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Proud NRA Member

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  1. Bei uns sind auch Steel Matches nach Vereinsregeln nicht unbeliebt. Im Ablauf ungefähr so wie Steel Challenge, aber mehr und jedesmal anders und neu aufgestellte Ziele, so dass man nicht eine kleine Anzahl von Stages verinnerlichen kann. Normal dann mit drei Durchgängen pro Stage, von denen zwei gewertet werden. Gerne auch mal mit besonderen Wettbewerbsklassen wie z.B. nur Mäusepistolen und -revolver, usw.
  2. Bei einem sechsstelligen Code, auf den nur einmal nach dem Tod zurückgeriffen werden soll, ist die Lösung offensichtlich one-time pad. Für einen sechsstelligen Code ermittle man mit dem Zehnerwürfel (oder mit dem Zwanzigerwürfel, der besser würfelt, und dann halt die erste Ziffer weglassen) eine weitere sechsstellige Zufallszahl. Die schreibt man auf einen Zettel. Auf einen zweiten Zettel schreibt man für die erste Ziffer die Summe aus der ersten Ziffer des Codes und der ersten Ziffer der Zufallszahl (Übertrag weglassen), und so für alle sechs Ziffern. Dann gibt man die beiden Zettel, beide mit je einer sechsstelligen Zahl, unterschiedlichen Leuten. Vorausgesetzt, die Würfelergebnisse sind wirklich zufällig, man wird beim Würfeln nicht ausgespäht, usw., ist das das einzige beweisbar sichere Verschlüsselungsverfahren überhaupt, und braucht noch nicht einmal einen Computer und auch keine Mathematik jenseits der Addition und Subtraktion im Zahlenraum 0 bis 9. Keiner der Zettel enthält alleine irgendeine Information über den wahren Code, außer dass er sechsstellig ist.
  3. So nach der Art: Die haben in Deutschland locker 99% der Morde mit Feuerwaffen oder auch überhaupt begangen, da brauchen sie dann schon Gerätschaften, um das effizienter zu tun? (Wobei sie dann ja bei der größten bisherigen derartigen Aktion von Massenerschießungen auf andere Methoden gewechselt sind, weil sie es als zu belastend für die Täter empfanden...) Weil man darüber meines Wissens in Deutschland kaum nachdenken will, will ich die 99% untermauern: Nazideutschland kam auf locker zwei Millionen durch Feuerwaffen ermordete eindeutige Zivilisten, vielleicht weit mehr, aber bleiben wir konservativ. Die kriminelle Natur des Krieges und den Umstand, dass man die Leute ohne Feuerwaffen auch schlechter zur Vergasung oder einfach in den Hungertod hätte treiben könnten, mal außen vorgelassen. Das war auch nur der Höhepunkt. Viele von uns sind alt genug, um uns noch an Mauertote aus den Fernsehnachrichten zu erinnern. Die PKS weist dagegen für 2022 lediglich rund füfzig vollendete Tötungsdelikte und einige wenige andere Delikte mit Todesfolge mit Schussabgabe aus. Bei derzeitiger Delikthäufigkeit bräuchten deutsche Zivilisten also rechnerisch vierzigtausend Jahre (!!), um soviel zu morden, wie es mit Feuerwaffen in staatlicher Hand in sechs Jahren, das meiste davon wohl in nur zwei, passiert ist. Jetzt kann man natürlich sagen, dass 2023 nicht 1941 ist, und das stimmt glücklicherweise. Aber 1932 war eben auch nicht 1941. Wenn man Angst vor dem Missbrauch von Feuerwaffen hätte, dann müsste man eigentlich am logischsten besondere Mützen verbieten, vermutlich dann unter Einführung irgendeiner Art Milizpflicht. Das will man aus nachvollziehbaren Gründen nicht, die entsprechende Milizpflicht wäre sicher enorm unpopulär, und man hätte es schon gern, dass auf Notruf jemand kommt. Aber wenn praktisch aller Missbrauch von Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert war, dann braucht es schon eine besondere Art zu denken, um den Missbrauch von Feuerwaffen durch ihre Monopolisierung in staatlichen Organisationen verhindern zu wollen.
  4. Hast Du dafür Belege für diese Literatur? Von wem zugelassen? Für was? Die meisten Hersteller von Schlössern scheinen an zerstörungsfreier Schlossöffnung und ihren Techniken keinerlei Interesse und keinerlei Fähigkeiten zu haben, sonst wären nicht so viele Schlösser so abartig schlecht, oft mit eher offensichtlichen Fehlern, die man für Mehrkosten schlimmstenfalls im Centbereich hätte abstellen können.
