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Proud NRA Member

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  1. Ist halt die Frage, wie man das "Können" definiert. Auf der einen Seite könnte man sagen, dass der Schütze zuverlässig einen kleinen Kugelfang treffen kann, also nichts weiter erforderlich ist. Auf der anderen Seite könnte man verlangen, dass auch bei einem Schuss z.B. in einem 45-Grad-Winkel in die Luft in der ungünstigsten Richtung nichts raus kann, was ein großes Grundstück oder vollständige Umbauung erfordern würde. Ein Richter würde es wohl irgendwo in der Mitte zwischen diesen extremen, aber sprachlich und inhaltlich plausiblen, Interpretationen ansiedeln, vielleicht auch etwas gnädiger für Airsoft als für Paintball oder Metallgeschosse.
  2. Braucht es meistens noch nicht mal. Auch wenn, was in Deutschland eh viel weniger passiert als in Amerika, ein Beweisverwertungsverbot greift, dann greift das nur, wenn und wann es auch zum Prozess kommt. Zum Einschüchtern, z.B. Akzeptieren eines angeblich sehr milden Strafbefehls, tun's auch Beweismittel, die keine sind, jedenfalls keine verwertbaren.
  3. Ob das empirisch wirklich die Sicherheit erhöhen würde, könnte man das hinreichend oft mit und ohne Korken machen bis man vergleichbare Unfallzahlen hat? Zu jeder mit Gewalt zu entfernenden Obstruktion der Kammer gibt's einen Deppen, der das Problem durch gewaltsames Schließen des Verschlusses löst. Bei der Einführung des AR-15 gab's unter den hohen Militärs im Beschaffungskomitee sogar hinreichend viele solcher Deppen, dass sie gegen den Wunsch und Rat des Konstrukteurs einen Knopf zu genau diesem Zweck eingebaut haben, der bis heute an den meisten AR-15 dran ist...
  4. Wird irgendwie schwierig. Dann hast Du Waffen gelernt, und als nächste Rolle wird die die eines Elektrikers angeboten. Das müsstest Du ja auch wieder lernen, bevor Du Dich drauf verlässt, dass der Strom aus ist. Natürlich gibt es Schauspieler, die schießen lernen, sogar gut, z.B. weil sie in Actionfilmen einer gewissen Sorte glaubhauft herumkommen und nicht wie ein Trottel aussehen wollen. Das ist aber eine Ausnahme. Dazu kommt, dass die meisten Rollen mit Waffen eigentlich Charaktere darstellen, die selber nicht die professionellsten Nutzer sind, womit im Sinne des Methodenschauspiels ein intensives Einüben des sinnvollen Umgangs, bis nicht nur der Finger immer lang ist, sondern man automatisch und selbstverständlich die Waffe zwischen verschiedenen Richtungen bewegt, ohne dabei jemanden zu überstreichen, eigentlich konterproduktiv wäre. Gangster haben das nicht internalisiert, viele Polizisten und Soldaten auch nur begrenzt.
  5. Flugunfällen wird auch in Fliegerforen mehr Aufmerksamkeit gewidmet als anderswo. Es gibt ganze YouTube-Kanäle, die sich mit erheblichen Abonnentenzahlen der Analyse von Flugunfällen in der allgemeinen Luftfahrt widmen. Ist doch natürlich, dass Leute, die selber mit den entsprechenden Gegenständen hantieren und sich für sie interessieren, sich da mehr dafür interessieren.
  6. Er dürfte nach Stand der Dinge wohl auf der sicheren Seite sein. Wer auch sonst im Leben mit Schusswaffen hantiert, würde sich ungern auf das Versprechen des Ladezustands durch einen Dritten verlassen, aber solange das am Set akzeptierte Praxis ist und ein Fachunternehmen dafür angeheuert wurde, dürfte das keine rechtlich anzulastende Fahrlässigkeit sein. In der Haut der Waffenmeisterin möchte ich jetzt eher nicht stecken.
  7. Na ja, wenn Du Alec Baldwin bist und darauf insistierst, unter Aufsicht des Waffenmeisters den Ladezustand auch selber noch mal nachzugucken, wird man Dich vermutlich nicht dran hindern, egal was im Gewerkschaftsvertrag steht. Das ist ein nachvollziehbarer Wunsch als vieles andere, das die Elite der Schauspielprominenz, die es sich leisten kann, verlangt.
  8. Ist erstmal die Frage, wer das der (Haupt)täter war. Gab es jemanden, der für die Sicherheit der Waffen verantwortlich war? Was war das Protokoll? (Z.B. keine scharfe Munition irgendwo am Set, Kontrolle des zu landenden Munition durch zwei Personen?) Und wie ist das schiefgegangen? Aus Sicht des Schauspielers ist das wohl--auch wenn jemandem mit Waffenerfahrung dabei extrem unwohl wäre--so, wie der Schauspieler auch die Bremsen eines Autos am Set nicht persönlich prüfen wird, jedenfalls wenn der Schauspieler nicht auch Stuntman ist.
