Zum Inhalt springen
Wegen Wartungsarbeiten wird es morgen Mittag zu Beeinträchtigungen kommen. Wir bitte um Verständnis ×

lrn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.601
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von lrn

  1. Liegt aus, im Keller, Licht kaputt, Treppe auch, ganz unten in einem verschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo, Vorsicht bissiger Leopard, hatte noch jemand denselben Gedanken?
  2. Im Falle einer Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei weiß ich es nicht, die genannte Verfügung wurde ja nicht aufgrund des Waffengesetzes, sondern aufgrund des Bundespolizeigesetzes erlassen. Grundsätzlich ist es vereinfacht und verallgemeinernd gesagt so, je stärker die Grundrechtsbeeinträchtigung, umso enger die Voraussetzungen. Vielleicht daher die sehr kurze Gültigkeit und örtliche Beschränktheit der Verfügung.
  3. Für schiefe Absätze müßte man erstmal Schuhe haben. BTT: Die Waffenverbotszonen haben aus Sicht der Verwaltung den Sinn, daß man Verstöße sanktionieren und zu diesem Zwecke anlaßlose Kontrollen durchführen kann, ohne warten zu müssen, bis jemand abgestochen, erschossen oder sonstwas wird (was ist mit totprügeln oder auf die Gleise "schubsen", liebe Politik?). Allerdings nimmt man der Bürgerin dann auch noch das Pfefferspray (gefährlicher Gegenstand) als letzte noch einigermaßen sinnvolle Verteidigungsmöglichkeit. Grundsätzlich könnte das durchaus praktikabel sein, unter der Voraussetzung, daß das Verbot tatsächlich auch durchgesetzt und konsequent und effizient dessen Einhaltung kontrolliert wird, und andererseits auch die Sicherheit auf andere Weise aufrechterhalten wird. Äußerst fraglich aber, wenn man als Staat die brüchige und ja ganz unzweifelhaft gefährdete Sicherheit (sonst: keine Waffenverbotszone) dann weder selbst garantieren kann und vielleicht auch gar nicht möchte. Und noch fragwürdiger werden solche Maßnahmen, wenn man dann effiziente Kontrollen einschränkt oder ganz unterläßt (Beispiel Berlin kürzlich: keine Migranten kontrollieren), weil man von Opposition oder gar Regierung und Teilen der Parlamente wegen angeblichem oder tatsächlichem Racial Profiling kein rassistischer Nazi geheißen werden will. Ist so etwas der Fall, kann man sich durchaus fragen, ob so ein Verbot überhaupt zulässig ist. Mir ist es schleierhaft, wie ein Staat derlei Entwicklungen offenen Auges zulassen kann, nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit, aber auch der äußeren, des Gesundheitswesens, Bildungswesen, Infrastruktur, ich könnte eine unendlich lange Liste aufzählen. Andererseits bestätigt der Wähler immer wieder die gleiche Politik, die die Problematik letztendlich geschaffen bzw. deren Entstehung nicht verhindert hat, egal welche Farbe deren Mantel nun gerade trägt. Und wer, gegebenenfalls auch mit Unterbrechungen, doch immer wieder durch den Wähler im Amt bestätigt wird, der sagt sich dann irgendwann "Naja, hab ich im Wesentlichen doch alles richtig gemacht." Und so lange wird sich auch nichts ändern. Oder anders: Geliefert wie bestellt.
  4. Nein, tut er nicht, und ich habe meinen Beitrag in nüchternem Zustand geschrieben
