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Proud NRA Member

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  1. Zweimal im Jahr darf man den Ort besuchen, jedenfalls wenn nicht Corona ist. Wollte ich schon länger mal machen, aber irgendwie kam immer etwas dazwischen, zuletzt eben Corona (bei der Besichtigung eines Ortes im Freien!!). Die Entfernung von Materialien ist allerdings strengstens verboten. Daher die Erklärung auf der Website, ob jetzt zutreffend oder nicht, wann und von wem das entnommen worden sein soll. Bei dieser Art von Laden kann man sich natürlich Fragen nach der Ehrlichkeit der Herkunft stellen, so wie beim Verkauf von Artifakten aus europäischen Kriegen auch.
  2. Aber würde das Üben mit ihr für das eigene Sportschützenbedürfnis für eine Feuerwaffe akzeptiert? (War eher witzig gemeint, aber wäre doch ein interessantes Experiment.)
  3. Ginge denn eine Windbüchse mit mehr als 7.5 J? 🤔
  4. Das ist natürlich ein gutes Indiz. Erstaunlicherweise scheint es in Schweden aber mit der überall herumstehenden Artillerie keine Probleme zu geben. Die Jungs stehen, hört man, eher auf Jugo-Handgranaten. Die Sache mit Artillerietabellen (oder können das die ballistische Rechenapps inzwischen?--keine Ahnung, ob die für solche Kaliber brauchbare Ausgaben machen) und Kurbeln war ja schon den adeligen Infanterieoffizieren zu popelig und wurde den Bürgerlichen überlassen, hie und da gar noch Juden, und ich glaube, die heutige Kundschaft für Angriffe mittels Sprengstoffen sieht das ähnlich.
  5. Ich weiß nicht, ob die Sprache am Film anders ist, aber die Übergabe als "clear gun" würde man im Englischen normal so verstehen, dass leer ist, nichts im Magazin, nichts in der Kammer, nichts in einer Revolvertrommel.
  6. So werden die gemeinhin ausgelöst. So schwierig ist das auch wieder nicht.
  7. Aber darf man das auch in Deutschland oder müsste man das Ding soweit ausbohren und zuschweißen, dass man es auch gleich einschmelzen kann?
  8. Ich habe das mal präziser gemacht und verallgemeinert.
  9. Die Schritte davor waren erstaunlicher, finde ich. Wenn man es nicht kann oder will oder darf, wie um alles in der Welt kommt man auf die Idee sich am Waffenwagen zu bedienen, wenn die Waffenmeisterin nicht da ist? Wie liegen auf ihren Ladezustand unkontrollierte Waffen offen auf einem Waffenwagen ohne dass die Waffenmeisterin dabei ist? Wie kommt jemand, dessen Job es wohl nicht ist, auf die Idee, Waffen vom Wagen zu nehmen und sie dann ausdrücklich als "sicher" zu übergeben, offensichtlich ohne nachgeschaut zu haben, ganz offensichtlich ohne dass, wie das wohl üblich wäre, zwei Leute über Kreuz nachgeschaut haben?
  10. Es gibt im Prinzip auch eine schwächere Variante, dass man einfach bei kurzfristiger Mangellage das Laden unterbricht, oder es umgekehrt zu Zeiten plant, zu denen vermutlich Strom im Überfluss vorhanden und billig sein wird. Wenn man als Endverbraucher Echtzeitpreise zahlen oder an den Märkten für Regeldienste verschiedner Zeitintervalle teilnehmen könnte, würden das bestimmt auch manche Leute machen. Kann man aber an den meisten Orten nicht, und wo man es kann machen es ein paar Spinner wie ich auf experimenteller Basis. Einfach eine App runterladen oder ein Kästchen kaufen, und dann passiert das automatisch und man braucht sich nur noch am gesparten Geld zu freuen, gibt's für kleine Endverbraucher meines Wissens noch nirgendwo. Die gleiche Möglichkeit gibt es natürlich auch für andere Lasten, die mit einer gewissen Zeitverzögerung laufen können, z.B. Klimaanlagen.
  11. Führt jetzt vom Thema ab, aber sind die Vorschriften für Deko-Geschütze ähnlich behämmert (bzw. verschweißt) wie die für Handfeuerwaffen? In Schweden fiel mir auf, wie beliebt die als Dekoration öffentlicher Gebäude sind, und bei manchen handelt es sich um vergleichsweise modernes Gerät, und auf den ersten Blick jedenfalls scheinen Züge und Verschluss in Ordnung. Zündstift und Auslösemechanismus reinzusetzen, soweit sie fehlen, soweit man dem alten und dem Wetter ausgesetzten Material mit diesen Belastungen trauen will, und soweit man eben passende Granaten zur Hand hat, sollte eigentlich kein Ding der Unmöglichkeit sein, auch wenn ich mich noch nicht damit befasst habe.
