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Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Das ist jede visuell wahrnehmbare Fixierung eines Gedankens, die einen Aussteller erkennen lässt. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Klaus? -
Heute im TV - Kontrovers: im Visier. Waffen in den falschen Händen
Proud NRA Member antwortete auf Mittelalter's Thema in Allgemein
Barry Goldwater sagte dazu: "Extremismus in der Verteidigung der Freiheit ist kein Laster. Mäßigung im Bemühen um Gerechtigkeit ist keine Tugend." Was heißt denn "rechtsextrem"? Gegen wie viele davon besteht auch nur ein Verdacht der verfassungsfeindlichen Betätigung oder sonstiger krimineller Betätigung? Bloß dass z.B. einer die Begrenzung der Ehe auf die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die volljährig und keine sehr nahen Verwandten sind, wünscht, macht ihn nicht zum Verfassungsfeind. -
Der Unterschied zwischen Grund und Anlass sollte doch allen in der Schule vermittelt worden sein... In praktischer Anwendung: Die meisten Historiker gehen wohl inzwischen davon aus, dass der Reichstag tatsächlich von einem minderintelligenten Einzeltäter angezündet wurde und die Nazi da Muffensausen kriegten. Das war der Anlass, aber nicht der Grund, warum die Bürgerrechte suspendiert wurden. Auf dem Weg zur Terrorherrschaft waren sie nämlich schon vorher, weil sie sie wollten.
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Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
Proud NRA Member antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Man könnte einen prinzipiellen Unterschied darin sehen, dass Reizstoffsprays, die speziell zu diesem Zweck vermarket werden, gewisse Erwartungen an die Sicherheit zu diesem Zweck wecken. Es wäre z.B. eine sinnvolle Erwartung, dass die Dose nicht bei 50 Grad im Auto sich explosionsartig öffnet und den ganzen Inhalt auf einmal freigibt, und das wäre bei einem Reizstoffspray nochmal unangenehmener als z.B. bei einem weniger reizenden Haarspray. Es wäre auch eine sinnvolle Erwartung, dass es sich beim verwendeten Lösemittel nicht um undefinierte Abfälle der organischen chemischen Industrie handelt. Insofern könnte man noch nachvollziehen, dass die verkauften Produkte irgendwie genormt sind, in einem Land, das so weit dem Normenwahnsinn verfallen ist, dass selbst die Krümmung von Gurken und Bananen als sinnvoller Gegenstand staatlicher Regelung angesehen wird. Diese Regelung dann daran festzumachen, dass etwas vollkommen Irrelevantes draufgeschrieben sein muss, ist natürlich noch mal eine Nummer absurder. Eine Regelung, dass z.B. eine mechanische Sicherung vorhanden sein muss, oder eben bezüglich Schutz bei thermischem Versagen oder bezüglich der verwendeten Lösemittels wäre soweit im Rahmen des Normalen. -
Um keinen neuen Thread aufmachen zu müssen: Bruce Gray und Joe Dawson haben eine Überarbeitung der amerikanischen P210 angekündigt, in Zusammenarbeit mit Sig Sauer selber und anderen namhaften Komponentenherstellen. Sie preisen das ziemlich vollmundig als die beste P210 aller Zeiten an. Bei Bruce Gray würde ich solche Behauptungen auch durchaus ernst nehmen.
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Das ist vielleicht auch der falsche Ansatz. Dass die Abwägungen, wenn man es verfassungsrechtlich angeht, windelweich sind, ist ja bekannt. Hat selbst bei den Amis mit dem zweiten Verfassungszusatz ein Jahrhundert lang nichts gebracht, bis das Feld von akademischen Juristen usw. so bestellt war und gezielte Musterklagen konstruiert waren, dass es nicht mehr anders ging. Ein Ansatz, den ich interessanter finden würde, wäre der europarechtliche, denn da werden Prozesse auch in der Tat gewonnen (auch wenn die Mitgliedsstaaten bisweilen einfach auf die Umsetzung von Urteilen verzichten). Die EU-Richtlinie dient ja nach eigener Darstellung der Vereinfachung des Reisens mit Waffen oder des Handels mit ihnen oder dem Angebot entsprechender Dienstleistungen. Da könnte man sich schon fragen, ob nicht z.B. deutsche Sportschützen und ausländischen Wettbewerbsausrichter unzulässig benachteiligt werden, Durchreisende, oder eben auch Händler, die gerne ihre Freiheit des EU-weiten Handels ausüben möchten.