  5. Bierschrank Klasse 0 unter 200kg (ohne Bier) bis zu fünf, Bierschrank Klasse 0 über 200kg bis zu 10 Kästen, Klasse I unbeschränkt. Der Problematik allerdings, daß die Sportschützen insbesondere in Bayern (welches hier die diesbezügliche Statistik anführt) wegen Genuß eines Bierchens nach dem schießen regelmäßig vollkommen enthemmt sich und andere umnieten, wird man allein durch solch oberflächlichen Einzelmaßnahmen nicht Herr werden können. Hier ist eine Kombination von Maßnahmen, angeführt von einem Erwerb- und Besitzverbot von Bier für Sportschützen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen gefragt. Folgt mir für weitere hocheffiziente rechtliche Gestaltungsvorschläge.
  6. Zum Glück betreiben ÖR, Presse und erschütterte, betroffene Spitzenpolitiker nicht wieder so ein nicht nachlassen wollendes Trommelfeuer von Hass und Hetze gegen die Beteiligten, sonst würde man das süddeutsche Brauchtum, Trauergäste mit Handgranatenwürfen aufzumuntern, auch noch gleich verbieten wollen.
  7. Und die Munition in der offenen Tasche. Und den nicht vorhandenen Jagdschein. Und die schußbereit geführte Kurzwaffe.
  8. Heißt das, ich muss mir auch eins kaufen? Korrekt.
  9. Kein KK-Gewehr zu haben, ist eh gröbst fahrlässig. Dringend abstellen, den Zustand.
  10. Wer allein auf die Kladde des Vereins und dessen Organe vertraut, muß halt damit leben, daß er im Streitfalle dem Verein, dem Verband und der Behörde gegenüber keinerlei Beweis antreten kann, schlimmstenfalls mit leeren Händen dasteht und einen Widerruf einer Erlaubnis nicht abwehren kann oder eine gewünschte Bescheinigung nicht bekommt. Aber egal, das wurde ja hier im Forum schon zur Genüge durchgekaut; das mag jeder halten, wie er will. Ich sehe im konkreten Fall erst einmal einen möglichen Widerruf am Horizont, insbesondere wenn sich etwa herausstellen sollte, daß der Verein oder der Verband bereits regelmäßige Langwaffen-Schießtermine mit eigenen Waffen bestätigt hat, und sich das im Verwaltungsverfahren hinterher als unzutreffend herauskristallisieren sollte. Ich wäre neugierig, warum genau die Behörde Nachweise über die Verbandsbescheinigung hinaus verlangt. Das muß sie schon irgendwie begründen können, schließlich ist ja gesetzlich ausdrücklich die Glaubhaftmachung durch Vereins- oder Verbandsbescheinigung vorgesehen.
  11. Danke für den Link auf den -erwartungsgemäß- sehr tendenziösen Artikel. In einem Kommentar zu diesem Artikel ist ein interessantes Sachverständigengutachten aus 2012 für den Schleswig-Holsteinischen Landtag verlinkt, das mir bisher nicht bekannt war: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3400/umdruck-17-3435.pdf Ich stelle einmal die steile These auf, daß sich zu den im Gutachten geschilderten Verhältnissen und der Schlußfolgerung (legaler Schußwaffenbesitz für Kriminalität kaum relevant - mit Ausnahme allerdings von erlaubnisfreien SRS-Waffen!) kaum etwas geändert haben dürfte. Aber das wird man wahrscheinlich von Seiten grüner und roter Politiker und Wähler so wahrscheinlich nicht "evaluieren" (O-Ton Koalitionsvertrag) wollen... Was die unsägliche Dübel-Diskussion betrifft: Kann man die nicht woanders fortführen? Geeignetere Orte gibt es genug, mit dem aktuellen Vorstoß der Politik zu Waffenrechtsverschärfungen hat das herzlich wenig bis gar nichts zu tun.
  12. lrn

