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  1. Das kannte ich noch gar nicht. Hier ist die Antwort, die aber eigentlich nur die Phrase von der Delegitimierung weiterdrischt, ohne die geforderte Abgrenzung zu erlaubter Kritik an der Regierung zu geben. Die Frage 11 wird mit "Nein." beantwortet.
  2. "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Früher mit in der Wortwahl und Bedeutung frappierend ähnlicher Definition "heimtückische Diskreditierung der nationalen Regierung" und "Staatsverleumdung". Dieses Parallelen sind im Innenministerium und beim Verfassungsschutz entweder aufgefallen oder nicht aufgefallen. Ich bin mir nicht sicher, was schlimmer wäre.
  3. Damals hat man, ohne Not, ohne dass der eine parlamentarische Mehrheit selber zusammengebracht hätte, einem Typen, der wegen Hochverrat mit mehreren Toten eingesessen hatte und bis kurz zuvor noch Ausländer war, den Staat ausgeliefert und die Macht übergeben. Für den Hochverrat hat er weniger lang und weniger hart eingesessen als der eine oder andere Wiederholungsfall des Ladendiebstahls. Seine Verfassungsfeindschaft hat er offen, ohne jede Zweideutigkeit, zum Ausdruck gebracht. Anschließend hat er Oppositionsparteien, die auf dem Boden der theoretisch noch geltenden Verfassung standen, verboten und aufgelöst. Es wurde auch sehr schnell ein Straftatbestand eingeführt "das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen." Welche dieser beiden Vorgehensweisen hat nun größere Parallelen damit, die größte Oppositionspartei, die zumindest nach eigener Aussage voll und ganz auf dem Boden des Grundgesetzes steht, verbieten zu wollen, und gleichzeitig Unmutsäußerungen über die Regierung, nicht die Verfassung, vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, sogar Fluthelfer, die mal ihre Unzufriedenheit mit den staatlichen Hilfsmaßnahmen zum Ausdruck bringen?
  4. Das ist bei einer Partei, in der ja auch das innerparteiliche Demokratiegebot gilt, gar nicht so einfach. Zu Funktionären wählen muss man sie freilich nicht.
  5. Um eine Gegend platt zu machen, braucht man keine sehr hohe Intelligenz. Für einfache Minen und dergleichen auch nicht. Man kann aus einem Stückchen Bambusrohr, einem alten Nagel und einer beliebigen Gewehrpatrone eine Mine bauen, die einen gut ausgerüsteten und versorgen Soldaten "erkennt" und außer Gefecht setzt. Wenn man das mit Riesenaufwand verbessert, schön und gut, manche Probleme wird das lösen, andere eher nicht. Die wirklichen Intelligenzprobleme im Kampf, z.B. einen irakischen Basarhändler von einem Muj zu unterscheiden oder einen vietnamesischen Bauern von einem Vietcong, werden vermutlich in absehbarer Zeit von maschinellem Lernen nicht besser gelöst als von menschlichem. Was eher schon helfen kann, ist eine maschinelle Auswertung von immer besserer Sensorik. Wenn man sich z.B. anzeigen lassen könnte, ob eine Personengruppe die man antrifft, von der Feldarbeit gekommen ist oder aus einem Kampfgebiet, das wäre in der Tat nützlich, aber nicht besonders intelligent, sondern eben sensorik- und datenintensiv.
