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fa.454

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  1. Ich ergänze kurz: 3. Vereinszwang Aber Du hast vollkommen Recht, in unseren eigenen Reihen finden wir aus falsch verstandenem 'Elitarismus' die größten Feinde des legalen privaten Waffenbesitzes. Stellt doch einfach mal den 'Sachkundigen' die Frage nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner für die Erlaubnis, Schusswaffen führen zu dürfen. Ich bekomme dann regelmäßig Würgereiz. Würde man diese Forderungen allgemeingültig machen, müßten 90% der behördlichen Waffenträger ihre Waffen sofort abgeben, mindestens. Wir haben übrigens nicht zu wenig Lobby, sondern zuviel. Weil die privaten Waffenbesitzer jeder noch so kleinen Spielart für sich als die alleinige Wahrheit gepachtet haben, macht man sich das Leben untereinander unnötig schwer. Da geht es frisch von den Olympioniken (die immerhin staatliche Gelder aus der Sportförderung erhalten) zu den vielen Großkaliberverbänden. Jäger sind außen vor, sie sind ja unersetzlich. Dann noch die Brauchtumsschützen, überzeugt davon, dass es sie ja gar nichts angeht. Aber frage mal rund, Waffenbesitz ist schließlich kein Recht, sondern ein Privileg. Ich verzichte darauf, alle 'Interessenvertretungen' aufzuzählen, zumal ich mir nicht sicher bin, wenigstens die deutschsprachigen alle zu kennen. Wir sind zu leicht auseinanderzudividieren. Und jede Gesetzesänderung (-verschärfung) birgt einen neuen Keim in sich, den legalen Waffenbesitz abzuschaffen. 2003 hat man weitsichtig unsere Jugendarbeit zerstört. Das ist jetzt bald 15 Jahre her, nochmal so lange, und wir haben eine Generation. Rechne die Entwicklung mal weiter! Wir agieren nicht um Verbesserungen, wir kämpfen gegen den Untergang. Ne, ganz so einfach ist es nicht. Diese Bereitschaft gibt es schon, aber: So wird ein Schuh daraus. Wenn der Wille zur Waffe da ist, unterwirft sich der Interessent nicht zwangsläufig einem völlig überbordendem Waffen (-verhinderungs) Gesetz wie wir . Sprich, der einfache, billige und schnelle Weg überzeugt dann schon den einen oder anderen zur 'schwarzen WBK'. Gehen wir jetzt mal davon aus, dass die Zahl der legalen Waffenbesitzer immer geringer werden wird, stellt sich die interessante Folgerung, dass unser Waffengesetz, dass den gesetzlichen Rahmen des Waffenbesitzes regeln soll, vollständig gescheitert ist. Irgendwann haben die Gungrabber ihr Ziel erreicht und es gibt nur noch illegalen Waffenbesitz. Schöne Zustände werden wir dann wohl haben. PS: Ich habe übrigens nie eine Sachkundeprüfung abgelegt (allerdings habe ich schon Sachkundeprüfungen durchgeführt). Wenn ich in den letzten 30 Jahren danach gefragt wurde, bin ich immer etwas zusammengezuckt und habe in den Anträgen 'liegt vor' eingetragen. Ich würde mich deshalb auch nicht als unkundig betrachten, obwohl ich sicher nicht alles weiß. Wenn es etwas Neues gibt, informiere ich mich halt.
  2. 100 % d´accord! Ich würde hier auch nicht all zu viel spekulieren! Die Weltverbesserer und Erfinder des Waldsterbens brauchen doch nicht auch noch uns als Ideenlieferanten...
  3. Verzeih mir die doofe Frage, aber hat er seine Erwerbsberechtigung übermittelt? Das klingt trivial, aber meistens hapert es daran und vorher versendet der Händler nun mal nix.
  4. Einfach mal eine Anfrage beim zuständigen Register stellen!
  5. 45 Grad weit vorne auf die Rail. Ich habe 45 Grad am Zf angefangen, aber gerade wenn es schnell gehen sollte, zuviel Zeit zum Suchen des Punktes gebraucht.