    Bedürfnisnachweis

    §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b WaffG.
  13. Das mit dem Verkaufen und erneut erwerben halte ich für eine absolute Luftnummer, insbesondere wenn das Verwaltungsverfahren schon läuft. Der Schuß kann nach hinten losgehen. Nur der Erwerb auf gelb bedarf keiner vorherigen Erlaubnis für den jeweiligen Einzelfall, wohl aber die Erlaubnis für den Besitz (Eintragung in die WBK nach Anzeige). Und hierfür ist sehr wohl ein Bedürfnis erforderlich, auch wenn in der Regel keine Glaubhaftmachung diesbezüglich verlangt wird. Wenn aber bei einer vorherigen Bedürfnisüberprüfung gerade kein Bedürfnis zum Besitz glaubhaft gemacht werden konnte und daher ein Erlaubniswiderruf drohte oder vollzogen wurde, wird die Behörde sehr wohl das Bedürfnis zum Besitz (Eintragung nach folgendem Neuerwerb) erneut in Frage stellen, insbesondere bei einem Erwerb genau derselben Waffe, und voraussichtlich die Eintragung der Waffe in die WBK verweigern, hat doch die vorherige Bedürfnisüberprüfung eben gerade ergeben, daß die Waffe bisher gar nicht benötigt worden war. Hier würde man schon sehr gut argumentieren müssen, um die Behörde zu überzeugen. Dann kann man aber auch gleich versuchen, glaubhaft zu machen, daß der Entfall des Bedürfnisses (einzige eigene Langwaffe auf Sportschützen-WBK nicht genutzt) nur vorübergehend gewesen sei, künftig wieder aufleben werde, schließlich sei die Sportschützeneigenschaft an sich nicht entfallen, sondern nur aufrund Standsperrung behindert gewesen, und daher anzuregen, nach §45 Abs. 3 WaffG von einem Erlaubniswiderruf abzusehen. Allerdings wird diese Möglichkeit von den Behörden in solchen Fällen vermutlich recht restriktiv gehandhabt werden, weil bei pauschaler Anerkennung so einer Argumentation die regelmäßige rückwirkende Bedürfnisüberprüfung recht einfach unterlaufen werden könnte. Sehr hilfreich wäre es dazu, wenigstens die Schießtermine auf dem Jägerstand nachzuweisen, auch wenn die zu wenig sind. Besser als gar kein Schießen glaubhaft gemacht. Warum soll da niemand ein Trainingsschießen bestätigen? Was hat denn der Verband bisher genau bestätigt?
  14. lrn

    Drehscheibenanlage

    Unterscheide Hardware <-> Software Klar, für 'ne 20s Zeitserie braucht's das nicht. Die kann ich aber auch gleich mit der Armbanduhr+Fernbedienung machen, ohne extra was zu bauen. Wenn man aber hergehen und etwa BDS Kombi, Symbolscheibe oder gar das BDMP-Programm abbilden will, wird es schon deutlich komplexer. Wenn schlecht lesbar und schlecht zu ändern ausreicht, dann würde PP1 vielleicht so aussehen: 5,120,wait,5,2,7,2,7,2,7,2,7,2,7,2,wait,5,2,7,2,7,2,7,2,7,2,7,2,wait,5,2,7,2,7,2,7,wait oder so ähnlich. Und davon gibts beim BDMP zahlreiche Varianten, die sich in irgendwelchen Details unterscheiden. Das kann schnell Kopfweh geben. Da würde mir sowas in der Art wie pp1{ standby=5; 1={cycles=1;show=120;hide=0}; 2={cycles=6;show=2;hide=7}; 3={cycles=6;show=2;hide=7}; 4={cycles=3;show=2;hide=7} } deutlich übersichtlicher vorkommen.
  15. lrn

    Drehscheibenanlage

    Es geht bei Nutzung eines Anschlusses für Kabelfernsteuerung an vorhandener Anlage eigentlich alles, was irgendwie einen Kontakt öffnen und schließen kann, immer vorausgesetzt, es handele sich bei der Fernbedienung um einen Taster. Alles andere wäre wohl auch überflüssig kompliziert. Bei den mir bekannten Spieth ist das der Fall, eine Häring auf einem anderen Stand schau ich mir bei Gelegenheit mal an. Bei (noch) nicht vorhandener Drehanlage könnte man damit stattdessen auch einfach eine Hupe ansteuern, wenn man bloß den Schaltimpuls etwas verlängert. Bei einer künftigen Sitzung in meinem Think-Tank (umgangssprachlich: auf'm Klo ) werde ich mir mal überlegen, wie eine einfache "Disziplinbeschreibungssprache" für Konfigurationsdateien und ein zugehöriges Steuerprogramm etwa ausssehen könnte.
  16. lrn

