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Fyodor

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  1. Das Waffengesetz trennt hier nur zwischen bewohnt und unbewohnt. Wenn die Garage ein eigenständiges Gebäude ist das nicht als bewohnt zählt, ist es eben ein unbewohntes Gebäude. Selbst, wenn man nur durch die Wohnung hin kommt. Analog Außenkeller: man kommt zwar unbemerkt von außen rein, es ist aber eben in einem bewohnten Gebäude. Also nicht von einem aufs andere schließen.
  2. https://egun.de/market/item.php?id=8141624#img Kann jemand erkennen welche Ausgabe das war? Ich habe sie ganz sicher zu Hause, aber in Lesefix finde ich diesen Artikel nicht, und alles durchsuchen ist zu aufwändig.
  3. Da das Waffenrecht hier zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden unterscheidet, musst Du klären ob das Büro baurechtlich zum Wohnhaus gehört, oder zur Garage. Und ob diese überhaupt ein eigenständiges Gebäude ist, oder Teil des Wohnhauses.
  4. Du kannst keine PN empfangen.
  5. Willst Du es loswerden? Oder schlimmer.
  6. Die werde ich in Deutschland zwar eher nicht legal bekommen, aber darüber lesen hat mir noch nie geschadet.
  7. "die Repetiergewehre der Schweiz" habe ich bereits. Und Deine Marktübersicht habe ich natürlich ständig im Auge.
  8. Hallo Forum! Da mich der Schweizer Virus (weniger gefährlich, aber teurer als Corona) infiziert hat, Suche ich nun nach oben genannter Buchreihe. Manche Teile sind recht einfach zu bekommen, andere gar nicht. Teuer sind sie alle. Hat jemand den ein oder anderen Teile davon übrig, oder hat mich Tipps welche anderen Bücher sich lohnen? Auch in Hinblick auf eine spätere mögliche Waffensammlung. Gruß, Jochen
  9. Wenn Dein Amt wochenlang zu ist, geht das halt nicht. Aktuell eher das kleinere Problem, aber wenn Du mit Deinen Waffen unterwegs bist, brauchst Du sie.
  10. Du musst den Verkauf anzeigen. Dafür gibt es ein Formular. Da schreibst Du drauf dass Du die WBK nachlieferst sobald das Amt in der Lage ist die Austragung vorzunehmen. In der Frist muß nicht ausgetragen, sondern das Amt informiert sein. Und Du kannst nicht wochenlang auf die WBK verzichten.
  11. Hier ein seit ein paar Jahren nicht mehr. Noch nicht mal mehr mit Termin, alles nur noch per Post.
  12. Die Viren ja, die Tröpfchen in denen sie schwimmen aber nicht. Die Masken helfen kaum um sich vor Absteckung zu schützen. Aber sie helfen einem Infizierten, andere zu schützen. Seine Tröpfchen werden zum Großteil zurück gehalten.
  13. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Aber wenn der Antrag jetzt eingeht, kann ich problemlos Wettkampfteilnahmen in den letzten 12 Monaten nachweisen, auch wenn der Antrag erst in einem halben Jahr bearbeitet wird.
  14. Genau das habe ich getan. Zwei Bedürfnisbescheinigungen beantragt, die ich erst im Januar brauche. Der Voreintrag ist ja aber ein Jahr gültig, also alles gut. Wer als Wettkampfschütze eine Ersatzwaffe braucht, hat es dieses Jahr tatsächlich schwer. Denn dafür sind Wettkampfteilnahmen nachzuweisen. Die gelbe hilft auch nicht mehr viel. Wer da schon zehn Waffen drauf hat, kann noch maximal vier Stück kaufen, dann ist Schluss. Ab dann nur noch auf Grün, das heißt dann eben auch nicht mehr für jede Disziplin ein eigener Perkussionsrevolver oder Repetiergewehr. Denn auf grün begründet Ungeeignetheit kein Bedürfnis, wenn zugelassen. Auf gelb ging das.
  15. Das sind ja auch alles "special interest" Magazine, und keine Fachzeitschriften. Das sollte man nicht vergessen. Es ist Unterhaltung, keine Bildung.
  16. Kaum.
  17. Die Waffen liegen bezahlt beim Händler. Warum sollte ich das jetzt noch nicht machen? Evtl. erspare ich nur damit in Januar Probleme. Vielleicht auch nicht. Weiß ich aber nicht, und der Aufwand ist der seine, egal ob jetzt oder später.
  18. Habe gerade zwei Anträge gestellt, die ich erst im Januar brauche. Voreinträge sind ja ein Jahr gültig.
  19. Der Schießstand eines Schützenvereins ist erstmal eine Sportstätte, die derzeit geschlossen bleiben muß. An wen das vermietet wird, ist dabei egal. Wenn ein Büchsenmacher einen eigenen Stand besitzt, dann darf er dort auch weiterhin einschießen. Denn das ist dann Teil der Betriebsstätte, und eben keine Sportstätte. Auch Philippsburg ist derzeit zu. Ich hatte eigentlich nächste Woche einen Termin gebucht. Ganz allein auf einer 50m Bahn. Auch nicht zulässig. In großen Trauben in der Stadt treffen, das ist weiterhin zulässig.
  20. Fyodor

    LE-SI-MAT

    Das hatten die Abschußbecher früher nie. Handelbar sollte es sein, aber ob es noch benutzt werden darf bin ich nicht sicher.
  21. Du bringst sie aber in die Anscheinsthematik rein, wo sich nichts geändert hat.
  22. Er meint was anderes. Diese Kriterien sind keine Anscheinsmerkmale, sondern Ausschlusskriterien. Wichtig werden sie aber erst, wenn ein Anschein vorliegt. Und darauf bezieht er sich.
  23. Entschuldigung, nicht .300 sondern .450. siehe Tony.
  24. Der Körper allein ist aber bereits ein verbotenes Teil, wenn er "zu groß" ist. Das Problem haben wir bereits. Weil nämlich Vollidioten unsere Gesetze schreiben, und Vollidioten sie beschließen. Es gab Expertenanhörungen, die haben alle gesagt dass das Unfug ist. Die dienen aber nur dazu den Schein zu wahren. Deshalb steht da ja auch was vom kleinsten Kaliber drin. Keine mir bekannte Waffe kann gleichzeitig verschiedene Kaliber verschießen. Beispiel .223Rem und .450BM. ein 30er .223 Magazin ist auch ein 10er .450 Magazin. Sind 10er Magazine in .450BM jetzt verboten? Die Gehäuse sind identisch, wenn das 10er erlaubt ist, ist es zerlegt dann verboten, weil das Gehäuse auch ein 30er sein könnte? Man hätte es so einfach haben können... man wollte aber nicht. Und wir haben den Salat.
  25. Genau. Wir war es denn bisher mit blockieren 30ern?
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