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Proud NRA Member

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  1. Das Wort "wollen" bezieht sich gemeinhin auf einen subjektiven Wunsch. Wenn ich ein Bier trinken will, dann impliziert das doch auch nicht, dass ich bereits eines bestellt habe.
  2. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann er das wohl, und dieser Wortlaut ist sicher nicht so gemeint, wurde aber gewählt, um das ganze nicht offensichtlich verfassungswidrig zu machen. Das führt dann eben auf meine Ausführungen zurück, dass man sich seine Kämpfe aussuchen muss. Aber die Gesellschaft braucht eben doch auch Querulanten, wenn man sie so nennen will, die auch mal dann auf ihr Recht pochen, wenn das Kosten/Nutzen-Verhältnis ungünstig erscheint. Persönlich mache ich das bei den (nur alle paar Jahre überhaupt anfallenden) Strafzetteln öfters so. Das System ist jedenfalls bei uns nicht im Geringsten darauf eingestellt, dass jemand im Anzug mit Beweisphotos usw. vor Gericht erscheint, oder im Falle einer schriftlichen Verhandlung den Text der Gemeindesatzung analysiert, bei jedem unklaren Begriff dann auf die Definition im Text oder deren Mangel rekurriert, usw. Würde das niemand machen, dann würden über kurz oder lang Strafzettel zur reinen Lotterie, bei der es überhaupt keine Rolle mehr spielte, ob der vorgeworfene Tatbestand überhaupt vorlag. Um so mehr gilt das z.B. in einem Nachbarbundesstaat, in dem sie auf einen Strafzettel für $20 gleich noch $150 Gerichtsgebühren draufsatteln, und sich das Gericht dann ausschließlich daraus finanzieren soll. Allerdings ist in diesem Fall mein Risiko eben auf die Verschwendung von zehn Stunden meiner Lebenszeit begrenzt und führt mich nicht in Dauerprozesse um meine Kanonen zu behalten usw.
  3. Ich jedenfalls nicht. Aber ein guter Kämpfer, ob mit der Schreibfeder oder der Kanone, sucht sich Ort und Zeit des Kampfes weise aus und versucht, der anderen Seite nicht diese Auswahl zu überlassen. In Deinem konkreten Fall bedeutet das die Frage, wieviel Zeit, Geld, und (das sollte man nicht vernachlässigen) emotionale Energie Du auf Streitigkeiten und vielleicht Dauerprozesse wegen dieser Sache verwenden willst, im Vergleich zur Möglichkeit, diese Ressourcen z.B. auf Deine politische Tätigkeit aufzuwenden.
  4. Ist halt die Frage, was Du erreichen willst. Für die praktischen Probleme werden sich schon irgendwie Lösungen finden. Die Zeit, die eine Kontrolle, insbesondere eine, die man unangekündigt vornehmen will, in Anspruch nehmen darf, hat sicher ihre Grenzen. Im Zweifel musst Du Dich vielleicht sogar Geschäften als gewählter Mandatsträger widmen (was dann allerdings auch stimmen sollte), und die sollen für die Fortsetzung halt einen Termin vereinbaren. Dass die Kanonen da sind, sollte man mit Durchzählen und einer Stichprobe nach dem Monte-Carlo-Prinzip hinreichend gut eruieren können, dass sie in einem Schrank sind, auch. Die Wahrscheinlichkeit, dass man in drei Tagen etwas Großes findet, was man nicht in intelligent verwandten zehn Minuten finden könnte, hat bei der Sache ihre Grenzen. Wenn es Dir um's Prinzip geht, dann ist halt die Frage, wie weit Du Dich dafür zum Märtyrer machen willst. Der Gesetzestext selbst ist natürlich dahingehend hinterfotzig, weil er Dir einerseits die Unverletzlichkeit Deiner Wohnung auf dem Papier und zur Vermeidung von Klagen lässt, andererseits aber mindestens unterschwellig suggeriert, dass Dir Erlaubnisse abgenommen werden könnten, wenn Du darauf bestehst. Wenn Du das ausfechten willst, dann