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  1. Warum eigentlich? Zumal die angeblichen 50 Irren sich ja wohl kaum bei einem geplanten Mord an ein Führverbot halten dürften. Das tun nur Leute, die nicht einmal die Parkzeit überziehen.
  2. Ja. Übe einerseits trocken (mit Pufferpatrone wenn die Waffe das braucht) und andererseits mit dem für Platzpatronen gesparten Geld mit scharfer Munition.
  3. Das erklärt aber nicht ein Schießverbot mit einer erlaubt im Volk besessenen Waffe. Im Gegenteil: Dadurch werden ja gerade tatsächliche und waffenrechtliche Bedürfnisse nach mehr Waffen geschaffen. In perverser Weise ist das so gesehen dann ja von der Konsequenz her sogar wieder waffenbesitzerfreundlich, weil man sich eben nicht überlegen muss, ob man Vaters Erbstück veräußert, um so einen Platz für eine Waffe auf der Karte zu bekommen, die nicht nur formal sondern auch tatsächlich für eine gewisse Disziplin geeignet ist. "Eigentlich wollten wir ein anderes Gesetz machen", oder "Seid froh, dass wir euch nicht noch mehr drangsalieren" ist aber selbst in Deutschland keine zulässige Begründung eines Gesetzes. Irgend einen klitzekleinen Sachgrund muss man doch angeben können. Selbst für ein Verbot des Reitens im Walde.
  4. Rein mit der gesetzgeberischen Geschichte einer Vorschrift kann man aber schlecht begründen, dass diese Vorschrift vor anderen Normen, in diesem Falle z.B. der allgemeinen Handlungsfreiheit besteht. Dazu müsste man schon irgend einen Sachgrund angeben können, wenigstens einen schwachen. Wenn wir mal als deutlichstes Beispiel konstruieren, dass jemand als Sportler, Jäger, Sachverständiger, was auch immer, unbestritten eine kalibergleiche ebenfalls unverstöpselte Waffe im selben Tresor haben darf und mit der ebenso unbestritten die Munition, die er für sie erwerben darf, auch verschießen darf, dann ist doch arg schwer zu erklären, warum er das mit dem Erbstück nicht dürfen sollte. Insbesondere, weil er zweifelsfrei auch mit einer technisch identischen Leihwaffe ebenfalls schießen dürfte.
  5. Und dazu monopolisiert man die Waffen bei genau der Bevölkerungsgruppe, die sich in der Vergangenheit als am verführbarsten für das Irregehen erwiesen hat?
  6. Schon. Aber wenn sich einer durchklagt, dann muss man doch mindestens eine sinnfreie Begründung abliefern. Ganz ohne wird's schwierig.
  7. Aber irgendwie schwer begründbar. Welches öffentliche Interesse irgendeiner Art soll denn damit gefördert werden, dass jemand, der eine Erbwaffe ohne Sperrelement im Schrank neben einer Sportwaffe haben darf, die nicht auch mit auf den Stand nehmen darf? Es gibt ja bekanntermaßen als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit auch ein Recht auf das Reiten im Walde, das zwar eingeschränkt werden darf, aber nur aus sachlichen Gründen. Freilich: Würde das sinnvoller gehandhabt, dann wäre die Konsequenz wohl, dass Erbwaffen mit theoretischer sportlicher Verwendbarkeit auch auf Sportkontingente angerechnet würden. Man könnte ja mit der Luger vom Opa IPSC schießen, theoretisch.
  8. Nee. Dann würde das SEK bei Dir um 4 Uhr morgens wegen des Verdachts der Volksver(_._)ung die Bude auf links drehen.
  9. Und auch die "Rudscher"? Schon das Titelbild ist irgendwie keine Werbung, tut mir leid. Und das sage ich als jemand, dem das WaffG höchst unsympathisch ist, der nichts gegen seine Umgehung hat. Ich weiß nicht, wie weit die im Video dargestellte Figur, die ja notwendig immer ein wenig eine Kunstfigur sein muss, der wirklichen Persönlichkeit des Darstellers entspricht. Man kann sich auch mit Blödelei bekanntmachen und sein Geschäft ankurbeln, und daran ist soweit nichts illegitim. Hat schon mit Ottifanten funktioniert. Als Werbung für politische Forderungen taugt das aber weniger.
