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Kommentar Seite 49 Vielleicht sollte man zumindest auf höheren Wettbewerbsebenen (oder gerade auf niedrigeren?) sicherheitshalber alle seine Waffe betreffenden Regelungen parat haben. Andererseits finde ich auch, daß man das Wissen aus dem Kommentar bei der Waffenkontrolle zumindest einer DM erwarten dürfen sollte. Rein prophylaktisch, damits kein Gemecker gibt: Ja, ich wirke bei Wettkämpfen bis Landesebene ehrenamtlich mit und mache Aufsichtsdienste und Ausbildungen, wenn auch hauptsächlich BDMP.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
lrn antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich kann das Geseier nicht mehr hören. Jetzt hast Du's endlich in meine Ignorelist geschafft. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Thema waren eigentlich Waffenrechtsverschärfungen durch die Ampel. Mittlerweile sind wir ist man bei AfD und Kaiserreich. Klasse. Fangt Euch mal wieder. -
Ich hab auch grad das Problem, mit der neuen Schießbrille ist Fleck nicht wirklich hilfreich. Spiegel aufsitzend als BDMP-Schütze PP1/NPA ist andererseits auch nicht grad optimal. Zumindest für Revolver mit wechselbarem Korn gibt es von Scheuring und Centra umstellbare Korne, man darf halt grad im Wettkampfstreß nicht vergessen, jeweils umzustellen (fragt mich, woher ich's weiß ). Oder eben verschiedene Mehrdistanz-Kimmen, die man auch für Fleck und aufsitzend verwenden kann. Allerdings Achtung, nicht überall sind werkzeuglos verstellbare oder vom Serienzustand abweichende Visiereinrichtungen zulässig.
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Das Vermächtnis ist formunwirksam. Der SB liegt richtig, §20 WaffG abzulehnen. Und da hat er auch keinen Ermessensspielraum.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
lrn antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das hat schon so mancher gedacht, und dann gab es lange Gesichter! Erstens muß man sich merken, wie herum man im Kahn gesessen hat, außerdem kann die Stelle im Wasser, die man so markiert hat, wegfließen, oder -noch schlimmer- verdunsten und dann beispielsweise in Korea wieder kondensieren. Zurück zum Ernst der Sache, danke für die Hinweise des LRA Donauwörth. Zumindest in Bayern gibt einem das eine gewisse Leitlinie und Argumente im V-Fall an die Hand, wenn die eigene Behörde nicht gerade was gegenteiliges verlautbart haben sollte. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
lrn antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Und - das ist wichtig bei dieser Lösung - herunterschießen kann er den Ballon auch nicht, denn dazu bräuchte er ja erst Zugriff auf den Waffenschrank. Also wirklich gut durchdacht. -
Ich mach sowas ab und zu als Deko oder um Handhabung zu auszuprobieren, wie Speedloader etc. Abgeschossene Hülse, Zünder raus, eine oder zwei Stahlkugeln oder Diabolos rein, Geschoß drauf. So hört man es innen klappern und es kann kein Zweifel entstehen. Keine Treibladung -> keine Munition. Sicherheitshalber nehme ich nur dafür blau beschichtete Geschosse.
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"Fallscheibe" Luftgewehr/Pistole? Sig Sauer Quad Shooting Gallery!
lrn antwortete auf Direwolf's Thema in Frei ab 18
So eins haben wir mal probiert, das war nach wenigen Schuß total verbogen. War aber per Hand nicht wieder gerade zu biegen. KK schlägt mehr zu, als man dem kleinen Patrönchen zutraut. Mit Randfeuer wird da wohl eher sowas wie 4mm RZ lang gemeint sein. -
"Fallscheibe" Luftgewehr/Pistole? Sig Sauer Quad Shooting Gallery!
lrn antwortete auf Direwolf's Thema in Frei ab 18
https://www.sonderpreis-baumarkt.de/garten-und-freizeit/freizeit/sportartikel/schiesssport-zubehoer -
"Fallscheibe" Luftgewehr/Pistole? Sig Sauer Quad Shooting Gallery!
lrn antwortete auf Direwolf's Thema in Frei ab 18
Ich auch BTW, als mir einer von einem Baumarkt mit Waffenabteilung erzählt hat, dachte ich zuerst, der verarscht mich. -
Den Gedanken hatte ich zuerst auch, aber die Fläche ist ja in der Druckangabe schon berücksichtigt: p = F / A, Druck = Kraft / Fläche.
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Danke Dir für den Link! Der wär doch glatt 'nen Pin wert? Bei mir ist die Landkarte nicht gerade zugekleistert mit Markern, aber auch nichts unerreichbares. Das merk' ich mir mal vor. Muß mal meine Frau befragen. Das könnte der auch gefallen.
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Easy. Mußt halt kauen, solange bis es weich ist 3D Bogenschießen kannte ich bisher nicht, interessant. Der Parcour klingt auch ansprechend. Gibt es sowas auch mit Ausrüstungsverleih und mit Einführung ins Bogenschießen? Würde ich glatt mal ein Wochenende probieren.
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Viecher erschießen ist für mich nur ok, wenn man sie hinterher auch ißt. Wohl bekomm's.
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.357Mag mit höherem Druck als .44RemMag. Hat mich gewundert, aber tatsächlich hat in den mir greifbaren Maßtabellen erstere einen höheren zulässigen Gasdruck Pmax. Wieder was gelernt.
