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Proud NRA Member

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  1. Der Liberalismus ist in Deutschland im Grunde seit 1848 intellektuell tot. Klar, er blieb bestehen, oft sogar als stärkste parlamentarische Kraft, aber er hat nichts erreicht, sondern sich seine Ziele von anderen, den Konservativen in der monarchischen Zeit und den Sozis in der Weimarer, als Geschenk bringen lassen. Bei der FDP kommt erschwerend dazu, dass das Milieu, in dem sie sich niedergelassen hat, im Grunde so liberal gar nicht ist. Man kann nicht gleichzeitig Apothekerpartei und für freie Märkte sein, um nur ein Beispiel zu nennen. Parteien, die gegen freie Märkte sind, gibt's aber schon genug.
  2. Hängt vom Aufwand ab. Es gibt mit Sicherheit dafür zugelassene Schießgelegenheiten auch in Deutschland, alldieweil allerlei deutsche Firmen Zeug mit solchem Sicherheitsglas, z.B. Autos, verkaufen, was hoffentlich auch einmal ausprobiert wird. Das wäre dann eine Frage, da reinzukommen. Auf Ständen, die sonst eher sportlich genutzt werden, könnte das schwierig werden, auch in Amerika, weil vermutlich nicht viele Leute Glassplitter in ihrem Zielbereich haben wollen.
  3. Abstammung will ich jetzt nicht näher diskutieren, weil da eine komplexe Familiengeschichte dranhängt, hätte aber gereicht. Klappe nicht halten können und auf Biegen und Brechen in Amerika studieren wollen auch.
  4. Ich glaube, vor dem Fordern kommt das Erklären. Die meisten Deutschen haben noch nie, von einem ihnen als freundlich, gewissenhaft und bestimmt nicht gewaltgeil bekannten Menschen, die Argumente für ein freies Waffenrecht gehört. Wenn ich auf Heimatbesuch jemandem erkläre, dass locker 99% der Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren, ich jedenfalls von 1933 bis 1989 persönlich zu spezifischen Opfergruppen dieser Morde gehört hätte, dass so etwas in Republiken, in denen die Bürger auf ihre Waffen stolz seien, weniger vorzukommen scheint, dass das Recht auf Selbstverteidigung von keiner großen Religion oder ethischen Tradition bestritten wird, dass es nicht sehr schwer ist, besser zu sein als die angeblich Hochspezialisierten in Uniform, die laut manchen Leute alleine damit umgehen könnten: Dann ist die Antwort nicht Zustimmung oder Ablehnung, sondern eher verwundertes Staunen, das sei alles irgendwie logisch, aber auch irgendwie angsteinflößend, und jedenfalls habe man das so noch nie gehört.
  5. Marines ärgern: AR-15 mit dem Magazin aufgelegt auf das, was die auch 500 Kilometer von der Küste "das Deck" nennen, Präzision auf 200 Meter, wahlweise kürzere Distanzen mit verkleinerten Zielen.
  6. In der Tat. Solche Leute (nur wesentlich mehr davon) haben in Amerika vor fünfzig Jahren die Wende im damals auch völlig den Bach heruntergehenden Waffenrecht gebracht. Hochachtung!
  7. Unter diesen Verarbeitungsbegriff fällt natürlich schon, wenn jemand etwas sieht, das eine bestimmte Person macht, und sich das willentlich oder unwillentlich merkt. Und noch besser: auch wenn er es vergisst. 😀
  8. Einfach: Jetzt hat er zwei Mikrowürfel und die Zuverlässigkeit verloren.
  9. Dürfte mit einer zerstörten Kanone nicht zum Sieg führen. Also bleibt für die Frage, was Du erreichen willst höchstens noch ein vermutlich relativ geringer Geldbetrag als Ziel. Ist das den Ärger wert? Musst Du für Dich beantworten, aber ich wüsste meine Antwort.
