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Proud NRA Member

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  1. Wenn sie Sonderbonzenscheine wollen, dann schon. Jedenfalls in der Hoffnung, aus der aber nichts werden wird. Abgesehen davon, dass das dann gleich in den nächsten Quark führen würde, ob ein Kleinhändler sich nur als Händler angemeldet hat, um so in den Genuss dieses Sonderrechts zu kommen. Was man ja niemandem verdenken könnte, aber dann ginge das Geheule um die "Scheinhändler" los.
  2. So etwas wäre auch im Erfolgsfall nur geeignet, die Leute weiter auseinanderzudividieren. Das gesamte Prinzip, dass das Leben einiger Bonzen schutzbedürftiger weil mehr wert sei als andere Leben, ist moralisch kaputt. Die Hoffnung, jetzt als eine kleine Gruppe ohne große Lobby in die Sphären dieser Sonderbonzen aufsteigen zu können, ist einerseits illusorisch, andererseits keine Lösung des Problems. Scheine für "besondere Gefährdung" sind immer und überall nur ein Feigenblatt für Scheine für politik- und verwaltungsnahe Bonzen. Die wirklich Gefährdeten sind nämlich genau die soziale Gruppe, die auch die Gefährder stellt. Wenn Du Präsident beim örtlichen Bandidos-Chapter in einer Gegend, wo auch die Angels machen wollen, bist, dann bist Du wirklich gefährdeter als die Allgemeinheit. Als Ministerialdirektor eher nicht. Die Bandidos-Präsidenten sind aber nicht gemeint, machen sich im Übrigen erfahrungsgemäß selbst dann nicht die Mühe, den Staat um Erlaubnis zu fragen, wenn sie die Erlaubnis bekommen würden.
  3. Schon. Das Problem ist aber, dass schon die Fragestellung ja unterstellt, dass einem jemand einen Strick daraus drehen will. Solange das nicht der Fall ist, ist ja selbst WBK Schwarz kein Problem. Wenn einem aber jemand einen Strick drehen will, will man sich dann darauf verlassen, dass er die Absurdität bürgerfreundlich interpretiert?
  4. Das Problem bei dieser Konstruktion ist, dass sie in Absurditäten führt: Nehmen wir an, A und B seien beide sowohl Sportschützen als auch Jäger, und beide besäßen ein Exemplar der gleichen Pistole auf Sportbedürfnis. Dann dürften sie ihre eigenen Pistolen nicht zum Jagen verwenden. Wenn aber der Verleih an einen Dritten für ein bestehendes Bedürfnis statthaft ist, dann dürften sie sich ihre Pistolen über Kreuz verleihen und dann mit den geliehenen Pistolen jagen. Das ist natürlich absurd, aber man muss sich die Frage stellen, ob man sich darauf verlassen kann, dass ein Richter die Absurdität zugunsten des Bürgers auflösen würde. Zumal wenn es sich nicht um eine einmalige Leihe handelt, weil die Waffe des Freundes gerade in Reparatur ist oder was auch immer, sondern um eine regelmäßige Leihe zwischen Ehegatten.
  5. In der amerikanischen Skikultur gibt's den "shot ski". In einen alten Ski werden Schnaps- oder Cocktailgläser angebracht. So kann sich dann eine Gruppe vor den Ski stellen und durch Kippen des Skis gleichzeitig trinken, idealerweise ohne zu verschütten. Mit einem hinreichend langen Schaft wäre das vielleicht auch eine Möglichkeit.
  6. Und Ariernachweis über drei Generationen? (Dir ist schon klar, dass Diskriminierung von Deutschen durch eigene Entscheidung genauso wenig geht wie Diskriminierung von EU-Ausländern, nehme ich an?)
