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Proud NRA Member

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  1. Wohl eher verstaatlicht. Laissez-faire sind viele von denen auch beim Wild nicht.
  2. Mag ja sein, aber dann sollte man eben die Konditionen nachverhandeln oder wenn das scheitert eben die Generalvertretung kündigen. Wer eine Verpflichtung eingeht, dass er sich um Kunden kümmert, und sich dann nicht daran hält, zumal bei einer Marke, der ihr Ruf eines guten Service wichtig ist, der braucht sich doch nicht zu wundern, wenn sowohl Hersteller als auch Kunden sauer sind.
  3. In vielen, vielleicht den meisten, Fällen jeder andere mit einer gewissen Intelligenz, die nur so weit gehen muss, dass man vor der Brechstange erstmal Google bemüht, auch... 😀 Die Sicherheit dieser Schränke ist gegen Gelegenheitsdiebe geringer Intelligenz gemeint.
  4. Sehen kann ich sie schon, sonst wäre der Stand ja wenig brauchbar. Nach hinten sieht man endlos weit in die Prärie, in die Schussrichtung wegen der Erdwälle natürlich nicht. Was auch sonst? Jedesmal alles ins Auto laden und mit dem Auto vorfahren? Wenn's geregnet hat ist denn geht das aber nicht und ich muss zu Fuß gehen. Bliebe also nur im Auto einschließen. Das kriegt aber jemand mit entsprechender krimineller Energie auch geöffnet bevor ich 600 Meter gerannt bin. Das kriegt aber auch jemand geöffnet, wenn ich z.B. beim Besuch von Einrichtungen, wo Tragen verboten ist, vorschriftsmäßig meine Tragewaffe im Auto lasse. Dass das jemand bemerkt und schnell auf dem Parkplatz das Auto aufmacht scheint mir ein weitaus plausibleres Szenario, als dass jemand auf einen Stand im ländlichen Raum eindringt, irgendwie mit dem Auto durch das Tor oder den Zaun fährt, und es da darauf ankommen lässt, was passiert, wenn man Kanonen mitgehen lässt. Üblicherweise gehen Kriminelle eher nicht dahin, wo die Leute bewaffnet sind, auch nicht dahin, wo bei den rechtmäßigen Besuchern Polizeibeamte und Militär überrepräsentiert sind. Überhaupt scheint mir weniger plausibel, dass jemand eindringt, wenn bei miesem Wetter nur ein Schütze da ist, zumal man das hört und sieht und freundlich grüßt. Eher noch plausibel würde mir scheinen, dass jemand zu einem Tag mit Wettbewerb, wenn das Tor offen ist und viele fremde Leute da sind, ganz frech reinfährt, etwas Abgestelltes mitnimmt, und wieder losfährt. Ist mir aber als praktisches Problem auch noch nicht untergekommen. Mit hinreichender Chuzpe und schneller Beobachtungsgabe wären die Chancen vermutlich gar nicht so schlecht, z.B. am 3Gun-Tag einen Kinderwagen mit AR-15 und Flinte drauf und mit Glück einer Pistole in der Tasche drin einfach wegzurollen. Der Schütze wird wohl eher bei den benachbarten Ständen gucken als auf dem Weg zum Parkplatz. Und überhaupt, gerade wenn wir den 600-Meter-Stand nehmen: Wenn ich da mit dem einfachen Karabiner über, dann reicht es mir, den Stahl anzuklingeln, ich fahre also gar nicht vor. Wenn ich vorfahre um Papierziele auszuwerten, dann ist da irgendeine Art von Präzisionskanone am Start. War wollte denn ein Krimineller überhaupt mit einem linkshändigen Repetierer in 6.5 oder einem AR-10 in .308? Irgendwie auffällig und nicht gerade auf dem Schwarzmarkt nachgefragt. Man könnte noch das Ding ausschlachten und die schönen Zubehörteile verticken, aber da wäre Autoradiodiebstahl einfacher und risikoärmer.
  5. Was'n bei Euch los? Nach der Logik müsste ich ja das Präzisionsgewehr mitnehmen, wenn ich auf dem 600-Meter-Stand nach vorne gehe und den Krempel hinten liegen lasse, oder es ins Auto packen, wenn ich nach vorne fahre...