  9. Mich und meine Kollegen hat mal eine bekannte Unternehmensberatung, für die ich damals gearbeitet habe, auf eine "Dude Ranch", also eine Art Restaurant mit Westernbezug und Pferden usw. ausgeführt. Eine der angebotenen Veranstaltungen war ein Duellschießen. Zwei Duellanten wurden mit einem Holster und einem Single-Action-Revolver ausgestattet, mit je einer Platzpatrone geladen. Auf ein Signal sollte man ziehen und aus ein paar Meter Abstand aufeinander schießen, und der Angestellte hat entschieden, wer schneller war. Schutzbrillen oder so waren nicht. Die geladene Munition wurde auch nicht einer zweiten Person zur Inspektion vorgelegt oder dergleichen. Ich habe die Flucht ergriffen...
  10. Zur Ergänzung, sollte es nicht offensichtlich sein: In Hunderstel Zoll.
  11. Hängt von der Batterie ab. Diejenigen für marinen Einsatz z.B. sind normal tiefentladungsfester konstruiert als die für Autos.
  12. Vielleicht schon, aber das wäre ja gerade keine Unzuverlässigkeit wegen des Schildes an sich.
  13. Na ja, das kann man bei der flapsigen Formulierung so oder so sehen. Wenn eine Drohung impliziert ist, dann ist es natürlich immer noch nicht unbedingt eine Drohung rechtswidrigen Verhaltens, denn es könnte z.B. auch als Wink mit dem Zaunpfahl auf die Bereitschaft nur im Rahmen der erlaubten Notwehr gemeint sein. Da gleich mit der Zuverlässigkeit zu kommen, halte ich auch für übertrieben, aber mit solchen Schildern tut man sich keinen Gefallen. Bei uns in Amerika darf man das im Rahmen der Redefreiheit natürlich, aber es ist eine saudumme Idee, sollte man mal wirklich auf jemanden schießen müssen oder sollte mal die Polizei einen Hausbesuch der unüberlegten Art machen wollen, weil Staatsanwälte, Richter und Geschworene das vermutlich in eine bestimmte Richtung bezüglich der Gewaltneigung lesen werden wenn etwas passiert ist. Es ist auch eine Frage des Umgangs mit Menschen. Ich wohne in einer eigentlich extrem waffenfeindlichen Gegend. Glücklicherweise habe ich die Nachbarn inzwischen soweit, dass sie beim Ausladen eines Autos voll taktischem Geraffel einfach fragen, wie der Wettbewerb gelaufen sei. Der eine oder andere hat mir auch schon verraten, selber etwas unter dem Bett zu haben, wenn auch ungenutzt und wenn auch die Freunde nie davon erfahren dürfen. Würde ich irgendjemandem, mir oder denen, einen Gefallen tun, wenn ich unterschwellig oder offer suggerieren würde, ganz geil darauf zu sein, mal auf einen Menschen schießen zu dürfen, aber zu feige/unsportlich/geldorientiert/alt/wasauchimmer, das bei der Infanterie/Marineinfanterie/Spezialkräften/Fremdenlegion zu machen? Wenn er tatsächlich auf dem Grundstück einen Schießstand betreibt und betreiben darf, dann gibt es da bestimmt üblichere Formulierungen. Mein erster Treffer bei Google für ein Schild von einem Händler war dieses:
  14. O-5 approval? That must be an important matter of national security! 🤣
  15. Weil die anderen beiden nicht mal die Kompetenz ausgestrahlt haben, groß Dreck an den Stecken zu kriegen? Die meisten Leute würden einen Bremsendienst vermutlich immer noch lieber von einem Autodieb machen lassen als von jemandem, der einen Schraubenschlüssel lediglich in der Kinderspielzeugversion aus Plastik als Dekoration zum Faschingskostüm kennt.