  5. Die Technik ist trivial. Im Vergleich zur Entwicklung eines guten Tinentstrahldruckkopfs usw. geht fällt das noch nicht einmal in der Kaffeekasse auf. Mache ich Dir als Einmannprojekt. Erstaunlich dabei finde ich den vorauseilenden Gehorsam. Eigentlich sollte man sich ja denken, dass die Kundschaft darauf überhaupt keine Lust hat und die Hersteller das auch wissen, zumal ja z.B. die Schreibmaschinenregistrierung unter Ceaușescu eigentlich ein abschreckendes Beispiel sein sollte. Schreckt aber niemanden ab, und die Hersteller machen das einfach in vorauseilendem Gehorsam rein. Die Kunden regen sich auch nicht auf. Selbst wenn es 1990 einen Grund gegeben hätte, dergestalt, dass man einen gesetzlichen Zwang zu noch mehr befürchtet hätte, wenn man nichts derartiges gemacht hätte, wäre dieser Grund heute längst entfallen. 1990 konnte man vielleicht die Omma noch mit einer farbkopierten Banknote reinlegen, heute würde das jedem auffallen, einfach weil jeder weiß, wie einfach in Farbe zu drucken ist. (Ist bei Alltagssachen auch so: Was 1990 als "photorealistischer" Ausdruck gegolten hätte, ist heute ein blockige Retrographik, einfach weil man sich im Sehen daran gewöhnt hat.) Oder wenn man mal, wie es im Waffenrecht heißt, "evaluieren" wollte: Wie viele ernsthafte Straftaten wurden denn dank solcher Markierungen aufgeklärt, die sonst plausibel nicht aufgeklärt worden wären? Vermutlich ungefähr so viele, wie die mit .50 BMG durch Zivilisten. Das bringt die Hersteller aber auch nicht dazu, den Quark einfach sein zu lassen.
  6. Es ist in der Schlossindustrie nicht ungewöhnlich. Auf manchen Schlössern stehen ja auch ganz offen Codes, die mittels einer Tabelle den richtigen Schlüssel ergeben. Bei einem als "Tresor" vermarkteten Behältnis ist das natürlich ärgerlicher als bei einem Vorhängeschloss, das eh jeder mit etwas Talent und Übung in kurzer Zeit zerstörungsfrei öffnen kann. Mir ist nicht klar, warum um alles in der Welt ein Hersteller es sich antun will, dass ein einziger unzufriedener Mitarbeiter oder ein Eindringling ins Computersystem ein riesiges Haftungs- oder mindestens Reputationsproblem erzeugen kann. Sicher, wenn irgendwelche Erben Opas Tresor zerstörungsfrei öffnen wollen, dann kann das praktisch sein, aber da sollte man dann mindestens auf der einen Seite transparent sein, dass man einen Backupcode hat, und andererseits dem Kunden die Möglichkeit geben, den zu löschen. Bei einem elektronischen Schloss könnte man auch trivial etwas einprogrammieren, dass z.B. der Backupcode als Zeitschloss funktioniert, nach der korrekten Eingabe das Schloss erst vierundzwanzig Stunden lang leidvoll piept und dann erst öffnet. Die ganze Schlossindustrie hat ein Problem mit der Sicherheitskultur. Leute wie Lockpickinglawyer (YouTube) versuchen das durch Aufmerksamkeit für teilweise wirklich lächerlich dumme Sicherheitslücken zu ändern, aber ohne Erfolg. Interessiert kaum jemanden. Der einzige Trost ist, dass miserabel undurchdachte Schlösser normal kein wirkliches Sicherheitsproblem sind, weil das zerstörungsfreie Öffnen normal etwas Intellekt oder mindestens Geduld zum Lernen erfordert, Einbrecher diese Eigenschaften aber abgehen, denn sonst würden sie Subventionsbetrug oder sonst etwas machen, für das man wesentlich mehr Kohle erbeuten kann und weniger wahrscheinlich einfährt und weniger wahrscheinlich erschossen wird.
  7. Die deutschen Juristen haben traditionell die Marotte, ihren Nachwuchs mit einem eigenen Notensystem zu triezen, bei dem "sehr gut" im Promillebereich vergeben wird. Der Begriff "Prädikatsexamen" ist in der Tat eher sinnentleert.