hast Du (vollkommen ernstgemeint und ohne jede Ironie) meine besten Wünsche dazu, solltest dann aber mindestens kundigen Rat im Voraus einholen. (Und nicht nur kundigen, sondern anerkannt kundigen, denn dass Du auf Anraten eines Anwalts gehandelt hast, kann Dir gelegentlich auch dann helfen, wenn der Rat weniger gut war, im Vergleich zu einem Alleingang.) Weniger in Richtung Märtyrer geht schon das stille Hintertreiben. Hast Du eine Videokamera an der Tür, deren Bild Du siehst, ohne dass der Besucher hereinsieht? Nun, vielleicht warst Du ja gerade mit der Liebsten beim Liebesspiel und würdest das nicht gerade unterbrechen, weil es klingelt. Ist die Liebste nicht zuhause, dann warst Du eben gerade bei der Masturbation in Vorstellung Deiner Liebsten. Vielleicht bist Du auch gerade mit Durchfall auf dem stillen Örtchen. (Das alles sollte man dann aber auch ungerührt vortragen können...) Oder Du hast einfach mit Kopfhörern Deine Lieblingsband auf Lautstärkeeinstellung 11 von 10 gehört, kann ja auch sein. Oder Du hast Dich intensiv auf die Vorbereitung einer Gemeinderatssitzung konzentriert und wolltest nicht gestört werden, hast deswegen halt nicht auf das Klingeln reagiert, wozu es eh keine Verpflichtung gibt. Und Du kannst es eben auch machen wie die Mehrheit, nämlich gute Miene zum bösen Spiel, und den Quark allgemein politisch bekämpfen, nicht persönlich. Ist vielleicht am zielführendsten, wenn auch nachvollziehbar nicht ganz befriedigend.
  5. Mit der Begründung müsste man jedes eingezogene Auto noch viel eher vernichten. Eigentlich wäre der Staat da ja in der Pflicht einer wirtschaftlich sinnvollen Verwertung bevor Werte vernichtet werden. Es wird da doch einen etablierten Mechanismus geben, so wie Auktionen für Fundsachen usw.
  6. Aber der Wehrmachtskarabiner ist okay? Oder wenn man dürfte eine Kanone von der innerdeutschen Grenze? Gut, zu denen lässt sich normal die Geschichte der einzelnen Waffe nicht eruieren. Wenn man den Gedanken weiterspinnen will: Das eine oder andere Stipendium z.B. in Deutschland hat auch einen Zusammenhang mit Familienvermögen, das zumindest eindeutig in der Nazizeit begründet wurde oder massiv gewachsen ist, mit unterschiedlichem und teilweise auch unklarem Ausmaß von Dreck am Stecken. Soll man das als begabter Student annehmen oder nicht? Eigentlich eine relevantere Frage, insofern man eine Tatwaffe ja in aller Regel nicht dem Täter abkauft, während der Handel Geld gegen Prestige des Mäzenatentums in gewisser Weise direkt der Geberfamilie zugutekommt.
  7. Baseballspieler! Angeblich soll der Verkauf von Baseballschlägern in Deutschland deutlich mehr als das Zehnfache des Volumens von Baseballhandschuhen sein. Es wäre mal interessant, in Sportgeschäften zu schauen, wie viele davon Baseballschläger führen, aber Handschuhe, Bälle, Helme gar nicht erst im Angebot haben. Da kann man sich schon fragen, was die sich eigentlich vorstellen, was ihre Kundschaft damit macht. Oder man könnte sich auch mal beraten lassen, welche Ausrüstungsgegenstände man eigentlich bräuchte, wollte man Baseball ausprobieren. Oder gar noch, welche Sportart der Ami mit "Softball" bezeichnet, und ob man die Ausrüstung dafür haben könnte, was für den Breitensport und Ausprobieren vielleicht sinnvoller sein könnte als echtes Baseball-Zeug.
  8. Es ist, soweit nicht eine besondere Informationspflicht besteht (bei uns in manchen Bundesstaaten für verdeckt getragene Waffen) und nicht konkret gefragt wird, die korrekte Antwort darauf, wenn ein Cop wissen will, was ich im Kofferraum habe: Sportausrüstung.
