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Fyodor

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  1. Erkläre mir, wie man damit eine Antwort wirksam erzwingen kann
  2. Die da wären?
  3. OK, hast Du jetzt x mal gemacht. Immer noch keine Antwort. Und jetzt? Ich gehe davon aus (war aber nicht dabei und weiß es deshalb nicht), daß man da auch nachgefragt hat, und zwar mehr als einmal.
  4. Das können durchaus Sammler sein. Allerdings steht da nicht drin "Die Waffe sollte nicht beschossen werden, weil der Besitzer das nicht wollte.". Sondern da steht drin "Die Waffe konnte aufgrund des schlechten Gesamtzustands nicht beschossen werden". @Hephaistos: Natürlich, wenn die Waffe nicht in Verkehr gebracht wird, muß sie auch nicht beschossen werden.
  5. Welche Quelle außer den eGun-Verkaufstexten gibt es dazu? Im Gesetz finde ich keine Ausnahmeregelung.
  6. WAS willst Du tun? Wenn Dir was einfällt was in irgend einer Art Aussicht auf Erfolg hat, bin ich sofort dabei. Bei den Beratungen zum WaffG 2020 hatte man eine Reihe Experten eingeladen. Deren Meinungen wurden bestenfalls zur Kenntnis genommen, aber in keinem Fall fanden sie Einzug ins Gesetz. Obwohl man wußte daß es eine Petition gibt, beschloß man das Gesetz wenige Tage vor deren erfolgreichen Ende, und ignorierte sie einfach. Im beschlossenen Gesetz standen dann Dinge drin, die in allen Gesprächen mit Experten, auch denen hinter verschlossenen Türen, nicht erwähnt wurden. Was genau willst Du tun? Ich bin sofort dabei. Mir fällt nichts ein.
  7. 🤣🤣🤣 aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen. Für ein Gesetz müssen eigentlich drei Voraussetzungen erfüllt sein: - Es muss ein objektives Problem bestehen. - Das Gesetz muss geeignet sein dieses Problem zu lösen. - Das Gesetz darf die Freiheit nicht mehr als zwingend notwendig einschränken. Im Gesetzgebungsprozess sind immer Alternativen und Folgenschätzungen zu betrachten sowie die Betroffenen zu hören. Außerdem sind alle Asylbewerber in den Land ihrer Ankunft in der EU zu registrieren und zu versorgen. Deutschland hat keine nennenswerten Außengrenzen, und deshalb auch keine Chance dass Flüchtlinge direkt hier ankommen. Oder? Sollen sie sich Kuchen essen.
  8. Was sollen die denn Deiner Meinung nach tun? Die politische Kaste ist längst wieder in Feudalismus angekommen. Regelungen brauchen nicht begründet oder auf Wirksamkeit geprüft werden. Und der Pöbel wird einfach ignoriert. Sollen sie doch Kuchen essen.
  9. Nein. Eine Waffe muss entweder beschossen sein, oder es muss eine Nichtbeschußbescheinigung dazu vorliegen. In der steht dann drin, warum die Waffe nicht beschossen werden konnte.
  10. Ja, die gemeinsame Nutzung. Die hat halt andere Nachteile. Das aktuelle Datum sollte man halt schon noch wissen. Wenn man sich das nicht mehr zutraut, sollte man so viel bleiben lassen.
  11. Eigentlich nicht.
  12. Das gilt ganz besonders, aber nicht nur für das WaffG:
  13. Ich verstehe was er meint. Aber nein, der Leihschein dient nicht nur zum Nachweis des Leihdatums. Und die WBK der Ehefrau hat für den Ehemann genau gar keine Bedeutung. Der Leihschein weist auch nach, dass die Waffen nicht gestohlen sind. Und ja, auch Eheleute können voneinander stehlen.
  14. Genau. Steht doch alles drin. Bescheinigung ist auszustellen. Nennt sich dann: Leihschein
  15. Bitte Quelle zitieren und erklären. Ich kann das nämlich nicht so raus lesen, und bisher wohl auch noch niemand anders hier. Bedenke auch dass nur das Gesetz verbindlich ist.
  16. Wenn Du Recht hast ist ja alles gut. Nur keiner hier hat von dieser Auslegung jemals gehört. Zeig und die Quelle, und ich entschuldige mich bei Dir.
  17. Am sinnvollsten ist, jeder hat seine eigenen WBKs und bei Bedarf schreibt man einen Leihschein. Den kann man ja auch schon vorab stapelweise drucken, und schreibt bei Bedarf noch das Datum drauf, Unterschrift drunter, fertig. Solange beide Personen dabei sind, ist es sowieso kein Problem. Und wie oft geht einer alleine mit den Waffen des anderen schießen? So bleiben aber die Bedürfnisse und 2/6 pro Person, bei gemeinsamer Nutzung werden die abgerechnet, zumindest beim Bedürfnis.
  18. Ich würde sogar sagen das ist klares Wasser auf dem er wandelt.
  19. Das höre ich auch zum ersten Mal. Es steht schließlich nicht Dein Name auf der WBK, und die gemeinsame Nutzung ist ja genau dafür da. Zeig mir dazu mal bitte die Stelle im WaffG.
  20. Gemeinsame Nutzung würde ich nicht machen, den dann werden die gemeinsam genutzten Waffen beim Bedürfnis berücksichtigt. Scheint Euch gegenseitig einen Leihschein.
  21. Natürlich sollte man den Jagdschein nicht nur wegen der Langwaffen machen. Aber wenn man ihn schon hat, darf man das auch ausnutzen. Bei uns im Kreis lohnt sich das auch finanziell. Jäger zu Sportschütze spart ca. 100 Euro pro Waffenerwerb (Langwaffen auf grün). In meinen Kurs ist damals einer durchgefallen. Der hatte Karten gelegt, und die haben ihm gesagt dass er nicht durchfallen wird. Deshalb "musste" er nicht lernen. Das ist kein Scherz. Alle anderen haben bestanden. Das war bei unserer örtlichen Jagdschule im 9-monatigen Kurs.
  22. Über 12 Monate wird es hoffentlich keine Lücke geben. Aber bisher der letzte war Anfang Januar, und aktuell sieht es so aus als wäre der nächste erst im August, falls der überhaupt stattfindet.
  23. Das sowieso. Doof ist es vor allem für ganz neue Schützen die vorher noch keine Termine sammeln konnten, und wenn man Waffen über Kontingent erwerben will.
  24. Richtig, so gesehen kann man auf die Weise natürlich Wettkämpfe nachholen.
  25. Die Schießstände sind auf Anordnung geschossen.
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