  10. Den braucht man aber nur zum Führen eines Autos in der Öffentlichkeit. Wenn man ein Auto lediglich um sich am Besitz zu erfreuen besitzen will, dann braucht man keinen Schein. Wenn man ein Auto nur auf einer geschlossenen Rennstrecke, also in einem eigens dafür vorgesehenen geschützten Raum, sportlich bewegen will, auch nicht. Der Betreiber kann und wird natürlich in vielen Fällen in seinem eigenen Ermessen eine bestimmte Qualifikation verlangen.
  11. Um zu verstehen, was jemanden bewegt, muss man nicht diese Person sein. Theoretische philosophische Schwierigkeiten wie die Frage, ob man wissen kann, dass jemand anders überhaupt als eigene Person existiere, mal außen vorgelassen, ist das in der Praxis ja durchaus möglich und wird im Alltag als selbstverständlich vorausgesetzt. Sogar noch bei anderen Spezies (wenn auch um so schwieriger, je weiter die von uns in Abstammung und Sozialverhalten entfernt sind). Bei Amokern vermutlich sogar relativ leicht. Bei allem Entsetzen, bei allem Wunsch, dass einem die Motivationen eines Monsters unzugänglich seien, scheinen die Beweggründe meistens eigentlich eher trivialer und durchaus nachvollziehbarer Natur zu sein. Bleibt aber trotzdem, dass ich die für eine juristische Arbeit interessante Fragestellung nicht erkenne, und der TE -- mal angenommen, dass jemand, der unter "Honigtopf" schreibt, wirklich eine Hausarbeit verfasst, und sich von anderen Leuten Anregungen geben lassen will, anstatt selbst zu recherchieren -- sich dazu nicht weiter geäußert hat. Zu einer soziologischen Fragestellung bezüglich der Motivation von Amokern könnte man natürlich entsprechende Literatur konsultieren. Man könnte auch aus den Quellen forschen. Für eine Hausarbeit zum Waffenrecht von jemandem, der sich seine Ansätze von anderen Leuten erbittet, scheint mir das aber alles etwas weit zu führen. Für eine konkrete Fragestellung kann ich gerne Literaturhinweise geben, aber die fehlt bisher. Drei Ansätze habe ich schon genannt.
  12. Was willst Du denn genau wissen, wofür ein anonymes Diskussionsforum Dir Hintergrund geben soll? Als Quelle taugt das ja eher weniger. Es mögen aber sicher Diskutanten hier eine ganz gute Adresse sein, Dich in eine bestimmte Richtung für Quellen zu weisen, wenn Du Deine Fragestellung näher bestimmen kannst. Ein paar Ansätze oder eben Nichtansätze, die mir spontan einfallen: 1. Die tatsächliche Eignung verschiedener Waffen als Tatmittel. Für eine Arbeit darüber scheinst Du als selbst zugegebener absoluter Waffenlaie wenig qualifiziert, und es im Grunde auch keine wirkliche Fragestellung. Da kann man es bei der Erkenntnis belassen, dass wenn es um Morde oder sonstige Delitkte an wehrlosen Opfern geht, die Tatwaffe kaum eine Rolle spielt. Stumpfe Gegenstände und scharfe Gegenstände rangieren selbst in Amerika beide vor Gewehren und Flinten, trotz des enormen Umlaufs solcher Feuerwaffen. Einige der größten Terroranschlänge, wenn man diese seltene, aber spektakuläre Tatvariante nehmen will, benutzten Verkehrsmittel als Tatwaffe. Die sind prinzipbedingt geeignet, eine enorme kinetische Energie aufzubauen und abzugeben, wenn man sie wo reinsetzt. 2. Die angebliche oder wirkliche Anziehungskraft von Waffen mit einer bestimmten Optik auf bestimmte Tätergruppen. Da könnte man besonders brutale und sinnlose Kriminalität als performative Selbstvergewisserung analysieren, die normalerweise aber nicht kreativ ist, sondern vorgegebene Skripte wieder aufführt. Für eine Betrachtung der Rechtslage kommt da aber die Frage hinzu, ob die Verweigerung einer bestimmten Optik eines bestimmten Tatmittels wirklich irgendjemanden von einer Tat abhält, oder ob er dann eben ein Tatmittel verwendet, das optisch nicht ganz seinen Vorstellungen entspricht. Als Gedankenexperiment ganz interessant: Ginge es in gewissen Kriminalitätsbrennpunkten friedlicher zu, wenn man Kapuzenpullover und mit dem Bund an den Knien getragene Hosen verbieten und das Tragen von dreiteiligen Anzügen samt Krawatte obligatorisch machen würde? 