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Proud NRA Member

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  1. Also der hat einer ganzen (späteren) Weltreligion ihre wesentliche Richtung gegeben.
  2. Seinen frühen Tod. Zugegebenermaßen ist das auch bei anderen Organisationen so. Bei den christlichen Märtyrern fragt keiner vor dem Heiligenbild, ob das jetzt ansonsten ein netter Mann war. Bei im Dienst gefallenen Soldaten auch nicht. Ansonsten ein Schlägertyp. Wie weit man seinen unzweifelhaft vorhandenen Mut vor körperlicher Gefahr als positive Eigenschaft auslegen will ist Ansichtssache. Mir scheint die Bewertung dieses Mutes von der Sache abzuhängen, in deren Dienst er steht, und die war in seinem Fall rein schlecht.
  3. Sind sie auch, aber für einen anderen Zweck: Beim 3Gun ist die Geschwindigkeit des Flintenladens ein wesentlicher Faktor. Kann man sinnvollerweise daheim üben.
  4. Wenn man wirklich nicht weiß, was man da singt oder trägt käme der unvermeidbare Verbotsirrtum in Betracht. Man könnte da jedenfalls stimmig argumentieren, dass die Unvermeidbarkeit daher kam, dass eben gerade nicht aufgeklärt wird, welche Zeichen verboten seien. Das ist freilich nicht sehr glaubhaft, wenn eine Glatze mit einschlägigen Delikten nicht wissen will, was zwei runenähnliche Symbole nebeneinander in der Form von Blitzen bedeuten sollen... Bei einer Jacke aus der Kleiderkammer mit einer obskuren ausländischen Organisation, mit deren Herkunftsland man nichts zu tun hat, vielleicht schon eher.
  5. Wobei solche Fälle oft auch extrem unsympathische Angeklagte und wenig kompetente oder keine Anwälte haben, oder kompetenten Anwälten ins Handwerk pfuschen. Und schlechte Fälle erzeugen schlechte Urteile. Ob das genauso gewesen wäre bei einem smarten Banker im Anzug, der glaubhaft erklärt, die PKK-Fahne neben dem Schrank habe damit zu tun, dass seine Familie bei einem Armeeangriff ums Leben kam, er selber lehne aber Gewalt entschieden ab, habe 1,0 Abi und Studium, und parke noch nicht einmal falsch, mit einem guten Anwalt? Vermutlich wird es da doch eine Mindestgrenze der Einsehbarkeit geben, so wie beim Pimpern z.B. auch.
  6. Fangfrage beim Einbürgerungstest: Singen sie die erste Strophe des Liedes, das einmal als zweiter Teil der Nationalhymne nach dem Deutschlandlied gesungen wurde.
  7. Hmmm. Irgendwie erstaunlich. Wir haben in der Schule gefühlt dauerhaft den Nationalsozialismus durchgekaut, und trotzdem hast Du recht: Melodie und Text dieses ehemals im Grunde als Nationalhymne verwendeten Lieds hat da keiner mitgenommen. Übrigens auch nicht wesentliche Grundzüge der Geschichte des Holocaust. Auschwitz kennt jeder, aber das ist gerade insofern untypisch, als dass es da eine nennenswerte Anzahl überlebender Zeugen gab und auch Photos. Treblinka kennt man vielleicht dem Namen nach, aber da konnte vermutlich schon keiner sagen, wie und warum das ganz anders funktioniert hat als Auschwitz. Und Babyn Jar dürfte den wenigstens etwas sagen, auch T4 nicht, oder beispielsweise der Name Oskar Dirlewanger. Die Disproportion zwischen gefühlt dauerndem Durchkauen in der Schule und völliger Unwissenheit ist irgendwie erstaunlich. Na ja, also wenn das Lied gesungen wird: Bei "SA marschiert" oder "Es schau'n aufs Hakenkreuz voll Hoffnung schon Millionen" sollte man es eigentlich schon einordnen können...
