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Proud NRA Member

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  1. Plausible deniability oder ein echter dual use, wie die englischen Vokabeln gehen, ist da vermutlich hilfreich. Die Kubotan in Schlüsselanhänger-Ausführung z.B. wirken schon optisch auf viele Leute so, als ob der Besitzer vielleicht etwas komisch drauf sei. Und als praktischen Schlüsselanhänger wird man ein Ding, das innerhalb von wenigen Tagen ein Loch in die Hosentasche macht, auch schlecht erklären können. Da scheint mir z.B. die Ausführung als taktischer Stift praktischer. Den kann man auf alle Arten tragen, die auch sonst für Stifte üblich sind, man kann damit schreiben, und man kann damit (oftmals sogar mittels einer dazu zweckgewidmeten Hartmetallvorrichtung) bei einem Unfall Scheiben öffnen. Man kann sogar ehrlich angeben, dass man damit schon oft geschrieben hat, irgendwo im weiteren Bekanntenkreis ein Fall war, wo jemand nicht aus dem verunfallten Auto kam, man aber nie damit auf jemanden eingehauen hat. Eine hochwertige Taschenlampe, bei der die stabile Krone rund um die Linse eben zum Schutz der teuren Linse angebracht ist, wäre eine andere Möglichkeit. Als Handwerker usw. auch ein hochwertiger Schraubenzieher (Wera 900 wird mit dem Zweitnutzen als Meisel beworben...). Natürlich sollen Polizisten das Recht anwenden und nicht einfach Verbote erfinden. Im Fall der Waffenverbotszonen ist da allerdings schon der Grundgedanke rechtstaatsfeindlich, weil es ja eigentlich gar nicht um eine Aufforderung sagen wir an rechtstreue Inhaber von Waffenscheinen geht, sondern tatsächlich um Zonen grundloser Durchsuchung, bei denen sich dann natürlich anbietet, den Kreis der angeblich verbotenen Gegenstände weit auszulegen. Das sollten die Bürger politisch angehen, aber das absichtliche Austesten von Grenzen und Triezen der Verwaltung ist etwas anderer als ein Plan, wie man in Ruhe gelassen wird, wenn man irgendeinen gewünschten Gegenstand herumträgt.
  2. Also, den Journos glaube ich beim Thema wenig, sei es aus Unwissen oder auch Voreingenommenheit. Aber haben die nicht erst das Recht auf Waffenbesitz in der Verfassung aufgenommen? Wie würde das zu "außerdem könnte die Polizei bei Inkraftreten im Zweifelsfall Waffen beschlagnahmen" passen? Verfassungsrecht wird eigentlich "im Zweifel" mal von der Polzei schnell übergangen.
  3. Was dann wohl eine Frage der Kreativität ist. Wenn dem Sportschützen Steine in den Weg gelegt werden, weil er schon eine Waffe habe, die zwar theoretisch erlaubt, wenn auch völlig ungeeignet ist, dann folgt hoffentlich im Umkehrschluss daraus, dass man auch aus Jux oder zwecks Bedürfnispflege mit einer erlaubten, aber völlig ungeeigneten Waffe eine Disziplin üben oder gar zu einem Wettbewerb darf. Irgendeine offene Klasse wird's da doch hoffentlich geben, die z.B. einen Drilling nicht verbietet. (Da fällt mit eine neue Disziplin ein: Jagatee-3Gun. Stahlziele in Form eines Wolpertingers wären mit Schrot aus einem Drilling umzukippen, Papierziele in Form eines Wolpertingers mit der Kugel zu lochen, und für die Pistole gibt's zu grünen Rechtecken abstrahierte Forstbeamte auf Wilderersuche...)
  4. Ist doch vollkommen legitim. Wenn jemand im Fallschirmforum fragt, wie man auf dem kürzesten Weg an eine Lizenz kommt, dann ist doch auch okay. Wenn er sagt, dass er das nur machen wolle, um aus sentimentalem Interesse einmal mit dem uralten Rundkappenschirm seines Opas zu springen, dann wird die Antwort vermutlich sein, dass es das den dazu nötigen Aufwand, der um vieles größer sein wird als der, um mit neuem Material ein paar selbständige Sprünge machen zu dürfen und zu können, nicht wert ist -- es sei denn, der sentimentale Wert ist ihm wirklich enorm, in welchem Fall dann vielleicht schon wieder.