  8. Ihr Fähnlein haben viele Angehörige dieses Berufsstands aber schon immer gerne nach dem Wind gehängt. Mag damit zusammenhängen, dass erstens das Jurastudium und dann noch mehr der Eintritt in den Staatsdienst (was als Richter exzellente Noten erfordert, mit denen man deutlich mehr Kohle machen könnte) wohl oft dem Wunsch "Kind, mach was Sicheres!" entsprechen und nur seltener abstrakteren Ideen von Gerechtigkeit oder auch Argumentationslust. Wer "etwas Sicheres" sucht, der wird sich nicht mit dem Dienstherrn anlegen, noch viel weniger riskieren, dafür, dass er Recht und nicht Unrecht spricht, selbst ins KZ zu fahren.
  9. So etwas ist ganz okay zum Auflösen gewalttätiger Versammlungen, aber nicht für eine Notwehrsituation, in der es immerhin überhaupt Grund zum Schießen gibt. 00 Buck und gut ist, sofern es sich um eine Flinte handelt. Bist Du nicht gewillt, jemandem eine Garbe von neun Pistolenkugeln reinzubrennen, dann lass die Finger vom Abzug und Lauf in einer sicheren Richtung.
  10. Das ist wahr und auch das plausibelste Szenario, wann es sinnvoll ist, eine Kommandoaktion im eigenen Haus durchzuziehen. Allerdings erschwert die sich natürlich auch wieder, wenn eben die Kinder anwesend sind.
  11. Wir wollen ja auch keine Architektur wie gewissen islamischen Staaten, wo wer es sich leisten kann ein kleines Fort baut, mit Mauer und ohne zu viele Fenster im Erdgeschoss. Man kann aber auch mit kleinen Veränderungen schon einiges erreichen. Wenn man z.B. in gewissen Schutzräumen (Schlafzimmer ist offensichtlich, vielleicht auch andere) einen stabilen Schließriegel in die Tür setzt, dann muss selbst wenn die Tür so stabil nicht ist ein Eindringling mit brachialer Gewalt vorgehen. Das bringt ihn einerseits aus dem physischen wie geistigen Gleichgewicht und macht ihn zu einem einfachen Ziel. Andererseits klärt es auch die Spurenlage eindeutig. Wer eine Tür mit massiver Gewalt eintritt oder einrammt, vielleicht sogar mit verbaler Warnung von innen, der wollte nicht einfach zur Suchtfinanzierung Wertsachen klauen.
  12. Strafrechtlich wird ihm ziemlich sicher nichts passieren, egal ob man das jetzt als richtig oder falsch oder erlaubt oder unerlaubt ansieht. Die Zuverlässigkeit ist allerdings von "gerechtfertigt" oder aus sonstigen Gründen nicht strafbar getrennt, denn es dreht sich ja um Tatsachen, die Annahmen für die Zukunft rechtfertigen, nicht um Fehlverhalten. Ich weiß nicht. Rennt in den Garten. Da wäre der einzige Grund zum Schießen dann eigentlich, dass er befürchtet, dass die Einbrecher im Haus ebenfalls eine Distanzwaffe haben. Wenn er das glaubt, dann wäre es aber suboptimal, sich im Garten als Ziel aufzubauen. Also einen Preis für Taktik bekommt er eher nicht. Was aber natürlich nichts damit zu tun hat, dass er in der Sache das Opfer war und es glücklicherweise gut ausgegangen ist. Leicht gesagt. Ich hatte mal die Gelegenheit, mit Leuten, die das in Irak und Afghanistan gemacht haben, den berühmten Battle Drill #6 zu üben, also im Trupp von vier in ein Objekt rein. Das ist schon zu viert haarig genug. Alleine und dann vielleicht mit einem Jagdgewehr oder was auch immer statt Karabiner und Pistole und Plattenträger wird's nicht besser. Also wenn es nur um Sachwerte ginge und im Obergeschoss nicht etwa eine unschuldige Person wäre, dann würde ich einen Teufel tun, da reinzugehen. Der Vorteil des Verteidigers ist enorm (jedenfalls solange der Angreifer nicht Artillerie, Handgranaten oder einfach einen Benzinkanister nimmt, was den Vorteil umkehrt). Irgendwo verrammeln, wo man eindringende Figuren zu deren Überraschung erledigen kann, dürfte die Überlebenswahrscheinlichkeit verbessern.