  16. Das tut, leidlich, auch ein Tretmine ohne jede Prüfungs- und Sicherungsfunktion außer der einwirkenden Kraft oder die "Selbstschussanlagen" an der Zonengrenze damals. Manche Neuerungen, z.B. die Fähigkeit zur Selbstabschaltung, sind dabei ohne Frage nützlich. Aber es scheint mir nicht völlig offensichtlich, dass, wenn man die eher unklaren Worte von der "künstlichen Intelligenz" einmal beiseite lässt, und einen selbstständig Personen mehr oder weniger selektiv bekämpfenden Apparat einfach mal eine Mine nennt, das wirklich ein bahnbrechender Fortschritt in der Kriegführung ist. Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn man wirklich funktionierende Warnsysteme gegen Einsickern hätte, also den Erkennungsteil, ohne eine eingebaute Kampffunktion, damit die Leute wüssten, wo sie gucken müssen. Sozusagen eine Alarmanlage für draußen mit Flächenüberwachung. Das wäre offensichtlich rechtlich und politisch viel unproblematischer. Scheint aber nicht wirklich am Markt zu sein, jedenfalls für größere Gebiete. Auch da würde man auf der anderen Seite ebenfalls mit Fortschritten rechnen müssen, z.B. Tarnmuster usw. die auch auf die Vermeidung der neuen Maschinenerkennung optimiert wären, vielleicht einen größeren Bereich des elektromagnetischen Spektrums abdecken müssen.
  17. Du meinst, Leute, die sich einer kriminellen Karriere als Einbrecher widmen, obwohl sie zu Planung und planvoller Umsetzung in der Lage sind, lassen eher eine 100-kg-Goldmünze mitgehen als den Inhalt von Onkel Karls WBK Gelb in einem 100-kg-Schrank?
  18. Residential Security Container gibt's in drei Stufen. Grob gesagt heißt es, dass ein ausgebildeter Techniker, aber kein Knackgenie, in fünf bis zehn Minuten mit relativ üblichen Werkzeugen nicht durchkommt. Wenn der Zweck z.B. ist, dass ich sofortigen Zugriff auf meine Waffe hinter dem Bett habe, ein Kind oder Besucher oder Einbrecher aber nicht, dann ist das auch eine sinnvolle und realistische Anforderung. Ich sehe das wie z.B. den Autoschlüssel. Den stecken zu lassen ist fahrlässig, und man muss sich nicht wundern wenn das Auto weg ist, könnte sich auch mitschuldig machen, wenn ein Kind Dummheiten mit dem Auto anstellt. Ist der Autoschlüssel vom Auto getrennt hinter einer abgeschlossenen Haustür kann man davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt. Das würde der Sache nach in Deutschland genauso reichen. Der Anzahl von Feuerwaffen, die lediglich durch den Umstand, dass ein Schrank super-duper-zertifiziert war, nicht weggekommen ist, aber aus einem einfacheren Blechschrank gestohlen worden wäre, dürfte unter den bei Straftaten verwendeten Waffen vernachlässigbar gering sein. Die meisten Einbrecher machen sich nicht die Mühe, langwierig oder lärmintensiv zu arbeiten und dazu gute und teure Werkzeuge mitzubringen. Diejenigen, die das tun oder Vorkehrungen treffen, gleich den ganzen Behälter mitzunehmen, sind selten und werden vermutlich noch viel seltener durch einen bestimmten Schutzgrad aufgehalten.
  19. Wobei es bei einem terroristischen Anschlag ja nichts bringt, wenn er nicht als solcher erkannt wird. Da muss man sich zumindest wie der NSU hinterher in einem Bekennervideo damit rühmen, sonst wird der gewünschte Schrecken ja gar nicht erreicht. Erweiterter Suizid, der nicht als solcher erkannt werden soll, ist wohl ein in den Ursachen anderes Problem, und die Übergänge sind wohl fließend, sagen wir wenn einer regelmäßig aus Verzweiflung über sein Säuferdasein säuft und es ihm egal ist, was ihm oder anderen passiert.
  20. Das würde einiges voraussetzen. Wer da wohnt und eine Gewehr hat, der weiß ja nicht um die Situation. Wenn er die Situation zufällig sieht, dann hat er vermutlich sein Gewehr nicht griffbereit. Hat er das, dann hat er nicht unbedingt ein einigermaßen freies Schussfeld. Hat er das auch, dann hat er vielleicht noch nie in einer dynamischen Situation schießen geübt. Wenn man nur jemanden mit Pfeil und Bogen durch die Stadt laufen sieht, dann wird man ihn ja nicht deswegen angreifen, schon gar nicht mit tödlicher Gewalt. Man müsste ihn also schon beim Angriff auf Menschen sehen. Das ist ein ziemlich kurzes Zeitfenster. Aus den Berichten ist wohl nicht ganz klar, wie viele Leute da jeweils anwesend waren. Direkt Anwesende, die dann aber eher keine Feuerwaffen haben, wären wohl eher in der Lage gewesen, das abzustellen. Einer der Tatorte soll ja ein Supermarkt gewesen sein. Wir wissen nicht, wie viele Leute drin waren, aber da kann man sich schon eher die Frage stellen, warum er da wieder herausgekommen ist.
