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Ich brauche zum Schießstand leider eine knappe Stunde. Auf- und Abbau sind im 270°-Sandkugelfang von Philippsburg auch etwas aufwändiger, wenn dynamisch trainieren möchte. Und zumindest in P'Burg gehört es eben auch dazu, daß man nach dem schießen keine Hülsen oder Schrotbecher liegen läßt. Für Auf- und Abbau sowie Reinigung nehme ich mir immer ca. eine Stunde Zeit. Dann habe ich noch drei Stunden zum Schießen. Da schieße ich dann meist 5-8 Waffen, meist so um die 500 Schuß. Da finde ich drei Stunden ganz gut, sonst wird es hektisch und macht keinen Spaß mehr. Wenn ich nur einzelne Teilübungen trainiere, sind es weniger Waffen, aber meist mehr Munition. Wobei ich generell viel zu selten zum Training komme.
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Ich gehe meist alleine Trainieren, und dann tatsächlich meist 4 Stunden. Bei 3 Stunden ist mit Auf- und Abbau sowie Standreinigung zu viel Hektik beim eigentlichen Schießen.
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Das ist schön. Unser Verein hat keinen eigenen Schießstand, und wir trainieren je nach Disziplin auf fünf verschiedenen Schießständen.
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Grundsätzlich ist ein Schießbuch nicht notwendig. Der Verein muß das regelmäßige Training bestätigen. Aber: Wie macht der Verein das? Der Vorsitzende, der das unterschreiben muß, will ja auch einen Nachweis dazu sehen. Der einfachste Nachweis dazu ist das persönliche Schießbuch. Das übrigens überhaupt nichts mit einer Urkunde zu tun hat, und in dem auch jeder eintragen darf was er will. Und natürlich trage ich auch selbst ein, wenn ich alleine schießen war. Eine weitere Möglichkeit, die Aktivität nachzuweisen, wäre die Vereins-Schießkladde. Aber auch die wird nicht gesetzlich gefordert, und wenn man regelmäßig auf verschiedenen Ständen schießt, muß man denen ja doch wieder hinterher rennen. Auch wenn es gesetzlich nicht nötig ist, bietet ein persönliches Schießbuch doch einige Vorteile. Ich führe eins für mich. Aber das bekommt eben nur mein Verein zu Gesicht, wenn es um die Bestätigung geht, aber niemals die Behörde. Die geht das überhaupt nichts an.
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Mein Fahrlehrer hat das damals ganz anders gesehen: Sehr scharf einfahren, ohne Rücksicht auf Verluste. Entweder hast Du danach einen wirklich guten Motor, oder einen Garantiefall.
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Tipps zum Verkauf einer Hori-Zone Alpha-XT Armbrust
Fyodor antwortete auf Horizonealphaxt's Thema in Allgemein
Nein. Bereits im Eingangsposting wurde das angesprochen. -
Was mich als nicht-IPSCler mal interessiert: IPSC ist doch Freestyle. Wie schießt man da einen p? Bei Western, wo der Ablauf genau vorgegeben ist, ist es klar. Aber bei Freestyle?
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Rechtliche Einordnung manipulierter Spielzeuge
Fyodor antwortete auf erbsenzähler's Thema in Waffenrecht
Britische Panzer haben zumindest einen Teekessel eingebaut (ernsthaft!). Wasserkocher for Kriegswaffe! -
Rechtliche Einordnung manipulierter Spielzeuge
Fyodor antwortete auf erbsenzähler's Thema in Waffenrecht
Sport und Spiel. Ganz eindeutig. Ohne Kaffee kein Sport. Schläuche, die das flüssige Projektil führen. Ist für diesen Zweck ausreichend fest, und von gerade steht da nichts. Rohre und Schläuche unterscheiden sich ausschließlich in ihrer Festigkeit. -
Warum gleich so pampig? Bei der Zuständigkeit was Ein- und Durchreise angeht wohl schon, wenn ich den obigen Beitrag richtig verstanden habe. Selbstverständlich. Ich lese nur diese Bedingung aus dem verlinkten Gesetzestext nicht heraus. Wie gut daß Du schon immer alles wußtest, und nie Fragen stellen mußtest.