  13. Eigentlich ist da in der Tat die entsprechende Passage des WaffG auch für den Fall unklar, dass der Betreffende selbst einfach keine Vor-Ort-Inspektionen wünscht. Sprachlich, nach normalen Auslegungsregeln, ist eigentlich in §36 klar, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur im Fall von dringenden Gefahren eingeschränkt wird (wo es vermutlich in nahezu jedem praktisch denkbaren Fall eh schon durch die Polizeigesetze der Länder usw. eingeschränkt wäre). Folglich soll das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Kontrollen ohne Anlass nicht eingeschränkt werden. Gleichzeitig ist auch klar, dass der angebliche Zweck dieser Kontrollen kaum erreicht werden kann, wenn sie nur auf freiwilliger Basis stattfinden. Wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll hat der Gesetzgeber in der Tat "unklar" gelassen. Musste er auch, denn hätte er seine Absicht offen reingeschrieben, dann wäre das Ding offensichtlich verfassungswidrig gewesen. Stellt Euch mal ein Gesetz vor, in dem einerseits steht, dass jeder Vorbeigehende einen an einem bestimmten Ort aufgestellten Hut grüßen muss. Gleichzeitig steht aber auch drin, dass die Meinungsfreiheit nur insoweit eingeschränkt wird, als dass das Beschädigen des Hutes verboten ist. Könnte man nach diesem Gesetz bestraft oder mit Rechtsnachteilen, die formal keine Strafe sind, belegt werden, wenn man den Hut nicht grüßt, vielleicht auch äußert, dass man das zu tun auch nicht vorhat?
  14. Nicht ganz. Wenn z.B. eine Regel besagt, dass der schlechteste String nicht gewertet wird, dann wird man eine bessere Zeit erwarten können, wenn man am Rande seiner Fähigkeiten so schnell schießt, dass man schon mal einen versaut. (In der Finanzmathematik wird das ausführlich bei der Bewertung von Optionen usw. durchgekaut.) Man kann dann eine ganze Strategie draus machen. Wenn z.B. fünf Strings geschossen werden, die besten vier gewertet werden, und bei den ersten vier die Zeit so gut ist, dass man sie kaum verbessern wird, dann kann es optimal sein, den fünften String "hero or zero" zu schießen. Entweder man verbessert sich, oder es bleibt beim bisherigen guten Ergebnis. Beides okay. Wenn man den fünften String so wie die ersten vier schießt, dann ist klar, dass eine nennenswerte Verbesserung nicht rauskommen wird.
  15. Stell Dir mal vor, wir hätten eine staatliche Bürokratie für Regentänze. Und die sollten das Gute-Regentänze-Gesetz evaluieren. Glaubt Du im Ernst, da bestünde irgendeine Chance, dass da rauskommen würde, dass es genauso häufig regnen würde wenn man die Regentänze einfach sein ließe, weil die nämlich unwirksam sind? (Das Beispiel ist übrigens nicht so weit hergeholt, wie es sich anhört: Die staatlich finanzierte Hagelabwehr durch Flieger, Raketen usw., die Silberiodid ausbringen, hat in Jahrzehnten keinen Beweis ihrer Wirksamkeit gebracht, und eine nennenswerte Wirkung ist physikalisch eher unplausibel.)
  16. Was willst Du schon erwarten? Es gibt eine gewisse Zahl von Bauern, die ihre Viecher mit Namen ansprechen, gut behandeln, und nach der Lieblingsmahlzeit in einen unvorhersehenen und weitgehend schmerzlosen Tod schicken, aber von den Mengen kann man schlecht die Supermärkte beschicken. Und diese Betriebe laufen auch Gefahr, dass die Kinder gleich Vegetarier werden -- so bei einer Freundin von mir. Es dürfte auf prinzipielle Probleme stoßen, einen Schlachthof, auf dem Lkw-Ladungen Viecher angeliefert und am Fließband verarbeitet werden, mit Empathie für die "Kunden" zu betreiben.
  17. Bei mir ist es, trotz Präferenz für englischsprachige und in Amerika angesiedelte Inhalte, der erste Treffer für "waffen online". Der zweite Treffer ist dann übrigens Frankonia.
  18. Der Staatsfunk ist auch "staatsfern" und wer das Gegenteil behauptet (auch nur, dass Staatsferne bei staatlicher Finanzierung und staatlicher Beschickung der Kontrollgremien offensichtlich unmöglich ist, selbst wenn man wollte), der ist ein Funkdelegitimierer, jawoll.
