Proud NRA Member
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Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
Proud NRA Member antwortete auf mühli's Thema in Waffenrecht
Na ja, das kann man bei der flapsigen Formulierung so oder so sehen. Wenn eine Drohung impliziert ist, dann ist es natürlich immer noch nicht unbedingt eine Drohung rechtswidrigen Verhaltens, denn es könnte z.B. auch als Wink mit dem Zaunpfahl auf die Bereitschaft nur im Rahmen der erlaubten Notwehr gemeint sein. Da gleich mit der Zuverlässigkeit zu kommen, halte ich auch für übertrieben, aber mit solchen Schildern tut man sich keinen Gefallen. Bei uns in Amerika darf man das im Rahmen der Redefreiheit natürlich, aber es ist eine saudumme Idee, sollte man mal wirklich auf jemanden schießen müssen oder sollte mal die Polizei einen Hausbesuch der unüberlegten Art machen wollen, weil Staatsanwälte, Richter und Geschworene das vermutlich in eine bestimmte Richtung bezüglich der Gewaltneigung lesen werden wenn etwas passiert ist. Es ist auch eine Frage des Umgangs mit Menschen. Ich wohne in einer eigentlich extrem waffenfeindlichen Gegend. Glücklicherweise habe ich die Nachbarn inzwischen soweit, dass sie beim Ausladen eines Autos voll taktischem Geraffel einfach fragen, wie der Wettbewerb gelaufen sei. Der eine oder andere hat mir auch schon verraten, selber etwas unter dem Bett zu haben, wenn auch ungenutzt und wenn auch die Freunde nie davon erfahren dürfen. Würde ich irgendjemandem, mir oder denen, einen Gefallen tun, wenn ich unterschwellig oder offer suggerieren würde, ganz geil darauf zu sein, mal auf einen Menschen schießen zu dürfen, aber zu feige/unsportlich/geldorientiert/alt/wasauchimmer, das bei der Infanterie/Marineinfanterie/Spezialkräften/Fremdenlegion zu machen? Wenn er tatsächlich auf dem Grundstück einen Schießstand betreibt und betreiben darf, dann gibt es da bestimmt üblichere Formulierungen. Mein erster Treffer bei Google für ein Schild von einem Händler war dieses: -
Is it possible to get a hunting course and tests in English?
Proud NRA Member antwortete auf HotelVictor's Thema in English Language Forum
O-5 approval? That must be an important matter of national security! 🤣 -
Weil die anderen beiden nicht mal die Kompetenz ausgestrahlt haben, groß Dreck an den Stecken zu kriegen? Die meisten Leute würden einen Bremsendienst vermutlich immer noch lieber von einem Autodieb machen lassen als von jemandem, der einen Schraubenschlüssel lediglich in der Kinderspielzeugversion aus Plastik als Dekoration zum Faschingskostüm kennt.
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Das tut, leidlich, auch ein Tretmine ohne jede Prüfungs- und Sicherungsfunktion außer der einwirkenden Kraft oder die "Selbstschussanlagen" an der Zonengrenze damals. Manche Neuerungen, z.B. die Fähigkeit zur Selbstabschaltung, sind dabei ohne Frage nützlich. Aber es scheint mir nicht völlig offensichtlich, dass, wenn man die eher unklaren Worte von der "künstlichen Intelligenz" einmal beiseite lässt, und einen selbstständig Personen mehr oder weniger selektiv bekämpfenden Apparat einfach mal eine Mine nennt, das wirklich ein bahnbrechender Fortschritt in der Kriegführung ist. Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn man wirklich funktionierende Warnsysteme gegen Einsickern hätte, also den Erkennungsteil, ohne eine eingebaute Kampffunktion, damit die Leute wüssten, wo sie gucken müssen. Sozusagen eine Alarmanlage für draußen mit Flächenüberwachung. Das wäre offensichtlich rechtlich und politisch viel unproblematischer. Scheint aber nicht wirklich am Markt zu sein, jedenfalls für größere Gebiete. Auch da würde man auf der anderen Seite ebenfalls mit Fortschritten rechnen müssen, z.B. Tarnmuster usw. die auch auf die Vermeidung der neuen Maschinenerkennung optimiert wären, vielleicht einen größeren Bereich des elektromagnetischen Spektrums abdecken müssen.