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Moderne AR15 würden da a eigentlich nicht drunter fallen.
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erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das verdoppelt nur die Zeit. -
erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
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Das sind aber "nur" verbotene Waffen.
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Wie sind Kriegswaffen in Österreich denn definiert?
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erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das ist auch das einzige Revisionsschloß daß ich akzeptieren würde. Schlüsselschlösser sind inhärent unsicher. Wer in den Tresor will und das kann, bekommt so ein übliches Chubbschloß in weniger als zwei Minuten auf. -
erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
AUF KEINEN FALL! Da die Behörde nur mit Termin kommt, habe ich dann den Schlüssel natürlich am Mann. Alles andere geht die überhaupt nichts an. Und fragen sie auch nicht ab. -
Vorsicht Falle! Abenteuerliche Entscheidung zum Aufbewahrungsnachweis
Fyodor antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
... deshalb nicht zum Altbestand zählt.- 33 Antworten
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- aufbewahrung
- nachweispflicht
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Nein, Du hast völlig Recht. Aber das WaffG interessiert sich in diesem Punkt nicht um Besitz, sondern Erwerb. Und der findet in dem Fall nicht statt.
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Da mußt Du die Hauptmannschaft in Deinem "Einreiseort" fragen. Manche geben wohl eine Bewilligung zur Durchfahrt, andere nicht-
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Was hat die Besitzgrundlage mit dem Erwerb zu tun?
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Ich erwerbe im Rahmen einer nicht melde- und/oder eintragungspflichtigen Leihe am 01.10.. Ich entscheide mich die Waffe behalten zu wollen, und schließe am 19.10. den Kaufvertrag ab und bezahle. Am 20.10. gehe ich zum Amt und melde den Erwerb an. Das Problem dabei ist: Der waffenrechtliche Erwerb hat unzweifelhaft am 01.10. stattgefunden. Danach gab es erst einen Besitz auf Basis von Leihe, der am 19.10. nahtlos überging in einen Besitz auf Basis von Eigentum. Am 19.10. gab es keinen waffenrechtlichen Erwerb. Das Waffengesetz verlangt die Meldung des Erwerbs. Was gebe ich am 20.10. auf der Meldung an? Den Erwerb am 01.10.? Oder belüge ich die Behörde, und melde den Erwerb am 19.10., an dem er eindeutig nicht stattgefunden hat? OK, die Behörde wird das nie herausfinden, weil der Verkäufer ja eine Überlassungserklärung mit Datum 19.10. schreibt, und abgelaufene Leihscheine sind nicht archivpflichtig. Die meisten Behörden würden hier problemlos den 19.10. als Eigentumsübergang akzeptieren. Laut WaffG ist das aber falsch. Theoretisch könnte eine Behörde tatsächlich darauf bestehen, daß der Besitz durch Leihe erst beendet werden muß, und ein meldepflichtiger Erwerb tatsächlich stattfinden muß. Das ist zwar unlogisch und völlig sinnlos, entspräche aber als einzige Lösung den Worten des Gesetzes.
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Theoretisch geht es, ja. Theoretisch kann aber auch bisher jeder ein Bedürfnis für jede Schußwaffe beantragen. Aber wer bekommt das schon, nur weil er gerne möchte? Bisher war das bei Salutwaffen ausreichend, und vermutlich auch das häufigste Bedürfnis.
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Nein, der Voreintrag berechtigt zum dauerhaften Erwerb. Die Erwerbsanzeige ist davon erstmal unberührt. Ein großer Unterschied ist z.B., daß so ein dauerhaftes Überlassen aufgrund eines Voreintrages von beiden Parteien an die Behörde zu melden ist, ein vorübergehender Erwerb durch Leihe nicht.