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lrn

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  1. Das macht man deswegen, weil ein Gesetz ja für eine Vielzahl von Fällen gelten soll. Man kann nicht jeden theoretisch denkbaren Einzelfall detailliert regeln.
  2. Das ist für solche Fälle ausdrücklich erlaubnisfrei! Siehe §12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG.
  3. Ich lehne es nicht ab, aber Glauben schenke ich ihm bis auf weiteres auch nicht.
  4. Au ja, bitte endlich mal wieder eine Verbandsdiskussion!
  5. lrn

    Inhalt Range Bag

    Adaptive Tarnung, der Hintergrund scheint durch! Ich verwende die im Range Bag für vorbereitete Speedloader und abgeschossene Hülsen, damit alles nach Kaliber und Rahmengröße zusammenbleibt. Hat sich bewährt, und welche in guter Qualität halten auch die genannte Menge Patronen aus. Ich benutze auch verschiedene davon, am Gürtel für Speedloader, Hülsen und Flintenpatronen. Mich störte der Innensack beim Hineingreifen, so hab ich den jeweils weggeschnitten. Deutlich mehr Volumen, allerdings ist es dann hin mit der Robustheit. Ein paar Säcke sind bereits am Boden so abgenutzt, daß man durchschauen kann, nur noch ein Netz ist übrig. Muß wohl mal nachkaufen. Schlimmstenfalls werde ich taktische Gefriertüten zur Verstärkung einsetzen
  6. Ich hätte kein Problem, wenn man sich fürs eine oder fürs andere entscheiden soll. Womit ich ein Problem hätte: Wenn ich künftig evtl. Negativnachweise für Waffen/Auto/fliegen/sonstwas auf meine Kosten machen soll, damit andere frei kiffen können.
  7. Hab ich gerade nachgeschlagen, tatsächlich schreibt der Steindorf das, Gade übrigens ebenso. Und auch die Quelle (BT-Drucks), die ersterer dafür als Begründung zitiert. -> Der Punkt geht an Dich. Bei meiner Auffassung bleibe ich trotzdem: Es ist und bleibt m.E. eine Fehlinterpretation, schlicht deswegen, weil sie dem Gesetzeswortlaut widerspricht und dieser keinen Raum zu einer Interpretation läßt. Denn dem Wortlaut zufolge entfallen bei Jugendlichen ab 16 mit den genannten Waffen eben gerade nicht die Voraussetzungen des Satz 1 (eigentlich genau genommen dann der Sätze 1 bis 3), sondern nur, Zitat, das Erfordernis der "in Satz 1 genannten der besonderen Obhut". Kurz gefaßt: Wenn der Gesetzgeber etwas in bestimmter Weise geregelt haben will, dann muß er es auch so reinschreiben. Und wenn er (wie er in seiner Gesetzesbegründung schreibt) in Wirklichkeit etwas anderes will, dann ist diese Änderung eben wieder einmal wie so oft gesetzgeberischer Pfusch. Allerdings, wenn zwei maßgebliche Quellen der Literatur sich einig sind und der Gesetzgeber das in einer Gesetzesbegründung so schreibt, wird man bei einem Fehlen der Einwilligung des Sorgeberechtigten der Aufsicht keinen Strick draus drehen können.
  8. Und genau um solche Fehlinterpretationen zu vermeiden, hab ich oben empfohlen
  9. Kinners, Ihr seid doch erwachsene Leute, sachkundige Schützen und werdet aus der verlinkten Tabelle entnehmen können, wann eine behördliche Erlaubnis und wann eine besonders qualifizierte Aufsichtsperson anwesend sein muß, auch wenn in Eurem Bundesland die Behörde oder in Eurem Verband die Obhutsberechtigung anders genannt wird. Andernfalls nehmt halt eine Tabelle Eures Landesverbands (wenn es eine gibt), die im übrigen inhaltsgleich sein wird.
  10. @Commerzgandalf Eine geeignete Tabelle nehmen, bitte aktuell, Beispiel: https://www.wsb1861.de/images/PDF/Altersvorschriften.pdf und es genau so machen, wie es da drauf steht, dann bist auf der sicheren Seite. Am besten auf dem Schießstand aushängen und quasi als Checkliste verwenden, bevor man sich hier einen versehentlichen Fehltritt erlaubt.
  11. Nö, technisch und rechtlich ist es eine einläufige Einzellader-Kurzwaffe, Rest interessiert nicht. Ich weiß nicht, wie sie eingetragen wird. In den "Freie Pistole"- und ähnlichen Disziplinen sind auch (technisch echte) Revolver zulässig - Mehrlader als Einzellader wie ich schrieb (ich habs vor dem Posten nachgelesen, Du nicht...). Und nein, ich habe nicht geschrieben, daß es in jedem Verband eine Disziplin gebe.
  12. 50m freie Pistole bei verschiedenen Verbänden. Einzellader, oder Mehrlader als Einzellader. Letzteres war mir in der Zeit der Corona-Standsperrungen behlflich, als nur offene und teilgedeckte Stände benutzbar waren. So manche 50m-KK-Stände sind auch für KK Kurzwaffe zugelassen, so konnte man auch auf einfachen Ständen Kurzwaffen-Schießtermine machen.
  13. Und ohne Kenntnisse der Landessprache in Wort und Schrift wohl eher auch nicht. Was man generell als Leitlinie im Hinterkopf behalten sollte, wenn man mit Aussicht auf langfristige Tragfähigkeit auswandern möchte.
  14. Da auch Autos als Tatwaffen bei Anschlägen und illegalen Autorennen verwendet werden, bin ich dafür, auch da die Anziehungskraft auf bestimmte Personenkreise zu mindern. Wirksamkeit bereits bewiesen, die entsprechende Klientel will sowas nicht: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Volkswagen_Polo_Harlekin_(Germany).jpg