  5. Einerseits stimmt es, das früher offensichtlich Harmloses nicht mit der gleichen Verbissenheit wie heute reguliert wurde. Andererseits: Es war offensichtlich Harmloses. Die Frage nach der Volksbewaffnung, nach dem Recht auf den Besitz von Waffen, die auch gegen staatliche Akteure wirksam sind, wurde in Deutschland eigentlich seit 1848 kaum ernsthaft gestellt. Das gilt selbst für Württemberg, wo der Waffenbesitz bis 1918 immerhin in der Verfassung garantiert war, woran sich bezeichnenderweise keine Sau überhaupt erinnert. (Und klar: Es gibt Repetierer, die durchaus gegen staatliche Akteure wirksam sein können, vorausgesetzt, es passt bei dem Systembestandteil hinter dem Schaft. Aber das ist eben nicht der Regelfall, nicht das, was als normale Waffe ausgegeben wird.)
  6. Das spricht wiederum dafür, dass die Methode mit den Pflichtenheften wirklich unvollständig ist, und die YouTuber oder die Wettbewerbsschützen oder vielleicht auch einfach ein paar lustige Leute vom KSK mit über paar Tannenzäpfle generierten Ideen etwas Nützliches beitragen könnten. Ich halte mir 60- und 100-Schuss Vierfach-Magazine speziell für die Witz-Stages in Wettbewerben, wo viel Feuer schnell abgerufen wird. Andere Leute treiben es weiter und machen Videos zum thermischen Versagen verschiedener Waffen. Wäre eigentlich ein interessanter Datenpunkt in der Erprobung. Natürlich ist so etwas untypisch. Natürlich ist es nicht der übliche Fall der Verwendung. Aber viele Probleme kann man besser verstehen, wenn man sie von den Grenzbedingungen her betrachtet. Und die sind eben solche Fragen wie die, was als erstes versagt, wenn man so ein Ding bis zum Versagen heißschießt. Das heißt gar nicht, dass deswegen eine bestimmte Kanone etwas taugt oder nicht. Aber man sollte doch als Anwender oder als Käufer sagen können, was man wohl erwartet, was passiert, wenn man das Ding bis zum Versagen heißschießt. Bläst es bei einem Direktgaser das Gasröhrchen durch? Gibt es eine Art Kolbenfresser? Ist lange davon die Präzision so abgefallen, dass sich das Schießen eh nicht mehr lohnt? So weit sollte man sein System doch kennen.
  7. Reichsbürgertechnisch auch nicht, heißt es doch: Es findet sich ein "erster Eindruck" des "Nahestehens", nicht der Zugehörigkeit. Und er soll irgendwelchen "Verschwörungstheorien anhängen." Selbst wenn man das implizit lediglich auf unglaubhafte Verschwörungstheorien eingrenzt, dann dürfte das wohl bei 50% der Bevölkerung in mehr oder minder geringem Maße der Fall sein.
  8. Das Prozessieren gegen einen Gegner, der politisch motivierte Rechtsverletzungen begehen und endlose Prozesse führen und das mit dem Geld des Steuerzahlers finanzieren kann, ist notwendig ein schwer versicherbares Risiko.
  9. Das ist nicht der Standard für eine Verurteilung. Ihm muss nachgewiesen werden, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Selbst dann hat die angeklagte Straftat eine Höchststrafe von anderthalb Jahren, in der Praxis bei einem nicht Vorbestraften also vermutlich Bewährung.
  10. Bisweilen kommt aber der Verdacht auf, dass die so aufgestellt sind, dass damit kommunale Einnahmen optimiert werden, und man sich schon die Frage stellen kann, ob ein besseres Management des Verkehrs nicht absichtlich vernachlässigt wird, weil damit die Einnahmen sinken würden. In Chicago gab es einen Skandal, wo sie nach dem Aufstellen von Photofallen an Ampeln hinterher zur Verbesserung der Einnahmen die Gelbphasen verkürzt haben, was zu deutlich mehr Unfällen beigetragen hat. Bei der einen oder anderen deutschen Radarfalle an Streckenabschnitten mit überraschend wechselnden Tempolimits kann man sich ähnliche Fragen stellen. Wenn man an einem Ort wirtschaftlich erfolgreich blitzen kann, dann ist zumindest die Frage legitim, ob man als an Sicherheit interessierte Kommune da nicht deutlicher signalisieren könnte, dass ein Tempolimit usw. greift. Im Waffenrecht hat man dann eben ähnliche Probleme, wobei es da weniger um Einnahmenoptimierung geht, sondern um die Umsetzung einer Ideologie. So denklogisch folgt das nicht. Man könnte z.B. auch Stichproben verifizieren.
  11. Ist mir nicht bekannt, aber das würde dann ja fast schon eine Affinität zu Corduroyhosen und Sportsakkos nahelegen...