  8. Aus der Version des Witzes, die Ronald Reagan erzählt hat.
  9. Der wird Dir auch wenig bis nichts garantieren können. Es soll ja Satiriker geben, die kriegen extra das StGB geändert. Andere werden mit eher zweifelhafter Argumentation reinregritten. Gerade wenn man eine nicht all zu kreative Melodie verbietet, dann könnte sich ein Witzbold, der die Grenzen austesten will, da natürlich einen Spaß draus machen. Er hätte meine Sympathien, aber trotzdem das Risiko. Wie viele der Anfangsnoten darf man beispielsweise singen? Wären die ersten vier Noten, von denen die ersten beiden gleich sind, schon verboten? Wie sieht's mit dem Versmaß und Textparallelen aus? Dürfte man die Zeile "Es ist so schön, im Sonnenschein zu laufen." weiterspinnen? Wie wäre es mit einer Zeile "Den Schnie*el hoch, die Höschen müssen runter?" 😅 Freilich: Bei aller Absurdität solcher Verbote--die Leute, welche das Lied beim Biertrinken als Stimmungsmusik hören, möchte ich nicht in meiner Nähe wissen.
  10. Wenn er kann und will, kompetente anwaltliche Vertretung. Ansonsten, wenn er es im Alleingang machen will oder muss: Die meisten Menschen sind eher schlechte Lügner, und die Wahrheit hilft oft weiter. Nichts sagen, nachdem man nicht gefragt wird, nichts worüber Auskunft offensichtlich unangemessen wäre, und sonst zur Erklärung die Wahrheit. Wenn er z.B. mit den Typen abhängt, weil er seit der Grundschule mit ihnen befreundet ist, er aber seit der Mittelstufe überzeugter Sozialdemokrat ist, dann ist das halt so, und weiter nicht verboten oder ehrenrührig.
  11. An unserem Stand darf man mit Artillerie schießen (mit einem Schild dran, dass man dafür eine Zulassung auf dem Mitgliedsausweis braucht). Logischerweise nicht mit Granaten, sondern mit Kugeln oder aerodynamisch geformteren Wuchtgeschossen, die wohl bisweilen selber hergestellt werden. Wegen der "destructive device" Regelung des hiesigen Waffenrechts müssen das antike Typen oder deren Nachbauten sein, meistens mit Schwarzpulver. Wenn man da mit seiner 6.5 CM daneben liegt, dann merkt man erstmal, warum Panzer Rauch zum Selbstschutz verwenden. Mit bloßem Auge sieht es gar nicht so rauchig aus. Aber das Ziel auf die Entfernung sieht man bei klarer Luft gerade noch so, und dann mit dem Rauch nicht mehr. Und dann merkt man, dass das Zielfernrohr gar nichts bringt, denn was mit bloßem Auge nur gering rauchig wirkt wird in der Vergrößerung zur grauen Wand. Also warten...
  12. Musst Du halt beim Pulverschein nach etwas mehr fragen...
  13. In Schweden steht oftmals vor dem Eingang von alten Schlössern und dergleichen recht moderne Artillerie rum, oftmals mit gezogenen Läufen in erstaunlich gutem Zustand wenn man reinguckt und sich überlegt, wie lange die schon dem Wetter trotzen, und soweit wohl intaktem Verschlussmechanismus. Obwohl die dortigen Kriminellen inzwischen gerne auf Handgranaten umsteigen ist eine kriminelle Verwendung von Artillerie aber auch dort nicht bekannt.