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Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
lrn antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Hier: Auch keine Einladung gefordert, auch ich finde keine Rechtsgrundlage dafür. Meinen EFWP hat die SBine gleich vor Ort beim Eintrag einer Waffe in die WBK ausgefüllt und ausgehändigt, weil ich ein Paßbild bereits mitgebracht hatte. An die internationalen PPC1500-Schützen: Wie handhabt Ihr das bei der Reise, bekommt Ihr extra Einladungsschreiben, oder genügt die Bestätigung der Wettkampfanmeldung? Für mich käme vor allem CZ und AT in Frage. -
Der kompakteste Langwaffenschrank, den ich kenne, ist der Remscheid von ISS, Außenabmessungen 1250 x 200 x 275. Nominell 3 Waffen, praktisch eher 2, es sei denn, es handele sich etwa um KK Unterhebelrepetierer oder ähnliche sehr schlanke Waffen. Der wird allerdings zumindest in Deutschland kaum mehr in Frage kommen, da Klasse A, ebenso das gleich große B-Äquivalent namens Paderborn für nominell zwei Waffen. Für Zimmerstutzen, KK-Gewehr oder erlaubnispflichtiges Luftgewehr, vielleicht auch eine einzelne Flinte oder sowas kann man vielleicht mal versuchen, mit der Behörde etwas auszuhandeln, die kann ja auf Antrag Abweichungen zulassen. Falls die Behörde eine Ausnahme macht, könnte der Gebrauchtmarkt lohnen. Gerade Klasse A bekommt man mit etwas Geduld auch mal geschenkt. Der kompakteste mir bekannte Schrank in Klasse 0 ist das Modell ISS Luzern WF 1250 x 300 x 300, nominell 3 Waffen. Je nach Konstellation brauchst Du evtl. auch für bloß eine Langwaffe schon Klasse 1. Dazu müßte man wissen, welche (evtl. verbotene?) Waffe und wie bzw. wo der Schrank verwendet werden soll. Siehe AWaffV. Die ISS-Schränke werden von allen möglichen Anbietern unter allen möglichen Namen verkauft. Schränke kleiner als 3 LW dürfte man kaum finden (Ausnahme der oben genannte Paderborn), da dafür kaum ein Markt vorhanden sein dürfte, daher für die Hersteller uninteressant.
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Waffengesetz (WaffG) § 45 Rücknahme und Widerruf (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.
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Sollen sie halt mal "Drogen gehören nicht in den Verbraucher" postulieren. So können sie einen ganzen Haufen mehr unschuldige Tote pro Jahr vermeiden, dem Beitragszahler die Finanzierung fremder überflüssiger Behandlungskosten ersparen, und -ganz am Rande- nebenbei noch einen ganzen Haufen Waffenkriminalität im Drogenmilieu gleich mit austrocknen, der wahrscheinlich einen sehr großen Teil der Gesamtkriminalität mit Waffen ausmachen dürfte. Wollen sie aber nicht... aber mir wollen sie meinen Revolver abnehmen, während die albanische Mafia in Hamburg mit Maschinenwaffen rumballert (BBC-Artikel vor ein paar Jahren, Welt-Artikel vor nicht allzu langer Zeit). Was mich auch noch ganz gewaltig ankotzt, ist, daß ich als Sportschütze ständig mit Mördern in einen Topf geworfen werde, obwohl die wenigsten Schußwaffenmörder Sportschützen sind. Kein Problem natürlich. Aber wehe, die böse Weidel sagt was von Messermännern.
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Solange das für alle gilt, bin ich voll bei Dir. Dann würde es allerdings derlei Diskussionen (verbieten, braucht man nicht, oder noch schlimmer, brauch ich nicht, also brauchens andere auch nicht) nicht geben.
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Weil nur contra berichtet wird, wie oben.
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Doch, zudem benötigt man für eine Verfassungsbeschwerde keinen Rechtsanwalt. Das wird wohl auch der Grund sein, weswegen man dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt hat, sich gleich gar nicht mit eingereichten Beschwerden weiter zu beschäftigen, ohne das weiter begründen zu müssen. Ich kann mir vorstellen, daß da sehr viel Müll im Eingang landet. Das Problem liegt darin, daß man von dieser Möglichkeit auch bei juristisch gut begründeten Verfassungsbeschwerden, die von kompetenten Rechtsanwälten erhoben werden, gerne Gebrauch macht. Die Vereinbarkeit einer solchen Praxis "Mag Dein Anliegen noch so gut begründet sein, ich befasse mich nicht damit, und warum, das brauchst Du nicht zu wissen" mit dem Begriff "Rechtsstaat" erschien mir schon zu Zeiten eigener beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet äußerst fragwürdig.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Du machst es dir ziemlich einfach. Es gab Fälle in der Presse, in denen bloß aufgrund der Ahndung einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit (IIRC im speziellen Fall wegen Parken in zweiter Reihe mit Verkehrsbehinderung, in NRW?) "Gruppen" aufmarschierten und eine Drohkulisse aufbauten, so daß zunächst die Polizei, dann Hundertschaften eines USK hinzugezogen werden mußten. Heutzutage finde ich so etwas nur noch in den Medien, wenn beispielsweise zwecks versuchter Gefangenenbefreiung auch noch Polizeiwachen belagert werden. Finden andere, ähnliche Fälle nicht mehr statt? Wenn nein, warum? Ist das betreffende Klientel einsichtig geworden, oder wird etwa in solchen Fällen dann doch lieber auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit verzichtet, "Deeskalation"? Die Bild glaub ich war es, die kürzlich von der Anordnung an die Polizei in einem Berliner Bezirk berichtete, möglichst keine Migranten zu kontrollieren. Oder wird bloß nicht darüber berichtet, weil solche aufstandsähnlichen Ereignisse bloß mehr "von ausschließlich lokalem Interesse seien" oder ähnliches? Machst es Du Dir auch einfach?