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Von Genetik hat doch auch keiner gesprochen. Trotzdem ist es so, dass in Amerika japanischstämmige Amerikaner eher selten durch rohe Gewalt gegen Schwule auffallen. Fraglich, ob der moderne Judenhass viel damit zu tun hat. Zwischen Christen und Juden kann man das wohl als erledigt ansehen, jedenfalls im Großen. Wenn irgendwo ein Rabbi gegen jüdische Konvertiten zum Christentum wettert oder ein christlicher Prediger ohne Theologiestudium darüber schwadroniert, dass "die Juden" den Herrn umgebracht hätten, so recht ernstgenommen werden die nicht mehr. Bei Judenhass in einem muslimischen Umfeld fällt auch auf, dass das eigentlich von der Religion losgelöst zu sein scheint: Einerseits ist dieser Judenhass sowohl bei Steinzeitfundamentalisten vorhanden wie auch bei säkularen, jedenfalls formal vielleicht sogar noch marxistischen und atheistischen Gruppen, und er ist zwischen diesen Gruppen nahezu ununterscheidbar. Andererseits richtet er sich ja nicht bevorzugt gegen religiöse Juden, sondern gegen alle, die der Abstammung nach Juden sind, gegen ethnische Juden, gegen nicht-arabische Israelis, im Zweifel einfach gegen alle mit einem jüdisch klingenden Namen.
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Ich weiß nicht recht. Kann natürlich so gewesen sein, wäre dann aber sehr ungewöhnlich und seltsam. Wäre Hass auf die Regenbogenflagge das Motiv, dann ist die nicht nur allgegenwärtig, sondern es gibt auch Varianten ihres Zeigens, über die man sich mehr aufregen kann. Mir drängt sich da der Verdacht auf, dass da mehr oder etwas anderes gewesen sein könnte. Der Tatverdächtige heißt Travis Ikeguchi, ein japanischer Familienname, und war 27. Viel mehr weiß man anscheinend noch nicht. Ich weiß nicht, was da war, aber dass ein japanischstämmiger Amerikaner ohne vorherigen Kontakt mit Psychiatrie oder Strafrecht oder Missbrauchserfahrungen aus heiterem Himmel in blindem Schwulenhass eine Flagge von einer Boutique reißt, die Boutiquebesitzerin abknallt, und dann sich selbst, das erscheint mir nicht sehr wahrscheinlich. Schon gar nicht erscheint es mir als das, wozu es jetzt verwurstet wird, als Ausdruck eines unter weißen hetero-cis-Männern weitverbreiteten mörderischen Schwulenhasses, dem sich die Besitzerin der Boutique mutig entgegengestellt hat, und dafür für die Flagge gefallen ist. Man wird sehen. Wenn man sieht, dann könnten die Medien allerdings schon weitergezogen sein.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das scheint mir keine plausible Erklärung für die Auslieferung des Staates an den Anführer des marodierenden Gesindels. Das war ja kein Geheimnis, wie die Nazi das sahen. Selbst die Nationalhymne haben sie durch ein Lied eines Straßenprüglers über den Spaß am Straßenprügeln ersetzt (oder jedenfalls ergänzt). -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kann man doch. Es ist ja eigentlich auch erfreulich, dass man auf verschiedene Weisen tödliche Schnupfen einigermaßen in den Griff bekommen hat (wenn auch um den Preis, dass wenn die Leute nicht mehr daran eingehen, sie mit Alzheimer dahinsiechen usw.). Erstaunlicher ist etwas viel anderes: Dass man meint, sich gegen den tödlichen Schnupfen zu schützen, indem man andere Leute zwangssuppen will. -