  7. Schwer zu vergleichen. So wie z.B. in Deutschland natürlich viele Jugendliche auf den Bolzplatz gehen, ohne gleich in einen Verein einzutreten, betreiben natürlich viele Amis in einem weiten Sinne sportliches Schießen, ohne gleich in einen Verein einzutreten oder organisierte Wettbewerbe zu bestreiten. Mitgliedszahlen in Verbänden sind auch schwer zu vergleichen. In einem Schützenverein auf dem Dorf kann man auch Mitglied sein, weil man das Schützenfest mitgestalten will usw. Bei den Amis ist der bei weitem größte Sportverband für die Schützen die NRA, die die DSB-ähnlichen Traditionsdisziplinen betreut, aber die meisten Mitglieder der NRA sind nicht wegen des sportlichen Angebots Mitglied. Wenn man sich organisierte Aktive anschaut, dann wäre USPSA einer der größeren Verbände, und die haben im Jahr so 30,000 Aktive. (SuRT gibt's nicht und Mitgliedschaft wird für Lokalmatches nicht verlangt, ist aber üblich, so dass das nahezu das Teilnehmerfeld abbildet.) Für Exotenkram wie Tactical Games ist 1000 Aktive wohl näher dran. Sagen wir mal, andere Disziplinen zusammen wären nochmal neunmal so viele wie USPSA. Wären also 300,000 Aktive. Auf die deutsche Bevölkerung umgelegt wären das dann ein Potential von 75,000 aktiven Schützen, die das soweit als Sport betreiben, dass sie für Verbandsmitgliedschaften usw. abdrücken würden, auch wenn das zum Waffenbesitz nicht nötig wäre. Könnte vielleicht auch grob so hinkommen.
  8. 90 Tagessätze (wenn auch bezüglich des Strafmaßes wohl rechtsfehlerhaft) für das zweiminütige Anfassenlassen einer ungeladenen Waffe (und dazu noch nicht einmal einer aus schwarzem Aluminium oder so garstigem Zeug) während man daneben steht?!?!? Zum Vergleich: In ähnlichen Regionen (einmal 60, in Berufung dann 120, und wohl noch nicht rechtskräftig) geht's auch bei der Odyssse um Jérôme Boateng, der ja seine Freundin und die Mutter seiner Töchter unter anderem verprügelt und einen Glasgegenstand auf die geworfen haben soll. Es können sicher unterschiedliche Leute den Unrechtsgehalt von Handlungen und angemessene Strafen unterschiedliche sehen. Aber wenn der Unrechtsgehalt des kurzfristigen Anfassenlassens einer ungeladenen Waffe vergleichbar sein soll mit dem Unrechtsgehalt, eine Frau, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem steht, massiv zu verprügeln, dann sind das Wertmaßstäbe, die sich mit meinen nicht decken. Es wäre das jedenfalls ein plausibler Grund, einen Besucher vom Amt nicht näher als einen Meter an eine Kanone rankommen zu lassen. Natürlich sind die Situationen nicht 1:1 vergleichbar, aber von einer Handlung, deren Unrechtsgehalt von der Justiz als vergleichbar mit massivem Frauenprügeln gesehen wird, sollte man sich einen metaphorischen wie buchstäblichen Sicherheitsabstand einhalten.
  9. Und die diese Frau als Kandidatin aufstellten, nachdem sie diese Aussage gemacht hat. Schlimmer: Die sich damit zufriedengaben, dass sie sich mit der völlig absurden Erklärung herausgewunden hat, damit sei eine Besichtigung stillgelegter Gaskammern gemeint gewesen. Sie hätte es ja wenigstens fertigbringen können, zu sagen, dass da in der Aufregung völlig die Gäule mit ihr durchgegangen sind, sie das natürlich nicht so gemeint hat, und weder jemanden vergasen noch die Vergasung anderer Leute als beispielgebend für die Zukunft darstellen wollte. Natürlich machen die Leute blöde Sprüche, die sie nicht wirklich so meinen. Aber als politischer Kandidat sollte man dann auch genug Größe haben, zu sagen, dass ein Spruch in der Tat blöde war.