  14. Und interessant ist, wie sie die Leute an immer extremere Varianten davon gewöhnen. Mir ist noch aus meiner Kindheit in Erinnerung, wie dass sich die Bosheit des Kommunismus in solchen Dingen wie einer Ausweispflicht für Inlandsreisen, Erfassung von Telephon- und Postverkehr, grundlosen Durchsuchungen, Überwachung öffentlicher Äußerungen usw. zeige, in Rumänien als Extremfall sogar noch die Registrierung von Schreibmaschinen samt Schriftproben. Heute sind Vorratsdatenspeicherung, Durchleuchtung oder gar Nacktscanner am Flughafen nach Vorzeigen des Ausweises, Netzwerkdurchsetzung, Drucker mit Codierung der Seriennummer auf jedes Blatt usw. für die große Mehrheit über politische Lager hinweg gar kein Aufreger mehr. Im Fall der Drucker sogar freiwillig--es gibt meines Wissens in keinem westlichen Land ein Gesetz, das die Ausgabe der Machine Identification Codes durch Drucker vorschreibt oder auch nur empfiehlt, und trotzdem bauen die meisten Hersteller das in vorauseilendem Gehorsam ein, ohne dass eine Kundenrebellion kommt. Vor vierzig Jahren soll die Abwehr solcher Verhältnisse noch Wehrdienst und zur Not einen Atomkrieg wert gewesen sein, und heute führen wir das selber ein, freiwillig und ohne zu murren? Es hat sich übrigens auch damals schon die Unfähigkeit des Überwachungsstaats gezeigt, mit seinen neuen Vollmachten das Versprochene zu erreichen. Die Wohnung, in der Schlayer gefangen war, tauchte in der Tat in der Rasterfahnung mit den neuen Computern auf. Aber was machst Du, wenn Du eine Liste von 100 Adressen hast, und die Chance 50/50 einschätzt, dass in einer davon die Geiselnehmer plus Geisel sind??? Das gleiche Problem der Nadel im Heuhaufen stellt sich prinzipiell bei allen Vorgehensweisen, die angeblich nur gegen eine winzige Minderheit Schwerkrimineller gerichtet sind, aber das ganze Volk treffen. Die Freiheit ist futsch, aber die winzige Minderheit ist ganz gut positioniert, das zu umgehen.
  15. Nun, da ergibt sich doch in den von Dir gewählten Beispielen schon eine Abgrenzung. Betreibt jemand sichtbaren Betäubungsmittelhandel vor der Schule, dann kann ich mich z.B. daran stören, dass das öfter zu Revierstreitigkeiten führt, bei denen auch Unbeteiligte zu Opfern werden. Da scheint es mir legitim, etwas dagegen zu unternehmen, auch wenn ich eigentlich der Ansicht bin, dass sich jeder zudröhnen darf, wie es ihm beliebt. Auch den mutmaßlichen Verkauf an Minderjährige kann man in dieser Situation legitim als störend empfinden. Wenn dagegen jemand in einer Weise an seiner Kanone rumdremelt, bei der eine Gefährdung von Standnachbarn oder dergleichen extrem unwahrscheinlich scheint, was geht mich das an? Da könnte man einer Denunziation schon ungute Motive unterstellen. Mit der Nationalität des Betreffenden hat das jedenfalls für mich nichts zu tun. Selbst wenn ich so eine Gefährdung sehen würde, wäre wohl Ansprechen erstmal vernünftiger.
  16. Strafvereitelung durch Unterlassen ist nur möglich, wenn Du eine bestimmte Garantenstellung hast, normalerweise als Beamter einer zur Strafverfolgung verpflichteten Behörde. Als normaler Bürger hast Du sie nicht, so dass Du eine Strafvereitelung nur durch aktives Tun begehen kannst. Im vorliegenden Fall: Wenn der Mann vom Zoll Dein Paket aus- und wieder einpackt und es Dir zurückgibt, obwohl es deutlich nach Cannabis riecht, dann kann er sich strafbar machen. Bemerke ich diesen Geruch und gebe Dir Dein Paket schnellstmöglich zurück, dann ist das soweit OK. Für Deine Probleme mit dem Betäubungsmittel- oder Steuerrecht habe ich keine Verpflichtung, das weiter zu verfolgen. Hat dagegen der Zoll das Paket eingesackt und ich klaue es aus der Asservatenkammer um Dir zu helfen, dann sieht's anders aus.