Guckma ma ins Gesetz: Behauptet jemand, dass z.B. 6mm Flobert keine Munition im Sinne des WaffG sei? Ich würde mal sagen, dass es keine Rolle spielt, ob getrennte Zünd- und Treibladungen verwendet werden, oder ob der Zünder selbst auch die Treibladung ist. Selbst wenn bei manchen Kalibern das Geschoss es unmöglich durch einen normkonformen Lauf schaffen könnte wären doch immer noch Schallwirkungen erzeugt.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das ist normalerweise ja kein Verbrechen. Sagen wir jemand behaupte, dass Jesus von Nazareth keine historische Figur gewesen sei, sondern von einigen Autoren frei erfunden wurde. Das würde die allermeisten Historiker für abseitig halten. (Wobei die Frage, ob eine Person mit einem damals extrem häufigen Namen existierte, die gepredigt hat, in Jerusalem eingeritten ist, und dann gekreuzigt wurde, selbstverständlich nichts damit zu tun hat, ob dieser Person der Messias war.) Wie im Fall der Dame auch verhandelt jemand, der das behauptet, vermutlich auch gar nicht das Für und Wider in der Interpretation der historischen Evidenz, sondern seinen Unwillen oder vielleicht auch seinen Hass bezüglich einer bestimmte Religionsgruppe. Jedenfalls besteht Einigkeit darin, dass man das behaupten darf, auch in polemischer Form, auch mit dem Ziel, Streit anzuregen, der mit der Sachfrage nichts zu tun hat. Sagen wir jemand behaupte, dass Deutschland den Ersten Weltkrieg mutwillig vom Zaun gebrochen habe, während er den Entente-Mächten aufgezwungen wurde. Das ist eine mindestens grob einseitige Sichtweise, die wieder vermutlich eher gegenwärtige politische Positionen und Gruppenidentitäten verhandelt als die historische Evidenz. Trotzdem darf man es behaupten, und wenn man das Argument gut vorträgt, kann man dafür sogar als Geschichtsstudent eine ordentliche Note bekommen, auch wenn der Professor es völlig anders sieht. Es ist also schon bemerkenswert, dass ein bestimmter historischer Tatbestand vom Strafrecht herausgegriffen und normiert wird, und die Behauptung des Gegenteils strafbar ist. Man kann verstehen, dass man nach dem Zweiten Weltkrieg jede Art nationalsozialistischer Wiederbetätigung niedrigschwellig verfolgen können wollte, aber das ist trotzdem ein Bruch mit unserem sonstigen Verständnis von Meinungsfreiheit, auch Freiheit der Dummheit. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es produktiv ist. Es wäre doch viel einfacher, z.B. von jemandem, der selbst für NPD-Verhältnisse noch beschränkt ist, das Zeugnis seiner Dummheit in einfacher und klarer Form geliefert zu bekommen, bevor der herumdruckst und noch den Eindruck erweckt, er hätte etwas Intelligentes zu sagen, dürfe es aber nicht. Ebenfalls bemerkenswert ist natürlich, dass die beiden letzten Anklagen gegen Donald Trump versuchen, Tatsachenbehauptungen, die vorher ganz normal zum politischen Meinungskampf gehörten, strafbar zu machen. Hillary Clinton und die Presse und Fernsehsender haben beispielsweise jahrelang behauptet, dass Donald Trump die Wahl 2016 mit verbotener russischer Hilfe gestohlen habe. Es gibt dafür nicht den Hauch eines Beweises, nicht einmal vernünftige Indizien, inzwischen durch einen umfangreichen Bericht aus dem Justizministerium unter Biden bestätigt. Da ist es erstaunlich, dass es nun zum ersten Mal ein Verbrechen sein soll, dass Trump behauptet hat, dass ihm die relativ geringe Zahl von Stimmen, die die Wahl entschieden haben, gestohlen wurden. Ich warte auf die Strafbarkeit der Klimaleugnung, Coronaleugnung, usw. nebst der Strafbarkeit der Delegitimation. Dann geht's richtig los. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Im Reichspatriotismus des achtzehnten Jahrhunderts war das noch nicht angelegt. Irgendwas ging dann im neunzehnten Jahrhundert schief. Ein Teil davon war sicher, dass Bismarck zwecks Mehrheitssicherung absichtlich die Liberalen und unabsichtlich die Konservativen geistig entkernt hat, aber das erklärt die Dimensionen der Autoritätssehnsucht mancher Leute nicht wirklich. Ganz einfaches und eigentlich völlig vorpolitisches Beispiel: Zu vielen Themen scheinen viele Deutsche schon den Satz "Dann würde ja jeder [XXX machen] wie er will!" als vollständigen Beweis der Notwendigkeit einer Zwangsregelung eines Themengebiets anzusehen. Man könnte das ja als den wünschenswerten Zustand ansehen, Artikel 2 Grundgesetz tut