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lrn

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Alle Inhalte von lrn

  1. Viecher erschießen ist für mich nur ok, wenn man sie hinterher auch ißt. Wohl bekomm's.
  2. lrn

    Waffensprengung

    .357Mag mit höherem Druck als .44RemMag. Hat mich gewundert, aber tatsächlich hat in den mir greifbaren Maßtabellen erstere einen höheren zulässigen Gasdruck Pmax. Wieder was gelernt.
  3. lrn

    Waffensprengung

    Eigentlich ein Targa.
  4. Hier: Auch keine Einladung gefordert, auch ich finde keine Rechtsgrundlage dafür. Meinen EFWP hat die SBine gleich vor Ort beim Eintrag einer Waffe in die WBK ausgefüllt und ausgehändigt, weil ich ein Paßbild bereits mitgebracht hatte. An die internationalen PPC1500-Schützen: Wie handhabt Ihr das bei der Reise, bekommt Ihr extra Einladungsschreiben, oder genügt die Bestätigung der Wettkampfanmeldung? Für mich käme vor allem CZ und AT in Frage.
  5. Der kompakteste Langwaffenschrank, den ich kenne, ist der Remscheid von ISS, Außenabmessungen 1250 x 200 x 275. Nominell 3 Waffen, praktisch eher 2, es sei denn, es handele sich etwa um KK Unterhebelrepetierer oder ähnliche sehr schlanke Waffen. Der wird allerdings zumindest in Deutschland kaum mehr in Frage kommen, da Klasse A, ebenso das gleich große B-Äquivalent namens Paderborn für nominell zwei Waffen. Für Zimmerstutzen, KK-Gewehr oder erlaubnispflichtiges Luftgewehr, vielleicht auch eine einzelne Flinte oder sowas kann man vielleicht mal versuchen, mit der Behörde etwas auszuhandeln, die kann ja auf Antrag Abweichungen zulassen. Falls die Behörde eine Ausnahme macht, könnte der Gebrauchtmarkt lohnen. Gerade Klasse A bekommt man mit etwas Geduld auch mal geschenkt. Der kompakteste mir bekannte Schrank in Klasse 0 ist das Modell ISS Luzern WF 1250 x 300 x 300, nominell 3 Waffen. Je nach Konstellation brauchst Du evtl. auch für bloß eine Langwaffe schon Klasse 1. Dazu müßte man wissen, welche (evtl. verbotene?) Waffe und wie bzw. wo der Schrank verwendet werden soll. Siehe AWaffV. Die ISS-Schränke werden von allen möglichen Anbietern unter allen möglichen Namen verkauft. Schränke kleiner als 3 LW dürfte man kaum finden (Ausnahme der oben genannte Paderborn), da dafür kaum ein Markt vorhanden sein dürfte, daher für die Hersteller uninteressant.
  6. Waffengesetz (WaffG) § 45 Rücknahme und Widerruf (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.
  7. Sollen sie halt mal "Drogen gehören nicht in den Verbraucher" postulieren. So können sie einen ganzen Haufen mehr unschuldige Tote pro Jahr vermeiden, dem Beitragszahler die Finanzierung fremder überflüssiger Behandlungskosten ersparen, und -ganz am Rande- nebenbei noch einen ganzen Haufen Waffenkriminalität im Drogenmilieu gleich mit austrocknen, der wahrscheinlich einen sehr großen Teil der Gesamtkriminalität mit Waffen ausmachen dürfte. Wollen sie aber nicht... aber mir wollen sie meinen Revolver abnehmen, während die albanische Mafia in Hamburg mit Maschinenwaffen rumballert (BBC-Artikel vor ein paar Jahren, Welt-Artikel vor nicht allzu langer Zeit). Was mich auch noch ganz gewaltig ankotzt, ist, daß ich als Sportschütze ständig mit Mördern in einen Topf geworfen werde, obwohl die wenigsten Schußwaffenmörder Sportschützen sind. Kein Problem natürlich. Aber wehe, die böse Weidel sagt was von Messermännern.
  8. Solange das für alle gilt, bin ich voll bei Dir. Dann würde es allerdings derlei Diskussionen (verbieten, braucht man nicht, oder noch schlimmer, brauch ich nicht, also brauchens andere auch nicht) nicht geben.
  9. Weil nur contra berichtet wird, wie oben.
