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Proud NRA Member

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  1. Gibt's dazu in Deutschland eine Rechtsgrundlage? Bei mir wäre da die Antwort: "Nein danke, das möchte ich nicht. Sollten sie die Schlösser meines Erachtens rechtswidrig aufbrechen wollen, tun sie mir bitte den Gefallen und zerstören das billige Schloss und nicht den Reißverschluss." Beschreibung des Inhalts ist "Sportausrüstung." Wenn sich ein Polizist an der Tanke mit mir unterhalten will, dann bin ich beliebig gesprächsbereit bezüglich schöner Clubs und Wettbewerbe, kann ihm vielleicht sogar eine Kollegen seiner Dienststelle nennen, wenn er auch mitmachen möchte, aber zum Inhalt meiner Taschen möchte ich nichts sagen.
  2. 0,0 als 0,0499 verstanden? Irgendwann musst Du da beim Konsum kohlehydrathaltiger Speisen und Getränke, die nicht haltbar gemacht wurden, z.B. Brot oder Fruchtsaft arg vorsichtig sein, um Deinen eigenen Ansprüchen zu genügen. Mal zum Vergleich: Zum Fliegen ist bei uns die Vorschrift keine alkoholischen Getränke acht Stunden vor dem Flug und nicht mehr als 0,4‰. Jeder vernünftige Mensch würde einen Teufel tun, die 0,4 auszureizen, denn wenn man acht Stunden vorher dann 1,2 gehabt haben müsste, dann ist vielleicht der Alkohol selbst gar nicht das Problem, aber die Abbauprodukte können auch fies sein wenn sich der Partialsauerstoffdruck der Atemluft plötzlich verringert und man in der Lage sein muss, z.B. bei einem Motorausfall gleich nach dem Start in Sekunden richtig und entschlossen zu reagieren. Insofern sind die 0,4 eigentlich eher sein Stopp, damit man jemandem etwas nachweisen kann, wenn man den Alkoholkonsum selbst nicht zeitlich einordnen kann, kein vernünftiger Mensch fliegt damit. Waffen führen in der Öffentlichkeit darf man bei uns bis 0,8‰, ohne dass es damit erkennbare Probleme gäbe. Es scheint mir aber fragwürdig, da anderen Leuten mit Absolutheitsansprüchen zu kommen, die schon beim Verzehr von zwei Frühstücksbrötchen und Orangensaft, die beide eine Weile in der Sonne waren, leicht überschritten werden können.
  3. Bei Mineralwasser ist es natürlich ein Witz, aber bei manchen Produkten finden es eben Leute, denen das lebensmitteltechnische Wissen zur Interpretation der Zutatenliste abgeht, oder die sich einfach nicht die Zeit dafür nehmen wollen, wissenswert, ob man da in einer Packung (verarbeitetes) "Fleisch im Supermarkt" kauft oder nicht. Sei es, dass es einem um den Umgang mit den Viechern geht, man Fleisch einfach ekelhaft findet, man religiöse Speisevorschriften beachten will, dass man es für gesünder hält. Ist doch legitim, dass wenn ein Hersteller da ein Interesse sieht, er darauf hinweist. Bei den Amis steht z.B. auch auf vielen Produkten, ob die koscher sind, und wenn ja, welche Sorte (Fleisch/Milch/keines). Und immerhin sind das noch zutreffende Produktbehauptungen mit Informationswert, im Gegensatz zu dem ganzen "mit wertvollem XXX" usw., was meistens entweder Selbstverständlichkeiten oder aber ernährungsphysiologisch fragwürdige Suggestionen beinhaltet.
  4. Das Problem bei dieser Argumentation, auf andere angewandt, ist natürlich, dass sie ein Zirkelschluss ist und man mit ihr jedes Verbot rechtfertigen kann: Wer X nicht lassen will, der ist offensichtlich abhängig von X, und muss deswegen X weggenommen bekommen oder bestraft werden. Dieser Satz funktioniert gleich gut oder schlecht für jeden Wert von X. Du könntest genauso z.B. den Unwillen, auf der Konsum handgeschabter Spätzle zu verzichten, als Beweis für eine Abhängigkeit von Spätzle nehmen -- Millionen Norddeutsche schaffen es ja schließlich auch, nur mit Trockenpasta durchzukommen, und lassen ihre Hände von dem harten Stoff aus Eigenproduktion. Z.B. mal als Denkbeispiel, ein fiktiver Ministerpräsident: "Ich habe nichts gegen normale Sportschützen, die zur Geselligkeit schießen [Rechtschreibung korrigiert ]. Die haben nach Winnenden ihre Feuerwaffen freiwillig abgegeben und machen das mit modernen Lichtpistolen. Was wir heute noch haben, ist ein harter Kern an Waffennarren, denen der Waffenbesitz als Penisersatz dienst. Denen muss man schon deshalb die WBK einziehen."