das eigentlich auch. Das ist auch unabhängig von recht/links und parteipolitischer Verortung: Die deutschen Kiffer bekommen ihre Wünsche ja trotz Wahlversprechens der Regierung auch nicht so viel energischer umgesetzt oder auch nur artikuliert als die Waffenbesitzer. Im Gegenteil: Ein angeblich, aber nur angeblich antiautoritärer Altkiffer fordert "Gebt das Hanf frei!", womit er vermutlich unbewusst als selbstverständlich voraussetzt, dass jahrtausendealte Kulturpflanzen der "Freigabe" des Staats bedürfen. Er könnte ja auch sagen: "Wendet keine Gewalt an gegen Leute, zerstört nicht das Leben von Leuten, die niemandem etwas getan haben, die im Übrigen auch nur getan haben, was auf der Bundestagstoilette viel härter abzugehen scheint." Aber so eine Berufung auf Prinzipen der Gerechtigkeit fällt ihm gar nicht erst für sein Anliegen ein. -
Im Gesetz steht das nicht. Kann es auch nicht, denn das wäre wohl offensichtlich verfassungswidrig. Jedenfalls muss der Gesetzgeber es so gesehen haben, denn sonst hätte er die Ausnahme für Wohnräume (und damit für Sportschützen eigentlich keine Ausnahme, sondern der Regelfall) ja kaum reingeschrieben.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich weiß nicht, ob man die groß auseinanderdividieren muss. Was soll den die alle verbindende Gemeinsamkeit sein, außer einer bestimmten Art Gegenstand, der dann aber zu ganz unterschiedlichen Zwecken und mit ganz unterschiedlichen kulturellen Hintergründen benutzt wird? Eine mögliche gedankliche Spange zwischen allen möglichen verschiedenen Arten von Waffenbesitzern wäre natürlich "Waffen sind Bürgerrecht. Bürgerrechte müssen vor staatlichem Eingriff geschützt werden." Das Problem dabei ist nur, dass die Mehrzahl der deutschen Waffenbesitzer das gar nicht so sieht oder sich mindestens nicht so äußert. Es gibt ja auch keine besonders starke oder aggressive Lobby für die anderen klassischen Bürgerrechte in Deutschland. Beispielsweise meckern auch nicht viele Leute darüber, dass die Innenministerin ganz offen die geheimpolizeiliche Beobachtung von Leuten ankündigt, die unbestritten keine Straftaten begehen, sondern lediglich meckern, wegen "verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung". Ohne diese Spange, wenn man nicht der Ansicht ist, dass jedem unbescholtenen Bürger ein Recht auf Waffen zum individuellen und kollektiven Selbstschutz zukommt, was bleibt da denn noch übrig? Doch nur die Behauptung, das eigene Privileg für im Vergleich zum Schutz des Lebens vollkommen unwichtige Hobbies sei irgendwie wichtiger oder weniger gefährlich als ähnliche Privilegien der anderen. Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andre an. -
Natürlich kann man das berechnen. Die Finite Elemente Methode wäre in beiden genannten Beispielen kein Fehler. Allerdings braucht man eben auch wieder Eingabedaten. Deswegen wird man das sinnvoll so machen, dass man ein mathematisches Modell wiederum mit Messwerten kalibriert, indem man hier oder da mit einem fudge factor nachhilft, dass das Modell möglichst genau die Messungen wiedergibt. Wenn Du ein einigermaßen sinnvoll aufgestelltes Modell hast, das bei einer Trommel für .357 und einer für .500 S&W ziemlich korrekt den Druck angibt, bei dem die Trommel nicht mehr will, dann wird dieses Modell vermutlich auch für 9mm Para und für .44 Magnum oder mit etwas dickeren oder dünneren Trommeln ordentliche Ergebnisse liefern, die ganz gut an der Realität liegen. Dazu kommt natürlich noch, dass das gewisse Kenntnisse voraussetzt, mithin Geld kostet. In der Büxer-Ausbildung ist FEM ja eher nicht enthalten. Im Gegensatz z.B. zu einem Überschallflugzeug ist bei Waffen ein Prototyp zum Ausprobieren preisgünstig. Damit entsteht einfach nicht der Druck, da groß zu modellieren, auch wenn das durchaus möglich wäre. Ausprobieren, gut ist.