  6. Du personalisiert "eine KI" viel zu stark. Das ist nicht intelligent, das versteht nichts. Es handelt sich bei einem neuronalen Netz lediglich um einen gerichteten und gewichteten Graphen (entgegen des Namens ist das in diesem Fall eine mathematische Struktur, also eine Reihe von Zahlen, nichts zum Angucken) und eine nichtlineare Propagierungsfunktion. Es ist insofern auch das Zustandekommen jedes Ergebnisses insofern nachvollziehbar, als dass man es theoretisch (mit hinreichender Zeit) sogar mit Papier und Bleistift reproduzieren könnte. Das heißt aber nicht, dass jedes Ergebnis korrekt im Sinne des Benutzers sein muss. Es wäre bei Problem von einer Komplexität, wo ein neuronales Netz überhaupt sinnvoll ist, extrem unwahrscheinlich, dass das der Fall wäre. In Fällen, wo Fehler teuer sind, ist man normalerweise wesentlich besser bedient, wenn man das Problem auf ein idealisiertes System reduziert und das dann mit Wissen um das System modelliert. "Wenn die Räder mehr als X durchdrehen, Bremsdruck kurzzeitig verringern" ist nachvollziehbar und zuverlässig, und man kann es natürlich um weitere Regeln wie "off-road Modus aktiviert?" ergänzen. "Suche Dir Ähnlichkeiten mit Milliarden von Videobildern und entscheide dann anhand ähnlicher Bilder, ob ein Trainingsfahrer da die Bremse betätigt hätte" wird dagegen in manchen Fällen geniale Reaktionen geben, in manchen Fällen aber auch völlig absurde.
  7. ...ist bei 2,1‰, Trunkenheitsfahrt, augenscheinlich Unfallflucht (oder so dicht, den Unfall nicht zu bemerken, was bei der ansonsten erfolgreichen Heimfahrt aber unwahrscheinlich wirkt) aber wirklich nicht das Problem, ob man jemandem an den Karren fahren soll, der mit 0,2‰ ohne Ärger zu machen heimfährt. Es erscheint mir auch unwahrscheinlich, dass das die erste Auffälligkeit dieser Dame ist, die darauf hindeutet, dass ihr Alkoholkonsum auch dann problematisch ist, wenn man den Begriff des Problematischen erst recht spät anfangen lässt.
  8. Sprachlich seit ihr doch schon dabei. Eine "Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates" hätte ich eigentlich eher in einem realsozialistischen Land vermutet, insbesondere wenn sie sich offenbar mit den normalen Bürgern als angeblichen Sicherheitsrisiken befasst. Ist ja schon die Frage, wessen Sicherheit vor wem da gemeint sein könnte.
  9. Ist das eine zulässige Grundlage für Verbote und mit ihnen einhergehende Grundrechtseingriffe? Nach eigener Aussage ohne "tiefergehenden Grund"? Oder schreien die danach, dass jemand klagt, damit sie sich den Quark sparen können? Normal tut man ja zumindest so, als ob das eigene mit Grundrechtseingriffen verbundene Handeln zumindest irgendeinen artikulierbaren Grund hätte.
  10. Eher schwierig. Man will ja eigentlich schon gerne wissen, dass nach Regeln entschieden wird. Da ist dann für Streitigkeiten eher sinnvoll, statt eines schon dem Funktionsprinzip nach unstrukturierten Systems, nicht weniger, sondern mehr Struktur in die Sache reinzubringen. Ein Beispiel dafür ist so etwas wie ein Mahnbescheid, wo das Verfahren und die Entscheidung gerade dadurch vereinfacht werden, dass weder Richter noch Maschine interpretieren wenn kein Widerspruch kommt, sondern einfach nach Regeln vorgehen, die davon abhängen, welches Kästchen angekreuzt ist. Wenn aber die Gegenseite widerspricht, dann hat sie natürlich einen Anspruch darauf, von einem Richter angehört zu werden. Die Anwendung neuronaler Netze in der Juristerei dürfte eher im Vorfeld liegen. Wenn man z.B. Millionen von Aktenseiten Prozessmaterial hat, dann kann ein Computer da schon nützlich sein, um so schnell wie möglich relevante Teile zu finden. Wenn er dabei auch ein paar irrelevante Teile ausspuckt ist das nicht schlimm, wenn er relevante Teile nicht findet vielleicht schon, aber das kann auch beim Durchforsten durch Menschen passieren. Ein Computer kann auch geeignet sein, z.B. Präzedenzfälle zu finden, die zu einem Argument passen. Also Dinge, bei denen es vorteilhaft ist, schnell mit riesigen Datenmengen umgehen zu können, es aber nicht so schlimm ist, wenn sich das System auch mal in absurder Weise irrt. Eine andere Anwendung wäre ein elektronischer Mediator, der mit Eselsgeduld sich die Beschwerden zweier Seiten in einem Nachbarschaftsstreit um einen Maschendrahtzaun oder was auch immer anhört, so viele Argumente und Beweismittel, wie sie machen wollen, und ihnen dann einen Vorschlag zur Güte macht und wieder mit Eselsgeduld erklärt. Weil es eben nur ein Mediator wäre und kein Richter macht es auch da nichts aus, wenn das System die Sache vielleicht nicht wirklich durchdacht versteht.