  15. Du immer mit Deinen delegitimierenden Zweifeln an allem. Wären die gelb angemalt gewesen, hätte sie keiner gewollt und die Eigner hätten sie abgegeben zum verschrotten. Gelb funktioniert! Wer will z.B. eine Remington 597 Yellow Jacket? Richtig. Keiner, Wirksamkeit bewiesen.
  16. Die ersten 40s des Videos find ich recht spannend, danach wirds relativ langweilig.
  17. Um als oberhalb der Vereinsebene zu gelten, müßten, zumindest bei meinem Verband, mindestens 25 Teilnehmer aus mindestens 4 verschiedenen Gruppen teilnehmen. Sollte doch in Berlin kein größeres Hindernis darstellen.
  18. Man darf natürlich nicht immer nur kritisieren, sondern muß auch positive Entwicklungen anerkennen. Was meist verkannt wird, ist der Umstand, daß die betreffenden Schießsportler immerhin eifrig versuchen, den Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Regelmäßigkeit der Sportausübung für Erwerb und Besitz von Waffen und Munition nachzukommen. Je nach den Umständen sind hier 12 oder 18 Schießereien in den letzten 12 Monaten, oder wenigstens einmal pro Vierteljahr jeweils mit Kurz- und Langwaffen erforderlich.
  19. Solange nichts gegenteiliges bekannt ist, vermute ich eher, daß man das pragmatisch nach Anzahl handhaben wird: Teilnahme an Wettkämpfen mit mindestens mit der Anzahl von Waffen, die über das Grundkontingent hinausgeht. Das vereinfacht die Prüfung erheblich.
  20. In Berlin haben heute Angehörige eines noch unbekannten Schießsportvereins einen spontanen Großkaliber-Wettkampf auf der Popup-Schießstätte Dahlmannstraße veranstaltet. Die Sieger sind noch nicht bekannt, da der Verein die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen über die schießsportliche Aktivität seiner Mitglieder nicht ordnungsgemäß geführt hatte. Sie ergriffen die Flucht, als sich herausstellte, daß der Wettkampf nicht nach den Regeln einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung ausgerichtet wurde, keiner der Anwesenden die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson noch eine Bestellung als Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein nachweisen konnte. Der Betreiber des Schießstands ist der Behörde nicht bekannt, weil keine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte auf der Dahlmannstraße beantragt worden war und auch der Wettbewerb bei keinem Schießsportverband angemeldet war. Ob der Verein überhaupt einem durch das Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverband angehört, ließ sich zunächst nicht klären. Vermutlich wollten die Schützen daher durch Flucht die Überprüfung ihres Bedürfnisses zum Besitz von Schußwaffen durch die Behörde umgehen, die außerdem wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt, weil die zurückbleibenden Treibladungspulverrückstände nicht von Personen mit einer gültigen Sprengstofferlaubnis zusammengekehrt und unschädlich gemacht wurden noch ein ordnungsgemäßes Reinigungsverzeichnis geführt wurde. https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article244317349/Taeter-auf-der-Flucht-Schuesse-auf-offener-Strasse-in-Berlin-Mindestens-zwei-Verletzte.html
  21. Weil der Linienflug-Kamikaze-Pilot und seine Opfer nicht für die eigene politische Agenda instrumentalisierbar waren. Heutzutage würde ich manchem Knallkopp (m/w/d) durchaus das Argument zutrauen, daß dieser Fall hätte vermieden werden können, wenn man private Fluggesellschaften als Teil des kapitalistischen klimaschädlichen Verkehrsindustriekomplexes vorausschauend verboten hätte...
  22. Kleine Anekdote zum Thema Bestellmenge und Verdacht erregen - an sich vollkommen OT hier, aber vielleicht tut ein bißchen Schmunzeln in trüben Zeiten ganz gut. Vor einiger Zeit hatte ich bei einem online-Händler je einen Revolver-Griff für S&W J-, K-, L- und N-Rahmen bestellt. Kurz darauf rief mich der Händler an, ob es mir Umstände machen würde, erst die Rahmengröße zur Auswahl des Griffs festzustellen, anstatt alle 4 zu bestellen. Wenn ich Typ und ein Foto des Revolvers senden würde, sei man mir selbstverständlich gerne bei der Auswahl behilflich. Ich hab dann gefragt, ob ein Foto des J, des K, des L, des N oder aller vier schicken solle. Wir hatten dann noch einen netten kurzen Plausch, am selben Tag noch gingen meine Griffe schneller als gewohnt raus und waren bereits am nächsten Tag bei mir.
  23. Bis dann ein paar Tage später die Hamburger Drogenclans mal wieder mit Maschinenwaffen rumballern. Faesers Betroffenheitsbezeugung zum letzten Fall vor wenigen Wochen (Randnotiz in der Presse) muß ich wohl übersehen haben. edit: Ich beziehe mich damit auf den kürzlichen Beitrag
  24. Wichtig ist eins zu wissen: Wenn die Politik jetzt wieder Waffenverbote fordert, reagiert sie auf diese erschütternde unfassbare Tat blablabla Wenn die AfD nach Messertoten Konsequenzen oder die CDU nach Randalen Vornamen fordert, stigmatisieren abscheuliche Rechte arme unschuldige Minderheiten und stellen sie unter Generalverdacht, indem sie unschuldige Opfer zur Verbreitung ihres gesellschaftlichen Gifts instrumentalisieren.
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