  6. Nein, das ist nicht so zwingend, wie Du das darstellst. Ob ein Durchsuchungsbeschluss für die Ermittlung notwendig ist, ist eine Ermessensentscheidung. Die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen Cem Özdemir werden eingestellt. Grund sei die "geringe Schuld" des Grünen-Chefs, Auch das ist zu wenig differenziert: 1. Straftaten nach KWKG sind nie Bagatelle. 2. Der Verstoß gegen das Waffengesetz wird bei Kapitalverbrechen dagegen regelmäßig vor Gericht nicht behandelt, da von nachrangigem Interesse (Es gibt da auch keine 'Anscheinsproblematik').
  7. Ich denke, darüber könnten wir jetzt trefflich streiten. Aber ändert das etwas am Ergebnis?
  8. Weißt Du, wie ein Markt funktioniert? Bestimmt nicht mit dem gesetzlich geregelten und den Verbänden beschiedenen Bedürfnisprinzip. Auch nicht mit der 2/6 Regelung. Bist Du aber ein Kuttenträger, Zuhälter, Drogendealer, Schutzgelderpresser oder sonst ein cooler Gangsta, dann schei$$t Du einfach auf das WaffG und kaufst Dir, was Du willst. Dann holst Du Dir die voll krasse Vollauto. Nicht von ungefähr werden wohl geschätzt mehr als doppelt soviele illegale Waffen als legale im Umlauf sein. Der Schwarzmarkt funktioniert. Liquidität und Nachfrage schaffen ein Angebot. Allerdings gehst Du damit gewisse Risiken ein, die aber den o.a. Personenkreis wohl kaum interessieren: Das macht man doch heute nicht mehr. Man schenkt Orangen mit Rum gespritzt. Das macht lockerer und man hat mehr Spaß. Nein, das ist wirklich Spielzeug und keine Schusswaffe nach dem WaffG. Das Bewerben der Zielvorrichtungen ist allerdings extrem grenzwertig. Richter haben schon Fahrradlampen als verbotene Gegenstände bezeichnet, wenn auf der (ausländischen) Verpackung auch die Möglichkeit eines Waffenanbaus abgebildet war. Also ich wäre da lieber auf hoher See als vor Gericht.
  9. Klarer Fall von Fake-News: Aus einem Teil der Wahrheit einen Skandal produzieren und den Rest der Wahrheit unter den Tisch fallen lassen. So wird Stimmung gemacht. Wenn er ehrlich gewesen wäre und vollständig informieren gewollt hätte, sähe sein Fazit dann so aus: Predige ich schon seit über zehn Jahren. Je höher die Hürden für den legalen Waffenerwerb gelegt werden... Dann regiert plötzlich nicht mehr das Gesetz, sondern die "Macht des Faktischen". Und diese neuen Waffenbesitzer werden sich niemals dem WaffG unterwerfen. Sie werden ihre Entscheidung bei jeder Waffenrechtsverschärfung bestätigt sehen. Kontrollverlust halt. Und jetzt Du, @German
  10. Einer meiner Ausbilder hat mir das so erklärt: Es ist völlig normal, wenn man im entscheidenden Moment zweifelt und zeugt von einem funktionierenden Wertekompass. Du hast dann zwei Möglichkeiten: Eine davon ist, Dich später daran zu erfreuen, dass es Dir deswegen schlecht gehen wird. Bei der zweiten hast Du danach keine Probleme mehr.
  11. So ist es immer! Schön wenn Du die Möglichkeit hast. Das stimmt so nicht. Eine Waffe zu führen ist alles andere als angenehm. Es zwingt einen dazu, sich mit der Situation zu beschäftigen. Sogar schon im Vorfeld. Meistens wird die Waffe gar nicht mitgenommen, da sie Dich einschränkt. Und sie haben sogar noch einen anderen großen Vorteil: Wenn Du sie brauchst, haben sie mindestens 20 Minuten Zeit, sich vorzubereiten!