    Drehscheibenanlage

    Da gibt es ja unzählige Möglichkeiten. Logo, daß ich auch die Logo auf dem Radar habe. Für erste Versuche würde ich aber einfach einen Laptop, einen USB-Relais-Controller und eine Skriptsprache verwenden. Mein Schweizer Taschenmesser für sowas ist Perl. Wenn es nach was aussehen soll, könnte ich mir einen alten Palm Pilot vorstellen. Die waren recht bequem, weil einfache Touch-Bedienoberfläche plus Hardware-Taster gleich mit drin, recht robuste Kontakte, stabiles OS, Betrieb mit zwei Mikrozellen bei äußerst geringem Stromverbrauch, und simple Schaltungen konnte man direkt ins Dock hineinpfriemeln oder an ein serielles Datenkabel hängen. Mit denen habe ich früher einige Bastelprojekte verwirklicht. Ich müßte eigentlich noch welche irgendwo in einer Wühlkiste liegen haben, aus Zeiten, als man die bei ebay für 1€ nachgeschmissen bekam. Allerdings müßte ich mich da auch erst wieder einarbeiten - zu lange ist's her. Irgendwas mit Standardbauteilen, Arduino, Logo, was auch immer, wäre natürlich zukunftssicherer, und anderen Leuten einfacher zugänglich zu machen.
  17. lrn

    Drehscheibenanlage

    Dennoch, interessantes Thema. Ich habe schon länger den Gedanken im Hinterkopf, eine ältere Anlage mit Kabelfernbedienung durch eine optionale externe Steuerungsschaltung zu erweitern, die um entsprechende Programme ergänzt werden kann. Die muß eigentlich nur den "Stellen"-Kontakt des vorhandenen Steuerungskastens ansteuern können. Laptop, Schaltung mit Mikroprozessor, vieles wäre so möglich.
  18. lrn

    Bedürfnisnachweis

    Genau so wie es geschrieben steht: Erst ab 2026 benötigst Du eine Verbandsbescheinigung, bis dahin reicht eine Bescheinigung des Vereins. Die gesetzliche Regelung zur Bedürfnisüberprüfung gilt seit September 2020.
  19. Was ich davon halte: Abzocke.
  20. Geschoß durch einen Lauf getrieben? Hoffentlich hat der Propfen weniger als 7,5J *duckundwech*
  21. Hier gibt's was etwas aktuelleres, wenn auch ausschließlich mit amerikanischer Munition und auf Inselplatt, dafür sehr schön dargestellt: https://www.luckygunner.com/labs/revolver-ballistics-test/ Zur Einordnung: um auf rund 200J zu kommen, braucht man bei folgenden Geschoßgewichten folgende Geschwindigkeiten (in Fuß/s): 158gr: 650 fps 148gr: 670 fps 125gr: 730 fps 110gr: 780 fps
  22. Man muß sich halt einmal an die Vorschriften des Landes halten, in dem man lebt, ob man die nun für sinnvoll hält oder nicht. Und das wird vermutlich auch für die USA gelten. Dein Gebrabbel kannst Dir also gerne sparen.
  23. Quelle siehe z.B. mein Link auf den BSSB oben. Was die nun im einzelnen genau abdeckt und was nicht, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Andere Verbände wiederum versichern Gäste mit, wenigstens vorübergehend.
  24. Ein BSSB-Schütze wäre durch die Sammelversicherung des Verbands allerdings auch auf einem an sich dafür zugelassenen Stand beim "Bill Drill als Teilaspekt von IPSC" (sinngemäßes Zitat von weiter oben irgendwo) nicht versichert. Und das dürfte bei den meisten Versicherungen der Schießsportverbände der Fall sein - ohne nun jede einzelne im Detail daraufhin abgeklopft zu haben.
  25. @BlackFly Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte so eine haben. Ob das nun jede private Haftpflicht abdeckt und wenn ja, wie weit, weiß ich nicht. Das muß man jeweils prüfen. Bei meiner ist z.B. (sinngemäß, ohne es jetzt nochmal nachzuschlagen) jeder erlaubte private Gebrauch von Schußwaffen mit Ausnahme der Jagdausübung und Straftaten versichert - das ist für mich vollkommen ausreichend Deswegen muß mir aber nun nicht automatisch jeder Schießstandbetreiber jeden beliebigen Gebrauch der Schießstätte erlauben.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.