  12. Die waffenrechtliche Sachkunde deutscher Art natürlich nicht. Sorgfaltspflichten schon. Aber dass man zu denen rechnen kann, dass ein Schauspieler für alle Gegenstände, die er als Requisite bekommt, wissen müsse, was er tut, scheint mir unwahrscheinlich. Wenn einer eine Szene auf der Brücke eines großen Schiffes dreht, darf er sich dann nicht darauf verlassen, dass der hinter ihm stehende echte Kapitän, weiß was er tut, oder muss er dann erst ein Kapitänspatent machen? Eher schon kann man ihm vielleicht als Produzent an den Karren fahren wenn er wusste, dass die Waffenmeisterin sogar nach eigener Ansicht völlig überfordert war, und sie nur aus Gefälligkeit angestellt hat, im Wissen um die Gefährlichkeit inkompetenter oder auch nur schüchterner Ausübung dieser Funktion.
  13. Bei mir waren es diesen Monat 5.5 Cent die kWh für den Strom selber (plus ein paar Zerquetschte für allerlei Gebühren und natürlich die fixen Kosten für den Anschluss).
  14. Wobei die Grundlage des Rechtstaats eben ist, dass niemand nur wegen des "gefühlten Rechts" verknackt wird. Mit gegenteiligen Ansätzen hat gerade Deutschland hinreichend üble Erfahrungen gemacht, dass sich da jede Diskussion erledigt hat. Dafür, dass einen niemand nur wegen des Gefühls, man sei eine verkommene Person, verknacken darf, muss man natürlich hinnehmen, dass nach eigenem Dafürhalten und vielleicht auch nach allen moralischen Maßstäben der letzten 3000 Jahre Moral- und Religionsgeschichte wirklich verkommene Personen frei herumlaufen. Das ist aber immer noch besser als jede andere Lösung.
  15. Dazu gibt's im Englischen einen Witz: "What’s the difference between ignorance and apathy? I don’t know and I don’t care."
  16. Schon deshalb nicht, weil zum Totschlag der Vorsatz gehört. Die Bemühungen gewisser Richter und Staatsanwälte wirklich maximal fahrlässiges Verhalten zum Mord werden zu lassen, halte ich für mit der Systematik des Strafrechts auch nicht für vereinbar, insbesondere mit dem Katalog der gemeingefährlichen Straftaten. Wäre also schlimmstenfalls fahrlässige Tötung, aber da gehört auch einiges dazu. Man wird auch dabei wieder seine Rolle als Schauspieler und die als Produzent betrachten müssen. Eine Strafbarkeit wegen eines Tötungsdelikts weil sich jemand darauf verlassen hat, dass eine ausdrücklich als sicher gemeldete und übergebene Waffe das auch ist, scheint mir eher unwahrscheinlich. Als Produzent ein überfordertes Mädel als Waffenmeisterin anzuheuern und vorangegangene Vorfälle nicht ernstzunehmen, könnte zwar gut zu einer zivilrechtlichen Haftung führen, aber eine Strafbarkeit wegen eines Tötungsdelikts scheint mir da auch schwierig. Nicht jede Sauerei ist eine Straftat, auch nicht jede, bei der jemand zutode kommt.
  17. Proud NRA Member

    Wie zielen?

    Wenn man nicht muss (der Rechtslage wegen oder anderweitig), nicht unbedingt. Bei dem Seminar, das ich mit Leograndis letztes Jahr belegt habe, hat er uns den gleichen Parcours mit Anhalten und mit Schießen aus der Bewegung machen lassen und die Zeit genommen. Bei Schießen in der Bewegung wird man natürlich langsamer in der Bewegung, aber stellt sich heraus, dass es sich von der Zeit her oft trotzdem lohnt, so man denn trifft.
  18. Wäre vielleicht nach den ersten beiden fahrlässigen Schussabgaben beim selben Dreh schon keine doofe Idee gewesen...
  19. Wofür sind dann die Pfefferpatronen gedacht? Ob sie eine gute Idee sind, steht auf einem anderen Blatt, aber sie sind ja nicht nur nicht verboten, sondern zugelassen. Also wenn ein Tierabwehrspray mit dem Gewicht einer Pistole nicht ausreicht, dann würde ich mein Heil nicht in einem Pfefferpatrönchen suchen. Bei Grizzlies jedenfalls soll das Spray aus dem dicken Container mit entsprechender Wurfleistung deutlich besser und schneller wirken als 9mm oder ähnliche Pistolenkaliber.