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Also bei mir kann man gut amerikanisch auch einfach zur Veranda hochsteigen und klingen, und Wechselsprech ist nicht. Gelegentlich machen das die Cops um sich von mir, wenn ich spät des nachts noch arbeite und Licht anhabe, die Bestätigung zu holen, dass eine Lärmbeschwerde irgendwelcher Nachbarn bezüglich der Studenten in der Nachbarschaft unbegründet war. "Nein, Sir, ich hatte keine Musik und das Haus ist hellhörig, und außer der Stadtbahn alle zwölf Minuten habe ich nichts bemerkt." Allerdings auch keine Fragen gestellt, als ich die Tür mit mehr Pistole am Gürtel, als die hatten, geöffnet habe.
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Das ist halt ein wenig wie mit dem "Dürfen wir kurz reinkommen?" Selbstverständlich kann man darauf antworten: "Nein danke." Machen die meisten Leute aber nicht, besonders wenn mit der Frage schon die Körper in Bewegung kommen.
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Ernst Jünger hat mal geschrieben, dass schon der frühe SA-Terror im Zeitalter der Wikinger unmöglich gewesen wäre, weil ein Hausbesuch dieser Horden zwar vielleicht mit dem Tod des Hausherrn, aber jedenfalls auch mit dem eines Dutzends der Besucher geendet wäre... Es ist zwar sicher ein Zivilisationsfortschritt, dass sich unsere Werte und Umgangsformen im Vergleich zum Wikingerzeitaler verfeinert haben, aber Art. 13 GG gibt zu denken. Absatz 1 stellt etwas Klares fest. Absatz 2 definiert eine Ausnahme, die offensichtlich als ziemlich eng vorgesehen ist. Und danach kommen die später hinzugefügten Ausnahmen. Schon rein sprachlich unterscheidet sich das. Absatz 1 versteht--nicht in allen Details von Grenzfällen, aber im Prinzip--jeder Hauptschulabsolvent ohne Probleme. Absatz 2 wohl auch. Danach wird's verschwurbelt. Der heutige Absatz 7 , früher Absatz 3, ist allerdings auch schon windelweich, wenn auch nicht so verschwurbelt wie die 1998 eingeschobenen Absätze. Es fällt nicht schwer, schon sprachlich, aber damit einhergehend auch inhaltlich, einen Werteverfall in der Folge dieser Absätze zu sehen.
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Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
Proud NRA Member antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Für welche Delikte? Und der berühmteste Fall im Strafrecht zum Thema Anscheinswaffen (für Zwecke des StGB, nicht des WaffG) dreht sich um einen Lippenpflegestift der Marke Labello... -
Nach tödlichem Drama auf Rifle Ranch: Darf dort jeder die Schusswaffen nutzen?
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Ist natürlich auch die Schuld der Leute. Der eine oder andere Hinterbänkler sitzt sich bei seinen Bürgersprechstunden den Hintern flach weil kaum einer kommt. -
Nach tödlichem Drama auf Rifle Ranch: Darf dort jeder die Schusswaffen nutzen?