  19. Schon die Vorstellung, dass die korrekte Wiedergabe eines von einem Gericht veröffentlichten Urteils ein Klagegrund sei, ist geil. Gleichzeitig einfach mal in OpenJur aktuelle Fälle gestöbert, und es geht gleich so geil weiter: Ein "Stadtpolizist" in Uniform ist also niemand, der in einem irgendwie feierlichen Akt auf das Grundgesetz geschworen hat (und sei es im Rahmen eines freiwilligen Polizeidiensts oder was auch immer), sondern ein Typ aus Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung und im entferntesten Sinne Sicherheitsgewerbe als Kombination hört sich für mich irgendwie nach dunkelster Ecke "Türstehermilieu" an...
  20. Also in diesem Fall ist es für denjenigen, der das Schießen gestattet, eine Ordnungswidrigkeit und für das Kind gar nicht mit einer Strafandrohung verbunden. Ob man es, sollte es tatsächlich geschehen sein, gleich der ganzen Netzgemeinde auf die Nase binden will ist eine andere Frage. Auch ob die Vorstellung vom Pistolenschießen als wesentlichem Teil des Polizeiberufs realistisch und produktiv ist wäre eine andere Frage. Ein Praktikum bei der Bahnhofsmission wäre wohl näher am zu erwartenden Alltag.
  21. Vernichtung von Beweismitteln bei schwebenden Verfahren (ich hoffe und unterstelle einfach einmal, dass er in irgendeiner Form Anzeige erstattet hat) eigentlich eine noch größere. Egal, ob diese Beweismittel jetzt den Sammler oder einen Polizisten entlasten würden. Das sind die Sachen, für die man richtig sitzen sollte, weil dadurch das Vertrauen in einen rechtstaatlichen Prozess und damit das Gewaltmonopol untergraben werden. Wenn man denn versteht, dass es sich beim Gewaltmonopol eben nicht um den Besitz einer Kanone handelt, sondern um die Bereitschaft der Leute, ihre Streitigkeiten vor Gericht und nicht mit Kanonen auszutragen.
  22. Ich kann Dir sagen, was dann passiert: Ich habe an mehrere Leute, die z.B. daheim seit vielen Jahren ein böses AR-15 liegen haben (oft nach einer saudummen Politikerrede mit Verbotsforderungen gekauft), ein stehendes Angebot, das Ding durchzuputzen, die Bedienung zu erklären, und sie auf den Stand zu nehmen. Angenommen hat von denen (im Gegensatz zu Nichtwaffenbesitzern, die schon annehmen) noch keiner. Ist halt jemand Besitzer eines Briefbeschwerers, zumal wenn noch nicht einmal ein Grundvorrat Munition erworben wird.
  23. Einmal abgesehen davon, dass der Threadersteller nicht ganz ernstgenommen werden will (hoffentlich, oder er sollte mal in sich gehen), wäre daran nichts Verbotenes. Eine bestimmte geistige Reinheit des sportlichen Interesses, dass man gar von der Waffeneigenschaft des Sportgeräts irgendwie angeekelt ist, fordert der Gesetzgeber nicht, sondern bestimmte Voraussetzungen. Wenn man die erfüllt, dann spielt auch keine Rolle, wenn das Interesse am Waffenbesitz ein sexueller Fetisch oder sonstwie ungewöhnlich wäre. Und mal im Ernst: Ohne das Bedürfnisprinzip wären auch in Deutschland viele der Sportschützen eben Spaßschützen ohne Vereinsangehörigkeit, oder die Vereinsangehörigkeit wäre jedenfalls nicht vom Wunsch nach rein sportlichen Dingen wie der Verwaltung von nationalen Punkteständen und Regelwerken getragen, sondern von Zugang zu einem Stand, Geselligkeit, usw.
  24. Das, wie auch der Schuldbegriff überhaupt, ist aber eine strafrechtliche Kategorie. Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, also Verwaltungsrecht, braucht es ja keine Schuld, sondern "Tatsachen" und eine "Annahme". Eine auf Tatsachen gestützte "Annahme" ist offensichtlich viel weniger als ein "Beweis".
  25. Stell Dir doch einen enorm großen Holzpenis her und mach den unter das Segeltuch. Wenn die Ritter des Rechts Dir dann an den Karren fahren wollen, dann kannst Du Dich immerhin auf die Belustigung eines Prozesses freuen, in dem jemand darzutun hat, dass ein Riesendildo aussehe wie eine Feuerwaffe...
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