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Genau deswegen hat der Gesetzgeber ja ins WaffG geschrieben, dass eine Kontrolle in Wohnräumen gegen den Willen des Bewohners nur in Fällen solch dringender Gefahren statthaft ist: Es dürfte unstrittig sein, dass bei einer anlasslosen Kontrolle eines auf seine Rechtstreue, Eignung, Sachkunde, (Unterordnung) geprüften Bürgers eine dringende Gefahr nicht vorliegt. Der Gesetzestext ist natürlich in sich verquer und der Bruch des Gesetzes offenbar erwünscht. Einer Anlassgesetzgebung, die das ja ist, gegen das Vorhalten einer Waffe im Nachttisch, wäre offensichtlich der Boden entzogen, wenn sie in Wohnräumen nicht greifen würde. Das wissen die Schützen, das wissen die Behörden. Gleichzeitig ist eine Gesetzgebung mit Wohnungsbetretung ohne dringende Gefahr unter dem Grundgesetz eigentlich nicht statthaft, auch das wohl unstrittig. Deswegen schreibt man, damit das nicht schon rein der Form nach vom ersten Gericht einkassiert werden muss, eben rein, dass die Sache bei Wohnräumen doch rein freiwillig sei. Die offensichtliche Frage, was passieren soll, wenn jemand nicht freiwillig will, wirft man Behörden, Waffenbesitzern, Gerichten vor die Füße. Im Übrigen sollte man natürlich nicht vergessen, dass die Anlassgesetzgebung an einen völlig verqueren Sachverhalt anknüpft. Bei der riesigen Mehrheit der Waffenbesitzer ist die Verwahrung einer Waffe im Nachttisch genauso unproblematisch wie die Verwahrung eines Autoschlüssels oder großen Küchenmessers auf dem Küchentresen oder einer Kettensäge in der Garage. Die Familie, die der Gesetzgebung als Anlass diente, war aber nicht normal, sondern hat den Sohn aus Gründen in die Psychiatrie geschleppt, das aber auch nicht ernsthaft verfolgt, sich schon gar nicht mal die eigene Nase gefasst oder vielleicht ein paar Therapiestunden gemacht. Wenn man nachdem einem die Therapeutin des eigenen Sohnes gesagt hat, dieser erzähle von konkreten Tötungsabsichten, einfach zur Tagesordnung übergeht, -- was sollen denn die Nachbarn sagen, wenn rauskommt, dass man psychiatrische Hilfe in Anspruch nimmt? -- dann ist die Kanone im Nachttisch unter diesen Umständen nur ein Symptom eines viel tiefgreifenderen Problems.
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Die Darstellung könnte man vor einem Rechtsstreit vielleicht noch überdenken. Im Grunde schreibst Du ja, dass Du für die erste Waffe keine richtige sportliche Verwendung mehr hast, sie sogar loswerden wolltest. Damit schreibst Du an sich, dass ein sportliches Bedürfnis nicht mehr so recht existiert. Wenn man den Grundsatz des WaffG, dass man so einen höchst gefährlichen und verderblichen Reichsbürger-NSU-Amoker-Gegenstand nur mit einem speziellen sportlichen Bedürfnis besitzen darf, annimmt, dann bleibt da doch eigentlich nur die Konsequenz, dass die Kanone auch weg kann.
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Staatliche oder staatlich geförderte Lieferung, von V-Leuten des Berliner Verfassungsschutzes bis zu von arabischen Regierungen finanzierten Terrorcamps, zu denen man sich mittels der Ostblock-Staaten schleusen lassen konnte. Ich denke nicht, dass die ein (west)deutsches Waffengesetz als besonders relevant betrachtet haben oder sich an irgendwelche Vorschriften darin zu halten gedachten.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aber ohne Bedürfnisquatsch hätten die Verbände auch ein Problem. Die Anzahl der Leute, die so wettbewerbsgeil ist, dass sie freiwillig (also ohne das zur Begründung eines Bedürfnisses etc. zu brauchen) Geld an einen Sportverband abdrücken, damit der ein Regelwerk und Punktestände pflegt, hält sich in argen Grenzen. USPSA als einer der größeren amerikanischen Schießsportverbände hat so 30'000 Mitglieder. Leg das mal auf die deutsche Bevölkerung um. Die NRA ist eine Ausnahme, denn die betreut zwar die Traditionsdisziplinen, die in Deutschland vom DSB gemacht werden, aber sie ist natürlich viel mehr als ein Sportverband. Die war mal hauptsächlich ein sportlicher Verband (plus allgemeine Förderung von sicherem Waffenumgang etc.) nicht unähnlich dem DSB. In der berühmten Revolte von Cincinnati 1977 wurde sie dann zu einer politischen Organisation umgekrempelt. -
Verbotene Waffe als Brotzeitmesser benutzt!