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Die Überschrift und auch die Zusammenfassung sind oftmals nicht vom Autoren des Artikels selber, und geben auch oftmals nicht den Inhalt wieder. So oder so ist die in der Überschrift gestellte Frage wohl etwas, das den meisten Bürgern wirklich nicht klar ist: Ich denke, wenn man den "Mann auf der Straße" fragt, dann sind wir schon soweit, dass die für selbstverständlich halten, dass man ohne besondere Erlaubnis nicht schießen dürfe. Dass es nicht so ist, ist dementsprechend eine Überraschung. Ich hatte auch schon Leute, mit denen ich mich über Freizeitbeschäftigungen unterhielte, und wo sich nach einigen Missverständnissen herausgestellt hat, dass die bei Schießwettbewerben als Hobby selbstverständlich davon ausgingen, es handle sich um Computerspiele, sogar in Amerika... -
Wahltag ist Zahltag. Wie viele Stimmen braucht man denn, um bei Landratswahlen etwas zu reißen? Das funktioniert bei den Amis bei den Wahlen zum Sheriff (der eine gewisse Verwandtschaft mit dem Landrat hat, jedenfalls mehr als mit einer mit Fransenweste durch die Wüste reitenden Person) bisweilen recht gut. Idealerweise gäbe es zwei ansonsten wählbare und chancenreiche Kandidaten, sagen wir einen von einer bürgerlichen Partei und einen von einer freien Wählervereinigung.
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Besonders wenn die Nummern alle "5 10 15 20 25" und "12/2004" oder dergleichen sind.... Aber gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine derartige Kontrolle?
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Was eigentlich kein Gegenstand einer Beurteilung durch Augenschein ist. Bei den Amis dürfen--mit geeigneten Sicherheitsprotokollen--inzwischen sogar gewisse Diabetiker weiter als Verkehrspiloten arbeiten, ohne jedes Problem. Wie sähe denn ein Mangel an körperlicher Eignung aus? Es gibt Programme, wo Blinde skifahren (was jeder, der schonmal in Schnee und Nebel ohne Sicht gefahren oder gefallen ist, sehr als Leistung würdigen kann), und es gibt sogar Sachen, wo Blinde mittels einer Hilfsperson und eines Laserzielgeräts schießen. Wir sind doch eigentlich für "Inklusion" Behinderter. Die Anzahl bekannter Straftaten durch blinde Schützen ist aus naheliegenden Gründen exakt Null, also keinerlei Missbrauchsgefahr. Die Feststellung einer Geistesschwäche durch Augenschein scheint mir auch problematisch, bei jemandem, der offenbar den Antrag hat ausfüllen können und von dem sonst nicht Dementsprechendes bekannt ist. Wie die wohl reagieren würden, wenn man auf dem Revier auftauchen würde mit der Ansage, man wolle sich durch Augenschein überzeugen, dass alle diensthabenden Beamten körperlich und geistig geeignet seien? Und ob man vielleicht mal einen Blick in die Schränke werfen dürfte?
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Polizei ist auch schwierig. An vielen Tagen ist es ein eher langweiliger Job. Aber je nach dem was passiert, sollte der Polizist idealerweise Sozialarbeiter, Einmann-Kommandosoldat, Rechtsanwalt, Kindergärtner, Tierpfleger, Jäger, Automechaniker, Ingenieur für Verkehrsplanung und noch einiges mehr sein können. Und dazu sollte er noch das Urteilsvermögen besitzen, zu entscheiden, was davon er jetzt gerade sein sollte. Menschen, die das alles können, gibt es nicht viele, und wenn es sie gibt, dann arbeiten sie eher nicht zu den Bezügen, auch nicht mit der relativen Langeweile, eines Streifenpolizisten. Insofern muss man damit leben, dass jemand nicht alles kann, was eigentlich ideal wäre. Das liegt in der Natur eines universellen Berufs. Es wäre wohl auch nicht sinnvoll, ausschließlich die tacticoolen Sportskanonen einzustellen, selbst wenn man genug finden würde, weil denen dann vermutlich oft andere, ebenfalls nötige Attribute abgehen würden. Dazu kommt natürlich noch, dass der Beruf unvermeidlich auch einen gewissen Prozentsatz wenig selbstsicherer Persönlichkeiten anzieht, die sich nach der Uniform und der Autorität und vielleicht der Waffe am Gürtel sehnen. Manche wachsen dann in die Rolle hinein, andere nicht.