  9. Natürlich kann man das. So wie man auch jeden warmen Tag als Beweis der Klimakatastrophe aus dem Wetter herausziehen kann, usw. Oder jeden meldepflichtigen Störfall bei einem Kernkraftwerk als Beweis für den Atomtod, und sei es auch nur, dass jemand versehentlich ein paar gebrauchte Einweghandschuhe herausgetragen hat, die weit weniger kontaminiert waren als unsereiner Waffenputzlappen. Dass das Argument nicht schlüssig ist, steht auf einem anderen Blatt, aber um Schlüssigkeit bemühen die sich normalerweise gar nicht, sondern um die Bedienung gewisser eigener und fremder Emotionen. Zugegeben, wenn hier manchen Leuten die Muffe vor dem Bären saust und nichts außer der Totalausrottung ihr Sicherheitsgefühl wieder herstellen würde, dann ist das auch nicht anders. Gibt's bei jeder politischen und gesellschaftlichen Richtung.
  10. Im Prinzip hat man damit dem Waffengrapscher sein Argument schon zugegeben. Natürlich kann man auch mit Leuchtpistolen Sport treiben, und es wird kaum jemand in Deutschland einen Stand haben, wo bei maximaler Ausnutzung der Distanz zum Langdistanzschießen (in dem Sinne, dass die Einschätzung des Windes usw. wichtig wird) mehr als KK erforderlich ist...
  11. Ich kann da nicht die Koalition der Macht wegen erkennen (auch wenn man die Pfründe natürlich gerne für sich alleine hätte), sondern es wäre doch eine der inhaltlichen Übereinstimmung. Warum sollten die nicht koalieren? Es passt doch alles. Beim Thema dieses Threads sowieso. Den Bedürfnisquatsch und die ihm innewohnende Tendenz zu immer mehr Verboten haben wir doch nicht den Grünen zu verdanken, die gab es damals noch gar nicht. Die Funktionäre der Jäger- und der Schützenverbände fanden und finden das ja auch eigentlich gar nicht so doof. Eine wesentliche Bewegung zum Thema Waffen als Bürgerrecht gibt es nicht. Gleichzeitig glaube ich es dem Schützenvereinsmitglied Kretschmann gerne, dass er nichts dagegen hat, wenn jemand nach hinreichender Durchleuchtung, Anwärterzeit, Tresorkauf, und weiterer Schikane ein paar KK-Pillen aus dem Stehen in ein kreisrundes Ziel schicken will. Das ist doch im Grunde gar kein parteipolitisches Thema. Der totalitäre Grundton, dass der Bürger besser wehrlos sei, ist Konsens, und eine gewisse Mäßigung bezüglich offensichtlich harmloser Hobbies oder völliges Abdrehen und die Forderung nach Totalverboten sind im Grunde weniger von links oder rechts abhängig, als von individuellen seelischen Schwierigkeiten. Roman Grafe, um mal ein Extrembeispiel zu nennen, ist ansonsten ja eigentlich kein Betonkommunist, sondern hat einen Ausreiseantrag in der Zone gestellt und später die Mauerschützenprozesse abgehandelt.
  12. Bei der Auswahl meiner Platten hat die Hoffnung eine Rolle gespielt, dass die dicken PE-Platten vielleicht einen brauchbaren Schutz abgeben, sollte ich mit dem Gewehr auf dem Rücken von einem hohen Hindernis blöde runterfallen. Belastbare Daten zur Funktion verschiedener Plattensysteme als Protektoren gibt es offenbar nicht, aber intuitiv scheint ein zäher PE-Verbundwerkstoff mir da geeigneter als Keramik oder Stahl.
  13. Bei mir habe ich für Tactical Games und Training dafür ein paar Dollar mehr reingesteckt und statt reinen CrossFit-Gewichtsplatten eben beschusshemmende in den Träger gesteckt. Die meisten anderen, die das nicht als gesponsorte Teilnehmer machen, und wirklich jede Sekunde rausholen wollen, machen das auch so. Gut, wenn man vor dem gemeinen Volk Angst hat, dann kann man natürlich als nächstes kommen und fragen, warum CrossFit Plattenträger statt ergonomischerer reiner Gewichtswesten verwendet (habe ich auch, nutze ich auch). Man kann aber auch umgekehrt fragen, warum sich jemand daran stören sollte. Zur Beruhigung schröckhafter Seelen, wenn man damit rennen geht, wie der Verbesserung der Verkehrssicherheit haben sich neongelbe Retroreflexstreifen auf dem Klett bewährt. Ich hatte auch mal die Gelegenheit, unter Anleitung von Leuten im Club (gratis sogar!), die das an offensichtlicher anderer Stelle gelehrt haben, damit Dinge wie den berühmten Battle Drill #6, also mit vier Mann rein in ein Haus, mit scharfem Feuer zu üben. Logischerweise auch im Plattenträger, logischerweise ist Schutzwirkung besser als keine. Sollten, glaube ich, schon deswegen mehr Zivilisten mal ausprobieren, weil man damit ein wenig ins Nachdenken kommt, ob es wirklich so eine gute Idee ist, Achtzehnjährige, die kein Wort Arabisch oder auch nur Französisch können, ganze Stadtviertel in arabischen Ländern durchsuchen zu lassen.
