-
Gesamte Inhalte
2.600 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von lrn
-
Ich wurde erwähnt, als einer, der Ahnung haben könnte... Aber ich hab keine Solange man sich innerdeutsch bewegt und kein internationales/ausländisches Waffen- oder Luftfahrtrecht zum Tragen kommt, dürfte der Transport der Waffe im Privatflugzeug wahrscheinlich (!) unproblematisch sein. Wie der Transport der Waffe vom und zum Flugzeug auf Flughäfen mit Sicherheitsbereich gehandhabt werden würde, weiß ich nicht. Ich bin zu faul zum weiter nachschlagen, aber §27 LuftVG könnte insbesondere im Hinblick auf die Munition Grenzen setzen: Mit Schaudern denke ich an einen Fall zurück, als mir einmal ein Mechaniker einen nagelneuen Ersatzvergaser per Linienflug nach Italien bringen und dort montieren sollte. (Anmerkung: Ja, nicht nur mit Waffen kann man viel Geld verbrennen!). Anruf bei der Airline: "Nö, kein Problem". Hinterher gab es Riesenzinnober, grad daß man ihn nicht vorläufig festgenommen hat. Der Vergaser könnte (!) ja beim Hersteller erprobt und dazu mit Kraftstoff befüllt worden sein, von dem sich nun Reste im Vergaser befinden und eine Brandgefahr darstellen könnten. Der Vergaser war blitzblank und roch, wie neue Aluminiumteile eben riechen - praktisch gar nicht... Ich saß in Italien auf dem Acker, ohne Vergaser, und als ich ihn nach ein paar Stunden -er hätte längst da sein sollen- endlich am Handy erreichte, hatte er sich in der Bar des Flughafens besoffen. Und das Taxi und die Buchung eines Schlafwagens im Zug (14h Zug statt 1,5h Flug) dufte ich selbst organisieren. Dann erklärten mich noch alle für blöd, weil meine Havarie angeblich gar nicht auf den Vergaser zurückzuführen sei. Mit dem neuen Vergaser ging es aber...
-
Böllerverbot 2023 - Wo kann man die Petition zeichnen?
lrn antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenlobby
Nicht jeder Waffenbesitzer ist automatisch auch ein Silvesterböllerer. Ich mache das schon lange nicht mehr. Ich hätte aber trotzdem nie die Idee, es anderen verbieten zu wollen, solange sie mich nicht damit über Gebühr nerven, z.B. meinen Briefkasten sprengen, was auf mich schmeißen oder einen Müllberg vor meinem Haus hinterlassen. In dem Zusammenhang hätte ich allerdings nichts dagegen, zumindest auf so frei verkäufliches Feuerwerk, dessen Reste kaum einer mal zusammenkehrt, eine saftige Steuer zu erheben, die mehr oder weniger kostendeckend den Kommunen zufließt, welche im Gegenzug dann aber auch verpflichtet sind, die Straßen kurzfristig zu reinigen. Verursacherprinzip! Wenn Berlin spezielle Probleme mit Feuerwerk (oder sind es etwa Bewohner Berlins und nicht das Feuerwerk selbst?) und der inneren Sicherheit hat, dann soll es bitte auch Berlin regeln und mich damit in Ruhe lassen. Verursacherprinzip! Denn das interessiert mich hier in Bayern gelinde gesagt einen Dreck. Und wenn Leute mit Ihren ängstlichen Haustieren an Silvester Feuerwerks-Probleme haben und Feuerwerk deswegen anderen Leuten verbieten wollen, sollen sie mir erklären, warum sie Haustiere brauchen, jene aber im Gegensatz zum Feuerwerk nicht verboten werden sollen. Pro Haustierverbot: Zwangshaltung eines Tiers in Gefangenschaft, und wenn es auch nur in einer Art offenen Vollzuges sei (in dem es dann andere Leute beißen, sich an ihnen reiben und sie vollhaaren oder in deren Garten scheißen kann). Unnötiger Verbrauch von Ressourcen, und von Nahrung, während andere irgendwo hungern. Mehr Abfall, CO2-Erzeugung und Sauerstoffverbrauch. Potentielle Krankheitsüberträger. Contra Haustierverbot: Allein die Freude des Halters? Na dann, kurz und bündig: Braucht eine Gesellschaft nicht. Genausowenig wie Feuerwerk... Trennung. Allerdings, Argumente hin oder her, kommt mir die Frage nach einer Anti-Feuerwerks-Petition hier im Forum etwa so vor, wie wenn ich in einem Forum von Veganern um Grilltips für Schweinekoteletts bitte. Absicht, Fettnäpfchen? Da die Protagonisten stets diesselben sind, wohl eher Absicht und Provokation, und damit nun endlich die Eintrittskarte in meine Ignorierfunktion. -
