bei meinen Eltern auf dem Dorf gewohnt, und Luftgewehr geschossen habe.
-
Zumindest in BW nicht. Da sind Sportstätten geschlossen, Punkt. Egal für wie viele Personen und für wen. Auch Schießstände.
-
Eben. Bei der letzten Verschärfung wurde das ja sogar unterschwellig zugegeben. Die Regelung mit den A/B-Schränken hatte sich bewährt, deshalb mußte man auf die (viel teureren) 0/1er wechseln. Das ist vor allem Vergrämung. Gegen Diebstahl und "zu schnellen Zugriff" schützt wie schon geschrieben
-
Das freut mich für Dich. Ich fahre eine Stunde zum Schießstand und eine Stunde zurück. Training findet bei mir meist so zwei bis drei mal im Jahr statt, wenn ich gerade eine Waffe einschießen oder eine neue Disziplin verstehen will. Ansonsten fahre ich halt auf Wettkämpfe. Die Termine habe ich zusammen, aber die Zeiten wo ich dreimal die Woche auf den Stand laufen konnte sind vorbei. Und so ähnlich geht es vielen.
-
Wo ist das? Hier in BW sind auf behördliche Anordnung alle Sportstätten, gewerblich wie privat, geschlossen. Die Anzahl der Teilnehmer und die Sportart ist dabei unerheblich. In Philippsburg könnte man auch den ganzen Tag schießen ohne mehr als einem Menschen zu begegnen (den Platzwart zum Bezahlen). Ist aber trotzdem zu.
-
Ich zahle auch die Betreuung und das Mittagessen für die Kita, obwohl meine Tochter seit Wochen nicht hin darf. Ich müsste das nichtmal tun, weil im Vertrag steht dass nur geleistete Stunden vergütet werden müssen. Ich will aber dass meine Große dort wieder hin gehen kann wenn dieser Wahnsinn wieder zu Ende ist. Das geht aber nicht wenn die Kita insolvent ist.
-
Die Geschichte stimmt nicht.
-
Das schlimme daran: das ist gar nicht so weit her geholt...
-
Du bist noch mit Ians Buch beschäftigt. Lass mir den Vortritt bei Grenacher.
-
Da bereits der leere Körper verboten ist, gehe ich von einem Verbot aus. Obwohl dem Wortlaut nach blockierte Magazine durchaus erlaubt sein könnten. Wenn aber vor dem Stichtag gekauft, ist es ohnehin egal.
-
Du liegst richtig. Magazine normaler Kapazität und darüber sind noch einfache, freie Gegenstände. Allerdings wissen wir wann sie plötzlich zu verbotenen Gegenständen werden, und wir kennen die Altbestandsregelung, die nach dem Verbot gelten wird. Das ist ähnlich wie mit den Vollauto-Wahlschaltern für Glocks. Es kann also schon sein, daß wer heute noch ein 60-Schuß AR15-Magazin oder eine 50-Schuß Trommel für die 1911 kauft, irgendwann Besuch bekommt. Muß nicht, kann aber.
-
Die Bericht in denen Waffenschränke samt Inhalt im Wald entsorgt wurden lese ich häufiger. Kein Gelegenheitseinbrecher bekommt so einen Schrank auf. Die Profis haben es nicht auf Sport- oder Jagdwaffen abgesehen. Wenn es ein Schutz gegen Diebstahl sein sollte, würde der abgeschlossene Blechspind reichen.
-
Wenn man ohne das Gebäude zu verlassen rein kommt, ist es wahrscheinlich Teil des Gebäudes. Ich würde es trotzdem abklären, nicht daß irgendwann doch mal ein ganz eifriger Amtmann kommt...
-
Ja, ist er tatsächlich. Danke!