  10. Doch, zudem benötigt man für eine Verfassungsbeschwerde keinen Rechtsanwalt. Das wird wohl auch der Grund sein, weswegen man dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt hat, sich gleich gar nicht mit eingereichten Beschwerden weiter zu beschäftigen, ohne das weiter begründen zu müssen. Ich kann mir vorstellen, daß da sehr viel Müll im Eingang landet. Das Problem liegt darin, daß man von dieser Möglichkeit auch bei juristisch gut begründeten Verfassungsbeschwerden, die von kompetenten Rechtsanwälten erhoben werden, gerne Gebrauch macht. Die Vereinbarkeit einer solchen Praxis "Mag Dein Anliegen noch so gut begründet sein, ich befasse mich nicht damit, und warum, das brauchst Du nicht zu wissen" mit dem Begriff "Rechtsstaat" erschien mir schon zu Zeiten eigener beruflicher Tätigkeit auf dem Gebiet äußerst fragwürdig.
  11. Du machst es dir ziemlich einfach. Es gab Fälle in der Presse, in denen bloß aufgrund der Ahndung einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit (IIRC im speziellen Fall wegen Parken in zweiter Reihe mit Verkehrsbehinderung, in NRW?) "Gruppen" aufmarschierten und eine Drohkulisse aufbauten, so daß zunächst die Polizei, dann Hundertschaften eines USK hinzugezogen werden mußten. Heutzutage finde ich so etwas nur noch in den Medien, wenn beispielsweise zwecks versuchter Gefangenenbefreiung auch noch Polizeiwachen belagert werden. Finden andere, ähnliche Fälle nicht mehr statt? Wenn nein, warum? Ist das betreffende Klientel einsichtig geworden, oder wird etwa in solchen Fällen dann doch lieber auf die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit verzichtet, "Deeskalation"? Die Bild glaub ich war es, die kürzlich von der Anordnung an die Polizei in einem Berliner Bezirk berichtete, möglichst keine Migranten zu kontrollieren. Oder wird bloß nicht darüber berichtet, weil solche aufstandsähnlichen Ereignisse bloß mehr "von ausschließlich lokalem Interesse seien" oder ähnliches? Machst es Du Dir auch einfach?
  12. Liegt aus, im Keller, Licht kaputt, Treppe auch, ganz unten in einem verschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo, Vorsicht bissiger Leopard, hatte noch jemand denselben Gedanken?
  13. Im Falle einer Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei weiß ich es nicht, die genannte Verfügung wurde ja nicht aufgrund des Waffengesetzes, sondern aufgrund des Bundespolizeigesetzes erlassen. Grundsätzlich ist es vereinfacht und verallgemeinernd gesagt so, je stärker die Grundrechtsbeeinträchtigung, umso enger die Voraussetzungen. Vielleicht daher die sehr kurze Gültigkeit und örtliche Beschränktheit der Verfügung.
  14. Für schiefe Absätze müßte man erstmal Schuhe haben. BTT: Die Waffenverbotszonen haben aus Sicht der Verwaltung den Sinn, daß man Verstöße sanktionieren und zu diesem Zwecke anlaßlose Kontrollen durchführen kann, ohne warten zu müssen, bis jemand abgestochen, erschossen oder sonstwas wird (was ist mit totprügeln oder auf die Gleise "schubsen", liebe Politik?). Allerdings nimmt man der Bürgerin dann auch noch das Pfefferspray (gefährlicher Gegenstand) als letzte noch einigermaßen sinnvolle Verteidigungsmöglichkeit. Grundsätzlich könnte das durchaus praktikabel sein, unter der Voraussetzung, daß das Verbot tatsächlich auch durchgesetzt und konsequent und effizient dessen Einhaltung kontrolliert wird, und andererseits auch die Sicherheit auf andere Weise aufrechterhalten wird. Äußerst fraglich aber, wenn man als Staat die brüchige und ja ganz unzweifelhaft gefährdete Sicherheit (sonst: keine Waffenverbotszone) dann weder selbst garantieren kann und vielleicht auch gar nicht möchte. Und noch fragwürdiger werden solche Maßnahmen, wenn man dann effiziente Kontrollen einschränkt oder ganz unterläßt (Beispiel Berlin kürzlich: keine Migranten kontrollieren), weil man von Opposition