  10. Was willst Du denn erreichen? Das Geld hast Du ja zurück. Dir ist natürlich trotzdem ein Schaden entstanden, quantifizierbar z.B. als Preisdifferenz zu einer Ersatzbeschaffung. Den einzutreiben dürfte aber den Aufwand nicht lohnen. Wenn Dir der Aufwand egal ist, dann kannst Du natürlich einen Streit darum anfangen, der dann Dinge behandeln würde, wie ob die Erfüllung des Vertrags möglich war, ob sich die Parteien implizit verpflichtet haben, sich um Ausnahmegenehmigungen zu bemühen, usw. Vielleicht hättest Du recht, vielleicht würdest Du sogar Recht bekommen. Das ist aber nahezu sicher selbst im Erfolgsfall nicht geld- und nerveneffizient.
  11. Das eher nicht, genausowenig wie die Redefreiheit auf wertvolle politische Gedanken beschränkt ist.
  12. Es gab z.B. auch schon zu Kolonialzeiten Regeln bezüglich der Menge und Aufbewahrung von (Schwarz-)Pulver in besiedelten Gegenden. Versteh mich nicht falsch, ich bin der Letzte, der Waffenverbote gutheißen würde. Mir ging es nur darum, dass eine Regel, dass alle staatliche Regulierung bezüglich Waffen dem zweiten Verfassungszusatz widersprechen würde, nicht haltbar wäre.
  13. Was sich, solange sich der Gesetz- oder Verordnungsgeber schlau anstellt und nicht offensichtlich auf Zerstörung abzielende Regeln erlässt, eben schlecht von den Gerichten kontrollieren lässt. Dafür ist der Wähler zuständig.
  14. Aber nicht wirklich durchhaltbar. Nach dieser Logik wäre auch jede Begrenzung des Schadstoffausstoßes im Abwasser einer Papierfabrik eine unzulässige Beschränkung der Redefreiheit. Bei einer Begrenzung, die darauf abzielt, dass kein Papier mehr hergestellt werden kann, wäre das auch der Fall. Bei einer, die besagt, dass der pH-Wert vor dem Einleiten in einen Fluss neutralisiert werden muss, wäre es offensichtlich nicht der Fall.
  15. Die haben ein Gesetz mit dem ironischen Namen Firearm Owners Protection Act gemacht, welche die Registrierung und damit das Zahlen der Steuer für Vollautomaten, die nicht registrierter Altbestand sind, verbietet. (Als Ausgleich gab es die Regel, dass man bei Reisen zwischen verschiedenen Bundesstaaten eine an Start und Ziel legale Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportieren darf, ohne sich um mögliche Verbote, die auch Kommunalrecht sein können, auf dem Weg Gedanken machen zu müssen.) Das gab den Gerichten die Denksportaufgabe auf, wie man die Nichtbezahlung einer Steuer, die gar nicht bezahlt werden kann und soll, drakonisch bestrafen kann.
  16. Das Verbot von Vollautomaten z.B. läuft über so eine Steuer, seit den Achtzigerjahren dazu noch mit der Frechheit, dass die Bezahlung der Steuer für nach 1986 gefertigte Vollautomaten unmöglich aber trotzdem verpflichtend ist. The power to tax is the power to destroy. Ob das verfassungsgemäß ist, wenn das Objekt der Zerstörung ein verfassungsmäßig garantiertes Recht ist, ist eine andere Frage.
  17. Das mögen bei den Amis aber auch viele Arme nicht. Deswegen funktioniert der Sozialstaat in weiten Bereichen, wo man in Deutschland hartzen würde, eher über Bullshit-Jobs wie einen Hilfsschaffner pro Wagen im Zug oder Grüßonkel im Supermarkt. Das ist zwar auch ökonomisch unproduktiv, aber erzeugt nicht die Wut über Zahlungen an Untätige und lässt die Leute auch nicht so einfach in Suff und Hoffnungslosigkeit versanden. Wer als Hilfsschaffner arbeitet entwickelt eher die Ambition, Schaffner zu werden, als wer vom Amt den Scheck bekommt und als Gegenleistung zu offensichtlich aussichtslosen Gesprächen und Fortbildungen soll.