  12. Womit das bewiesen wäre: @German Du vertrittst die derzeit rechtlich gültige Situation, dass sei Dir unbenommen. Aber zu glauben, damit richtig zu liegen... Ich kenne aus eigener Erfahrung (kein Hörensagen, nichts über Dritte): 1. Den Fall eines Waffenhändlers, der nach seiner Tätigkeit beim Bundesgrenzschutz noch einige Zeit erfolgreich als Personenschützer im Ausland gearbeitet hat. Als er sich dann in Deutschland nach Familiengründung eine Existenz aufgebaut und die Waffenhandelslizenz erworben hat, mußte er seinen Waffenschein abgeben. Interessanterweise hat ihm das State Departement damals nicht seine Erlaubnis entzogen, an Bord von US-amerikanischen Flugzeugen eine Waffe zu führen. 2. Den Fall eines Waffenhändlers, den das LKA nach den Anschlägen von Paris zu erhöhter Vorsicht gewarnt hat, da es Informationen gab, dass sich Extremisten in Deutschland mit Zündern versorgen wollten. Besagter Waffenhändler hatte einen Sprengstoffbunker außerhalb der Bebauung. Der Antrag auf gewerbliche Waffenscheine unter Bezug auf die Warnung des Staatsschutzes für die betroffenen Mitarbeiter wurde abgelehnt. 3. Den Fall eines Juweliers, der bereits zweimal überfallen wurde. Er wohnt privat außerhalb der Ortschaft. Beim ersten Mal wurde ihm am Nachttresor seiner Bank aufgelauert. Das zweite Mal war etwas ekliger: Als er nach Hause kam, hatten sich zwei Eigentumsüberträger bereits länger mit seiner Frau beschäftigt. Sie blieb dann auch etwas länger im Krankenhaus. Sein Antrag auf Gewährung einer Waffenführerlaubnis wurde nach den Richtlinien seines (meines) Bundeslandes abgelehnt. Er konnte nicht glaubhaft machen, dass er mehr als die Allgemeinheit gefährdet sei und das eine geführte Schusswaffe geignet und erforderlich sei, die Gefährdung zu verringern. Soweit ist das gelebte Praxis des derzeitigen Rechtes. ABER, jetzt kommt der Hammer: Die waffenrechtlich zuständige Behörde sah das anders! Sie hat in eigener Initiative dafür gesorgt, dass der Juwelier aufgrund eines schiesssportlichen Bedürfnisses eine Waffe erhält. Ich kann das hier öffentlich preisgeben, da alles zwischenzeitlich verjährt ist. Der betroffene Juwelier ist mittlerweile in seinem verdienten Ruhestand und ist auch schon länger nicht mehr im Besitz der Waffe. Ebenso sind die Mitarbeiter der Behörde im Rahmen der laufbahnmäßigen Versetzung längst in andere Behörden weitergezogen. Eine anonyme Anzeige würde daher ins Leere laufen. Die o.a. Beispiele sind Beispiele des bundesdeutschen Irrsinns, nicht nur, was das WaffG betrifft. Du darfst hier noch(!) Pfefferspray zur Tierabwehr führen und bekommst den Ratschlag, ständig eine Armlänge Abstand zu halten. Ich glaube Dir, dass es Personen gibt, vor deren Bewaffnung Du Dich fürchtest. Wahrscheinlich zu Recht. Aber glaube Du mir bitte, dass diese Personen, wenn sie es ernsthaft wollen, längst bewaffnet sind. Die haben einfach nicht bei ihrer zuständigen Behörde um Erlaubnis gefragt, stell Dir das vor. Verzeih mir bitte, wenn ich so deutlich werde: Ich halte Deine Aussagen für dumm und arrogant. Dumm deshalb, da qualifizierte Leute längst zu hunderttausenden pro Jahr Deutschland verlassen, was ja nicht passieren würde, wenn hier alles so klasse wäre. Lese einfach mal hier oder hier. Das geht schon seit Jahren so. Arrogant deshalb, weil Dein Dünkel groß genug ist, Dein bisschen Spezialausbildung als das Maß aller Dinge zu betrachten. Wo bist Du denn, wenn eine Schusswaffe wirklich mal die Ultima Ratio sein wird. Soll der Betroffene dann schnell einen Eilantrag bei seiner Behörde einreichen und sagen: JETZT kann ich beweisen, dass eine Schusswaffe geeignet wäre. Blödsinn! Dieser Staat hat mich an vollautomatischen Waffen ausgebildet. Diese Ausbildung würde ich bei weitem nicht voraussetzen, um ohne Angst anderen Menschen das Führen von Schusswaffen zuzutrauen. Über das Maß bliebe zu diskutieren, aber ich setze hier noch mal den Kontrapunkt: Erstens würde Deutschland nicht im Chaos versinken, wenn die Bestimmungen zum Führen von Schusswaffen gelockert würden. Zweitens werden, je höher die Anforderungen gestellt werden, mehr Menschen auf das Gesetz pfeiffen und sich illegal bewaffnen. Das ist genau der Erfolg, den unser Gesetzgeber eigentlich verhindern will, oder? @all: Entschuldigung, dass ich im zweiten Teil von den Waffenhändlern abgeschweift bin!