  6. Es stört mich nicht groß, wenn sich einer derart hilft, aber das ist so wie jemand, der eine Pistole auf WBK Schwarz für den Fall daheimhat, was mich auch nicht groß stört. Ist ja schön, dass er sich durchlavieren kann, aber er macht trotzdem mit.
  7. Kann ich vom Spaßfaktor her bestätigen, wobei natürlich gerade das selber Laden den ausmacht. 🤣 Das bei mir auch schon Gästen ein fettes Grinsen gezaubert, die bei AR und Walther nicht so richtig warm werden wollen. In meinem Fall in Gestalt eines Vorderladerrevolvers.
  8. Eigentlich schizo. Unser Verein könnte wirtschaftlich lange nicht das bieten, was er bietet, wenn nicht die Mehrzahl der Mitglieder Seltenschützen wären. Oder auch Schützen, die was anderes tun, z.B. zu den Stoßzeiten an Sommerwochenenden auf Wettkämpfen sind, aber nicht den allgemeinen Stand zu diesen Zeiten nutzen. Die Seltenschützen subventionieren logischerweise die Intensivschützen. Bei anderen Sportarten auch nicht anders: Weitläufige Skigebiete mit endlosen Teilen der Bergs, die als "experts only", "extreme terrain" usw. markiert sind, wären wirtschaftlich nicht zu betreiben, wenn es nicht eine riesige Zahl von Besuchern gäbe, die ein paar Mal die mittelschwere Piste runterfahren und sich dann der hochpreisigen Gastronomie widmen. Die wenig intensiven Sportler dürften also in allen Sportarten, zu denen man teure Anlagen braucht, die intensiven Sportler subventionieren. Warum soll man die anpaulen?
  9. In den von Dir genannten Fällen könnte--muss nicht, aber könnte--die Sicherheit so eine Sache sein. Als Pilot z.B. muss man jedenfalls zur Beförderung von Passagieren in letzter Zeit schon mal geflogen sein. Ohne Passagiere ist es flexibler, aber langlebige Piloten, denen die Umstände z.B. eine längere Winterpause erzwingen, finden es auch keine doofe Idee, bei den ersten Übungen im Frühjahr einen Fluglehrer oder sonst einen Sicherheitspiloten mitzunehmen. Insofern sind deine Beispiele vielleicht suboptimal. Der Motorradfahrer z.B. mag eine geplante Kurve usw. noch problemlos hinkriegen, aber sind seine Sinne für das vorzeitige Erahnen der Fahrfehler von Müttern in Riesenautos mit quengelnden Kindern noch so scharf, wie sie es waren? Beim Schießen natürlich kein großes Problem, erst recht nicht in den Disziplinen, welche die Fast-gar-nicht-Schützen aller Wahrscheinlichkeit nach präferieren.
  10. Verband Deutscher Blinkermacher? Mit Lehre und Meisterzwang, oder darf das dann jeder?
  11. Das ist jede visuell wahrnehmbare Fixierung eines Gedankens, die einen Aussteller erkennen lässt.
  12. Barry Goldwater sagte dazu: "Extremismus in der Verteidigung der Freiheit ist kein Laster. Mäßigung im Bemühen um Gerechtigkeit ist keine Tugend." Was heißt denn "rechtsextrem"? Gegen wie viele davon besteht auch nur ein Verdacht der verfassungsfeindlichen Betätigung oder sonstiger krimineller Betätigung? Bloß dass z.B. einer die Begrenzung der Ehe auf die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die volljährig und keine sehr nahen Verwandten sind, wünscht, macht ihn nicht zum Verfassungsfeind.
  13. Der Unterschied zwischen Grund und Anlass sollte doch allen in der Schule vermittelt worden sein... In praktischer Anwendung: Die meisten Historiker gehen wohl inzwischen davon aus, dass der Reichstag tatsächlich von einem minderintelligenten Einzeltäter angezündet wurde und die Nazi da Muffensausen kriegten. Das war der Anlass, aber nicht der Grund, warum die Bürgerrechte suspendiert wurden. Auf dem Weg zur Terrorherrschaft waren sie nämlich schon vorher, weil sie sie wollten.