  18. Muss man für sich wissen, in dem Augenblick. Wer als Krimineller in so einer Situation nicht das Logische tut und sich einfach ein anderes Opfer sucht, der ist nicht ganz unwahrscheinlich eh nicht nur auf Geld sondern auf Gewaltreputation aus.
  19. Die einfachste Variante, die ich vorschlagen könnte, wäre, dass die angegebenen Provenienz, jedenfalls soweit sie die Entstehung und weitere Modifikationen betrifft, auch stimmt. In der Beschreibung in diesem Fall wird nach meiner Lesart aber gar nicht versprochen, dass die Umbauteile von Walther seien, sondern lediglich, dass Walter solche Umbauten vorgenommen hat und andere auch, möglicherweise mit Teilen von Walther. "Bei der hier angebotenen Waffe handelt es sich um eine solche, die nachträglich für Linksschützen adaptiert wurde." Dieser Satz ist wahr, wenn die Waffe nicht ursprünglich für Linksschützen gebaut wurde und dann entsprechende Umbauten vorgenommen wurden, und sei es 2005 von jemandem mit einer CNC-Maschine. Näheres scheint der Verkäufer auch nicht zu wissen, denn er bittet ja um Hinweise.
  20. So richtig nicht. Klar, er hat sich ab und zu, wenn er bei Hindenburg vorsprechen sollte, mal die Mühe gemacht, einen halbwegs ordentlichen Anzug anzuziehen, aber das war's dann auch. Spätestens nach das Ausmordung seiner eigenen Freunde 1934 waren an der Natur seiner Herrschaft eigentlich keine Zweifel. (Hunderte Morde beweisen logischerweise nicht, dass jemand Millionen Morde begehen wird, sind aber allemal ein Grund, dass er weg muss.)
  21. Die Erfüllung verwaltungsrechtlicher Verpflichtungen ist eigentlich immer eine "Schutzbehauptung", jedenfalls wenn man es nicht ohnehin machen würde. So what? Die Frage ist, ob es in diesem Fall auch wenn ansonsten gemeinsame Aufbewahrung erlaubt ist einen Zwang zur getrennten Aufbewahrung gibt.
  22. Für USPSA/IPSC mache ich mir nicht die Mühe eines Wagens, aber für 3Gun ist bei uns die universelle Lösung, einen Sportkinderwagen zu nehmen und da an beiden Seiten Langwaffenhalter, die eigentlich für ATV ("Quads" im Deutschen?) gedacht sind, zu montieren. Die Tasche geht dahin wo das Baby reinkäme, die Langwaffen an die Seite, und leichtes Zeug wie Jacke oder leere Schachteln nach unten. Funktioniert.
  23. Und das ist der falsche Ort. Eine Freundin von mir, die auch schießt, sogar beruflich und zum Spaß, hat immer eines der neuen taschenformatigen Sonographiegeräte dabei, und ein wenig einen Fetisch dafür, alles vom Menschen bis zum Haustier zu schallen weil ihr die echten Notfälle irgendwie nicht reichen. Die hat mir an meinem Körper im Bild demonstriert, wo man hinschießt oder auch -sticht. (Nichts weltbewegendes, offensichtlich, und es deckt sich mit den üblichen anatomischen Weisheiten, aber irgendwie lustig, das im Durchblick durch den eigenen Körper zu sehen.)
  24. Dürfte davon abhängen, ob und welche Regeländerungen zur Anpassung an rechtliche Besonderheiten erfolgen werden. Bei den Amis z.B. hat Production nur zehn Schuss, damit auch Leute in Staaten mit entsprechenden Gesetzen eine Division für moderne Gebrauchspistolen haben.
  25. Bei einer Kanone für den Zivilmarkt könnte man das auch sinnvoll nennen, aus dem gleichen Grunde wie die Plastik-Platzhalter-Visiere bei den Glocks--die Leute tauschen eh nach Geschmack aus.
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