  10. Das ist so üblich. Freilich auch bei anderen, und erst recht bei Dingen, bei denen eine bestimmte Disziplin und "Sachverstand" überhaupt nur schwer fass- und definierbar sind. (Was zeichnet einen "Sachverständigen" aus, der ein "Gutachten" über die Sammelwürdigkeit einer Roten WBK schreibt, und in wiefern ist sein Urteil dem anderer Leute mit Interesse and Waffensammlungen überlegen?) Inwiefern soll denn eine Juristin eigentlich besonderen "Sachverstand" darüber haben, wie oft jemand einen Mord nicht versucht, weil er keine "großkalibrige" Kanone zur Hand hat? Wenn jemand es nicht probiert, dann wird es ja auch nicht bei den Juristen aktenkundig. Wenn es aktenkundig wird, dann wäre Expertise in Statistik immer noch näher dran als Expertise in Jura, wobei wirkliche Expertise in Statistik eher dazu führt, zu sagen, man könne aus der vorliegenden Datenbasis nicht viel zur Ursachen und Wirkungen sagen. "Sachverstand" zeichnet sich also gerade dadurch aus, dass jemand mit voller Überzeugung das Gewünschte sagt, was oftmals einfacher ist, wenn die Ahnung sich in Grenzen hält. Geht aber schlimmer. In Amerika hatten der Staat in Kalifornien einen "Sachverständigen", der anscheinend wirklich als höherer Offizier der amerikanischen Armee im Irak gedient hat, und "wusste", dass das AR-15 speziell dafür konstruiert sei, nicht nur Löcher in Leute zu machen, sondern Köpfe abzusprengen und Körper zu zerreißen, was durch eine besonders fiese und außergewöhnliche Konstruktion erreicht werde, die das Geschoss zu diesem Zweck in Rotation versetzte. Natürlich war der Typ im Grunde eine einzige Lachnummer bezüglich der Schießausbildung höherer Soldaten, und die Vorstellung, dass so einer anhand seiner Vorstellungen junge Männer in den Kampf schicken darf, ist schauerlich, aber er hat seinen Quark vermutlich sogar noch geglaubt.
  11. Das Volkslied kennt eine Weise, damit umzugehen:
  12. Hilft auch nicht, weil man eben wie gezeigt jede Zahl auf rechts trimmen kann. Und wenn Du sicherheitshalber auf die Verwendung von Zahlen, Buchstaben und Kleidungsstücken verzichtest und im Bärenfall in einer Höhle wohnst und lediglich grunzt, dann kann man das auch als rechte Bewegung auslegen...
  13. Laut staatliche finanzierter Volksaufklärung steht das für Großdeutschland. (Was wiederum eigentlich historisch gerade kein militaristisch aufgeladener Begriff ist, sondern eine eher gemütlichere und föderalistischere Variante der deutschen Einigung unter Einschluss des Habsburgerreichs, oder jedenfalls des nichtungarischen Teils davon, gemeint hat, also gerade nicht preußisch-zackig.)
  14. In der Vereinigten Staaten bei USPSA. In Deutschland bei einer Einzelperson, wie man aus einer Markenabfrage sieht.
  15. Es ist nicht auszuschließen, dass dieselbe Zahl als verschlüsselter Code der rechten Szene und anderer Szenen, z.B. derer der Lutschfixierten, benutzt wird. So wie 4/20 als Datumsangabe in amerikanischer Schreibweise für etwas anderes steht als 4:20 als Uhrzeitangabe in amerikanischer Schreibweise nachmittags. Vergisst also jemand die Interpunktion und schmiert lediglich 420, dann weiß man nicht so recht, ob er Menschen oder lediglich Pflanzenteile in Rauch aufgehen lassen will...