  17. Nein. Eine Denunziationspflicht gibt es (noch) nicht.
  18. Häh. Wie jetzt? Das einzige, was Du (hast Du keine weitere Pflichten, z.B. aus einem Amt, das Du bekleidest) anzeigen musst, sind Straftaten aus dem Bereich des Hoch- und Landesverrats, Geldfälschung, Kriegsverbrechen, Menschenraub und -handel, Raub, gemeingefährliche Straftaten, Terrorismus, und das auch nur, wenn sie noch geplant sind und sich der Erfolg durch eine Anzeige noch abwenden lässt (§138 StGB für Details). Ansonsten kannst Du von auch ernsthaften Straftaten Bescheid wissen, so viel Du willst, und von der bösen Anbringung eines Löchleins an einem Metallteil erst recht. Auch dass der Nachbar beim Auto die Emissionskontrollsysteme austrickst brauchst Du nicht zu melden, noch nicht einmal, dass er seine Frau erschlagen hat. Wo ist jetzt eigentlich Dein Problem?
  19. Ist meistens so kompliziert auch nicht, wie die Leute es machen. Üblicherweise geht die Regel irgendwie in der Art, dass tödlicher Zwang zur Abwehr einer Straftat, von der man sich vernünftigerweise an seinem Leben bedroht fühlt, und gegen ein durch Gewalt ausgeübtes Verbrechen gedeckt ist. Dazu gibt es bisweilen (schon aus der Blütezeit des common law bei Sir Coke) extra Regeln für das eigene Haus. In der Praxis gibt's damit eigentlich weniger oft Schwierigkeiten, als einem manche Leute weismachen wollen, und deckt es sich mit der Intuition der meisten Leute, wann man mit tödlicher Gewalt vorgehen sollte und wann nicht. Einer haut Dir mit Brachialgewalt Deine Haustür ein: kein Problem. Jemand hält Dir oder jemand anderem an der Tankstelle eine Waffe vor die Nase und will den Kasseninhalt: kein Problem. Jemand rennt mit Deinem Amazon-Paket, das vor der Tür lag, weg: Mag vielleicht vom Gesetz her gehen, vielleicht nicht, es kann auch vom Wert der tatsächlich im Paket enthaltenen Dinge abhängen usw., man könnte lange Aufsätze schreiben: lass es halt, lauf dem Typen hinterher oder ruf die Polizei, und wenn er Dich beim Hinterherlaufen dann angreift, dann ändert sich die Situation wieder. Ich mache mir jedenfalls nicht in die Hose, wegen Notwehr, die den meisten Leuten sinnvoll scheinen würde, verknackt zu werden. Die Krux mit stand your ground usw. ist eigentlich woanders: Verknackt wird man nicht, aber man kann schikanös strafverfolgt werden, was zwar im Freispruch, aber auch in der Pleite und sozialen Vernichtung enden kann. Kyle Rittenhouse wäre ein extremes Beispiel, wo die Strafverfolgung nach dem Bekannten wohl nur politischer Anbiederung dient. Die Mordvorwürfe gegen ihn sind, nimmt man die bekannten Videos, ziemlich offensichtlich haltlos, denn er wurde von einem Lynchmob verfolgt. Seine Einschätzung der Situation findet im Strafregister seiner Angreifer eine nachträgliche Bestätigung. Allerdings werden Hunderttausende auf seine Verteidigung draufgehen, welche man im amerikanischen Rechtskreis auch im Fall eines Freispruchs nicht zurückbekommt, und die Familie sieht sich gezwungen, unter Schutzmaßnahmen zu leben, die vermutlich einen regelmäßigen Broterwerb schwer bis unmöglich machen. Sinnvoll bearbeitet würde es in diesem Fall ausschließlich um die Frage gehen, ob er als Minderjähriger da wo er stand mit einem AR-15 stehen durfte, was je nach Details der Fall sein mag oder nicht, aber kein Mordprozess ist.