  13. Dann probiere es doch einfach mal aus... Bitte lesen und verstehen: Hier wird über akute Symptome eines Knalltraumas gesprochen. Das müssen nicht nur geplatzte Trommelfelle oder Gleichgewichtstörungen sein. Es muß auch nicht bei jedem Ereignis ein Tinnitus entstehen. Bei jedem Ereignis wird Dein Hörvermögen allerdings ein Stück mehr geschädigt. Die feinen Härchen im Ohr wachsen nie wieder nach, wenn sie einmal zerstört sind. Das geht schleichend und am Anfang bekommst Du es nicht mit. Wer dann glaubt, "schussfest" zu sein...
  14. Verzeih mir bitte die Deutlichkeit: DAS IST GEFÄHRLICHER UNSINN! Schäden am Innenohr sind nicht reversibel. Jeder Schaden durch Knalltraumata summiert sich. Da heilt nix wieder zurück. Ich kann nur jedem raten, peinlichst auf besten Gehörschutz zu achten. Wenn ihr den Schaden bemerkt, ist es zu spät. @Jack Aubrey Mir hat der Ausbilder das so erklärt: Wenn Du die Waffe benutzen wirst, ist das Knalltrauma Deine geringste Sorge. In Deutschland stimmt das so auch uneingeschränkt. Bei geplantem Einsatz der Waffe kann (uns soll) man ausreichend Vorsorge treffen. Bei ungeplantem Einsatz ist es die Ultima Ratio und eine einfache Güterabwägung. Ansonsten sind in-ear-Lösungen (auch auf eigene Kosten) noch die mit den geringsten Nachteilen. Aber Du gehst halt immer einen Kompromiss ein. Verlust des räumlichen Hörvermögens ist ein Nachteil und eine Schädigung des Innenohrs durch die Übertragung des Schalldruckes über des Schädelknochen findet trotzdem statt. Der Schalldruck in geschlossenen Räumen ist brutal. Aber auch im Freien wird das ungeschützte Ohr mit jedem Schuss geschädigt. Frag mal ältere Jäger, ob es Ihnen geschadet hat. Und dann frage sie leise noch mal etwas... PS: Man kann natürlich auch die Vorteile sehen: Wer das Zirpen von Grillen nicht mag, oder von Mückensummen die Nachtruhe gestört bekommt...
  15. Ist das denn einfacher geworden? Ich kenne nur den Weg, die unbeschränkte Auskunft zur Einsicht an ein Amtsgericht seiner Wahl schicken zu lassen. Dort keine Kopien oder Ablichtungen, sondern nur eine eigenhändige Abschrift möglich. Nach der Einsicht wird die unbeschränkte Auskunft vernichtet.
  16. Der Verstoß gegen das Waffengesetz wiegt schwer. Kannst Du Dir allerdings auch denken, bei einem Antrag auf Erlaubnis nach dem WaffG.