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Es gibt eine Minderheit, für die solche Aspekte des Berufs gleichzeitig Hobby sind, und die entsprechende Förderung als einen Teil der Bezahlung ansehen. Bei der Mehrzahl wird das nicht der Fall sein. Da kann, nachdem was ich von amerikanischen Polizisten höre, sogar zum Problem werden, dass die wenig interessierten Leute deshalb nicht zum Training gehen, weil sie nicht bei ihren schlechten Leistungen gesehen werden wollen. Noch schlimmer, wenn eine Frau versucht, das zu organisieren. Nicht jeder Mann, insbesondere vielleicht solche, die es zu einer Uniform und Autorität hingezogen hat, steht darauf, vor einer Frau zu zeigen, dass er weder laufen noch Gewichte heben noch eben schießen kann.
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So wirklich ja nicht. Um in dem zu stehen, muss man auch eher Rampensau sein, was ich bei den "LWB" gerade nicht erkennen kann. Schon diese verdruckste Bezeichnung zeigt doch, dann man eher gleich einem Mäuschen das Versteck zwischen den Brettern der Bühne sucht als das Rampenlicht. Das dürfte, so sehr ich mich über den steigenden Anteil immer weiblicherer und immer jüngerer Wettbewerbsteilnehmer freue, wohl auch der Fall sein, bei den meisten Säugetieren. Braucht man sich auch nicht für zu entschuldigen. Und den Spruch hätte man sicher charmanter vortragen können, aber im Prinzip gibt's ja schon Anlass dazu: Wenn jemand ohne Grund um ein Treffen "in den Privaträumen" bittet, dann kann man natürlich etwas in der Art sagen, dass man ein Treffen auf einen Kaffee im öffentlichen Raum bevorzugen würde, aber nur kurz, denn dann wolle man zusammen mit seiner Frau, die man mitbringen werde, sich wieder alleine in die Privaträume zurückziehen. Die Unverschämtheit ist die Selbsteinladung, nicht die Antwort darauf.
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Deutsches Waffengesetz von 1972 - würde das heute noch gutgehen?
Proud NRA Member antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Sie ist aber gar nicht so trivial zu beantworten. Man hat natürlich eine Hochphase des Stolzes auf die freiheitliche Tradition im württembergischen Verfassungskonflikt 1815-1819, wo anscheinend jeder zweite Dorfschreiber zum nebenberuflichen Verfassungsjuristen wurde und Pamphlete hat drucken lassen, wo sich das Volk zu irgendwelchen Freiheitsfeiern versammelt hat und sich von Verboten wenig beeindrucken ließ, Leute Medallions mit dem Bild von Herzog Christoph trugen, usw. Das wurde dann ja in einem Kompromiss gelöst, unter den gegebenen Bedingungen durchaus befriedigend und auch zukunftsweisend. In der Zeit der Einigungskriege gibt es dann noch einmal bei Konservativen und Linken, gegen die Nationalliberalen, eine Rückbesinnung darauf. Der Verfall ansonsten im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts und dann die Katastrophe im zwanzigsten sind aber schwerer zu erklären. Die vergurkte Revolution von 1848 hat sicher dazu beigetragen. Beliebte Erklärungen wie "deutscher Schuldkomplex" usw. tragen meines Erachtens nicht wirklich. Süddeutscher Partikularstaatspatriotismus wurde wohl eher belächelt denn als Bedrohung wahrgenommen, von den Siegermächten wie von den Deutschen. -
Deutsches Waffengesetz von 1972 - würde das heute noch gutgehen?