  20. Das sind Vorstellungen aus der Aufklärung über einen angeblichen Gesellschaftsvertrag, die man mit gutem Grund auch angreifen kann. Aber auch da ist es so falsch. Das Gewaltmonopol des Staates ist eines auf die Legitimation von Gewalt, nicht unbedingt auf die Gewalt. Wenn ich Notwehr ausübe, dann muss ich mich darauf einstellen, das einem Richter zu erklären. Ich darf nicht meinen Nachbarn selbst richten, sondern muss zur Not ein Klageerzwingungsverfahren betreiben. Absolut keine ernstzunehmende juristische oder politische Richtung bestreitet das Recht auf Notwehr oder Vorgehen im Notstand. Die Konsequenzen wären offensichtlich absurd und mit keinem irgendwie normalen Wertesystem zu vereinbaren.
  21. Möglicherweise wettbewerbsrechtlich, weil irreführend. Dazu müsste man aber Betreiber einer Konkurrenzplattform sein, oder jedenfalls gewerbsmäßiger Käufer oder Verkäufer von Waffen(teilen).
  22. Person 1 könnte freilich auch einen Betrug begangen haben, was mir unabhängig von rechtlichen Konsequenzen erstmal übler erscheinen würde, als dabei am Rande waffenrechtliche Vorschriften verletzt zu haben.
  23. Wobei viele Mathematiker insistieren würden, dass die Statistik zwar mathematische Methoden verwendet, aber kein Teilgebiet der Mathematik, also auch kein "mathematischer Inhalt" ist. Das Wort leitet sich ja von "Staat" ab, der damit zuerst beschrieben wurde. Viele der Methoden kommen aus dem sehr speziellen Fall des Nachdenkens über Glücksspiele mit als perfekt angenommenen Zufallsgeneratoren. Das Problem ist also, dass es mathematische Axiome, die einem sagen, dass statistische Methoden für ein bestimmtes Problem sinnvoll seien, gerade nicht gibt, noch viel weniger solche, die einem von statistischen Aussagen zu Handlungsempfehlungen helfen würden. Da braucht es dann außer mathematischer Bildung auch ein Stück Weisheit und Lebenserfahrung. Ein beliebtes Beispiel ist die oftmals, vielleicht meistens, missbräuchliche Verwendung von p-Werten, insbesondere in Disziplinen, die gerne so naturwissenschaftlich wie die Physik wären, es aber nicht sein können, wie Psychologie oder Medizin. Wenn einem da jemand verklickert, dass seine Studie mit fünfzig Probanden (schonmal gut für diese Fächer!) aussagekräftig sein müsse, weil das Result nur mit einer Chance von 1:20 Zufall sein könne, dann braucht man eigentlich kaum weiterzulesen. Manche Journale verbieten deswegen inzwischen die Nennung von p-Werten, was das Problem der zugrundeliegenden Inkompetenz aber natürlich nicht löst.
  24. Mag auch bei unregistrierten zutreffen. Auch Ski, Wanderstiefel und Steigeisen dürften in Berlin weniger verbreitet sein als in anderen Landesteilen. Warum nur?
  25. Weil Deutschland demographisch immer noch anders ist als die USA, und bei Betrachtung demographisch ähnlicher Gruppen die Zahlen gar nicht so unterschiedlich sind. Hinzu kommen vielleicht auch kulturelle Faktoren: Der Deutsche macht bevorzugt, was ihm von Uniformierten befohlen wird, und er mordet auch lieber in Uniform als in Hoodies. Nimmst Du die Mordrate über die letzten hundert Jahre sieht's da so gar nicht gut aus. Vermutlich ähnliche Faktoren wie für das stärkere Absinken in der Vereinigten Staaten in den letzten Jahrzehnten bei drastisch gestiegener Anzahl der Waffen, auch wenn man die schlecht auseinanderhalten kann: Bessere Notfallmedizin und deshalb weniger vollendete Fälle, bis in die jüngsten Jahre (mit teilweise drastisch steigenden Zahlen nach BLM unsw.) verringerte Toleranz gegenüber Kriminalität und mehr Überwachung oder Bereitschaft, die Polizei zu rufen, nach Ansicht mancher Autoren auch mehr Abtreibungen und deshalb weniger--bzw. bereits tote--ungeliebte Kinder.
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