  5. Ist man verpflichtet, an solchen Kontrollen ohne Anlass teilzunehmen? Ein allgemeines Recht zur grundlosen Durchsuchung von Fußgängern an beliebigen öffentlichen Orten hat die Polizei doch eigentlich nicht, oder? Eines, jemanden ohne Grund fortzuschicken, auch nicht.
  6. Das kann schon sein, stimmt vermutlich in gewissem Maße sogar. Kann auch gut sein, dass ein technisch guter Autofahrer technische Aufgaben auf einem Verkehrsparcours angetrunken immer noch viel besser absolvieren würde als ein technisch schlechter Autofahrer. Das Problem dabei ist natürlich, dass das Maß für zuviel Alkohol nicht "Fahren können" im dem Sinne ist, dass man es mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit kann, sondern, dass es um die Vermeidung eigentlich sehr unwahrscheinlicher Risiken geht. Wir tolerieren im Straßenverkehr so zwei Tote pro Milliarde Kilometer. Machen wir der einfachen Mathematik wegen einen daraus. Wenn jemand also trotz Anheiterung mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Million den nächsten Kilometer ohne Todesfall packt, dann kann der natürlich in jeder sinnvollen Verwendung des Wortes "Können" Autofahren. Das Problem ist bloß, dass sein Risiko trotzdem fast tausendfach höher ist, als das was wir sonst tolerieren. Wir reden hier über Wahrscheinlichkeiten wie ein Sechser im Lotto, dass jemand den nächsten Kilometer nicht packt. Der Umstand, dass er ihn selbstverständlich höchstwahrscheinlich packen würde, ist da kein valides Gegenargument, auch wenn das vollkommen richtig ist. Andererseits braucht man da auch kein Absolutist zu sein, der sagt gar nicht geht, oder jedenfalls spiegelt das dann eine persönliche Meinung zum Alkohol wieder und keine konstante Risikopolitik. Man darf ja auch z.B. mit einem älteren Auto am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn klar ist, dass Unfallrisiken da höher sind. Man darf auch bei Nacht oder schlechtem Wetter fahren, oder mit einem schreienden Kind im Auto, alles Beiträge zu einem höheren Risiko. Letztlich ist das eine gesellschaftliche Verhandlung, was toleriert wird, und eine persönliche Entscheidung, welche Risiken man innerhalb der Tolerierten für sich eingeht.
  7. Im genannten Fall aber dann wohl doch nicht ganz. Hier ist eine ausführlichere Meldung des Sachverhalts. Die Polizei war nicht zufällig da aufgeschlagen, sondern wegen zweiter Suizidankündigungen des Mannes. Nach eigener Aussage hatte er sich eine Woche lang von fünf Radler und 0,6 l Wodka am Tag ernährt, sonst keine Nahrung. Der Blutalkohol war auch nicht 2‰, sondern 2,4. Das scheint mir als Situation schon klar unterscheidbar von jemandem, der mal bei einer Geburtstagsparty deutlich mehr getrunken hat, als gut für ihn ist, das sonst aber nicht tut. Auch das Gericht hat nicht auf den Blutalkohol an sich abgestellt, sondern auf die offenbare Abhängigkeit.
  8. Hilft auch gegen neugierige Blicke. An Umschauen an frei zugängliches Zeug zur Eigensicherung werden geringere Anforderungen gestellt als an das Aufbrechen eines Schlosses.