Proud NRA Member antwortete auf Qnkel's Thema in Allgemein
Den Wählern waren die Koalitionsaussichten und -möglichkeiten doch auch bekannt. Beschweren könnte man sich, wenn nach den Wahlen plötzlich AfD und Grüne entgegen der Versprechen beider Seiten eine Regierung bilden würden. 76% haben eine Farbvariante von Grün gewählt. Wissentlich, denn im Umfragen vorher waren die Leute ja schon mehrheitlich der Meinung, dass CDU, SPD und Grüne ungefähr gleich weit links stehen. -
Im Grunde kein Fehler. Kaum etwas taugt so sehr als schneller Indikator für das freiheitliche Menschenbild einer Person, oder eben das Gegenteil, wie die Einstellung zum Waffenbesitz.
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Verbotene Waffe als Brotzeitmesser benutzt!
Proud NRA Member antwortete auf Qnkel's Thema in Allgemein
Freundlich, und, ich finde auch angemessen, wäre bei vielen Klingengeometrien eigentlich, dass man entlang einer einigermaßen natürlichen Linie entlang der Mitte oder des stärksten Teils der Klinge misst, von der Spitze bis zu einer zur Messstrecke orthogonalen Linie, die sich mit den Schneidenende trifft. Das wird kürzer als Deine Methode. Das gibt nicht nur eine kürzere Linie, das wäre auch gewesen wie ich intuitiv vor dem Lesen dieser Beiträge und ohne Hintergedanken auf das deutsche Waffenrecht die Länge der Kline meines Paketöffnungsmessers gemessen hätte. Ich will ja die Länge der Klinge und nicht einen (Teil-)Umfang derselben oder die Länge der üblicherweise als Kurve ausgeführten und deshalb unpraktischer zu messenden Schneide. Im Fall des Photos oben: Ich würde sagen, die Schneide, und damit der als Klinge relevante Teil, geht von 137 mm bis 236 mm, wäre also 99mm lang. Zwar stimmt es, dass auch der Teil hinter der Schneide zur Klinge gehört, aber das führt z.B. bei aus einem Teil gefertigten Messern mit feststehender Klinge zu offensichtlich sinnlose Messungen. Kein vernünftiger Mensch würde sagen, dass für den vorliegenden Zweck bei zwei von außen identisch aussehenden Küchenmessern eines mit durch den Griff durchgehender Klinge eine doppelt so lange Klinge hätte wie ein Chinaprodukt, bei dem lediglich ein kurzer Metallstummel in Plastik eingespritzt ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mal doof gefragt: Was ist denn die Quote zwischen sinnvollen, angemessenen und erfolgreichen Einsätzen und Schwund im Bestand? Etwas unschöner gesagt, was ist die Quote zwischen der Anzahl von Kriminellen, die man damit aus dem Verkehr zieht, und der Anzahl von Kriminellen, die man damit bewaffnet? -
Das sind normalerweise die Fragen, die einen weiterbringen...
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Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?
Proud NRA Member antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Sicher. Man hat bezüglich des Gatten zwar ein Aussageverweigerungsrecht, aber als Zeuge muss man schon gehört werden. Es ist natürlich die Unterstellung einer Schutz- oder Gefälligkeitsaussage da einfacher, als bei jemandem, mit dem man weniger persönlich verbandelt ist. Andererseits kann man sich auch schlecht für jeden Vorgang drei erfahrene Buchhalter, mit denen man sonst keine persönliche oder geschäftliche Verbindung hat, als Zeugen bestellen. -
Mal abgesehen von der Unangemessenheit des Sprachgebrauchs, Lynda ist 24 und hat keine Kinder. Spinnen wir aber mal Dein Szenario weiter: Geht hin, wird angepault, eine Disziplin zu machen, an der sie kein großes Interesse hat, und die auf Leute ohne großes Interesse an dieser Disziplin eher wie eine absichtliche Spaßbremse wirkt. Dazu hört sie hinter ihrem Rücken noch Altherrensprüche von wegen "geile Milf" bezüglich einer erfolgreichen Athletin Anfang 20 oder bezüglich sich selbst. Ich glaube, da hat die "new guneration" dann ein Mitglied verloren, das keine noch so schöne Werbekampagne zurückbekommen wird, wenn man nicht etwas sehr deutlich anders macht. Natürlich ist ein diesbezüglicher Ruf der Schützenvereine eine stereotype Übertreibung, so wie jeder derartige Ruf, aber irgendwoher kommt er auch.