  16. Die Behauptung "verschlüsselter Zahlencodes der rechtsextremen Szene", ohne überhaupt den Schlüssel anzugeben, hat etwas arg Verschwörungstheoretisches und Reichsbürgerhaftes. Was würde denn der Richter sagen, wenn der Patentanwalt im Gegenzug einen Befangenheitsantrag damit begründet hätte, dass das Nummernschild auf dem Auto des Richters "verschlüsselte Zahlencodes der linksextremen Szene" oder auch "verschlüsselte Zahlencodes der Echsenmenschen" enthalte?!? Das ist ja alleine der Wahrscheinlichkeitsrechnung nach so eine Sache. Mittels einschlägiger Listen für besorgte Sozialpädagogen kommt man unter den zweistelligen Zahlen mindestens auf, 14, 18, 28, 74 und 88. 33 würde mir auch verdächtig scheinen, und 25 für die Punkte des unabänderlichen Parteiprogramms. Damit wären schon einmal sieben Prozent der Zahlen zwischen 0 und 99 belegt. Für jede andere Zahl wird sich mit etwas Kreativität aber auch eine entsprechende Interpretation finden. Nehmen wir einmal die 69. In Buchstaben des lateinischen Alphabets also FI. Nach zuverlässigen Information des Vereins antifaschistischer Sozialpädagogen Hinterwalden steht das für "Führer immer!". Möglich ist auch, dass die Haken an der 6 und der 9 zusammen zwei Arme des Hakenkreuzes darstellen. Weiterhin könnte die 69 auch für die 69. Infanterie-Division der Wehrmacht stehen. Deren Wappen war dazu noch ein in der Neonaziszene besonders beliebtes Wikingerschiff.
  17. Da war das Problem aber keines mit biometrischen Schlössern, sondern, dass das Ding im Programmiermodus geblieben ist und für jeden beliebigen Fingerabdruck geöffnet hat. Was für den Einsatzzweck auch vollkommen ausreicht. Da geht es nicht um Fort Knox. Es geht darum, dass der Besitzer nahezu verzögerungsfrei an seine Waffe kommt, sollte es unerwartet an der Tür scheppern, jemand anders aber deutlich länger brauchen würde.
  18. Dann würden sie nicht für weniger als den Lohn beim McD sich der Straßenkriminalität widmen. Ich halte gemeinsame Ursachen für wahrscheinlicher: Waffengrapscherei geht normal mit einer sittlichen Verwahrlosung einher, bei der gleichzeitig auch andere kriminogene Veränderungen auftreten. Gewaltkriminalität wird nicht mehr wirksam verfolgt (oder gar staatlich organisiert und monopolisiert), Gewaltkriminelle werden verherrlicht (sei es das Bild vom Führer an der Wand, sei es, dass Sportstadien nach Straßenkriminellen umbenannt werden), das Vertrauen in die Mitmenschen und die öffentliche Ordnung sinkt, die Politik wird von den Bürgern als mindestens unfähig, vielleicht auch kriminell empfunden, usw. So ähnlich, wenn ich die Leute darauf hinweise, dass es in meinem Heimatstaat Württemberg exakt fünfzehn Jahre von der Abschaffung des verfassungsmäßig garantierten Rechts auf Waffenbesitz bis zum Nationalsozialismus gedauert hat. Das war natürlich keine direkte Beziehung von Ursache und Wirkung. Aber es war beides ein Zeichen einer Verwahrlosung und Selbstaufgabe, in der liberale Ideen nicht hoch im Kurs standen. Das Waffenrecht steht nie und nirgendwo für sich alleine, sondern in ihm verdichtet sich, so ähnlich wie in der Meinungsfreiheit, ein ganzes Menschen- und Gesellschaftsbild.
  19. Mit der Maschinenübersetzung hapert's aber noch ein wenig...
  20. Nebenbei bemerkt, das hier ist auch geil: Eine Diensthandlung aufzunehmen, bei der nur man selbst und der die Diensthandlung Vornehmende anwesend ist, soll also "eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" sein. Wessen denn? Seines eigenen sicher nicht. Der Polizist bekleidet, wie der Name schon sagt, ein öffentliches Amt, und der Bürger hat sich nicht ausgesucht, mit ihm etwas zu tun zu haben. Allgemein scheint auch die Erfahrung zu sein, dass Kameras das Verhalten aller Beteiligten bei einer Polizeikontrolle verbessern. Geht's da am Schluss doch nur um Beweisverwertungsverbote wenn man mal beim Verprügeln eines Grundgesetzvorlesers gefilmt werden sollte?