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Du meinst, Leute, die sich einer kriminellen Karriere als Einbrecher widmen, obwohl sie zu Planung und planvoller Umsetzung in der Lage sind, lassen eher eine 100-kg-Goldmünze mitgehen als den Inhalt von Onkel Karls WBK Gelb in einem 100-kg-Schrank?
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Residential Security Container gibt's in drei Stufen. Grob gesagt heißt es, dass ein ausgebildeter Techniker, aber kein Knackgenie, in fünf bis zehn Minuten mit relativ üblichen Werkzeugen nicht durchkommt. Wenn der Zweck z.B. ist, dass ich sofortigen Zugriff auf meine Waffe hinter dem Bett habe, ein Kind oder Besucher oder Einbrecher aber nicht, dann ist das auch eine sinnvolle und realistische Anforderung. Ich sehe das wie z.B. den Autoschlüssel. Den stecken zu lassen ist fahrlässig, und man muss sich nicht wundern wenn das Auto weg ist, könnte sich auch mitschuldig machen, wenn ein Kind Dummheiten mit dem Auto anstellt. Ist der Autoschlüssel vom Auto getrennt hinter einer abgeschlossenen Haustür kann man davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt. Das würde der Sache nach in Deutschland genauso reichen. Der Anzahl von Feuerwaffen, die lediglich durch den Umstand, dass ein Schrank super-duper-zertifiziert war, nicht weggekommen ist, aber aus einem einfacheren Blechschrank gestohlen worden wäre, dürfte unter den bei Straftaten verwendeten Waffen vernachlässigbar gering sein. Die meisten Einbrecher machen sich nicht die Mühe, langwierig oder lärmintensiv zu arbeiten und dazu gute und teure Werkzeuge mitzubringen. Diejenigen, die das tun oder Vorkehrungen treffen, gleich den ganzen Behälter mitzunehmen, sind selten und werden vermutlich noch viel seltener durch einen bestimmten Schutzgrad aufgehalten.
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Wobei es bei einem terroristischen Anschlag ja nichts bringt, wenn er nicht als solcher erkannt wird. Da muss man sich zumindest wie der NSU hinterher in einem Bekennervideo damit rühmen, sonst wird der gewünschte Schrecken ja gar nicht erreicht. Erweiterter Suizid, der nicht als solcher erkannt werden soll, ist wohl ein in den Ursachen anderes Problem, und die Übergänge sind wohl fließend, sagen wir wenn einer regelmäßig aus Verzweiflung über sein Säuferdasein säuft und es ihm egal ist, was ihm oder anderen passiert.
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Das würde einiges voraussetzen. Wer da wohnt und eine Gewehr hat, der weiß ja nicht um die Situation. Wenn er die Situation zufällig sieht, dann hat er vermutlich sein Gewehr nicht griffbereit. Hat er das, dann hat er nicht unbedingt ein einigermaßen freies Schussfeld. Hat er das auch, dann hat er vielleicht noch nie in einer dynamischen Situation schießen geübt. Wenn man nur jemanden mit Pfeil und Bogen durch die Stadt laufen sieht, dann wird man ihn ja nicht deswegen angreifen, schon gar nicht mit tödlicher Gewalt. Man müsste ihn also schon beim Angriff auf Menschen sehen. Das ist ein ziemlich kurzes Zeitfenster. Aus den Berichten ist wohl nicht ganz klar, wie viele Leute da jeweils anwesend waren. Direkt Anwesende, die dann aber eher keine Feuerwaffen haben, wären wohl eher in der Lage gewesen, das abzustellen. Einer der Tatorte soll ja ein Supermarkt gewesen sein. Wir wissen nicht, wie viele Leute drin waren, aber da kann man sich schon eher die Frage stellen, warum er da wieder herausgekommen ist.