3. Die Anziehungskraft von Waffen mit einer bestimmten Optik auf Waffengrapscher, also Leute, die zwanghaft anderen Leuten ihre Waffen verbieten wollen. Da könnte man vergleichend z.B. in Amerika die Entstehung von Begriffen wie "Sturmwaffen" (assault weapon) oder gar "Sturmstilwaffen" (assault-style weapon) im Diskurs der Waffengrapscher analysieren. Da würde der Erzählungsbogen von Leuten wie Herrn Bloomberg über das "Sturmwaffenverbot" unter Clinton gehen, und so fort. In Deutschland scheint es weniger so einen Diskurs zu geben, sondern eher noch von Herrn Grafe den Spruch mit den Sportwaffen als Mordwaffen, der natürlich nur den alten Spruch "Sport ist Mord" aufwärmt, vielleicht an die Unlust, die manche Leute mit der Erinnerung an den Sportunterricht verbinden, appelliert. All das wären aber, wenn Du bei den Juristen bist, keine wirklich rechtlichen Erwägungen, sondern detailliertere Arbeiten über solche Themen wären eher in der Soziologie oder der Kriminalistik aufgehoben. Für juristische Zwecke sollte eigentlich die Feststellung des Offensichtlichen reichen, nämlich dass die Optik oder ergonomische Merkmale von Feuerwaffen, mit Ausnahme der Kompaktheit von Faustfeuerwaffen, offensichtlich keinen Bezug zu krimineller Verwendung hat und dass kriminelle Verwendung ohnehin nicht auf bestimmte Gegenstände angewiesen ist. Der berühmteste Fall von Anscheinswaffen im deutschen Recht drehte sich um einen Lippenpflegestift der Marke Labello, der als Anscheinsfeuerwaffe genutzt wurde.
  13. Das sind schon wieder diese Sache, die man mit der Zeit als selbstverständlich annimmt, die es aber nicht sind: Wer sagt denn, dass man zum selbstverständlich betreuten Schießen in einer kontrollierten Umgebung überhaupt ein Mindestalter braucht? Was wäre denn verloren, wenn man es einfach bei der allgemeinen elterlichen Sorgfaltspflicht ließe? Zum Vergleich: 14 ist das Mindestalter für den Alleinflug in einem Segelflugzeug. Alleine im Flieger, wohlgemerkt, ohne jemanden, der einen rausboxen könnte, nicht alleiniger Bediener in Anwesenheit einer Aufsicht -- dafür gibt's gar kein Mindestalter. Segelboote sind etwas komplizierter geregelt, aber es gibt für die gar keine umfassende Erlaubnispflicht und kein umfassendes Mindestalter -- braucht man überhaupt einen Schein, dann für Segelschiffen auf Binnengewässern auch wieder 14, aber oft geht's auch ohne. Das deutsche Mindestalter für Motocross-Rennen ist sechs Jahre, üben darf man vorher. Für das Ausreiten, auch im Straßenverkehr, gibt es gar kein Mindestalter, sondern nur die Vorschrift der StVO, dass man seinen Gaul im Griff haben muss. All das sind Tätigkeiten, bei denen nicht so einfach ein Erwachsener eingreifen kann wie beim geeignet geplanten Schießen auf einem Stand. All das sind Tätigkeiten, die im Gegensatz zum Schießen prinzipiell Gefahren beinhalten, die man nicht durch die Befolgung einfachster Regeln eliminieren kann. Eine Regelung eines Mindestalters zum beaufsichtigten Schießen ist schlicht überflüssig. Dazu kommt, dass bei den Regeln wie "GK ab 18" ganz offensichtlich überhaupt nicht die Fähigkeit, sicher zu schießen, überhaupt der leitende Gedanke war (Dreizehnjährige haben da inzwischen Weltrekorde!), sondern die Unterstellung, der Schütze sei oder werde zum Amoker. Wenn man diese Unterstellung als begründet akzeptiert, dann ist doch darin schon angelegt, dass man es am besten für diejenigen über 18 auch verbieten sollte.
