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Fyodor

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  1. Die Geschichte stimmt nicht.
  2. Das schlimme daran: das ist gar nicht so weit her geholt...
  3. Du bist noch mit Ians Buch beschäftigt. Lass mir den Vortritt bei Grenacher.
  4. Da bereits der leere Körper verboten ist, gehe ich von einem Verbot aus. Obwohl dem Wortlaut nach blockierte Magazine durchaus erlaubt sein könnten. Wenn aber vor dem Stichtag gekauft, ist es ohnehin egal.
  5. Du liegst richtig. Magazine normaler Kapazität und darüber sind noch einfache, freie Gegenstände. Allerdings wissen wir wann sie plötzlich zu verbotenen Gegenständen werden, und wir kennen die Altbestandsregelung, die nach dem Verbot gelten wird. Das ist ähnlich wie mit den Vollauto-Wahlschaltern für Glocks. Es kann also schon sein, daß wer heute noch ein 60-Schuß AR15-Magazin oder eine 50-Schuß Trommel für die 1911 kauft, irgendwann Besuch bekommt. Muß nicht, kann aber.
  6. Die Bericht in denen Waffenschränke samt Inhalt im Wald entsorgt wurden lese ich häufiger. Kein Gelegenheitseinbrecher bekommt so einen Schrank auf. Die Profis haben es nicht auf Sport- oder Jagdwaffen abgesehen. Wenn es ein Schutz gegen Diebstahl sein sollte, würde der abgeschlossene Blechspind reichen.
  7. Wenn man ohne das Gebäude zu verlassen rein kommt, ist es wahrscheinlich Teil des Gebäudes. Ich würde es trotzdem abklären, nicht daß irgendwann doch mal ein ganz eifriger Amtmann kommt...
  8. Ja, ist er tatsächlich. Danke!
  9. Das Waffengesetz trennt hier nur zwischen bewohnt und unbewohnt. Wenn die Garage ein eigenständiges Gebäude ist das nicht als bewohnt zählt, ist es eben ein unbewohntes Gebäude. Selbst, wenn man nur durch die Wohnung hin kommt. Analog Außenkeller: man kommt zwar unbemerkt von außen rein, es ist aber eben in einem bewohnten Gebäude. Also nicht von einem aufs andere schließen.
  10. https://egun.de/market/item.php?id=8141624#img Kann jemand erkennen welche Ausgabe das war? Ich habe sie ganz sicher zu Hause, aber in Lesefix finde ich diesen Artikel nicht, und alles durchsuchen ist zu aufwändig.
  11. Da das Waffenrecht hier zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden unterscheidet, musst Du klären ob das Büro baurechtlich zum Wohnhaus gehört, oder zur Garage. Und ob diese überhaupt ein eigenständiges Gebäude ist, oder Teil des Wohnhauses.
  12. Du kannst keine PN empfangen.
  13. Willst Du es loswerden? Oder schlimmer.
  14. Die werde ich in Deutschland zwar eher nicht legal bekommen, aber darüber lesen hat mir noch nie geschadet.
  15. "die Repetiergewehre der Schweiz" habe ich bereits. Und Deine Marktübersicht habe ich natürlich ständig im Auge.
  16. Hallo Forum! Da mich der Schweizer Virus (weniger gefährlich, aber teurer als Corona) infiziert hat, Suche ich nun nach oben genannter Buchreihe. Manche Teile sind recht einfach zu bekommen, andere gar nicht. Teuer sind sie alle. Hat jemand den ein oder anderen Teile davon übrig, oder hat mich Tipps welche anderen Bücher sich lohnen? Auch in Hinblick auf eine spätere mögliche Waffensammlung. Gruß, Jochen
  17. Wenn Dein Amt wochenlang zu ist, geht das halt nicht. Aktuell eher das kleinere Problem, aber wenn Du mit Deinen Waffen unterwegs bist, brauchst Du sie.
  18. Du musst den Verkauf anzeigen. Dafür gibt es ein Formular. Da schreibst Du drauf dass Du die WBK nachlieferst sobald das Amt in der Lage ist die Austragung vorzunehmen. In der Frist muß nicht ausgetragen, sondern das Amt informiert sein. Und Du kannst nicht wochenlang auf die WBK verzichten.
  19. Hier ein seit ein paar Jahren nicht mehr. Noch nicht mal mehr mit Termin, alles nur noch per Post.
  20. Die Viren ja, die Tröpfchen in denen sie schwimmen aber nicht. Die Masken helfen kaum um sich vor Absteckung zu schützen. Aber sie helfen einem Infizierten, andere zu schützen. Seine Tröpfchen werden zum Großteil zurück gehalten.
  21. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Aber wenn der Antrag jetzt eingeht, kann ich problemlos Wettkampfteilnahmen in den letzten 12 Monaten nachweisen, auch wenn der Antrag erst in einem halben Jahr bearbeitet wird.
  22. Genau das habe ich getan. Zwei Bedürfnisbescheinigungen beantragt, die ich erst im Januar brauche. Der Voreintrag ist ja aber ein Jahr gültig, also alles gut. Wer als Wettkampfschütze eine Ersatzwaffe braucht, hat es dieses Jahr tatsächlich schwer. Denn dafür sind Wettkampfteilnahmen nachzuweisen. Die gelbe hilft auch nicht mehr viel. Wer da schon zehn Waffen drauf hat, kann noch maximal vier Stück kaufen, dann ist Schluss. Ab dann nur noch auf Grün, das heißt dann eben auch nicht mehr für jede Disziplin ein eigener Perkussionsrevolver oder Repetiergewehr. Denn auf grün begründet Ungeeignetheit kein Bedürfnis, wenn zugelassen. Auf gelb ging das.
  23. Das sind ja auch alles "special interest" Magazine, und keine Fachzeitschriften. Das sollte man nicht vergessen. Es ist Unterhaltung, keine Bildung.
  24. Kaum.
  25. Die Waffen liegen bezahlt beim Händler. Warum sollte ich das jetzt noch nicht machen? Evtl. erspare ich nur damit in Januar Probleme. Vielleicht auch nicht. Weiß ich aber nicht, und der Aufwand ist der seine, egal ob jetzt oder später.
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