oder gar Regierung und Teilen der Parlamente wegen angeblichem oder tatsächlichem Racial Profiling kein rassistischer Nazi geheißen werden will. Ist so etwas der Fall, kann man sich durchaus fragen, ob so ein Verbot überhaupt zulässig ist. Mir ist es schleierhaft, wie ein Staat derlei Entwicklungen offenen Auges zulassen kann, nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit, aber auch der äußeren, des Gesundheitswesens, Bildungswesen, Infrastruktur, ich könnte eine unendlich lange Liste aufzählen. Andererseits bestätigt der Wähler immer wieder die gleiche Politik, die die Problematik letztendlich geschaffen bzw. deren Entstehung nicht verhindert hat, egal welche Farbe deren Mantel nun gerade trägt. Und wer, gegebenenfalls auch mit Unterbrechungen, doch immer wieder durch den Wähler im Amt bestätigt wird, der sagt sich dann irgendwann "Naja, hab ich im Wesentlichen doch alles richtig gemacht." Und so lange wird sich auch nichts ändern. Oder anders: Geliefert wie bestellt.
  15. Nein, tut er nicht, und ich habe meinen Beitrag in nüchternem Zustand geschrieben
  16. Bierschrank Klasse 0 unter 200kg (ohne Bier) bis zu fünf, Bierschrank Klasse 0 über 200kg bis zu 10 Kästen, Klasse I unbeschränkt. Der Problematik allerdings, daß die Sportschützen insbesondere in Bayern (welches hier die diesbezügliche Statistik anführt) wegen Genuß eines Bierchens nach dem schießen regelmäßig vollkommen enthemmt sich und andere umnieten, wird man allein durch solch oberflächlichen Einzelmaßnahmen nicht Herr werden können. Hier ist eine Kombination von Maßnahmen, angeführt von einem Erwerb- und Besitzverbot von Bier für Sportschützen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen gefragt. Folgt mir für weitere hocheffiziente rechtliche Gestaltungsvorschläge.
  17. Zum Glück betreiben ÖR, Presse und erschütterte, betroffene Spitzenpolitiker nicht wieder so ein nicht nachlassen wollendes Trommelfeuer von Hass und Hetze gegen die Beteiligten, sonst würde man das süddeutsche Brauchtum, Trauergäste mit Handgranatenwürfen aufzumuntern, auch noch gleich verbieten wollen.
  18. Und die Munition in der offenen Tasche. Und den nicht vorhandenen Jagdschein. Und die schußbereit geführte Kurzwaffe.
  19. Heißt das, ich muss mir auch eins kaufen? Korrekt.
  20. Kein KK-Gewehr zu haben, ist eh gröbst fahrlässig. Dringend abstellen, den Zustand.
  21. Wer allein auf die Kladde des Vereins und dessen Organe vertraut, muß halt damit leben, daß er im Streitfalle dem Verein, dem Verband und der Behörde gegenüber keinerlei Beweis antreten kann, schlimmstenfalls mit leeren Händen dasteht und einen Widerruf einer Erlaubnis nicht abwehren kann oder eine gewünschte Bescheinigung nicht bekommt. Aber egal, das wurde ja hier im Forum schon zur Genüge durchgekaut; das mag jeder halten, wie er will. Ich sehe im konkreten Fall erst einmal einen möglichen Widerruf am Horizont, insbesondere wenn sich etwa herausstellen sollte, daß der Verein oder der Verband bereits regelmäßige Langwaffen-Schießtermine mit eigenen Waffen bestätigt hat, und sich das im Verwaltungsverfahren hinterher als unzutreffend herauskristallisieren sollte. Ich wäre neugierig, warum genau die Behörde Nachweise über die Verbandsbescheinigung hinaus verlangt. Das muß sie schon irgendwie begründen können, schließlich ist ja gesetzlich ausdrücklich die Glaubhaftmachung durch Vereins- oder Verbandsbescheinigung vorgesehen.