  14. Es gibt Leute, die schaffen es, als ausgesprochene Unsympathen zu wirken, auch wo sie vollkommen recht haben. Das ist besonders ärgerlich, weil die Leute in Deutschland eben auf eine emotionale, nicht eine rationale Reaktion auf Waffen verblödet wurden. Gerade da braucht man Leute, die auch emotional positiv aufgenommen werden. Das ist dem Herrn Sprave beim besten Willen nicht gegeben, er versucht es auch gar nicht. Die genannte Verblödung der Diskussion hat allerdings auch den Vorteil, dass zwar kaum einem Deutschen Argumente für ein Recht auf Waffenbesitz einfallen, aber auch keine irgendwie als logisch erkennbaren dagegen. "Amerikanische Verhältnisse", "dann würde ja jeder", "wo kämen wir da hin" sind eben keine Sachargumente, sondern leicht als Eingeständnis der Argumentlosigkeit zu entlarven, wenn man auf der emotionalen Schiene einmal soweit kommt, dass einem jemand zuhört. Abgesehen von der Wirkung ist übrigens schon der Titel schief. Wer eine "Freigabe" von etwas verlangt, der gesteht damit schon ein, dass irgendein Übervater zu entscheiden habe, ob die Kindlein für die "Freigabe" auch reif genug seien, als ginge es darum, wie lange ein Teenager ausgehen darf. Da zeigt, wie tief die obrigkeitstaatliche Denke verwurzelt ist. Nicht anders bei kiffenden Berufspolitikern, die "Gebt das Hanf frei!" sagen, statt der alternativen Position: "Hört auf, Leuten, die niemandem etwas getan haben, das Leben zu versauen." Das eine fragt nach Gnade, das andere fragt nach Recht. Und mal schon rein optisch: Schaut Euch Herrn Spreve an und dann Lynda Turnbull. Wenn man nicht nur anguckt, sondern zuhört, dann ist darin der Unterschied genauso groß wie in der Optik. Darin liegt in der Tat eine Schwäche, die die Erreichbarkeit der Leute begrenzt. Irgendwelche Forderungen nach kleineren, technischen Änderungen im Waffenrecht sind logischerweise nur für die interessant, die eh schon ein Interesse daran haben. Wenn man sich nicht traut, "Waffen für alle" (Vorbestrafte, Kinder, Verrückte, also Leute denen auch sonst nicht volle Bürgerrechte zukommen, ausgenommen) zu sagen, dann ist man logisch zwingend beim "Waffen für einige Privilegierte". Warum sollte sich jemand, der vermutlich eh nicht zu diesem Kreis gehören wird, dafür interessieren?
  15. Wobei da der Text allerdings weitergeht: "Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen." Die Kombination von zwei Teilen zertifizierter Tresore zu einem neuen Tresor, der offenbar der Norm schon entsprechen wird, nur eben nicht zertifiziert ist, wäre eigentlich ein Fall, in dem man diese Vorschrift sinnvoll anwenden könnte. Wenn das nicht gleichwertig ist, was dann? Fragen würde ja erstmal nichts kosten, und wenn die Behörde zufrieden ist, dann sollte man auf der sicheren Seite sein.