  11. Doch, das interessiert die Politik. Das ist nämlich genau der Sinn solcher Verbote. Die politikfreundlichste Interpretation wäre noch, dass man mit Willkürgesetzen, die bestenfalls das weite Vorfeld echter Kriminalität kriminalisieren, besser an Täter und solche, die es werden könnten, rankommt. Den Typen, der jemandem mit einem Messer "abgezogen" hat, wie die das nennen, finden wir nicht, also verbieten wir schonmal im Vorfeld die Messer, woran der Abzieher sich nicht hält, also können wir ihn halt deswegen mal zu Sozialstunden schicken, polizeibekannt machen, was auch immer. Ob ihn das vom Abziehen abhält, ist eine andere Frage, und in Anbetracht der viel größeren überschrittenen Tabus und viel schwerwiegenderen möglichen Konsequenzen auch unwahrscheinlich. Eine weniger politikfreundliche Interpretation ist, dass es dem Waffenrecht wie auch Einschränkungen der Redefreiheit, Corona-Maßnahmen, usw. gar nicht oder nicht hauptsächlich um das angeblich behandelte Themenfeld geht, sondern darum, dass der Bürger auf möglichst vielen Feldern daran gewöhnt wird, besser zu kuschen und die Klappe zu halten, während die politische Klasse sich daran aufgeilen darf, wie sie durchregiert, und ihre Unterstützer daran, wie ihre Gegner jetzt etwas abkriegen. Bei Corona sind nicht nur Masken aufgesetzt worden, sondern auch welche gefallen.
  12. Taktische Kernwaffen haben sich durch den Fortschritt der Steuerungstechnik weitgehend erledigt. Für die immensen Kosten eines Kernwaffenprogramms, den innen- und außenpolitischen Ärger nicht mit eingerechnet, könnte man sich den geilsten Vorrat an modernen Lenkwaffen hertun. Blieben strategische Kernwaffen, auf gut Deutsch die Drohung mit Massenmord an Zivilisten. Damit das überhaupt funktioniert, muss einen der Gegner für mindestens genauso verrückt halten, wie er selbst ist, was irgendwie dem finnischen Nationalcharakter im Vergleich zu den Zuständen in Russland gar nicht entspricht. Dazu kommt, dass die Russen ja bereits mehrfach in ihrer Militärgeschichte die Bevölkerung von ganzen Metropolregionen dem Krieg ausgeliefert haben, ja sogar die eigene Hauptstadt abgefackelt haben. Ist der Großraum Helsinki abgefackelt, dann gibt es keine allein existenzfähige finnische Nation mehr. Ist der Großraum Moskau abgefackelt, dann gibt es weiterhin eine russische Nation, die sogar weiterhin Krieg führen kann. Kann man also vergessen, auch wenn man moralische und innenpolitische Erwägungen völlig hintanstellt. Der einzige Fall, in dem eine demokratische und nicht als verrückt bekannte Nation einen Vorteil von Kernwaffen hat, ist Israel. In diesem Fall ist die Glaubhaftigkeit des Einsatzes etwas höher, weil die Nachbarn (heute vielleicht nicht mehr sos sehr die direkten, aber in Schussweite) regelmäßig die komplette Vernichtung Israels, nicht etwa "nur" seine Eroberung und Angliederung ankündigen. Trotzdem besteht der Vorteil der israelischen Kernwaffen weniger in der Abschreckung, sondern im Umstand, dass seit die Israelis Kernwaffen haben -- und erst seitdem -- der Ami ihnen alles verkauft, was sie haben möchten, damit sie die Kernwaffen garantiert nicht brauchen. Sie fungieren also sozusagen als Bestellzettel für konventionelle Waffen. So oder so hilft das nicht gegen das Einsickern kleiner grüner Männchen usw.
