Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Aufbewahrung. Laut einem Dokument der Polizei.nrw ist angegeben das man ab einer bestimmten Behältnisart („Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 DIN/EN 1143-1 oder gleichwertig“) Kurzwaffen und Munition zusammen lagern darf. Jedoch hat das Sicherheitsbehältnis, welches ich besitze, nicht diese Anforderung, sondern EN 14450 S2 und ISO/IEC 17065 im Boden fest verankert (Häusliche Gemeinschaft mit 4 Erwachsenen Personen, 2 davon besitzen einen Waffenschein). Laut des Herstellers ist die EN 14450 S2 und ISO/IEC 17065 besser als die Anforderungen von VDMA24992 und schlechter als Widerstandsgrad 1 DIN/EN 1143-1 (Quelle: https://www.hartmann-tresore.ch/de/wissen/sicherheit/sicherheitsstufen-und-widerstandsgrade/#:~:text=Sicherheitsstufen-,nach%20EN%2014450,die%20Anforderungen%20der%20VDMA%2024992.)
Nun zur Frage, können also Rechtlich Kurzwaffe und Munition in einem Tresor (Angegebenes Sicherheitsbehältnis) ohne räumliche Trennung verwahrt werden?
Oder können diese in einem Tresor mit 2 abschließbaren Behältnissen gelagert werden?