  20. Mag ja sein, aber wenn man um Filme zu drehen auf die Cooper-Regeln verzichtet (und verzichten muss, soll es mit dem Film etwas werden) dann funktioniert die Sicherheit eben traditionell darüber, dass keinerlei scharfe Munition etwas am Set zu suchen hat. Wenn man sich nicht für eine dieser Welten entscheiden kann, dann wird's haarig, und man muss sich wirklich Gedanken machen, wie man das getrennt hält. Schon, aber daraus ergibt sich eben keine rechtliche Verantwortung. Das ist ein sehr schöner Satz zum Thema Bigotterie.
  21. Heh? Wie soll denn das funktionieren, von wegen Impulserhaltungssatz und so? Was wiegt die Platte denn? Nach meinen Erfahrungen zerlegt sich ein Pistolengeschoss auf ein ordentliches Stahlziel, auch auf recht kleine und leichte Ziele, so, dass die Fragmente fast in der Ebene des Stahlziels, also nahezu im rechten Winkel zur ursprünglichen Flugbahn, wegfliegen. Bei regennassem Boden sieht man das schön als eine gerade Linie, rechtwinklig zur Schussrichtung, in der das Wasser aufspritzt.
  22. So muss man das, glaube ich, auch sehen. Ich merke auf WO und auch sonst bei Deutschen, dass man sich im Vergleich zum Ami eher deutlich weniger bei seinen Politikern meldet, wenn man es aber tut, dann unrealistische Erwartungen an den Erfolg hat, und dementsprechend enttäuscht ist. Wenn wir z.B. (außer wenn Corona ist) unsere Volksvertreter im Staatskapitol besuchen, dann ist mir natürlich von vorne herein klar, dass ich die für meinen Wahlkreis zuständigen Abgeordneten nicht umstimmen werde. Aber ein zivilisiertes Gespräch ist auch schon ein Gewinn. Der Abgeordnete muss auch nicht gleich für meine Seite stimmen, was er nicht tun wird. Es ist schon etwas gewonnen, wenn er verstehen lernt, warum andere Abgeordnete seiner Partei aus wackeligen Wahlkreisen sich bei einer Abstimmung enthalten oder fortbleiben, und denen nicht die Hölle heiß macht. Es ist etwas gewonnen, wenn er am Beispiel der Besucher sieht, dass die Waffenbesitzer politisch engagierte und freundliche Menschen sind. Er muss nicht gleich für uns stimmen. Es reicht schon, dass manche bei diesem Thema aufgeben und sich auf etwas weniger Kontroverses verlegen.
  23. Nein, es bedeutet, dass die Polizei auf die Schnelle keine Anhaltspunkte für eine Straftat oder gar Haftgründe gefunden hat, was der weiteren Untersuchung überlassen bleibt. Sicher aus dem Schneider ist man eigentlich nur nach einem Freispruch oder nach Verjährung.
  24. Ist halt die Frage, welche Verantwortung (normal wohl eher für finanzielle Unregelmäßigkeiten als für Unfälle) man sich mit einem Job als Frühstücksdirektor einhandelt.
  25. Du vermengst da in Deiner Einknastwut zwei Eigenschaften, in denen er tätig war, die man aber getrennt betrachten muss. Als Produzent wäre die Frage, ob er fahrlässig z.B. eine ihm als unqualifiziert bekannte Firma angeheuert oder auf vorherige Vorfälle, die es ja gegeben haben soll, nicht reagiert hatte. Als Schauspieler ist die Frage, ob er sich nicht darauf verlassen durfte, dass die Waffe wie versprochen leer war. Ich kenne die Details nicht, wie wir alle, aber bei beiden Eigenschaften scheint es mir zum Einknasten eng zu sein. Als Schauspieler wird man sich darauf verlassen dürfen, dass Requisiten in ordnungsgemäßem Zustand sind. Eine strafrechtliche Verantwortung für das Anheuern Unqualifizierter wäre auch ein Ausnahmefall, der eher extreme Versäumnisse fordern würde. Eine finanzielle Verantwortung der Produktionsfirma wegen Versäumnissen, insbesondere wenn bei der Waffenfirma wegen Pleite nichts zu holen ist, wäre eher noch plausibel.
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