  9. Es kommt wohl auch noch ein weiterer Faktor dazu, der vielleicht nicht ganz unbeabsichtigt ist. Derartige Schikane schreckt ja nicht alle Interessierten gleichermaßen ab, sondern primär, diejenigen, die etwas zu verlieren haben, die sonst gut im Leben stehen. Jemand, der sich zwischen Engagement in der AfD und in der NPD entscheidet, wird von einer Verfolgung der AfD offensichtlich nicht von der AfD weggetrieben. Jemand, der sich zwischen Engagement in der AfD und in der CDU entscheidet, schon. Auf diese Weise ist so eine Einstufung bei einem Verein, wo sie eben nicht gerechtfertigt ist, in gewissem Maße auch eine selbsterfüllende Prophezeiung.
  10. Dass ein Hund von Natur aus und nicht abgewöhnbar hohldreht, wenn irgendwo jemand in einer gewissen Entfernung KK schießt, dürfte eher selten sein. Die Panik kommt vom anderen Ende der Leine, und das geht nicht weg, wenn man woanders hingeht. Irgendwelche Reize gibt es immer. Dann dreht die Frau halt hohl, weil ihr ein anderen Hund entgegen kommt, verspannt sich, reißt an der Leine, nimmt ihren Hund auf den Arm, bis der nahezu unweigerlich im Angesicht jedes anderen Hundes zur Furie wird, anstatt die Sache zu ignorieren oder einen Artgenossen freundlich zu begrüßen, wie es gerade angemessen ist.
  11. Entspricht aber einfach nicht den eigentlichen Wortbedeutungen, und ist deswegen geeignet, Leute, auf die die eigentlichen Wortbedeutungen zutreffen, als Verfassungsfeinde zu diffamieren.
  12. Aber in der Einstellung zum Waffenbesitz verdichtet sich erfahrungsgemäß ein ganzes Menschenbild, das sich dann auch in anderen Themen wiederfindet. Es stehen sich beim Waffenbesitz -- nimmt man einmal den selbstbewussten Diktator, der gar nicht so tut, als ginge es ihm um das Beste für alle aus -- zwei Konzepte entgegen: Position 1: Der Mensch ist fundamental schlecht. Er bedarf eines Zwingherrn, der ihm die Mittel nimmt, Böses zu tun, und dafür seinerseits Gewaltmittel anzuwenden bereit ist. Die Politik hat die Bürger einzuhegen und zu entmachten. Rechte bezieht der Bürger vom Staat, nicht gegen den Staat. Position 2: Der Mensch ist bis zum Beweis des Gegenteils vertrauenswürdig, oder jedenfalls ist jeder, der sich zum Zwingherrn vorschlägt, weniger vertrauenswürdig als die anderen. Macht korrumpiert, und absolute Macht korrumpiert absolut. Deswegen sollte Macht nicht konzentriert, sondern verteilt sein, Machtmittel auch. Der Staat muss eingehegt werden. Die Bürger sollten weitgehende Abwehrrechte gegen den Staat haben. Daraus ergibt sich schon fast alles zu Waffenrecht, Bespitzelung, Zensur, staatlicher Umerziehung, Staatsquote, usw. In Deutschland hat man beim Waffenrecht jetzt noch den Sonderfall, dass der Anteil staatlicher veranstalteter Morde unter allen Morden mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte wohl weit über 99% liegt, und dass auch sonst die Erfahrungen mit Position 1 wirklich hundsmiserabel waren. Eigentlich erstaunlich, dass Position 2 keine bessere Lobby hat.
  13. Ich habe keine davon. Bei den Disziplinen, die ich schieße, wäre eher die 320 angesagt (und ich nehme an, dass Du nicht die 320 X-Five meinst). Funktionieren werden sie alle. Sig Sauer hat zwar die unangenehme Angewohnheit, die Kunden bei neuen Entwicklungen zum Betatester zu machen (meine 320 und meine MPX waren beide auf Herstellerkosten in Nachbesserung), was wohl nochmal unangenehmer ist, wenn man in Deutschland sitzt. Die genannten Modelle sind jetzt aber welche, wo sie eigentlich wissen sollten, wie es funktioniert. Bei 1911 wäre Sig jetzt nicht unbedingt der erste Name, der mir einfällt, aber das muss nichts heißen. Eine Stahl 226 (ohne X) in meinem Besitz funktioniert absolut klaglos und fühlt sich schön an, aber ich führe sie nicht auf Wettbewerbe aus, schon gar nicht auf solche, die einen Härtetest bedeuten würden. (Einmal durch den Schlamm und dann 200 Schuss können die Polymerdinger einfach besser.) Ich denke, Deine Anforderungen sind zur Zeit noch so breit gestreut, dass es schwer ist, Dir eine konkrete Waffe zu empfehlen. Wenn Du nach der Qualität fragst, dann musst Du wissen, auf welche Qualitäten Du abstellst. Wie gesagt, schießen tun sie wohl alle. Eine Plastik-Gebrauchspistole läuft nicht so spielfrei wie eine Vitrinen- oder Präzisions-1911, soll sie auch nicht. Ersatzteilversorgung kann einen großen Unterschied machen, wobei die amerikanische Situation Dir in Deutschland nicht weiterhilft. Die von Dir genannten Modelle scheinen mir gar nicht so richtig um den selben Markt zu konkurrieren. Die 92 gibt's ja auch in Single-Action-Ausführungen, was dann jedenfalls im Abzug wohl etwas näher an der 1911 dran wäre. So oder so, eine 92 für dynamische Wettbewerbe und eine 1911 im mittleren Preissegment mit Wettbewerbsprofil scheinen mir einfach so unterschiedlich zu sein wie ein Rennrad und ein Mountainbike.