  13. Und beim Pusten wird's a mit der Toleranz auch schwierig. Aber das ist ja mein Punkt: Die Ayatollah-0,0-Regelung kann man nicht objektiv begründen und man kann sie auch nicht objektiv prüfen, und deswegen lädt sie geradezu dazu ein, stattdessen auf eine allgemeine Einschätzung der moralischen Wertigkeit einer Person abzustellen, um zu entscheiden, wem man eine reinwürgt und wem nicht.
  14. Vorschriften mit in wörtlicher Interpretation unmöglichen Anforderungen (weil eben das Ayatollah-mäßige "0,0" schon mit Fruchtsaft oder Brot nicht zu halten ist) laden aber auch zu Willkür ein. Natürlich wird jemandem auch bei dieser theoretischen Anforderung in aller Regel nichts passieren, wenn er über den heißen Tag ungekühlte Apfelsaftschorle getrunken hat, und wenn er nach dem Schießen ein kleines Bier getrunken und dann eine Stunde mit den Leuten geredet hat auch nicht. Aber wenn man jemandem eine reinwürgen will, dann bieten sich solche Vorschriften, die jedenfalls im Wortlaut gar nicht eingehalten werden können, einfach an. Am grundsätzlich rechtstaatsfeindlichen und willkürfreundlichen Charakter solcher Absolutansprüche ändert sich auch nichts, wenn's meistens die Richtigen trifft. Die könnte man ja auch mit einer nachvollziehbaren Regel treffen.
  15. Aber die Frage war ja für die Aufforderung zum Öffnen, gar das Selbstöffnen, insbesondere wenn der Frage nach der Zugriffsbereitschaft durch ein Schlösschen sozusagen ein Riegel vorgeschoben ist. Eine verschlossene Tasche hat normalerweise eigentlich nicht durchsucht zu werden, oder?
  16. Der Alk ist derselbe. Allerdings haben die Speisen und Getränke ohne absichtlichen Alkoholgehalt eben einen viel größeren Anteil an nicht zu Alkohol umgesetzten Kohlehydraten. Betrinken im landläufigen Sinne (also nicht in der Interpretation einer religiösen Rigidität sondern merkbar angeheitert) kann man sich mit denen deshalb wenn sonst nicht etwas physiologisch sehr ungewöhnlich läuft nicht. Man wird natürlich schon zeigen können, ob sich jemand eine völlig unplausible Menge Kohlenhydrate (im engeren Sinne, also Alk nicht mitgerechnet) reingezogen hat. Anhand der Alkoholabbauprodukte könnte man auch zeigen, ob jemand einen kleinen Blutalkoholpegel von einer kleinen Menge Alkohol hat (sei das ein kleines Bier oder ein Zwei-Liter-Karton Orangensaft) oder als Restalkohol einer größeren Alkoholmenge.
  17. Gibt's dazu in Deutschland eine Rechtsgrundlage? Bei mir wäre da die Antwort: "Nein danke, das möchte ich nicht. Sollten sie die Schlösser meines Erachtens rechtswidrig aufbrechen wollen, tun sie mir bitte den Gefallen und zerstören das billige Schloss und nicht den Reißverschluss." Beschreibung des Inhalts ist "Sportausrüstung." Wenn sich ein Polizist an der Tanke mit mir unterhalten will, dann bin ich beliebig gesprächsbereit bezüglich schöner Clubs und Wettbewerbe, kann ihm vielleicht sogar eine Kollegen seiner Dienststelle nennen, wenn er auch mitmachen möchte, aber zum Inhalt meiner Taschen möchte ich nichts sagen.