  16. Es geht im Grunde bei beidem in dieselbe Richtung: Verblödung und Dauerverkindlichung. (Unausgesprochen bleibt die Antwort auf die Frage, wer genau dabei die Eltern sein sollen. Irgendwie der Staat. Aber weil dessen Personal doch auch nur Menschen sind, müssen die ja auch kindlich sein, geben sich auch so, und vermutlich gibt das genau eine Auswahl der Klassentyrannen.) Gleichzeitig macht man auf "girls in STEM" -- mit Plakaten, bei denen ein Mädel einen Lötkolben unten fasst und kein Lötzinn in der andern Hand hat (Blei!!), auch keinen zum Löten geeigneten Gegenstand vor sich, usw., was die ganze Tragik des Bemühens unausgesprochen sehr gut illustriert. Es wird nur noch so getan als ob, denn wirklich mal auszuprobieren, egal ob als Junge oder als Mädchen, das könnte ja sehr gefährlich sein. Gleichzeitig entzieht man so den Kindern die Möglichkeit, eben unter kontrollierten und gegen den schlimmsten Fall einigermaßen abgesicherten Bedingungen Selbstsicherheit und Weisheit im Umgang mit Risiko zu erlangen.
  17. Wird ja nicht mitgeliefert und es wird auch keine Beschreibung eines Gegenstandes, denn man in die Aussparung mit 1,9 cm Durchmesser schieben könnte, gegeben. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein batteriebetriebender Piepser, der durch einen mittig am Boden angebrachten Taster eingeschaltet wird. Oder es könnte auch einfach ein Glöckchen darin montiert sein, das durch einen mittig im zylinderförmigen Objekt angebrachten Stift angeschlagen wird. Für optimalen Mittelfingereffekt wäre es natürlich interessant, wenn so etwas tatsächlich mitgeliefert oder jedenfalls dazu angeboten würde... Wobei da interessanterweise allerdings nicht ganz klar ist, was "Abschießen" bedeutet. Auch die Definition des "Schießens", die man vielleicht heranziehen könnte, ist nicht wirklich sauber. Wenn man es -- entgegen aller Intention und Praxis im Waffengesetz -- logisch durchdenken wollte: Es gibt einen NATO Standard AEP-97, der eine Prozedur zum Ermitteln der Zündempfindlichkeit von Zündhütchen vorschreibt, und eine entsprechende Apparatur. Das ist ein Halter für die Patrone mit einem Zündstift und ein Gewicht, das man aus unterschiedlicher Höhe auf den Stift fallenlassen kann. Wäre diese Apparatur auch nach 1.2.1. gleichgestellter Gegenstand? Wenn ja, wird das irgendwo bei einem Hersteller, der damit seine Munition prüft, auch als gleichgestellter Gegenstand behandelt?
  18. Den Vorschlag mache ich gelegentlich, wenn auch nicht ganz ernst gemeint, auf dem Skilift. "Männer-Biathlon": Steile Buckelpiste und 3Gun.
  19. Könnte man das eigentlich nicht von Seiten der deutschen Schützen als etwas weniger spezialisierte Disziplin auch beleben? Gibt's bei uns hier und da als Wettbewerb nach Vereinsregeln in verschiedenen Variationen. Aufwändig und am Ar*** der Welt gibt es einen Biathlon, bei dem man mit zwei Waffen und Munition 5 km Geländelauf mit ein paar Hindernissen macht, zwischendurch mass man irgendwo einen Casinochip oder dergleichen als Beweis der korrekten Strecke mitnehmen und sollte den etwas versteckten Vorratsbehälter dafür nicht übersehen, auf dem Weg so sechs Stages für Pistole und Gewehr, alles von IPSC-Pistolenkurs bis zum Schuss von einer Dachkante auf ein Mannziel in 600 Yard. Das geht aber auch in Amerika nur bei den wenigsten Clubs. Auf dem anderen Extrem wäre so etwas wie ohne Waffe auf der Straße laufen oder radfahren, mit einer Strecke, die am Stand endet, und dann 100 Meter Gewehrschießen. Wenn's nicht anders geht sogar KK. Das sollte im Prinzip doch auch in einem deutschen Schützenhaus gehen. Zeit plus Strafzeiten für suboptimale Treffer ist die Wertung, so ausbalanciert, dass nicht eine der beiden Disziplinen die andere in der Wertung völlig dominiert.