  21. Das dürfte noch kein hinreichend artikulierter Zweifel sein, zumal auch schwer zu sagen ist, worauf der Sachverständige da denn zur Ausräumung dieser Zweifel schauen soll. Das Dach? Das Abwasserrohr? Das Gesetz scheint jedenfalls nicht so gemeint zu sein, dass die Behörde immer Zweifel zu haben habe, nur weil der geforderte Zeitraum verstrichen ist. Wird es nach dem Wortlaut des Gesetzes aber nicht. Das ist nach den üblichen Regeln der Grammatik eigentlich klar. Es kann natürlich die Behörde einerseits sagen, dass das Gesetz seinem Wortlaut nach keinen Sinn macht, denn selbst kann sie es nicht überprüfen, und deswegen andererseits als Grund der Zweifel einfach die eigene Unfähigkeit zur Überprüfung geltend machen. Juristisch sauber scheint mir das nicht. Bei der häufigen Abstrusität waffenrechtlicher Gerichtsenscheidungen scheint mir aber auch eine gerichtliche Überprüfung kein gutes Kosten/Nutzen-Verhältnis zu haben, wenn es Euch nicht um die Geltendmachung des Prinzips geht. Selbst wenn ihr am Ende Recht bekommt, könnte da erstmal monatelang zugesperrt sein.
  22. Schwierig, eben weil sich unter der Menschenwürde alles verstehen lässt. Z.B. "Wer des Leben beleidigt ist dumm oder schlecht, wer die Menschheit verteidigt hat immer Recht, So aus Leninschem Geist, Wächst, von Stalin geschweißt" etc. pp. Das beruft sich ja gerade auf die Menschenwürde und nimmt die als Grund, die eigene Meinung zu privilegieren, gar mit dem Privileg, immer Recht zu haben, und die andere Meinung abzustrafen. Eine Art allgemeines Gesetz, das sicher nicht mit der Meinungsfreiheit im Konflikt steht, ist eines, das inhaltlich neutral ist, auch wenn es gewisse Arten der Kundgabe von Meinungen einschränkt. Z.B. dass ich nicht um Mitternacht mit dem Lautsprecherwagen durch die Wohnsiedlung fahren darf, um meine Meinung zu verbreiten, egal, um welche Meinung es sich handelt. Beim Verbot von Meinungsäußerungen z.B. gegen Frieden und Völkerverständigung wird's da schon deutlich schwieriger. Frieden hat ja einen so guten Ruf, dass normalerweise beide Seiten eines Konflikts behaupten, für den Frieden zu sein. Eigentlich sollte der mündige Bürger sich da ja selbst informieren und das ausdiskutieren können und dürfen. Ansonsten hat der Michel, auch der in Richterrobe, natürlich irgendwie das Muffensausen vor Meinungsfreiheit und Freiheit überhaupt. Das ist ja nicht nur das allgemeine Gesetz, selbst mit dem Jugendschutz wird offensichtlich Schindluder getrieben. Warum kann man denn den Jugendschutz als Grund nehmen, dass eine Veröffentlichung eines unerwünschten Werks nicht gegenüber Erwachsenen als Zielgruppe beworben werden und nicht auf handelsüblichen Kanälen verkauft werden darf? Zumal sich zeigt, dass die Gründe für Indizierung oft arg schwach sind, mehr über die psychische Verfasstheit von Kommitees von Sozialpädagogen als über die Werke selbst aussagen. Der 1906 (!!) erschienene Roman Josefine Mutzenbacher wurde 1982 (!!) in den bundesdeutschen Index aufgenommen, die Gerichte entschieden so und dann so, das Bundesverfassungsgericht hat den Roman zwischenzeitlich erlaubt, dann wurde er wieder indiziert, und 2017 hat man die Indizierung auslaufen lassen. Das ist doch Provinzposse. Ich denke jedenfalls nicht, dass man nur einen einzigen Fall finden wird, in dem ein beeinflussbares Mädchen der Internet-Generation sich wegen eines Romans der vorigen Jahrhundertwende entschlossen hat, dass jetzt Prostituierte ihr Traumberuf ist. Nicht weniger lächerlich sind Indizierungen von Computerspielen für den Commodore 64, auf denen sich ein monochromes Sprite von 20 x 20 Pixeln politisch ungewollt über den flackernden Bildschirm bewegt hat. In dieser Form einer teilweise veröffentlichen, teilweise gar nicht veröffentlichten Giftlifte von Werken, die man nicht bewerben darf, und deren Aufnahmekriterien regelmäßig mit nur zwei Jahrzehnten Abstand als absurd erscheinen, gibt es das in keiner anderen westlichen Demokratie.