  21. Wenn man so will: Unlogisch wäre es eigentlich nicht, dass wenn ein KK-Einzellader nur auf Karte geht, ein moderner Jagdbogen auch nur auf Karte geht. Wenn man also der Meinung ist, dass der KK-Einzellader nur auf Karte gehen soll, dann wäre das eigentlich schon eine "Gesetzeslücke".
  22. So etwas wie Breivik oder dieser Fall oder der vom Breitscheidplatz hat, denke ich, recht wenig mit dem Waffenrecht in die eine oder andere Richtung zu tun. Breivik hat für Akt 1 handelsübliche Industriestoffe verwendet, die sich ob ihres enorm großen Verbrauchs als Grundlage unserer Industriegesellschaft einfach nicht in ihrer Verbreitung wirksam kontrollieren lassen. Für Akt 2 hat er zwar eine Feuerwaffe verwendet, aber die eigentliche Perfidie war die Verwendung einer gefälschten Polizeiuniform. Noch sind wir glücklicherweise nicht bei Zuständen, wo man beim Auftreten eines Uniformierten erstmal vom Schlimmsten ausgehen und erst fragen und dann schießen wird, auch nicht, wenn sein Verhalten für einen Polizisten etwas eigenwillig wirkt, was es aber bei den Echten auf gelegentlich tut. Pfeil und Bogen kannst Du, jedenfalls solange nicht die Distanzwirkung auf eine spezifische Person, sondern einfach die Schädigung beliebiger Menschen das Ziel ist, auch durch zig andere übliche Gegenstände ersetzen. Bei der Verwendung eines Kraftfahrzeugs gegen eine Menschenmenge hülfe noch nicht einmal eine Panzerfaust wirklich weiter, denn die setzt zwar Motor und Fahrer außer Gefecht, aber den Impulserhaltungssatz nicht. Der friedliche Mensch wird immer den Nachteil haben, dass der Angreifer die Initiative hat. In dem Augenblick kann man bestenfalls noch Schadensbegrenzung betreiben, und auch das nicht immer, insbesondere wenn das Ziel des Angreifers einfach nur im völlig wahllosen Morden besteht. Gegen einen ungeschickt ausgeführten Raubmord in der Nacht hilft eine Pistole noch ganz gut, gegen einen Lkw, der auf einen in einer Menschenmasse zurollt, eher nicht. Eigentlich kann man das nur im Vorfeld reduzieren, z.B. indem man gewisse Leute nicht ins Land lässt, indem man brutale Gewaltkriminelle erst mal einbuchtet, was sie vielleicht nicht bessert, aber mindestens von der Straße hält, usw. Das hat natürlich im Rechtstaat seine Grenzen, denn beliebige Personen zum "Gefährder" ernennen und ohne strafrechtlichen Vorwurf einsperren ist ja auch nicht gut.
  23. Der voranstehende Satzteil knüpft aber grammatisch und logisch an diese verquaste "Ernsthaftigkeit" an.
  24. Scheint mir unwahrscheinlich. Eher schon schiene mir plausibel, dass das auch unabhängig von den schweren Fällen eher Spaßbremsen sind, die z.B. auch weniger Sport betreiben und allgemein etwas verbiestert durchs Leben gehen, auch z.B. weniger Mühe auf das Kochen aufwenden. Natürlich nur im Sinne von Korrelationen, nicht im Sinne einer Behauptung über alle Mitglieder der Gruppe. Man dürfte aber nicht falsch damit liegen, dass jemand, der seine Zeit für einen 20-Kilometer-Lauf weiß und gerne frisch kocht, mit einiger Wahrscheinlichkeit auch mal ein Bier nach einem Lauf mit Freunden oder ein Glas Wein zum Essen trinkt.
  25. Wobei zumindest bei dieser Passage die Bedeutung so unklar ist, dass sie wohl kaum als Einforderung eines bestimmten Verhaltens gelten kann. Was bedeutet "ernsthaft" bei der Ausübung eines Sports, der unstrittig als Breitensport ausgeübt werden kann, darf und soll? Muss der Verband darauf achten, dass im Training und auf Wettbewerben, jeder verbissen guckt und keiner etwa grinst? Sind bei Disziplinen mit entsprechender Flexibilität offensichtlich etwas humorvoll gemeinte Stages, die aber durchaus interessante Geschicklichkeitsübungen darstellen, verboten? Sind Traditionsschützenvereine "ernsthaft", auch wenn sie manchen anderen als Clownereien erscheinen mögen? Vereine, in denen sich die Leute so anziehen, wie sich Barnum den alten Westen vorgestellt hat? Was wäre das Antonym zu "ernsthaft"? Der erste Treffer, den Google mir auf diese Frage gegeben hat, war "lustig".
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