  14. Was um alles in der Welt wird den da geprüft? Mal so zum Vergleich: Als Privatpilot ist es für mich (über 40) in Amerika alle vier Jahre, oder alle zwei wenn ich mein Zertifikat international oder für größere Vögel oder noch ein paar Sonderfälle nutzen möchte. Das ist eine Tätigkeit, wo bei einem Herzkasper usw. logischerweise ich und andere tot sein können. Rechts ranfahren wird eher schwierig. Aber beim Schießen? Wenn man das Korn nicht mehr erkennen kann, wird man es ja schon merken, wenn man nicht mehr durchladen kann auch. (Schmankerl: Weil es in einem uralten internationalen Abkommen drinsteht, das man nicht so einfach ändern kann, ist bei den Piloten eine Prüfung des Anus mit im Katalog. Worauf, das weiß so genau keiner, aber es wird gewitzelt, dass die das mit dem Fliegen aus dem Hosenboden zu wörtlich genommen hätten. Die meisten Fliegerärzte haben darauf keine richtige Lust und lassen es bei einer Frage nach Beschwerden bewenden.)
  15. Wobei es -- sollte ich richtig damit liegen, dass das gar nicht geht -- irgendwie schon bemerkenswert ist, etwas klar Rechtswidriges ins Gesetz zu schreiben, um es dann nicht anzuwenden. Es ist ja nicht so, dass in den letzten Jahrzehnten nicht anderweitig am WaffG rumgeändert geworden wäre, was eigentlich Gelegenheit zu einer Anpassung -- dieses eine Mal im Sinne des Bürgers -- gegeben hätte.
  16. Ist das wenn der vorherige Aufenthalt in der EU war und der Betreffende EU-Bürger ist, unter EU-Recht erlaubt? Klar, EU-Recht, insbesondere bei Waffenrecht, wird gerne gegen den Bürger angewandt, nicht für ihn, aber das scheint mir geradezu nach Verletzung der Personenfreizügigkeit in der EU zu schreien. Selbst die EU-Waffenrichtline wurde ja mit der Umsetzung der vier Freiheiten in Bezug auf Waffenbesitz und -handel begründet. Jemanden, der gerade aus Straßburg nach Köln gezogen ist, schlechter zu behandeln als jemanden, der aus Stuttgart nach Köln gezogen ist, scheint mir da schwierig.
  17. Es ging mir darum, dass -- rein subjektiv, kein Vorwurf -- für mich in einigem Deiner Wortwahl ein Unterton der Wurstigkeit mitschwingt, den Du sicher in anderen Situationen auch nicht gut gefunden hättest, und den vielleicht auch der Betreiber heraushört. Ich will daraus keine Diskussion machen, wer recht hat, ob bei Euch etwas falsch läuft: ich bin nicht da, ich war nicht da, ich kenne den Stand nicht, ich kenne den Betreiber nicht, und Dich nur aus Forenbeiträgen. Das einzige, das ich Dir als Feedback geben kann, ist dass manches in Deiner Kommunikation mich als Standbetreiber nicht unbedingt offener dafür machen würde, dass Kameras eben nicht gebraucht werden. Nimm das für Deine Kommunikationsstrategie mit dem Betreiber wie Du möchtest oder auch nicht.