  20. Was eigentlich lustig ist, denn das ist ja vom Ansatz und der Geschichte her weit mehr Wehrsport als die meisten Disziplinen im Schützenhaus..
  21. Glaube ich nicht. Die Realität ist viel trauriger: Viele Schützen wollen das wirklich so, sind stolz auf ihr Privileg, hegen großes Misstrauen gegen alles von Sportdisziplinen mit zu viel Spaß bis zu Selbstschutz. War bei der NRA bis in die 1970er übrigens auch so, wenn auch bei unterschiedlichem kulturellem Kontext nicht ganz so obrigkeitsstaatlich geprägt. Wenn man überhaupt noch ernsthaft einen Sport und/oder eine Waffenkultur haben will, dann schon. In der freien Welt werden die Teilnehmer und die Gewinner immer diverser, im guten Sinn. Ein dreizehnjähriger japanischstämmiger Junge gewinnt die Weltmeisterschaft in Steel Challenge, gar noch mit einer "Großkaliber"-Waffe, und hält kurze Zeit später zwei Weltrekorde. Er spielt auch Klavier und macht das schnelle Lösen von Rubik-Würfeln als Sport. Es gibt mehr Kinder, mehr Frauen, mehr Leute mit Abstammung von ethnischen Minderheiten, mehr richtig Alte auch. Auch bei denen, die nicht als Kind Leistung bolzen, ist es doch so, dass man als Erwachsener, wenn man wieder etwas Zeit und Geld hat, zu Dingen zurückkommt, die man als Kind immerhin mal ausprobieren konnte.
  22. Mit auch nicht. Sieht man ja in Amerika. Aber es gibt eben eine Rechtsgrundlage. Das Recht auf Presse- und Redefreiheit z.B. heißt ja auch nicht, dass der Staat nicht auf die Idee kommen kann, einen immer schlagseitigeren steuerfinanzierte Funk einzurichten, missliebige Rede mit Hausdurchsuchungen, auch wenn's nicht zu einer Verurteilung langt, zu ahnden, usw. Es gibt lediglich einen Sammlungspunkt, sich darauf zu erinnern, dass dieses Verhalten nicht den vereinbarten Grundregeln entspricht. (Die Waffenhändler wollten sie in Amerika unter dem Corona-Vorwand ja auch zumachen, was dann hier und da in Klagen ausgetragen wurde.)
  23. Man wird ja schlecht wegen allem den Bürgerkrieg anfangen können oder wollen oder sollen. Dazu kommt, dass der zweite Verfassungszusatz ja auch einer Feststellung und Aufforderung im ersten Halbsatz und einer Rechtsgarantie im zweiten Halbsatz besteht. Die Rechtsgarantie ist ein Schutz der Möglichkeit zu einem Milizsystem, aber begründet für sich noch nicht, dass die Leute wirklich alle Patrioten sind, verfassungsrechtliche Schriften lesen, mit ihren Waffen üben. Genausowenig garantiert das Recht auf Presse- und Redefreiheit, dass die Leute sinnvolle Dinge lesen, schreiben und sagen. Andererseits: In meinem Heimatstaat Württemberg hat es von der Abschaffung des verfassungsmäßigen Rechts auf Waffenbesitz bis zu Hitler fünfzehn Jahre gedauert. Das ist sicher keine direkte Beziehung von Ursache und Wirkung, aber beides wird damit zusammenhängen, dass Freiheit und Bürgerrechte damals keine Konjunktur hatten. Die Vereinigten Staaten sind immerhin die älteste große (Stadtstaaten usw. mal ausgenommen) Republik der Welt. In Deutschland haben wir gerade einmal seit 1989 keine offensichtliche Diktatur mehr auf deutschem Staatsgebiet, und es gibt Entwicklungen, die einen zweifeln lassen können, ob die Lektion wirklich gelernt wurde.