  14. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein nicht-behördlicher Anwender bei einem seriösen Produkt mit Schutzklasse IV sich wegen mangelnder Schutzwirkung beschwert, dürfte nahezu null sein. Bzw. wenn es so weit kommt, dann hat die Justiz eh anderes zu tun.
  15. Für Chinakram gibt es interessante Videos auf YouTube. Die versprochenen Schutzklassen werden praktisch nie eingehalten, aber der tatsächliche Schutz geht von weder vorhanden, noch auch nur versucht, bis zu erstaunlich wirksam für das Geld.
  16. Die modernen Polymer/Keramik-Werkstoffe geben Platten mit für ihre Schutzklasse sehr geringem Gewicht, aber bei Level IV wird's sperrig. (Sollte es Richtung Wasser gehen, dann kann man das vielleicht auch als Vorteil ansehen: es ist zwar eindeutig keine Schwimmweste, aber eben auch kein Mühlstein um den Hals. Von der gefühlten Dicke her passt der Vergleich mit der Schwimmweste.)
  17. Ich fürchte fast, die werden sie im Vorhof der Hölle wieder zusammenschmieden müssen, bevor über einen Einlass in den Schützenhimmel diskutiert werden kann.
  18. Ist nicht ganz offensichtlich, und ich würde nicht darauf wetten, dass die Juristen und Gerichte es alle gleich sehen. Jemanden zu besuchen uns sich seine Waffen anzugucken ist ja eigentlich auch keine direkt hoheitliche Handlung. Man zeigt ja auch sonst mal einem Gast das neue Schätzchen im Schrank. Auch im Beispiel, dass jemand den Verkehr regelt, ist das an und für sich ja keine Amtshandlung. Wer, ohne sich als Polizist auszugeben, einen Lastwagen aus einer Einfahrt herauswinkt und jemand anderem signalisiert anzuhalten, dürfte keine Amtsanmaßung begehen (wenn das Anhalten zu unverschämt wäre, vielleicht Nötigung, aber das ist etwas anderes). Ist also die Frage, worin genau die "Handlung" oder das "Befassen" bestehen.
  19. An der Haustür eine amtliche Befugnis zu behaupten, um reinzukommen, aber vielleicht nicht. "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt" heißt es im Gesetz. Bei der "Handlung" könnte man sich vielleicht streiten, wo die anfängt, auch wenn sicher mindestens manche reinen Sprachakte Handlungen sein werden. Die "Befassung" mit der Ausübung eines öffentliches Amtes sollte eigentlich schon vorliegen. Wikipedia hat ein Beispiel, wo Günter Wallraff sich als Ministerialrat ausgegeben hat, aber wohl nur Fragen gestellt hat, die man auch als Journalist hätte stellen können, also keine Anordnungen getroffen oder so. Der wurde wegen Mangel an Vorsatz freigesprochen, was impliziert, dass es mit entsprechendem Vorsatz durchaus strafbar gewesen wäre. Der falsche Kontrolleur an der Haustür wird sich ja nicht auf Pressefreiheit und dergleichen berufen.
  20. Gas und Strom ist bei uns draußen, die Wasseruhr hat eine Leitung zu einem Transponder draußen. Wäre sonst bei berufstätigen Menschen auch irgendwie schwierig, da einen Termin zu koordinieren. Als der Wasseruhren-Transponder mal futsch war, kam da natürlich nicht jemand einfach überraschend vorbei. Das war ein vereinbarter Termin. Die Telephonnummer zum Vereinbaren habe ich tatsächlich kontrolliert.