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Wenn man so will: Unlogisch wäre es eigentlich nicht, dass wenn ein KK-Einzellader nur auf Karte geht, ein moderner Jagdbogen auch nur auf Karte geht. Wenn man also der Meinung ist, dass der KK-Einzellader nur auf Karte gehen soll, dann wäre das eigentlich schon eine "Gesetzeslücke".
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So etwas wie Breivik oder dieser Fall oder der vom Breitscheidplatz hat, denke ich, recht wenig mit dem Waffenrecht in die eine oder andere Richtung zu tun. Breivik hat für Akt 1 handelsübliche Industriestoffe verwendet, die sich ob ihres enorm großen Verbrauchs als Grundlage unserer Industriegesellschaft einfach nicht in ihrer Verbreitung wirksam kontrollieren lassen. Für Akt 2 hat er zwar eine Feuerwaffe verwendet, aber die eigentliche Perfidie war die Verwendung einer gefälschten Polizeiuniform. Noch sind wir glücklicherweise nicht bei Zuständen, wo man beim Auftreten eines Uniformierten erstmal vom Schlimmsten ausgehen und erst fragen und dann schießen wird, auch nicht, wenn sein Verhalten für einen Polizisten etwas eigenwillig wirkt, was es aber bei den Echten auf gelegentlich tut. Pfeil und Bogen kannst Du, jedenfalls solange nicht die Distanzwirkung auf eine spezifische Person, sondern einfach die Schädigung beliebiger Menschen das Ziel ist, auch durch zig andere übliche Gegenstände ersetzen. Bei der Verwendung eines Kraftfahrzeugs gegen eine Menschenmenge hülfe noch nicht einmal eine Panzerfaust wirklich weiter, denn die setzt zwar Motor und Fahrer außer Gefecht, aber den Impulserhaltungssatz nicht. Der friedliche Mensch wird immer den Nachteil haben, dass der Angreifer die Initiative hat. In dem Augenblick kann man bestenfalls noch Schadensbegrenzung betreiben, und auch das nicht immer, insbesondere wenn das Ziel des Angreifers einfach nur im völlig wahllosen Morden besteht. Gegen einen ungeschickt ausgeführten Raubmord in der Nacht hilft eine Pistole noch ganz gut, gegen einen Lkw, der auf einen in einer Menschenmasse zurollt, eher nicht. Eigentlich kann man das nur im Vorfeld reduzieren, z.B. indem man gewisse Leute nicht ins Land lässt, indem man brutale Gewaltkriminelle erst mal einbuchtet, was sie vielleicht nicht bessert, aber mindestens von der Straße hält, usw. Das hat natürlich im Rechtstaat seine Grenzen, denn beliebige Personen zum "Gefährder" ernennen und ohne strafrechtlichen Vorwurf einsperren ist ja auch nicht gut.
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Bedeutung des Wortlauts von § 14 Abs. 2 WaffG
Proud NRA Member antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Der voranstehende Satzteil knüpft aber grammatisch und logisch an diese verquaste "Ernsthaftigkeit" an. -
Scheint mir unwahrscheinlich. Eher schon schiene mir plausibel, dass das auch unabhängig von den schweren Fällen eher Spaßbremsen sind, die z.B. auch weniger Sport betreiben und allgemein etwas verbiestert durchs Leben gehen, auch z.B. weniger Mühe auf das Kochen aufwenden. Natürlich nur im Sinne von Korrelationen, nicht im Sinne einer Behauptung über alle Mitglieder der Gruppe. Man dürfte aber nicht falsch damit liegen, dass jemand, der seine Zeit für einen 20-Kilometer-Lauf weiß und gerne frisch kocht, mit einiger Wahrscheinlichkeit auch mal ein Bier nach einem Lauf mit Freunden oder ein Glas Wein zum Essen trinkt.