Waffe auf 25m eingeschossen - Trefferbild bei 50m oder 15m verändert (suche Fachbegriff)
lrn antwortete auf Dickdan007's Thema in Allgemein
Vermutlich suchst Du https://de.wikipedia.org/wiki/Günstigste_Einschussentfernung Man kann auf kurze Entfernung den resultierenden Hoch-/Tiefschuß überschlägig einfach im Weg der Schätzung ermitteln, in dem man zur Vereinfachung eine exakt gerade Geschoßflugbahn unterstellt. Für Mehrdistanz Büchse (BDS) oder PP1/NPA (BDMP) und ähnliches ist zwischen 25m und 10m das z.B. durchaus relevant. Für meine Hera hat sich zum Beispiel für PP1/NPA eine Einschießentfernung von 15m bewährt (einem Tipp von @geissi) folgend. -
Doppelpost gelöscht - noch zu wenig Kaffee gesoffen
-
Hier schon ziemlich OT, aber wenn man viel schießt und mehr als ein paar wenige Waffen anschaffen möchte, sollte man planen. Würde ich heute nochmal anfangen, würde ich als Sportschütze es so machen: Je eine WBK (oder bei Bedarf dann halt mehr) für Kurzwaffen + deren Wechselsysteme alternativ für breit aufgestellte Kurzwaffenschützen: je eine für Revolver und Pistolen/Wechselsysteme halbautomatische Langwaffen + deren Wechselsysteme sonstige (Repetierflinten, bedürfnisfreie, Repetierer u.ä. > 10) plus natürlich gelb und für jedes Kaliber auf der jeder WBK eine Munitionserwerbsberechtigung auf derselben. Das 'nenn ich dann übersichtlich. Bei Behörden mit ewig langen Prozessen auch mehr, Extremfall tatsächlich eine pro Kaliber oder Waffe und evtl. dazu gehörender Wechselsysteme.
-
Bei Leuten, die behaupten könnten, es sei ein leeres Blatt im Umschlag gewesen, gibt es andere Möglichkeiten - derer ich mich erforderlichenfalls auch durchaus bediene. Zustellung per Gerichtsvollzieher erregt Aufsehen und man kann ganz sicher sein, daß die Erklärung zur Kenntnis genommen wird. Aber das wird bei meiner Waffenbehörde nicht nötig sein.
-
Ich schicke Erwerbsanzeigen und WBK stets per Einwurfeinschreiben. So kann ich ggf. einen Nachweis der rechtzeitigen Anzeige führen. Insbesondere bei Behörden, von denen man wochenlang keine Rückmeldung bekommt, wäre das sehr empfehlenswert.
-
Gartenzaun, find ich cool. Ich such aber auch einen Schaft für ein Bastelprojekt, würde Dir PN schicken.
-
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
lrn antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das eine schließt das andere nicht zwingend aus. -
Nicht, daß ich schadenfroh wäre, aber: Interessant. Hoffentlich bleiben die Journalisten dran. Schließlich wäre beim gemeinen Bürger in so einem Fall vermutlich die Zuverlässigkeit weg, die Erlaubnis widerrufen, und im Raum stünde ein Strafverfahren. Naja, für die Tätigkeit eines Ministerpräsidenten wird sicherlich keine Zuverlässigkeit gefordert sein
-
Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen
lrn antwortete auf HerbertHonigtopf's Thema in Allgemein
Kurzwaffen sind leichter zu verstecken, versteckt zu führen und zu einem Tatort zu bringen, und daher "deliktsrelevanter" trotz schwierigerem Einsatz und weniger Wirkung als Langwaffe, daher auch die gesetzlichen Anforderungen an Erwerb und Besitz höher und sehr kurze Kurzwaffen zumindest für Sportschützen ohnehin ausgeschlossen. Das ist alles nix neues. Daß Anscheins-Langwaffen wenig deliktrelevant sind und die diesbezüglichen Regelungen daher weitestgehend wirkungsloser Schwachsinn, dürfte ebenfalls nix neues sein. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde ein bestehendes Verbot 2002 ja gerade abgeschafft. Die Anregung, das ganze auf einem Schießstand wenigstens mal zu schießen, wenn man ernsthaft drüber schreiben möchte, ist nicht von der Hand zu weisen. -
Im Artikel steht: Führen der Machete ist eine Ordnungswidrigkeit (das ist korrekt), und verjährt. Was willst jetzt anfragen?