  21. Muss ja nicht das sein. Vielleicht geht es gar nicht um die Kanonen. Man könnte sich aber schon auf den Standpunkt stellen, dass wenn ein Unbekannter nicht nur Einlass begehrt, sondern auch gleich noch mit einem z.B. in den Keller will, ähnliche Fragen angebracht sind, wie wenn jemand einen zum Einsteigen in den Laderaum eines unbekanntes Lieferwagens auffordert. Ich bin eigentlich ziemlich offenherzig gegenüber Fremden. Auf der Einladung zur inzwischen zwei Jahrzehnte alten Tradition meiner alljährlichen Nikolaustagsparty steht immer so etwas drauf, wie dass nicht nur die eingeladenen, sondern alte und neue Freunde genauso wie wohlerzogene Kinder jeden Alters und Hunde willkommen seien. Wenn mir aber jemand erzählen würde, "Du bist allein und wir gehen jetzt zusammen zu Deinen Waffen/Bankunterlagen/Servern/etc.", dann würde dessen Begehr an der Haustür enden wenn er nicht jemanden in Uniform samt Wagen und eine passende Anordnung dabei hat -- und wenn nicht, dann bestelle ich den mit Uniform und Wagen schon selbst.
  22. In anderen Ländern ist eine Berechtigung als "Sammler" nicht unbedingt mit dem deutschen Klimmbimm mit "Gutachten" usw. vergleichbar. In Island z.B. gibt es ein System, wo man sich über eine Zeit des Wohlverhaltens, angefangen mit Flinte oder KK, hocharbeiten kann. Nach, ich glaube, fünf Jahren, kann man dann eine Sammlerberechtigung erwerben, die nicht an ein bestimmtes Thema gebunden ist. Im Grunde Vergrämung durch Verzögerung und Druckentlastung, indem man die offensichtlich harmlosen Unvergrämbaren dann doch lässt. Brasilien weiß ich nicht.
  23. Die Befestigungselemente sollten zum Material passen, habe ich mir mal sagen lassen... Eine Befestigung, die stärker ist, als das Material, an dem befestigt wird, ist offensichtlich sinnlos. Realistisch: Man sollte natürlich einen wirksamen Schutz gegen Umkippen haben, durch Befestigung, Gewicht untendrin, was auch immer.
  24. Aber was die Artikelschreiber stört, und wo es nicht um woke Dinge geht auch die Polizei, ist anderswo ganz selbstverständliche und geschützte Redefreiheit. Der Artikel behauptet z.B. (als Zitat), dass "Abolish the Police. Queers Fight Back!" "Nichts anderes als ein Gewaltaufruf gegen die Polizei." Nein, ist es nicht. Das ist genausowenig ein Aufruf zu Gewalt, wie z.B. Donald Trumps Aufforderung zu einer Demonstration ein Aufruf zu Gewalt war. Der amerikanische Oberste Gerichtshof hat in der berühmten Brandenburg-Entscheidung (bei der es um einen extrem unsympathischen Neonazi ging) festgestellt, dass die Redefreiheit erst bei einem konkreten Aufruf zu einer direkt bevorstehenden Straftat aufhört. Das halte ich auch für eine angemessene Grenze. Die Behauptungen, die Polizei sei in ihrem ureigenen Wesen ein rassistisches und kapitalistisches Herrschaftsinstrument, ist dagegen genauso wenig ein solcher Aufruf, wie die Behauptung, die LBGTQXXX%^$%^-Bewegung, sei ihn ihrem Kern eine Kifi-Bewegung. Solchen Behauptungen muss man mit Argumenten entgegentreten, nicht mit Schlagstöcken und Gefängnisstrafen.
  25. Zum Tragen schon. Mit den zu erwartenden Resultaten. Vor vielen Jahren hat mal jemand eine List der Waffenscheinbesitzer in New York City rausbekommen. Das war ein Who is Who von Prominenten, von denen viele in härtester Weise gegen den Waffenbesitz hetzen. Die geforderte besondere Gefährdung heißt in der Praxis nichts, als dass die Scheine an verwaltungs- und politiknahe Bonzen gehen, bevorzugt an die lautesten Hetzer. (Das muss auch so sein, wenn man sich einfach mal überlegt, wer denn wirklich besonders gefährdet ist, und dass denen wirklich niemand einen Schein geben wollte. Es ist also der Missbrauch in der Forderung nach besonderer Gefährdung, bevor man tragen darf, zwingend angelegt.)
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