  14. Man könnte einen prinzipiellen Unterschied darin sehen, dass Reizstoffsprays, die speziell zu diesem Zweck vermarket werden, gewisse Erwartungen an die Sicherheit zu diesem Zweck wecken. Es wäre z.B. eine sinnvolle Erwartung, dass die Dose nicht bei 50 Grad im Auto sich explosionsartig öffnet und den ganzen Inhalt auf einmal freigibt, und das wäre bei einem Reizstoffspray nochmal unangenehmener als z.B. bei einem weniger reizenden Haarspray. Es wäre auch eine sinnvolle Erwartung, dass es sich beim verwendeten Lösemittel nicht um undefinierte Abfälle der organischen chemischen Industrie handelt. Insofern könnte man noch nachvollziehen, dass die verkauften Produkte irgendwie genormt sind, in einem Land, das so weit dem Normenwahnsinn verfallen ist, dass selbst die Krümmung von Gurken und Bananen als sinnvoller Gegenstand staatlicher Regelung angesehen wird. Diese Regelung dann daran festzumachen, dass etwas vollkommen Irrelevantes draufgeschrieben sein muss, ist natürlich noch mal eine Nummer absurder. Eine Regelung, dass z.B. eine mechanische Sicherung vorhanden sein muss, oder eben bezüglich Schutz bei thermischem Versagen oder bezüglich der verwendeten Lösemittels wäre soweit im Rahmen des Normalen.
  15. Das ist vielleicht auch der falsche Ansatz. Dass die Abwägungen, wenn man es verfassungsrechtlich angeht, windelweich sind, ist ja bekannt. Hat selbst bei den Amis mit dem zweiten Verfassungszusatz ein Jahrhundert lang nichts gebracht, bis das Feld von akademischen Juristen usw. so bestellt war und gezielte Musterklagen konstruiert waren, dass es nicht mehr anders ging. Ein Ansatz, den ich interessanter finden würde, wäre der europarechtliche, denn da werden Prozesse auch in der Tat gewonnen (auch wenn die Mitgliedsstaaten bisweilen einfach auf die Umsetzung von Urteilen verzichten). Die EU-Richtlinie dient ja nach eigener Darstellung der Vereinfachung des Reisens mit Waffen oder des Handels mit ihnen oder dem Angebot entsprechender Dienstleistungen. Da könnte man sich schon fragen, ob nicht z.B. deutsche Sportschützen und ausländischen Wettbewerbsausrichter unzulässig benachteiligt werden, Durchreisende, oder eben auch Händler, die gerne ihre Freiheit des EU-weiten Handels ausüben möchten.
  16. Also bei mir kann man gut amerikanisch auch einfach zur Veranda hochsteigen und klingen, und Wechselsprech ist nicht. Gelegentlich machen das die Cops um sich von mir, wenn ich spät des nachts noch arbeite und Licht anhabe, die Bestätigung zu holen, dass eine Lärmbeschwerde irgendwelcher Nachbarn bezüglich der Studenten in der Nachbarschaft unbegründet war. "Nein, Sir, ich hatte keine Musik und das Haus ist hellhörig, und außer der Stadtbahn alle zwölf Minuten habe ich nichts bemerkt." Allerdings auch keine Fragen gestellt, als ich die Tür mit mehr Pistole am Gürtel, als die hatten, geöffnet habe.
  17. Das ist halt ein wenig wie mit dem "Dürfen wir kurz reinkommen?" Selbstverständlich kann man darauf antworten: "Nein danke." Machen die meisten Leute aber nicht, besonders wenn mit der Frage schon die Körper in Bewegung kommen.