  24. Ich denke, dieser Begriff zeigt schon Annahmen bei den Waffenbesitzern selbst, nicht bei den anderen, die dem Erfolg entgegenstehen. Nimm mal andere Beispiele, wo jemand bei an sich nicht verbotenen Verhaltensweisen zwanghaft darauf hinweist, dass sein Verhalten legal sei: 1. Jemand nennt sich "Legalbuchbesitzer". Das erscheint zurecht als absurd. Für seinen Buchbesitz hat man sich nicht zu rechtfertigen. Das, obwohl falsche Gedanken ohne Fragen in näherem ursächlichem Zusammenhang mit Morden jeder Größenordnung stehen als Waffen. Natürlich stehen in meinem Bücherschrank auch Marx, Sorel, usw. Ich werde einen Teufel tun, mich dafür zu rechtfertigen. Buchbesitzer tun das auch nicht. Niemand nennt sich ernsthaft "Legalbuchbesitzer". Selbst Tonaufnahmenbesitzer, bei denen Illegalität jedenfalls bezüglich des Urheberrechts so selten nicht ist, betonen nicht in jedem Satz die Legalität ihrer Musiksammlung. (Und wenn jemand fünftausend legal lizenzierte Tonaufnahmen hat, und dazu ein paar Schwarzkopien von Aufnahmen, die es auf dem Markt nicht mehr gibt, ja mei, da geht die Welt auch nicht von unter.) 2. Jemand nennt sich "Legaljünglingsliebhaber" oder gebildeter "Legalerast" oder "Legalephebophiler". Da wird man davon ausgehen, dass er die Legalität seines Treibens gerade deshalb betont, weil es anderen Leuten zurecht als mindestens schmierig und ausbeuterisch erscheinen wird, auch wenn der Typ brav auf den vierzehnten Geburtstag (oder ein anderes landesspezifisches Schutzalter) wartet, damit nicht offensichtlich Gesetze verletzt. Die Legalität betont er gerade deshalb, weil er weiß, dass er nach allgemeinen Moralvorstellungen eine aufs Maul verdient hat. In Begriffskomposita mit "Legal" liegt eigentlich schon, dass man zugibt, dass es besser nicht legal sein sollte, jedenfalls ein sinnvoller Gegenstand restriktiver Regelungen ist.
  25. Kann und will und soll er nicht. Er vertritt, wie der Name schon sagt, das Waffengewerbe. Es ist natürlich gut, dass er versucht, etwas auf die Beine zu stellen. Aber ich höre auf WO doch öfters die Hoffnung, dass es mit einer Waffenlobby klappen würde, wenn sich irgendwie die Hersteller, die Industrie, usw. darum kümmern würden, die könnten das ja auch finanziell ausstatten usw. Dass es so funktioniere, wird der amerikanischen Waffenlobby von den Grapschern ja immer wieder vorgeworfen, stimmt aber einfach nicht. Die politische Schlagkraft einer kleinen Industrie hat ihre Grenzen, schon deshalb, weil man ihr jederzeit entgegenhalten kann, es ginge ihr um den Profit (und dafür würde sie herzlos erschossene Kinder hinnehmen usw.). Politische Schlagkraft beim Waffenbesitz kommt einerseits von einer großen Zahl von Leuten, die das haben wollen, und andererseits von einer kleinen Minderheit, die sich dafür den Hintern aufreißt, und im Spektrum dazwischen von einer mittleren Zahl von Leuten, die immerhin zahlen, demonstrieren, Politiker anquatschen, usw. Die Kommunisten haben nicht viel Intelligentes zusammengebracht, aber in manchen Sätzen ist dann doch etwas Wahrheit: "Es rettet uns kein höh’res Wesen; Kein Gott, kein Kaiser, noch Tribun; Uns aus dem Elend zu erlösen; Können wir nur selber tun!" Was das höhere Wesen angeht, stimmt das so zwar nicht, aber das rettet, wie schon der Volksmund weiß, vorwiegend diejenigen, die sich selbst retten. In Deinem Satz -- nimm's mir nicht übel -- zeigt schon die Selbstbezeichnung "LWB", wie viel da zu noch tun ist, bevor man etwas reißen wird. Würden sich in einem Land die Leser unironisch als "Legalbuchbesitzer", LBB, bezeichnen, dann wüsste man alles, was man über die Presse- und Meinungsfreiheit in diesem Land wissen muss.
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