  12. Das wäre dann doch eine geile Lebensgeschichte. Als Olympiateilnehmer aus einem der ärmsten Länder der westlichen Welt rausgekommen, an einer evangelikalen Universität in Oklahoma Coach gewesen, nach Deutschland (böse Zungen würden sagen: in die Oklahoma-artige Provinz) geheiratet, und da dann im gesetzten Alter als Reichsbürger verfolgt weil die Schwägerin unzufrieden war...
  13. Wenn Du's positiv sehen willst: Immerhin haben sie ihn persönlich angesprochen, die Tür ist intakt und Herr und Hund sind gesund... Ohne direkten Zusammenhang außer der Person: Im Artikel steht, dass das Opfer ein Claude Roumain sei, der 62 Jahre alt und aus Haiti sei. Auf Wikipedia gibt es einen Artikel, dass ein Sprinter names Claude Roumain 1961 in Haiti geboren sei, der 1988 und 1992 bei den Olympischen Spielen gestartet sei, und dann an der (etwas seltsam evangelikalen, aber sportlich doch recht leistungsstarken) Oral Roberts University Coach gewesen sei, was sich mit dem im Artikel genannten Aufenthalt in den Vereinigten Staaten deckt. Ist das etwas dieselbe Person?
  14. Bei den nicht aufgeklärten Straftaten, bei denen lediglich gedroht wurde, wird sich das schlecht eruieren lassen.
  15. Was ist denn die beste Lösung wenn jemand entsprechend meinem Vorschlag das eingesparte Gewicht eines Druckgusspusters lieber in eine etwas größere Dose Pfeffer investieren will? Für das Wandern im Hohen Norden gibt's da entsprechende Gürtel- oder auch MOLLE-Holster, mit denen man bei sinnreicher Anbringung leicht die Dose am Griff in der Hand und den Daumen auf der Sicherung hat. Im städtischen Umfeld könnte das etwas seltsam wirken.
  16. Im Einklang mit @BergKrähe und in Anbetracht Deiner Einleitung erlaube ich mir die Bemerkung: Ziehe auch Dinger außerhalb von Schreckschusspistolen in Erwägung. Bei den Schreckschusspustern ist das meiste Gewicht nutzloser Druckguss, also das Verhältnis von Reizstoffvorrat und Gesamtmasse des Waffensystems arg schlecht. Wenn es in Pistolenform sein soll, dann gibt es spezialisierte Pfefferpistolen, die Du greifen und schießen kannst wie eine Pistole, aber mit mehr Pfeffer (wörtlich und metaphorisch) und weniger Gewicht. Eine Dose ist natürlich auch eine Möglichkeit. Für das Gewichtsbudget eines Druckgussknallers bekommst Du eine Dose Bärenspray für Wanderer in Alaska und Montana, was auch gegen ganze Männergruppen noch eine gewisse Wirkung zeigen dürfte. (Mal schnell nachgeguckt: Der erste Gasrevolver, den ich gefunden habe, war 640 Gramm. Wenn Du das wirklich mit Dir rumschleppen willst, da wären locker 400 mL Bärenspräy dafür drin, und das ist wirklich eine nennenswerte Portion. Wo das auf kurze Distanz nicht wirkt würde es vermutlich auch eine "scharfe" Pistole nicht so ohne weiteres tun.) Wenn Du das Gefühl einer "richtigen Pistole" haben möchtest, dann betrachte das separat von in Deutschland dem Nichtbonzen erlaubter Selbstverteidigung und denk mal über das Sportschießen nach.
  17. Schwierig ist das Definieren der Kriterien. (Bei gewissen Datenmengen natürlich auch schon das Speichern, so das Filtern nicht auf der Stelle ohne Speicherung passiert, was manche Verknüpfungen verschiedener Datenquellen schwierig machen würde.) Diese Problem ist so alt wie die Idee der elektronisch unterstützten Rasterfahndung selbst: Bei der Schlayer-Entführung hatten sie wohl die Adresse, wo er gefangen war, sowohl aus neuartiger Rasterfahndung wie auch aus altmodischen Tipps von Tippgebern. Das Problem war natürlich: Sie hat nicht nur diese Adresse, sondern, sagen wir, hundert ungefähr gleich wahrscheinliche Adressen. Eigentlich, im Sinne der Verbessung der Signal/Rauschverhältnisses, ja ein riesiger Erfolg. Bloß: Was machst Du mit hundert Adressen, bei denen an einer die Geisel und Geiselnehmer sind, und an 99 irgendwelche anderen Leute? Zu jeder Adresse mal ein Streifenhörnchen hinschicken zum Nachgucken? Dann hast Du eine tote Geisel und ein totes Streifenhörnchen. Zu jeder Adresse Rollkommandos hinschicken, die man in dieser Zahl gar nicht hat: Dann hast Du mit ganz viel Glück vielleicht eine befreite Geisel, aber mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Anzahl toter Rollkomandos und toter Unbeteiligter. Die Vorstellung, dass dieses Problem dadurch lösbar wird, dass man "KI" wie ein Mantra aufsagt, scheint mir eher unwahrscheinlich.