  18. Ich kann die Situation nicht beurteilen. Es sind sicher auch die Kulturen verschieden. Hatten wir ja auch bei Diskussionen, ob es bei bestimmten Disziplinen okay sei, wenn man schon mal im Voraus den Finger auf den Abzug macht usw. Ich glaube Dir gern, dass bei Euch alles so geregelt ist, dass jedenfalls Personenschäden nicht zu befürchten seien. Wenn wir bei uns schon mal mit ein paar Leuten, die das im Irak im Ernst gemacht haben, die Möglichkeit haben, zu viert Körper and Körper mit scharfer Munition in ein simuliertes Haus reinzugehen, logisch, dass da die Ansichten anders sind, und auch wenn einfach hinter dem 600 Meter entfernten Kugelfang Wohnhäuser sind. Aber trotzdem: Ich höre in Deiner Sprache eine gewisse Wurstigkeit, bei der ich mich als Betreiber oder auch als Schütze etwas unwohl fühlen würde. Das ist soweit nur eine Beschreibung eines subjektiven Gefühls meinerseits, mehr nicht, und am wenigsten ein persönlicher Angriff. Aber vielleicht mag es ja Potential zur Verbesserung der Sicherheitskultur wie des Umgangs mit dem Stand geben, mit Kameras oder bevorzugterweise ohne.
  19. Also offen gesagt, da klingt ein wenig eine Einstellung heraus, aus der man den Wunsch nach Kameras fast verstehen kann. Bei uns können wir da etwas weniger entspannt sein, denn wir haben einen offenen Stand mit Häusern hinter den Wällen. Gleichzeitig wollen wir alles erlauben, was geht: Von KK über .50 BMG bis zu Artillerie, Schnellschießen, Schießen aus der Bewegung, wenn man es sicher machen kann, dann ist es bei uns OK. Das führt aber eben auch dazu, dass man sich Fragen stellt, ob wenn jemandem ein kleiner Fehler, der zur Beschädigung der Anlagen führt egal ist, es ihm auch egal wäre, wenn er einen Abpraller vom Boden oder einen Schuss über den Wall setzt. Große Freiheit kommt mit großer Verantwortung. Natürlich muss man bei einer hinreichend kleinen Scheibe nicht den Schuss auf der Scheibe halten können, aber dann doch wenigstens in einem Bereich, in dem der Schuss einfach sicher in den Kugelfang geht. Bei Stahlzielen z.B. liegt es ja schon in der Natur der Sache, dass das Verfehlen eines Ziels gut möglich sein muss, aber eben so, dass das auch nichts macht. Die Kommerzstände im Inneren hier machen das meistens so, dass sie Zielhalter verwenden, die als Verschleißmaterial eingeplant sind, und wenig kosten, wenn man sie nicht zurückbringt. Meistens aus einem PVC-Rohr und einer Klemme für die Scheibe gefertigt. Das sind bestenfalls ein paar Dollar und gut. Wenn man etwas anderes als das zerschießt, wird der Betreiber eher mürrisch.
  20. Dann wäre eine Kritik an konkreten Detailentscheidungen in der FDGO keineswegs eine Gegnerschaft zu dieser, sondern eine Bemühung um ihre Vervollkommnung. Anders sähe es natürlich aus, wenn man die Schwachstellen z.B. im Mehrparteiensystem, der Abwesenheit eines allmächtigen Föhrers, und der Existenz eines Bürgerrechtskatalogs sehen würde...
  21. Wobei sie die "Systemdelegitimierung" dann aber immer auf die Regierung oder bestimmte Parteien und gar nicht auf Kritik am "System" (natürlich seinerseits ein verächtlicher Begriff mit Geschichte) beziehen. Sowohl in der Nazi- wie in der Kommieverordnung, die ich genannt habe, stand dann auch explizit drin, dass Meckern über Personen oder Parteien als Meckern über "das System" zu zu bestrafen sei. Der Trick dabei war natürlich, dass die gelebte Verfassung der Personen oder Parteien wesentlich von der geschriebenen Verfassung abwich. Die Nazi haben ja nie die Weimarer Verfassung formal außer Kraft gesetzt, aber wenn jemand sagte, dass er die Weimarer Verfassung gut fand, dann konnte das wohl schon als Kritik verstanden werden, obwohl er eigentlich nur sagte, dass er die formal bestehende Verfassung gut fand.