  22. Danke für den Link auf den -erwartungsgemäß- sehr tendenziösen Artikel. In einem Kommentar zu diesem Artikel ist ein interessantes Sachverständigengutachten aus 2012 für den Schleswig-Holsteinischen Landtag verlinkt, das mir bisher nicht bekannt war: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3400/umdruck-17-3435.pdf Ich stelle einmal die steile These auf, daß sich zu den im Gutachten geschilderten Verhältnissen und der Schlußfolgerung (legaler Schußwaffenbesitz für Kriminalität kaum relevant - mit Ausnahme allerdings von erlaubnisfreien SRS-Waffen!) kaum etwas geändert haben dürfte. Aber das wird man wahrscheinlich von Seiten grüner und roter Politiker und Wähler so wahrscheinlich nicht "evaluieren" (O-Ton Koalitionsvertrag) wollen... Was die unsägliche Dübel-Diskussion betrifft: Kann man die nicht woanders fortführen? Geeignetere Orte gibt es genug, mit dem aktuellen Vorstoß der Politik zu Waffenrechtsverschärfungen hat das herzlich wenig bis gar nichts zu tun.
  23. §15 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b WaffG.
  24. Das mit dem Verkaufen und erneut erwerben halte ich für eine absolute Luftnummer, insbesondere wenn das Verwaltungsverfahren schon läuft. Der Schuß kann nach hinten losgehen. Nur der Erwerb auf gelb bedarf keiner vorherigen Erlaubnis für den jeweiligen Einzelfall, wohl aber die Erlaubnis für den Besitz (Eintragung in die WBK nach Anzeige). Und hierfür ist sehr wohl ein Bedürfnis erforderlich, auch wenn in der Regel keine Glaubhaftmachung diesbezüglich verlangt wird. Wenn aber bei einer vorherigen Bedürfnisüberprüfung gerade kein Bedürfnis zum Besitz glaubhaft gemacht werden konnte und daher ein Erlaubniswiderruf drohte oder vollzogen wurde, wird die Behörde sehr wohl das Bedürfnis zum Besitz (Eintragung nach folgendem Neuerwerb) erneut in Frage stellen, insbesondere bei einem Erwerb genau derselben Waffe, und voraussichtlich die Eintragung der Waffe in die WBK verweigern, hat doch die vorherige Bedürfnisüberprüfung eben gerade ergeben, daß die Waffe bisher gar nicht benötigt worden war. Hier würde man schon sehr gut argumentieren müssen, um die Behörde zu überzeugen. Dann kann man aber auch gleich versuchen, glaubhaft zu machen, daß der Entfall des Bedürfnisses (einzige eigene Langwaffe auf Sportschützen-WBK nicht genutzt) nur vorübergehend gewesen sei, künftig wieder aufleben werde, schließlich sei die Sportschützeneigenschaft an sich nicht entfallen, sondern nur aufrund Standsperrung behindert gewesen, und daher anzuregen, nach §45 Abs. 3 WaffG von einem Erlaubniswiderruf abzusehen. Allerdings wird diese Möglichkeit von den Behörden in solchen Fällen vermutlich recht restriktiv gehandhabt werden, weil bei pauschaler Anerkennung so einer Argumentation die regelmäßige rückwirkende Bedürfnisüberprüfung recht einfach unterlaufen werden könnte. Sehr hilfreich wäre es dazu, wenigstens die Schießtermine auf dem Jägerstand nachzuweisen, auch wenn die zu wenig sind. Besser als gar kein Schießen glaubhaft gemacht. Warum soll da niemand ein Trainingsschießen bestätigen? Was hat denn der Verband bisher genau bestätigt?
  25. lrn

    Drehscheibenanlage

    Unterscheide Hardware <-> Software Klar, für 'ne 20s Zeitserie braucht's das nicht. Die kann ich aber auch gleich mit der Armbanduhr+Fernbedienung machen, ohne extra was zu bauen. Wenn man aber hergehen und etwa BDS Kombi, Symbolscheibe oder gar das BDMP-Programm abbilden will, wird es schon deutlich komplexer. Wenn schlecht lesbar und schlecht zu ändern ausreicht, dann würde PP1 vielleicht so aussehen: 5,120,wait,5,2,7,2,7,2,7,2,7,2,7,2,wait,5,2,7,2,7,2,7,2,7,2,7,2,wait,5,2,7,2,7,2,7,wait oder so ähnlich. Und davon gibts beim BDMP zahlreiche Varianten, die sich in irgendwelchen Details unterscheiden. Das kann schnell Kopfweh geben. Da würde mir sowas in der Art wie pp1{ standby=5; 1={cycles=1;show=120;hide=0}; 2={cycles=6;show=2;hide=7}; 3={cycles=6;show=2;hide=7}; 4={cycles=3;show=2;hide=7} } deutlich übersichtlicher vorkommen.
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