  18. 0,0 als 0,0499 verstanden? Irgendwann musst Du da beim Konsum kohlehydrathaltiger Speisen und Getränke, die nicht haltbar gemacht wurden, z.B. Brot oder Fruchtsaft arg vorsichtig sein, um Deinen eigenen Ansprüchen zu genügen. Mal zum Vergleich: Zum Fliegen ist bei uns die Vorschrift keine alkoholischen Getränke acht Stunden vor dem Flug und nicht mehr als 0,4‰. Jeder vernünftige Mensch würde einen Teufel tun, die 0,4 auszureizen, denn wenn man acht Stunden vorher dann 1,2 gehabt haben müsste, dann ist vielleicht der Alkohol selbst gar nicht das Problem, aber die Abbauprodukte können auch fies sein wenn sich der Partialsauerstoffdruck der Atemluft plötzlich verringert und man in der Lage sein muss, z.B. bei einem Motorausfall gleich nach dem Start in Sekunden richtig und entschlossen zu reagieren. Insofern sind die 0,4 eigentlich eher sein Stopp, damit man jemandem etwas nachweisen kann, wenn man den Alkoholkonsum selbst nicht zeitlich einordnen kann, kein vernünftiger Mensch fliegt damit. Waffen führen in der Öffentlichkeit darf man bei uns bis 0,8‰, ohne dass es damit erkennbare Probleme gäbe. Es scheint mir aber fragwürdig, da anderen Leuten mit Absolutheitsansprüchen zu kommen, die schon beim Verzehr von zwei Frühstücksbrötchen und Orangensaft, die beide eine Weile in der Sonne waren, leicht überschritten werden können.
  19. Bei Mineralwasser ist es natürlich ein Witz, aber bei manchen Produkten finden es eben Leute, denen das lebensmitteltechnische Wissen zur Interpretation der Zutatenliste abgeht, oder die sich einfach nicht die Zeit dafür nehmen wollen, wissenswert, ob man da in einer Packung (verarbeitetes) "Fleisch im Supermarkt" kauft oder nicht. Sei es, dass es einem um den Umgang mit den Viechern geht, man Fleisch einfach ekelhaft findet, man religiöse Speisevorschriften beachten will, dass man es für gesünder hält. Ist doch legitim, dass wenn ein Hersteller da ein Interesse sieht, er darauf hinweist. Bei den Amis steht z.B. auch auf vielen Produkten, ob die koscher sind, und wenn ja, welche Sorte (Fleisch/Milch/keines). Und immerhin sind das noch zutreffende Produktbehauptungen mit Informationswert, im Gegensatz zu dem ganzen "mit wertvollem XXX" usw., was meistens entweder Selbstverständlichkeiten oder aber ernährungsphysiologisch fragwürdige Suggestionen beinhaltet.
  20. Das Problem bei dieser Argumentation, auf andere angewandt, ist natürlich, dass sie ein Zirkelschluss ist und man mit ihr jedes Verbot rechtfertigen kann: Wer X nicht lassen will, der ist offensichtlich abhängig von X, und muss deswegen X weggenommen bekommen oder bestraft werden. Dieser Satz funktioniert gleich gut oder schlecht für jeden Wert von X. Du könntest genauso z.B. den Unwillen, auf der Konsum handgeschabter Spätzle zu verzichten, als Beweis für eine Abhängigkeit von Spätzle nehmen -- Millionen Norddeutsche schaffen es ja schließlich auch, nur mit Trockenpasta durchzukommen, und lassen ihre Hände von dem harten Stoff aus Eigenproduktion. Z.B. mal als Denkbeispiel, ein fiktiver Ministerpräsident: "Ich habe nichts gegen normale Sportschützen, die zur Geselligkeit schießen [Rechtschreibung korrigiert ]. Die haben nach Winnenden ihre Feuerwaffen freiwillig abgegeben und machen das mit modernen Lichtpistolen. Was wir heute noch haben, ist ein harter Kern an Waffennarren, denen der Waffenbesitz als Penisersatz dienst. Denen muss man schon deshalb die WBK einziehen."
  21. Ist man verpflichtet, an solchen Kontrollen ohne Anlass teilzunehmen? Ein allgemeines Recht zur grundlosen Durchsuchung von Fußgängern an beliebigen öffentlichen Orten hat die Polizei doch eigentlich nicht, oder? Eines, jemanden ohne Grund fortzuschicken, auch nicht.
