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Fyodor

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  1. Einfacher Merksatz: Wenn jemand die Waffen im Tresor ausleihen dürfte, dann darf er auch im Rahmen der gemeinsamen Aufbewahrung Zugriff haben.
  2. Das ist flott. Ich hätte aber gedacht, daß das mit einer Selbstladepistole schneller gehen muß. Das sind ja ähnliche Zeiten, wie sie auch mit SA-Revolvern geschossen werden. P.S.: Ich bin absichtlich nicht hin gegangen. Da wäre ich arm wiedergekommen.
  3. Sie brauchen 4 Sekunden (!), um sich unsympatisch zu machen. Mit Finger am Abzug unkontrolliert rumfuchteln...
  4. Lies doch meinen Beitrag (und das WaffG) bitte nochmal. Die gemeinsame Lagerung ist vom Gesetz ausdrücklich VORGESEHEN!
  5. Gemeinsame Nutzung von in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist ausdrücklich vorgesehen.
  6. Grundsätzlich kann jedes glaubhaft begründete Bedürfnis ausreichen um eine Waffe erwerben und/oder besitzen zu dürfen. Bei alten Jägern und Sportschützen, die viele Jahrzehnte mit ihren Waffen gejagt und gesportelt haben, wird Sentimentalität auch oft anerkannt, um die Waffen weiterhin besitzen zu dürfen. Ich glaube nicht, daß das in dem Fall funktioniert. Aber anfragen kannst Du trotzdem. Die Ämter sind nicht nur dazu da, um uns alles wegzunehmen, sondern auch um uns innerhalb der Gesetze zu dem zu verhelfen was wir wünschen.
  7. Weil manche Behörden (meine auch) nur noch per Post arbeitet. Persönliche Termine sind nicht mehr möglich. Allerdings dauert es inklusive Postlaufzeit trotzdem meist nur 3 Tage.
  8. Ich nicht...
  9. Der kostet bei uns nochmal 40,-€.
  10. Bei uns kostet das Papier über 80,-€ extra.
  11. OK, ich nehme so eine P1 für 230,-€. Kannst Du das bitte weiterleiten? Da steht nur eine 4-stellige PLZ. Und unter der 3-stelligen Telephonnummer geht niemand ran.
  12. So teuer wird es bei mr nicht. Der Witz wird aber sein: Die Thompson MP steht dank Altbestandsregelung im A-Schrank. Die 30er-Magazine müssen dann voraussichtlich in einen neu zu beschaffenden 0er-Würfel. Wie man die dauerhaft blockieren kann, weiß ich noch nicht. 10er Magazine gab es für die Waffe jedoch nie.
  13. Dank Neuregelungen ist das aber nicht mehr wichtig. Wichtiger ist, welchen Preis ein heute zugelassener Schrank in der gleichen Größe hätte. Und das ist garantiert mehr als 556,-€...
  14. Das Original wird über ein oben offenes Magazin allein durch Gravitation gespeist. Das kann man während des Schießens nachfüllen.
  15. Wir haben kürzlich schon festgestellt, dass eine Gatling in BDS Präzisionsgewehr zugelassen wäre. Gibt es da eine Beschränkung beim Kaliber?
  16. Einzellader...
  17. Testweise kann man das Pad mit einem weichen Bleistift übermalen. Das ist zwar keine Dauerlösung, aber so siehst Du ob wirklich nur das Pad defekt ist.
  18. Sind online bei el-segundo.de und westernschiessen.jimdofree.com Außer 1900/1917, warum die fehlen weiß ich aber nicht.
  19. Fyodor

    Reisen mit Waffe

    Stimmt. Aber ein Bedürfnis mußt Du im Fall des Falles trotzdem nachweisen. Und wenn Du mit dem Auto voller Waffen und Munition durch halb Deutschland fährst, brauchst Du dazu in Deutschland eben ein Bedürfnis. Zumindest einen Ausdruck der Schießzeiten des Vereins hilft dabei schon. Weil eben nunmal einfach nur so mit Waffen durch die Gegend fahren in DE leider verboten ist.
  20. Fyodor

    Reisen mit Waffe

    Steht im oben bereits angesprochenen WaffG §12:
  21. Fyodor

    Reisen mit Waffe

    OK, das war mir gar nicht bewußt. Es ist aber trotzdem keine Pflicht, ich würde es nicht machen.
  22. Fyodor

    Reisen mit Waffe

    Ohne Waffenschein würde ich das nicht machen. Ansonsten hat speedjunky das ganz gut zusammengefaßt. Du brauchst halt ein Bedürfnis, eine Einladung des Vereins belegt dieses. Die Aufbewahrungsregeln für Hotels und Camping müßten analog auch bei Privatunterkunft anwendbar sein.
  23. Oder man läßt es bleiben. Die meisten meiner Waffen sehen das Putzzeug nur sehr unregelmäßig, wenn überhaupt.
  24. Das ist es heute schon.
  25. Du weißt ja, wo Du die Provision hin schicken mußt ?
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