  18. Guck ma ma ins Gesetz, §10 WaffG: Jetzt könnte man sich vielleicht streiten, ob das "als juristischer Person" sich nur auf die jagdliche Vereinigung oder auch auf den Verein bezieht, aber ich würde mal darauf tippen, dass es sich auf beide bezieht. Also muss der Verein jedenfalls so organisiert sein, dass er als "juristische Person" auftreten kann. Das muss nicht zwingend als eingetragener Verein sein. Ein altrechtlicher Verein, der als juristische Person begründet wurde, dürfte auch gehen, vorausgesetzt, es gibt noch altrechtliche Schützenvereine. Bei einer anderen Rechtsform, sagen wir einer GmbH, könnte man dann vielleicht streiten, ob das ein Verein im Sinne der Vorschrift sei. Ein ausländischer Verein, insbesondere innerhalb der EU, sollte im Grunde auch gehen, wenn man etwas abstruse Möglichkeiten konstruieren will. Bei einem nicht eingetragenen Verein wäre im Grunde eigentlich die der Rechtsform entsprechende Möglichkeit einer WBK eine Gemeinschafts-WBK auf die Namen der einzelnen Mitglieder. Das ist wohl auch nicht unmöglich, aber wie schon die Haftungsfrage beim nicht eingetragenen Verein wenig praktisch.
  19. Den Videos nach wirkt es nicht so, als ob der Löwenanteil der Verletzungen von unsicherer aber im Grunde gutwilliger Handhabung herkommt. Wenn Gruppen von "Männern" Raketen aus der Hand bewusst aufeinander schießen, dann ist das kein Problem der Anleitung oder der Knicksicherheit der Zündschnur usw.
  20. Die Kausalität "Feuerwaffen anwesend -> Morde, Suizide und Unfälle mit Feuerwaffen" existiert schon. Sie ist soweit aber eine Binsenweisheit und trifft eben auch genauso gut für Lokomotiven, Skateboards, Schraubenzieher, Kugelschreiber und jeden anderen Gegenstand, an dem man sterben kann, zu. Sie sagt weder etwas über die Häufigkeit von Morden, Suiziden, Unfällen überhaupt noch über einen den Risiken gegenüberstehenden Nutzen solcher Gegenstände. Noch weniger sagt sie etwas über Nutzen und Risiken von Ideen z.B. den Gebrauch solcher Gegenstände in den Händen einiger weniger Leute zu monopolisieren.
  21. Selbst bei den wirklichen Unfällen. Natürlich gibt es mit Gefahren, die wo vorhanden sind, mehr Unfälle, als mit Gefahren, die an diesem Ort nicht vorhanden sind. Genauso beim Rest. Es ist beispielsweise die Zahl der Suizide, Morde und Unfälle im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen in München drastisch höher als in Reykjavík. (Da gibt's nämlich nur ein Schienenfahrzeug, und das steht funktionsunfähig als Museumsstück im Hafen, dass die Kinder auch mal eine Lok sehen können.) Allerdings dürfte die Anzahl der Toten durch Seefahrtunfälle in Island dramatisch höher sein als in Bayern, auch die Anzahl der Suizide und Morde im Zusammenhang mit der Seefahrt.
  22. Die Schweizer hatten ungefähr zur gleichen Zeit wie die Amis und die Deutschen einen Bürger- oder Föderationskrieg, der die Stellung von Föderativgewalt und Föderationsmitgliedern nachhaltig veränderte. Was sich zwischen den drei Fällen, bei einem ähnlich gelagerten grundsätzlichen Problem, allerdings massiv unterscheidet, was das Ausmaß der Gewalt, und wann man es nach einem Kräftevergleich gut sein ließ und sich wieder -- unter jeweils veränderten Machtverhältnissen -- einigte. Knapp 100 Tote bei den einen, knapp 10'000 Tote bei den anderen, knapp eine Million Tote plus absichtlich in ganzen Landstrichen weitgehend vernichtete zivile Infrastruktur bei den Dritten, im Grunde für die Entscheidung derselben Frage. Also jeweils Faktor Hundert dazwischen.
  23. Dass es geprüft wird, ist eigentlich sehr wünschenswert. Wenn das Resultat von zwei Minuten Prüfung ist, dass offensichtlich nichts gegen Dich vorliegt, umso besser.
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