  22. Das kann schon sein, stimmt vermutlich in gewissem Maße sogar. Kann auch gut sein, dass ein technisch guter Autofahrer technische Aufgaben auf einem Verkehrsparcours angetrunken immer noch viel besser absolvieren würde als ein technisch schlechter Autofahrer. Das Problem dabei ist natürlich, dass das Maß für zuviel Alkohol nicht "Fahren können" im dem Sinne ist, dass man es mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit kann, sondern, dass es um die Vermeidung eigentlich sehr unwahrscheinlicher Risiken geht. Wir tolerieren im Straßenverkehr so zwei Tote pro Milliarde Kilometer. Machen wir der einfachen Mathematik wegen einen daraus. Wenn jemand also trotz Anheiterung mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Million den nächsten Kilometer ohne Todesfall packt, dann kann der natürlich in jeder sinnvollen Verwendung des Wortes "Können" Autofahren. Das Problem ist bloß, dass sein Risiko trotzdem fast tausendfach höher ist, als das was wir sonst tolerieren. Wir reden hier über Wahrscheinlichkeiten wie ein Sechser im Lotto, dass jemand den nächsten Kilometer nicht packt. Der Umstand, dass er ihn selbstverständlich höchstwahrscheinlich packen würde, ist da kein valides Gegenargument, auch wenn das vollkommen richtig ist. Andererseits braucht man da auch kein Absolutist zu sein, der sagt gar nicht geht, oder jedenfalls spiegelt das dann eine persönliche Meinung zum Alkohol wieder und keine konstante Risikopolitik. Man darf ja auch z.B. mit einem älteren Auto am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn klar ist, dass Unfallrisiken da höher sind. Man darf auch bei Nacht oder schlechtem Wetter fahren, oder mit einem schreienden Kind im Auto, alles Beiträge zu einem höheren Risiko. Letztlich ist das eine gesellschaftliche Verhandlung, was toleriert wird, und eine persönliche Entscheidung, welche Risiken man innerhalb der Tolerierten für sich eingeht.
  23. Im genannten Fall aber dann wohl doch nicht ganz. Hier ist eine ausführlichere Meldung des Sachverhalts. Die Polizei war nicht zufällig da aufgeschlagen, sondern wegen zweiter Suizidankündigungen des Mannes. Nach eigener Aussage hatte er sich eine Woche lang von fünf Radler und 0,6 l Wodka am Tag ernährt, sonst keine Nahrung. Der Blutalkohol war auch nicht 2‰, sondern 2,4. Das scheint mir als Situation schon klar unterscheidbar von jemandem, der mal bei einer Geburtstagsparty deutlich mehr getrunken hat, als gut für ihn ist, das sonst aber nicht tut. Auch das Gericht hat nicht auf den Blutalkohol an sich abgestellt, sondern auf die offenbare Abhängigkeit.
  24. Das, aber ich würde auch sagen, dass bei Heuristiken für Optimierungsprobleme der Begriff "KI" nicht viel bringt. Zugegeben: Wenn man als Startup Kohle eintreiben will, dann kann sich die Verwendung dieses Begriffes auch dann lohnen, wenn der mathematische Kern des Produktes schlicht lineare Regression ist. Es sind aber nach der Tradition, der Literatur, der Kriterien für Erfolg ziemlich unterschiedliche Problemfelder. Die nächste Stufe der Sprachverwirrung ist wenn jemand "KI" als zählbares Nomen verwendet, also meint, "eine KI" würde etwas machen. Da kann man meiner Erfahrung nach abschalten, Substanz kommt da nicht mehr.
  25. Natürlich ist das geil, aber es ist eben etwas, was Computer sehr gut können, ein Optimierungsproblem, bei dem man eine riesige Zahl von Lösungsversuchen ausprobieren muss. Das Kriterium einer guten Lösung ist dagegen einfach, nämlich Energieminimierung. Das hat aber nichts mit dem zu tun, was die Leute sich landläufig unter "Intelligenz" vorstellen, die Bearbeitung von Problemen, bei denen es gar nicht so einfach ist, ein Kriterium anzugeben, was eigentlich eine gute Lösung ist.
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