  23. Sicher. Diese Meinung kann im Übrigen auch aus allerlei Gründen vorgetragen werden. Z.B. einfach als amüsante Denksportaufgabe, bei der man sich dann die Erklärung möglichst vieler Phänomene wie Corioliskraft, Mondphasen, usw. überlegen kann. Mein erster Arbeitgeber hat gemeint, ich sei nicht lustig genug, und mich dann in ein Trainingsprogramm für Improvisationstheater geschickt (sogar eines, aus dem viele bekannte Komiker kommen). Da gibt es den Spruch "explore and heighten" -- nimm eine verrückte oder auch schlicht dumme Idee für den Moment einmal einfach an, probiere sie aus, und treibe sie einen Schritt weiter und dann noch einen. Selbst in der Physik gibt's das: Niels Bohrs Annahme, dass Elektronen nur auf diskreten Bahnen um einen Atomkern umlaufen können, und deswegen nicht kontinuierlich als beschleunigte Ladung Energie abstrahlen, war eigentlich viel absurder als die Idee der flache Erde. Bohr wusste das auch selbst. Aber die Annahme war produktiv, führte zur Quantenmechanik, zu Flachbildfernsehern und zu Solarzellen. Hätte man Bohr dafür als Querdenker eine hypothetisch ausgestellte WBK deutschen Rechts lochen sollen? Oder war ein Nobelpreis nicht doch angemessener?
  24. Ich mag mir nicht ausmalen, ich hätte in Deutschland ein produzierendes Gewerbe, in dem gelegentlich Bearbeitungsschritte mit knallenden Geräuschen anfallen... Da wäre ich vielleicht nicht pleite, aber es würde vermutlich nicht mehr knallend oder überhaupt produziert.
  25. Ich würde es so lesen, dass mindestens rational begründbare Zweifel, die aber nicht sehr stark sein müssen, vorliegen müssen. Es soll der Behörde wohl ein großer Handlungsspielraum gegeben werden, das aber trotzdem im Rahmen des rational Begründeten und insbesondere nicht Willkürlichen bleiben muss. Insbesondere reicht nicht, dass man beim einen Verein mit jemandem befreundet oder Mitglied ist, bei anderen Verein nicht. Es müssen Sachgründe sein. Muss es gleich ein Rechtsstreit sein? Wie wäre es damit, einfach mal freundlich darum zu bitten, die beim Verlangen nach einem Gutachten offenbar vorliegenden Zweifel zu artikulieren, und ob man die nicht möglicherweise preisgünstiger ausräumen kann? Die Nennung der konkreten Zweifel wäre ja wohl ohnehin schon notwendig, damit der Sachverständige sich überhaupt konkret um diese Zweifel kümmern kann. Wenn die Behörde an der Lüftung zweifelt, dann bringt es ja nichts, wenn jemand am Kugelfang rumtüddelt, und umgekehrt.
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