-
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
lrn antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Ob das empfehlenswert ist, kann man so pauschal nicht sagen. Aber darum geht es ja gerade in einem Nachbarthema. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
lrn antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
§14 (3) WaffG: [...] Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes [...] Dazu müßte man wissen, wie der Landesverband genau organisiert ist und dessen Bedürfnisrichtlinie kennen. Hoffentlich das wird die Behörde wenigstens beurteilen können... -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
lrn antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Keine Unterstellung. Standardfragen beim Abklopfen eines Sachverhalts. Eine Unsachlichkeit / Unterstellung siehst nur Du. Frage beantwortet (Info aus 1. Hand, weiter oben) und Schreiben anonymisiert eingestellt, schon antworte ich sachlich - selbst aus Deiner Sicht, hoffentlich. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
lrn antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Die Argumentation in dem Schreiben ist tatsächlich töricht, oder frech, oder beides. Auf den Lehmann habe ich keinen unmittelbaren Zugriff, werde ich mir aber mal verschaffen. Eine solche Argumentation in einem Großkommentar in diesem Zusammenhang kann ich mir kaum vorstellen, zumal es bei dem klaren Wortlaut der Vorschrift eigentlich keinen Raum für irgendwelche diesbezüglichen Auslegungsversuche gibt. Wenn überhaupt, handelt es sich um eine Mindermeinung, die kaum einer gerichtlichen Prüfung standhalten wird. Ich vermute eher, da wurden seitens der Behörde -warum auch immer- Ausführungen des Kommentars zur WaffVwV zum §14 Abs. 3 a.F. WaffG (Stichwort Waffenart) mißinterpretiert. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
lrn antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Hab ich. Wenn Fragen zum Sachverhalt pauschal beantwortet werden, kann man auch gern pauschal entsprechend Rat geben: Falls der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, ist es in der Regel angebracht, einen Antrag aufrecht zu erhalten. Bitteschön, keine Ursache. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
lrn antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Wird ein Bedürfnis als Sportschütze nach §8 oder nach §14 WaffG geltend gemacht? Wenn §14, welcher Verband, liegt Verbandsbescheinigung vor, wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum wird die nicht anerkannt? Ist der Schütze, der den Vorfall geschildert hat, so kompetent, das, was die Behörde sagt, a) waffenrechtlich richtig verstehen und einordnen, und b) richtig wiedergeben zu können? Das ist nicht immer der Fall! Durch wie viele Hände (gemeint: Ohren/Hirne/Münder) ging die Sachverhaltsschilderung, bevor sie bei @MB69 ankam? -
Deswegen wird es auch nicht richtiger, weil es der aktuellen Gesetzeslage widerspricht. Das mag man für Altbesitz mit Bestandsschutz vielleicht noch anerkennen können. Argument, wenn es beim B möglich ist, muß es beim erst 0 recht gelten.
-
Erst als Rot13, dann als negative Rot13, das ist einfach zu merken und zu rechnen.
-
Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es schon, begrenzt halt durch die Möglichkeiten eines sechsstelligen rein numerischen Codes. Z.B. kann man auf einen hinterlegten Code eine Rechenoperation anwenden, die nur der Erbe kennt. So hat keiner der beiden Beteiligten den Code, sondern jeweils nur einen Teil der erforderlichen Zutaten, den Code zu backen. Wird halt komplex, wenn man den Code mal ändern möchte. Rot13 wäre ein sehr altes entsprechendes alfabetisches Verfahren, wenn auch nicht sehr einfallsreich. Eine direkte Zugriffsmöglichkeit gewähre ich niemandem.
-
Nein. Was glaubst Du, was der Verordnungsgeber meint, wenn er in der entsprechenden Vorschrift ausdrücklich das Wort "Gewicht" verwendet? Dito.
-
Man bekommt selbst als Jurist ja viel Bockmist ausführlichst erläutert. Da wird jemand die Verbote in der Anlage 2 zum WaffG mit dem sportlichen Ausschluß von halbautomatischen Langwaffen mit Magazinkapazität von mehr als 10 Schuß nach §6 AWaffV verwechselt haben.
-
Grober Unfug heißt heute Belästigung der Allgemeinheit, §118 OWiG. Heute eine Ordnungswidrigkeit, früher eine Straftat.
-
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
lrn antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
OT: Manchmal braucht es halt Sonderschrauben. https://www.ipih.de/system/files/upload/ipih-archive/sonderschraubenkatalog.pdf