  17. Liest Du hier! Insbesondere die Einlassung unserer Sbine ist da sehr aufschlussreich. Nö, hat ja nun auch einen gewissen Unterhaltungswert. Also, bitte nicht böse sein für meine persönliche Beurteilung: Den schlechten Umgang hatten in dem Alter sicherlich Deine Freunde. Unsere Sbine, zu deren Einschätzung mein o.a. Link führt, ist allerdings auch eine ganz Liebe. Das würde ich nicht für jede Behörde verallgemeinern. Die waffenrechtlich zuständige Behörde wird vor Erteilung irgendeiner Erlaubnis einen uneingeschränkten Auszug aus dem Zentralregister anfordern. Ob Du den zuständigen Sachbearbeiter dann von Deiner günstigen "Sozialprognose" überzeugen kannst, wer weiß? Der Rat von low-ready mit dem "Kleinen Waffenschein" ist daher genau richtig. Höchstwahrscheinlich wird der zuständige Sachbearbeiter den Antrag wegen bereits begangener Verstöße gegen das WaffG nach §5 Abs. 2 WaffG ablehnen. Dann steht Dir der Rechtsweg offen. Probiere es einfach aus. PS: Das mit der "schwarzen WBK" würde ich sein lassen. Warum sollte das diesmal besser funktionieren...
  18. Nein, ganz sicher nicht. Ich kann auf so etwas gerne verzichten. Aber alleine Deine Frage zeugt davon, dass wir hier schon die Opfer-Täter-Umkehr verinnerlicht haben. Ich habe ihn weder gerufen, noch die Auseinandersetzung angefangen. Ich habe sie beendet. Es ist tatsächlich sehr unkompliziert. @GKBubi Ja! Man muß es nur richtig erklären.
  19. Bei mir ist der "Panicroom" draußen. Der letzte, der es bei uns randaliert hat, stand 23 Minuten mit den Fingerspitzen an der Mauer, bevor die Rennleitung kam. Weist Du warum? Ich konnte ihm klarmachen, dass die Polizei kommen würde, um ihn zu schützen und er beim kleinsten Zucker deren Ankunft nicht mehr mitkriegen würde. 23 Minuten! So ist das auf dem Land! Und selbst die sensationellen 8 Minuten Response in London nutzen Dir gar nix, wenn Du dringend Hilfe brauchst.
  20. Wie bist Du denn drauf? Der trollt doch nur hier rum und provoziert. Er gehört zu den Gungrabbern. Wer hier mitliest, macht sich schon seine Meinung. Was soll ich denn entkräften? Seinen Suizidwunsch? Ich weiß mittlerweile nicht mehr so sicher, ob ich ... Vielleicht melde ich mich heute abend in einem Veganerforum an und schau, ob ich jemanden für ein medium Grillsteak begeistern kann. Das hier ist ein deutsches Dilemma: In fast jedem anderen Land der Welt wird das verstanden. Aber bei uns, Gott bewahre. Ich könnte ja eine feindselige Absicht äußern. Nachher legt mir der Richter das noch als Provokation aus. Und weist Du was? Sollte wirklich mal etwas auf Deinem Grundstück oder in Deinem Haus sein, dann bist Du danach im Ar$ch, wenn Du so ein Schild am Zugang zu Deiner Terrasse hattest. Als wenn dieses Schild einen Unterschied machte.
  21. Na, wenn das nicht witzig ist: Na los, raus mit der Sprache, wer schickt ihm heimlich Bestätigungsnachrichten?
  22. Kann bitte jemand, der der französichen Sprache mächtig ist, die beiden letzten Sätze übersetzen. Der google-Babelfisch ergibt noch weniger Sinn, als meine bescheidenen Sprachkenntnisse. Wie hat sich der Vorsitzende des Schützenvereins genau geäußert?
  23. Kann schon sein, dass es jetzt offiziell gemacht wird. Wäre auch vernünftig. Wie gesagt, ich bin schon eine ganze Zeit raus.
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