  18. Ernst Jünger hat mal geschrieben, dass schon der frühe SA-Terror im Zeitalter der Wikinger unmöglich gewesen wäre, weil ein Hausbesuch dieser Horden zwar vielleicht mit dem Tod des Hausherrn, aber jedenfalls auch mit dem eines Dutzends der Besucher geendet wäre... Es ist zwar sicher ein Zivilisationsfortschritt, dass sich unsere Werte und Umgangsformen im Vergleich zum Wikingerzeitaler verfeinert haben, aber Art. 13 GG gibt zu denken. Absatz 1 stellt etwas Klares fest. Absatz 2 definiert eine Ausnahme, die offensichtlich als ziemlich eng vorgesehen ist. Und danach kommen die später hinzugefügten Ausnahmen. Schon rein sprachlich unterscheidet sich das. Absatz 1 versteht--nicht in allen Details von Grenzfällen, aber im Prinzip--jeder Hauptschulabsolvent ohne Probleme. Absatz 2 wohl auch. Danach wird's verschwurbelt. Der heutige Absatz 7 , früher Absatz 3, ist allerdings auch schon windelweich, wenn auch nicht so verschwurbelt wie die 1998 eingeschobenen Absätze. Es fällt nicht schwer, schon sprachlich, aber damit einhergehend auch inhaltlich, einen Werteverfall in der Folge dieser Absätze zu sehen.
  19. Für welche Delikte? Und der berühmteste Fall im Strafrecht zum Thema Anscheinswaffen (für Zwecke des StGB, nicht des WaffG) dreht sich um einen Lippenpflegestift der Marke Labello...
  20. Ist natürlich auch die Schuld der Leute. Der eine oder andere Hinterbänkler sitzt sich bei seinen Bürgersprechstunden den Hintern flach weil kaum einer kommt.
  21. Die Überschrift und auch die Zusammenfassung sind oftmals nicht vom Autoren des Artikels selber, und geben auch oftmals nicht den Inhalt wieder. So oder so ist die in der Überschrift gestellte Frage wohl etwas, das den meisten Bürgern wirklich nicht klar ist: Ich denke, wenn man den "Mann auf der Straße" fragt, dann sind wir schon soweit, dass die für selbstverständlich halten, dass man ohne besondere Erlaubnis nicht schießen dürfe. Dass es nicht so ist, ist dementsprechend eine Überraschung. Ich hatte auch schon Leute, mit denen ich mich über Freizeitbeschäftigungen unterhielte, und wo sich nach einigen Missverständnissen herausgestellt hat, dass die bei Schießwettbewerben als Hobby selbstverständlich davon ausgingen, es handle sich um Computerspiele, sogar in Amerika...
  22. Wahltag ist Zahltag. Wie viele Stimmen braucht man denn, um bei Landratswahlen etwas zu reißen? Das funktioniert bei den Amis bei den Wahlen zum Sheriff (der eine gewisse Verwandtschaft mit dem Landrat hat, jedenfalls mehr als mit einer mit Fransenweste durch die Wüste reitenden Person) bisweilen recht gut. Idealerweise gäbe es zwei ansonsten wählbare und chancenreiche Kandidaten, sagen wir einen von einer bürgerlichen Partei und einen von einer freien Wählervereinigung.
  23. Besonders wenn die Nummern alle "5 10 15 20 25" und "12/2004" oder dergleichen sind.... Aber gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine derartige Kontrolle?
  24. Was eigentlich kein Gegenstand einer Beurteilung durch Augenschein ist. Bei den Amis dürfen--mit geeigneten Sicherheitsprotokollen--inzwischen sogar gewisse Diabetiker weiter als Verkehrspiloten arbeiten, ohne jedes Problem. Wie sähe denn ein Mangel an körperlicher Eignung aus? Es gibt Programme, wo Blinde skifahren (was jeder, der schonmal in Schnee und Nebel ohne Sicht gefahren oder gefallen ist, sehr als Leistung würdigen kann), und es gibt sogar Sachen, wo Blinde mittels einer Hilfsperson und eines Laserzielgeräts schießen. Wir sind doch eigentlich für "Inklusion" Behinderter. Die Anzahl bekannter Straftaten durch blinde Schützen ist aus naheliegenden Gründen exakt Null, also keinerlei Missbrauchsgefahr. Die Feststellung einer Geistesschwäche durch Augenschein scheint mir auch problematisch, bei jemandem, der offenbar den Antrag hat ausfüllen können und von dem sonst nicht Dementsprechendes bekannt ist. Wie die wohl reagieren würden, wenn man auf dem Revier auftauchen würde mit der Ansage, man wolle sich durch Augenschein überzeugen, dass alle diensthabenden Beamten körperlich und geistig geeignet seien? Und ob man vielleicht mal einen Blick in die Schränke werfen dürfte?
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