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Bedeutung des Wortlauts von § 14 Abs. 2 WaffG
Proud NRA Member antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Wobei zumindest bei dieser Passage die Bedeutung so unklar ist, dass sie wohl kaum als Einforderung eines bestimmten Verhaltens gelten kann. Was bedeutet "ernsthaft" bei der Ausübung eines Sports, der unstrittig als Breitensport ausgeübt werden kann, darf und soll? Muss der Verband darauf achten, dass im Training und auf Wettbewerben, jeder verbissen guckt und keiner etwa grinst? Sind bei Disziplinen mit entsprechender Flexibilität offensichtlich etwas humorvoll gemeinte Stages, die aber durchaus interessante Geschicklichkeitsübungen darstellen, verboten? Sind Traditionsschützenvereine "ernsthaft", auch wenn sie manchen anderen als Clownereien erscheinen mögen? Vereine, in denen sich die Leute so anziehen, wie sich Barnum den alten Westen vorgestellt hat? Was wäre das Antonym zu "ernsthaft"? Der erste Treffer, den Google mir auf diese Frage gegeben hat, war "lustig". -
Vielleicht könnte gegen eine Vorabprovision von 50'000 die Firma Russen-Inkasso (die anscheinend weder ein Inkasso-Unternehmen war noch einen einzigen Russen beschäftigte) aber einen Kontakt zur Wagner-Gruppe herstellen, die zu einem wirksamen Inkasso in Timbuktu vermutlich fähig wäre...
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Bundespolizisten nehmen Zwölfjährigem Spielzeuggewehr weg
Proud NRA Member antwortete auf bumm's Thema in Waffenrecht
Aber bei den ganzen Urteilen dazu, dass auch stark störende Geräuschentwicklung von Kinderspielen kein störender Lärm sei usw., wohl auch zumindest nicht opportun und sinnvoll zu verfolgen. Bei einer vielleicht-vielleicht-auch-nicht Ordnungswidrigkeit gibt's da ja ganz offiziell einen Ermessensspielraum. Mit einer freundlichen Erklärung vom Schutzmann, warum das auf gewissen Arten öffentlicher Plätze keine gute Idee ist, wäre das vielleicht sinnvoller zu regeln gewesen. Klar, keine Ahnung wie und in welchem Ton sowohl die Familie als auch die Cops da aufgetreten sind. -
Ist ja geil. Bei den Klassen usw. besteht hinreichende Ähnlichkeit, dass man denken könnte, das eine sei vom anderen inspiriert, aber da ist ja nichts Schlechtes dabei. Und für europäische Verhältnisse sogar noch mit Leihwaffen. (Ginge bei uns durch nettes Fragen im Voraus sicher auch, denn die Gemeinschaft ist sehr hilfsbereit, ist aber nicht der Normalfall und kein formales Angebot.) Also nichts wie hin!
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Um's mal aufs Thema zurückzuführen. Verweigern die wirklich den Verkauf, oder wollen die sich eben vor den als impraktikabel erkannten Verbraucherschutzvorschriften drücken, die man dem kleinen eBay-Nebenerwerb einer Hausfrau ums Ohr hauen würde? Unternehmer im Sinne von §14 BGB kann vieles heißen.
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Hat jemand einen Tip für dritte Kurzwaffe beantragen?