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Mag ja sein, aber ich habe den leisen Verdacht, dass wenn jemand mit dem gezeigten Photo zu seinem örtlichen Schützenverein geht, und sagt, er möchte das auch machen, die Antwort keine bessere sein wird. Mein Verdacht geht sogar noch weiter, dass die Antwort in vielen Fällen deutlich negativer sein würde als nur eine Erläuterung der Rechtslage und Schwierigkeiten mit Ständen usw. Wäre mal ein interessantes Experiment: Sechzehnjährige Dame mit diesem Photo zum örtlichen Verein schicken, sie wisse nicht genau wie diese Disziplin heiße, vielleicht irgendetwas mit einer Zahl im Namen, aber das sehe so aus, als würde es massiv Spaß machen. Reaktion aufschreiben.
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Er tut sich mit seinem Webauftritt wohl keinen Gefallen. Die Sachkunde- usw. Kurse mögen gut sein, die Tätigkeit als Händler auch. Aber Name und Aufmachung wirken wie etwas, das er nicht leisten kann und mit Normalbürgern als Kunden auch nicht darf.
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Warum verfällt man eigentlich so gerne auf Kampagnennamen und -gestaltungen, die irgendwie so wirken, als wollte die Kreissparkasse krampfhaft ihr Jugendkonto für Teenager cool machen? "fight4right", "next guneration", das ist, um beim Denglisch zu bleiben, irgendwie "cringe". Es geht doch nicht um "Schlechtreden". Man sollte aber wohl schon thematisieren, dass sowohl inhaltliche wie der Form nach die deutschen Waffenbesitzer bisher keine besonders effektive Position gefunden haben. Freilich unter ungünstigen Voraussetzungen. Einmal abgesehen vom cringe-Faktor der Wortschöpfung: Bei "next guneration" denkt man an jugendliche und junge erwachsene, sagen wir mal, "Waffennarren". Bloß: Was sollen die machen? Ich stelle mir bei jung und cool und Waffen ungefähr so etwas wie unten abgebildet vor. Die Dame ist nicht nur jung und schön und sportlich erfolgreich, sondern redet auch gewandt und sympathisch, ist eine hervorragende Botschafterin für den Sport. Ich habe sie persönlich auf einem Lehrgang getroffen. Haben wir in Deutschland nicht. (Die Tagessätze von Max und Lynda sind übrigens erstaunlich bezahlbar, sollte sie jemand für einen Lehrgang nach Deutschland einladen wollen!) Abgesehen vom Grundproblem der Tabuisierung des individuellen und kollektiven Selbstschutzes als grundlegendes Bedürfnis für Waffenbesitz, außer für Bonzen, dürfte die Verhinderung von Jugendarbeit die übelste Abartigkeit des deutschen Waffenrechts sein. Sagen wir, jemand, der der "new guneration" angehören will, hat dieses Bild gesehen. Dann geht er zum örtlichen Schützenverein und sagt, er möchte das auch machen. Und dann?
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Waffenkontrolle - was muss ich gestatten?
Proud NRA Member antwortete auf steven's Thema in Waffenrecht
Nach dem Gesetzestext: Soweit es sich um Wohnräume handelt und keine "dringende[n] Gefahren für die öffentliche Sicherheit" vorliegen, sich eine alternative Möglichkeit der Kontrolle überlegen. Es könnten beispielsweise Photos verlangt werden, auf denen die korrekte Aufbewahrung ersichtlich ist. So steht's da drin. Das steht auch aus Gründen so drin. Schön wäre es, wenn man sich als Waffenbesitzer darauf verlassen könnte, dass das nicht lediglich eine rhetorische Figur zur Umgehung des Grundgesetzes und diesbezüglicher Klagen ist. Das ist in anderen Lebenssituationen ja auch so. In Geschäfts- und Lagerräumen eines Weingroßhandels muss man sich beispielsweise Kontrollen des Zolls gefallen lassen, die für einen privaten Weinkeller nur mit sehr konkreten Gründen und in vielen Fällen nur mit einer auf diese Gründe gestützten richterlichen Anordnung statthaft wären. Wenn deswegen ein paar Flaschen unversteuerter Wein nicht gefunden werden, oder gar noch mit methanolhaltigem Fusel gestreckter Wein, dann ist das halt so. Eigentlich könnte es so einfach sein.