Proud NRA Member antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Schon, aber aus dieser Zufälligkeit eines unfähigen Herzogs entstand etwas, das über ihn und die Probleme mit ihm hinauswies: Fünfhundert Jahre lang ununterbrochen ein System mit, in mit den Zeiten wechselnden Ausprägungen, ständischer oder repräsentativer Volksvertretung, Selbstbesteuerung, Grundrechtskatalog usw., dieser Grundrechtskatalog bis 1918 eben auch mit Einschluss des Waffenbesitzes. Einzige Ausnahmen waren unter Napoleon und dann unter Hitler, die man wohl beide als nicht ursprünglich württembergische Probleme ansehen kann. Warum ist denn der Württemberger auf diese seine freiheitliche Tradition nicht ebenso stolz wie--bei ganz unterschiedlichen Macht- und Größenverhältnissen--der Ami oder der Isländer, die beide gerne die Flagge zeigen und die Hymne schmettern? Warum wissen die meisten Württemberg noch nicht einmal um diese ihre freiheitliche Tradition? -
Eimerweise Messinghülsen gesammelt, wohin damit (gewinnbringend)?
Proud NRA Member antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Also Haftungsgründe im Sinne von statistisch zu erwartenden Schadensersatzpflichten werden das nicht sein, denn im produkthaftungsgeilen Amerika funktioniert es. Meine MPX kriegt z.B. Impact Ammo zu fressen. Nicht sorten-, nicht einmal farbenrein, aber es läuft. Vielleicht besteht aus anderen Gründen kaum ein Markt, vielleicht wurde auch einfach ein Teil des Schützenwesens erfolgreich aus der Existenz reguliert. -
So wie mit einem Nichtwaffenbesitzer mit entsprechenden Eigenschaften auch. Wie fährt der denn Auto? Da führt Jähzorn normalerweise zu viel größeren Problemen als mit Schusswaffen. Wie steht's mit legalen oder illegalen Betäubungsmitteln? Im Grunde gibt es ja nur eine Reihe von Möglichkeiten: 1. Er merkt gar nicht, dass sein Verhalten andere belastet. Sollte man also in geeignetem Rahmen ansprechen, wenn das eine Möglichkeit ist. 2. Er merkt, dass sein Verhalten andere belastet, aber es ist ihm egal. Da fehlt der Leidensdruck, dass die anderen ihm Grenzen setzen und das nicht mitmachen. 3. Er merkt nicht nur, sondern er will, dass es andere belastet. Da fehlt der Leidensdruck so richtig. 4. Er merkt es, und es stört ihn, und vielleicht hasst er sich sogar dafür, und wird dann gerade zornig. Das ist Unterstützung angebracht, vorausgesetzt er will ernsthaft daran arbeiten. Es ist da oftmals sinnvoll, dieses Daran-Arbeiten in einen formalen Rahmen zu bringen, z.B. mit einer Therapie oder Unterstützungsgruppe. Psychotherapeuten oder Kreise in der Art der Anonymen Alkoholiker haben meines Erachtens keine magischen Rezepte, sondern auch in der akademisch geschulten Ausprägung sind diese Felder erstaunlich evidenzfrei, aber der reine Akt zusammen mit anderen Menschen, denen man Rechenschaft schuldig ist, etwas ändern zu wollen, macht es leichter, etwas zu ändern, als wenn man alleine ist. Beispielsweise wenn man krankhaftes Trinken als Lebensinhalt durch Nichttrinken als Lebensinhalt ersetzt. Dieses Nichttrinken kann auf andere auch seltsam und nervig wirken, aber Nichttrinken als Hobby, mit wöchentlichem Treffen usw., kann eben das Trinken als Lebensinhalt ersetzen, und das ist dass die bessere Wahl.
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Scheint so, als hätte er generationenbedingt YouTube verpasst. Es gibt viele Kanonen, die ich mir nie kaufen würde, aber gerne anschaue, und zumindest bei den Amis ist das für manche Leute eine eigenständige Geldquelle.
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Das "Einklipsen" halte ich für suboptimal. Von Oakley z.B. gibt's bombenfeste (im wörtlichen Sinn--werden beim Militär zum Splitterschutz verwendet) Schutzbrillen mit in die Scheibe eingearbeiteter Korrektur. Nicht umsonst--meine erste Schutzbrille war teurer als meine erste Waffe--aber meines Erachtens den Preis wert.