Proud NRA Member antwortete auf Malizia82's Thema in Waffenrecht
Wenn man das ganze von Seiten der Behörde rein formal im Sinne der Zulässigkeit einer Waffe für eine Disziplin unabhängig von ihrer tatsächlichen Eignung betrachtet, dann soll man sich aber bitte nicht beschweren, wenn Schützen im Gegenzug die Wahl und Ausstattung ihrer Waffen auf das Problem des Traversierens eines gerichteten Graphen reduzieren, also so kaufen und ausstatten, dass offensichtlich hauptsächlich die Frage des Erwerbs weiterer Waffen die Wahl der gekauften Waffen beeinflusst hat. Man wäre unter diesem Umständen ja blöd, wenn man mit zwei in anderen Ländern für Anfänger empfohlenen "Universalpistolen", sagen wir einer Ruger KK-Selbstladepistole und einer Glock 17/19/34 oder vergleichbar anfangen würde, damit fleißig üben und Disziplinen ausprobieren, und sich damit alles verbauen würde. Eine Desert Eagle ist zwar als Sport- wie als Gebrauchswaffe eigentlich ziemlich hirnrissig, verbaut aber immerhin nicht Erwerb einer disziplinspezifischen Waffe... -
Das wollten sie bekanntermaßen in Tschernobyl in einem geplanten Test ausprobieren. Hat nur unbefriedigend funktioniert.
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Bei den Amis gibt es sogar in vielen Gegenden (die haben mehrere Verbundnetze) online und gratis Echtzeitinformationen, wo der Strom knapp ist und wo zuviel da ist, und wieviel genau in welche Richtung durch die großen Leitungen geht. Andererseits: Zumindest kurzfristig gehen die ja auch wegen Blitzeinschlag usw. öfters außer Betrieb, und wenn es nur Sekunden sind. Etwas mehr Resilienz, als dass es zwei Masten tun würden, ist also vermutlich doch da.
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Wenn das so ist, dann erübrigt sich eigentlich der Betrieb von Streitkräften, bzw. man sollte sie vorwiegend auf die Abwehr von kleineren Angriffen auf die Infrastruktur ausrichten. Jedenfalls scheint mir plausibel, dass jemand, der aus moralischen Gründen oder solchen der Risikoabwägung vor dem Atomkrieg oder Stalingrad II zurückschrecken würde, sich wesentlich eher entscheiden könnte, Trafos und Stromleitungen futschzumachen.
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WELT: "Im toten Winkel des deutschen Waffenrechts"
Proud NRA Member antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Von ausländischen Geheimdiensten? Das wäre ja noch insoweit plausibel, als dass es theoretisch möglich ist, jedenfalls nicht bekannten Naturgesetzen widerspricht. Er hat sich darüber beschwer, dass die Angriffe "durch die Steckdosen" kämen. Das ist schon eine klassische Selbstdiagnose einer schizophrenen Störung, die sich der Betroffene deutlicher selber gar nicht stellen könnte. Man kann ja schlecht erwarten, dass er schreibt: "Ich erfülle fünf der Diagnosekriterien von ICD-10 20.0, von denen eines zu Diagnose einer Schizophrenie reichen würde." Diese Einsicht würde ja eher gegen die Schizophrenie, oder jedenfalls gegen ihre Schwere, sprechen, weil der Betroffene die Wahnhaftigkeit seiner Gedanken selber erkennen können müsste. Diese Selbstauskunft bezüglich der Sachlage ist soweit bei Taten, wo man sich hinterher fragt, wie das passieren konnte, auch nicht so selten. Aus der al-Quds-Moschee Hamburg, in welcher die Täter der Anschläge vom 11. September verkehrten, gab es ein Video von den dortigen Predigten. Das wurde (vor den Anschlägen aufgenommen, allerdings erst hinterher veröffentlicht) sogar in einem Film verwurstet, und die Inhalte wurden recht offen als Aufnahmen in Buchhandlungen vertrieben. Hätten die deutlicher sagen wollen, was da abgeht, dann hätten sie schon ein riesiges Neon-Leuchtzeigen "Dschihad-Zentrale" vor ihrer Moschee anbringen müssen. -
Was soll er schon sagen? Dass die Dinger ein an das Waffenrecht gerichteter Mittelfinger waren, war ja klar. Ähnlich bei den Amis mit den "Armschienen", die anstelle eines Hinterschafts bei AR-15 "Pistolen" mit 14"-Lauf angebracht werden, obwohl der Besitzer überhaupt keine Probleme mit den Armen oder Händen hat. Auch klar, und da liegt ein Unterschied zwischen bei den beiden Fällen, war wohl, dass die deutschen Besitzer es nicht hinbekommen würden, sich zu solidarisieren und gemeinsam auf einen Schutz ihres Besitzes hinzuwirken. Und selbst wenn sie das tun würden: Sagen wir mal, mit hinreichendem politischem und/oder rechtlichem Aufwand bekämen sie Altbesitz als Bedürfnis anerkannt, was dann? Wie viele wollten denn langfristig das Ding, das sie nicht mehr schießen dürfen, mit wiederkehrenden Gebühren und Besuchen und sonstigen Abschreckungen in einem teuren Schrank verwahren? Oder, mal unterstellt man bekäme das als Bedürfnis durch, wie viele wollten den wirklich regelmäßig z.B. Pfeilabschussgerätesportschießen?