  22. In der Einführung des Phänomenbereichs "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" beim Verfassungsschutz liegt ihrerseits eine offene Gegnerschaft zur FDGO. Es ist mit der FDGO offensichtlich unverträglich, wenn man die Regierung oder die Regierungsparteien mit "der Demokratie" gleichsetzt und Gegnerschaft zur Regierung als Gegnerschaft zur Demokratie verfolgen will. Einerseits ist in einem demokratischen Staat robust ausgetragener Streit und Gegnerschaft zur Regierung, ohne aber die FDGO selbst in Frage zu stellen, nicht nur normal, sondern erwünscht. Andererseits sind die Parallelen zwischen diesen Formulierungen beim Verfassungsschutz und den üblen Vorgängern, der "Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung" bei den Nazi und der "Staatsverleumdung" in der DDR, so offensichtlich, dass man sich fragen muss, ob denen das aufgefallen ist oder nicht. Ich weiß nicht, welche Antwort auf diese Frage schlimmer wäre.
  23. Das ist bei uns einer der wesentlichen Gründe, warum wir es nicht machen, auch wenn die Diskussion nach irgendwelchen Beschädigungen immer wieder aufkommt. (2500 Mitglieder, keine Standaufsicht, offen ist 365 Tage im Jahr. von 8 bis Sonnenuntergang.) Die politisch auf Anti-Waffen gezwungene Polizei des Bundesstaats bemüht sich immer wieder mal um unsere Mitglieds- oder Besucherlisten, ohne Grund und bisher ohne Erfolg. Da haben wir keine Lust, dass wir auch noch Anwaltsgebühren haben, um entsprechende Versuche bezüglich Videoaufzeichnungen abzuwehren. Triviale Möglichkeit bei uns, gegen die keiner etwas hat: Wer nicht in der Ergebnisliste stehen will, der meldet sich mit einem als solchem erkennbaren Phantasienamen und ohne Mitgliedsnummer an. Sagt keiner was dagegen (jedenfalls solange es kein überregionales Match ist, bei dem man Verbandsmitglied sein muss). Die überwiegende Mehrheit der Schützen schätzt es aber, dass Matchresultate kurz nach dem Match auf einfache Weise zugänglich und Erfolge dokumentiert sind, so dass das nur selten genutzt wird, vielleicht so 1% der Schützen.
  24. Das hat einen so weitgehenden Schutz aber in der Regel nur für als schwach und vielleicht unmündig angenommene Individuen, nicht für Geschäftskunden oder Gesellschaften oder eben Vereine als Mieter. Zumal es ja durchaus ein berechtigtes Schutzinteresse gibt, wenn man hier so liest, wie es manchen Leuten offenbar gelingt, Dinge, die in den unmöglichsten Richtungen gelegen sind, zu lochen. Die Sache, die darauf zu sehen ist, nämlich, dass der A.B. an einem bestimmten Tag Schießübungen gemacht hat, wird vermutlich sowieso dokumentiert, so dass er diesbezüglich nichts an Privatsphäre verliert.
  25. Also offen gesagt, in so einem Umfeld möchte ich weder meine Freizeit verbringen, noch möchte ich mich in einem solchen Umfeld aufhalten, in dem dann auch noch allerlei Leute mit potentiell gefährlichen Gegenständen spielen. Wie soll man denn der Sicherheitskultur an einem Ort vertrauen, wo man sich "argumentierst Du wird Dir gekündigt" anhören muss? Der Satz alleine ist wohl eine wesentliche Ursache von allem zwischen Flugunfällen und militärischen Katastrophen und bestimmt auch bei Schusswaffenunfällen gut vertreten, zu denen es aber normal keine Untersuchungsberichte wie bei den anderen genannten Kategorien gibt. Wir diskutieren bei uns im Verein auch gelegentlich, ob da Videoüberwachung her soll. Bisher fiel die Entscheidung immer dagegen aus, bei Kommerzständen mit unbekanntem Besucherverkehr ist es dagegen bei den Amis Standard. Aber egal, wie diese Entscheidung ausfällt: Wenn ich mich nicht sicher dabei fühlen würde, meine Meinung dazu zu sagen, egal ob die eine Mehrheit findet oder nicht, dann würde ich mir einen anderen Verein suchen, wegen viel prinzipiellerer Gründe.
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