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WELT: "Im toten Winkel des deutschen Waffenrechts"
Proud NRA Member antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Allgemein
Warum die Konzentration auf das Waffenrecht. Wer mit einer Kanone Unschuldige töten will und kann, der kann das auch ohne Kanone. Die Kanone im Vergleich zu anderen Waffen wird eigentlich erst dann wirklich relevant, wenn man Gegenwehr bekommt, was bei Angriffen auf Unschuldige regelmäßig nicht der Fall ist, auch offenbar gar nicht politisch erwünscht ist. Damit ist man bei der schwierigen Frage, wie man als Staat und Gesellschaft mit Typen umgehen soll, die offensichtlich einen Sprung an der Schüssel haben, gar ihre Selbstdiagnose der Schizophrenie so eindeutig wie nur möglich an Behörden verschicken, in einer Art, die schon an einen Hilferuf denken lässt. Einerseits wünscht sich, wer in der Familie oder in der Familie von Bekannten schon mal einen hilfsunwilligen schwer Schizophrenen erlebt hat, dass man da einschreiten kann. Andererseits ist die Freiheit, auch als verschroben betrachtete Gedanken zu pflegen, ohne deswegen nach Art von Mollath oder gar der Sowjetpsychiatrie eingesperrt und ruhiggestellt zu werden, ein extrem hohes Gut, und die Missbrauchsgefahren von Zwangsdiagnose und -therapie sind offensichtlich und groß. Eine wirklich gute Antwort auf diese Frage gibt es nicht, aber es führt von der sinnvollen Beschäftigung mit ihr ab, sie auf das Waffenrecht zu konzentrieren. Wie steht's mit Autos, Küchenmessern, Benzinkanistern, usw., von Kunstdünger gewisser Sorten mal gar nicht zu reden? Wie steht's mit der Freiheit, seinen Aufenthalt und seine ärztliche Behandlung selber bestimmen zu dürfen? Ab wann soll man das jemandem nehmen dürfen? -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Proud NRA Member antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Für Texas habe ich auf die Schnelle keine Zahlen, aber in Chicago hast Du letztes Jahr 792 Tötungsdelikte, davon ein sehr großer Teil im Bandenumfeld, und 11 in Selbstverteidigung Getötete. Auch wenn die Texaner jedenfalls auf dem Lande (wo aber nicht die Mehrzahl der Straftaten passiert) sicher wehrwilliger sein mögen, das Risiko, von einem Opfer getötet zu werden, dürfte immer noch vernachlässigbar sein sein gegenüber dem Risiko von einem "Freund" aus dem eigenen Bandenumfeld getötet zu werden, oder von jemandem aus einer rivalisierenden Bande. "Das größte Risiko" ist die Gegenwehr des Opfers ziemlich sicher nicht mit Abstand. Liegt einfach daran, dass die Opfer normal nicht mit unbedingtem Tötungsvorsatz rangehen, sondern zufrieden sind, wenn der Täter Fersengeld gibt.