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lrn

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Alle Inhalte von lrn

  1. Hurra, und schon sind wir wieder mit den Begriffen durcheinander... Siehe Schema oben. Munitionserwerb in der WBK eingetragen = waffenrechtliche Erlaubnis (§10 WaffG). Voraussetzung für waffenrechtliche Erlaubnis: Bedürfnis (§4 WaffG). Nachweis (Glaubhaftmachung) bei Sportschützen: Bedürfnisbescheinigung eines Sportschützenverbands (§14 WaffG). Und den bekommst Du nicht (zumindest nicht rechtmäßigerweise) ohne Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses. Mag sein, daß manche Behörden da pragmatisch agieren und auch eine andere Form der Glaubhaftmachung ohne Bescheinigung eines Sportschützenverbands akzeptieren (§8 WaffG) - aber bei weitem nicht alle. Daher: Lieber mal Zurückhaltung üben mit sowas:
  2. Die Materie ist verwirrend, die Begriffe werden auch von (wirklich oder angeblich) erfahrenen Vereinsfunktionären und Schützenkameraden und auch hier im Forum gerne falsch gebraucht, das Gesetz allein ist nicht jedem verständlich, und in der Sachkunde ist wenig Zeit, um die Materie in den Details für alle verständlich rüberzubringen. Das ganze für den Sportschützen klar und übersichtlich darzustellen, wäre in meinen Augen eigentlich Sache der Schießsport-Landesverbände. Das wichtigste sehr vereinfacht (wir brauchen also wegen Unschärfen jetzt bitte nicht in nicht enden wollende Detaildiskussionen einsteigen) für Sportschützen, daran scheitert auch der TE: Umgang mit Waffen und Munition (unter anderem Erwerb, Besitz, Schießen, Führen) erlaubnispflichtig, wenn nicht ausnahmsweise erlaubnisfrei Erwerb und Besitz = erlaubnispflichtig Mit den entsprechend besessenen Waffen dann für Sportschützen: Sportschießen auf Schießstätte, und Transport von Waffen/Munition dorthin und wieder zurück = erlaubnisfrei waffenrechtliche Erlaubnis: zum Erwerb einer Waffe = entweder Voreintrag in grüner WBK, oder Erteilung einer gelben WBK für bis zu 10 Waffen zum auf den Erwerb folgenden dauerhaften Besitz einer Waffe = Eintrag der konkret erworbenen Waffe einschließlich Erwerbsdatum in die entsprechende WBK Erlaubnis für Sportschützen in Form einer WBK: "grüne" WBK = Standard-WBK, Erwerb einer Waffe nur mit darin eingetragener Erlaubnis (=Voreintrag) für jede einzelne Waffe "gelbe" WBK = Sportschützen-WBK = Vereinfachung, nur für Sportschützen = quasi 10 "pauschale Voreinträge" für gewisse simple Waffen und dazu passende Munition, in der Regel Einzellader oder Repetierer Voraussetzung für Erteilung jeder waffenrechtlichen Erlaubnis (meist Erwerb und Besitz): Bedürfnis = §8 WaffG = (unter anderem) Waffe geeignet und erforderlich In der Zukunft, wenn rückwirkend nachgeprüft wird, ob Bedürfnis zum Besitz der erworbenen Waffen weiterhin vorhanden = weiterhin Sportschütze, und Waffen weiterhin erforderlich = es wird mehr oder weniger regelmäßig damit geschossen (Anforderungen daran abgestuft und teils umstritten, obwohl eigentlich eine Klarstellung beabsichtigt war) Bedürfnisbescheinigung (eines Sportschützenverbandes) = § 14 WaffG = Nachweis der Sportschützeneigenschaft (gehört ebenfalls zum Bedürfnis nach §8 WaffG), und der Erforderlichkeit einer geeigneten Waffe und Munition für Voreintrag in "grüne" WBK, oder einer "gelben" WBK sog. "Erwerbsstreckung" für Sportschützen = (in der Regel) nicht mehr als 2 Waffen in 6 Monaten = 6 Monate ab Erwerb (Erwerbsdatum) der vorletzten Waffe --- Und erst, wenn dieses Grundgerüst richtig sitzt, dann kann man im Rahmen dieses Grundgerüsts Details erklären und davon ausgehen, daß sie auch verstanden werden, weil der Betreffende weiß, wo das entsprechende Detail gerade einzuordnen ist. Ansonsten wird alles wirr bleiben.
  3. Da drüber hab ich mich bei der morgendlichen Lektüre gerade aufgeregt. (aus dem oben verlinkten Artikel) Auch auf die Gefahr hin, daß man mich nun wie die Frau Weidel eine Nazi-Schlampe nennen darf: Ich sage nein, Deutschland hat ein Messermännerproblem.
  4. Ich schieß einfach nur noch unter notarieller Aufsicht und lasse alles beurkunden.
  5. Und deswegen ist es wichtig, die bestehenden Regeln weiter zu verschärfen.
  6. Das Opfer ist doch da Deine und meine Sicherheit. Kein grün vom Tablet.
  7. Solange keiner was zu befürchten hat, der sich an die Regeln hält, und jene auf Vernunft basieren, sehe ich das als Pluspunkt. Störenfrieden in den Sack treten, dem gesetzestreuen Bürger hingegen nicht auf den Sack gehen? Ja bitte.
  8. Wenn wir mit unserem Stand in BaWü wären, gäbe es eine ganz einfache Zwischenlösung bis zu einer rechtlichen Klärung: Wir treffen uns, schießen alle zusammen einen Pumpen-Wettkampf in irgendeiner spaßigen Disziplin, lästern dann gemeinsam beim grillen ... und dann schauen wir weiter. Wenn sich was ergibt und nicht zu weit, ich wär dabei, auch wenn nicht direkt betroffen. Solidaritätsbesuch aus Franken, sozusagen. Gerne auch tätige Mithilfe/Organisation im Rahmen meiner Zeit. Eine Art Fernrundenwettkampf wär auch noch ne Idee.
  9. Und der erfindet eigene Gesetze? Ja!
  10. Du kennst den Sportleiter eines befreundeten Vereins noch nicht
  11. Ich mußte bei meiner Registrierung eine zeigen.
  12. Mein' ich doch Danke für die Korrektur.
  13. Das kann man ausrechnen. Kaufpreis + Versandkosten Summe ggf. umrechnen in EUR nach aktueller Wechselkurstabelle des BMF + darauf 19% EUSt Auf die resultierende Gesamtsumme dann den jeweiligen Zollsatz aufschlagen. Zolltarifnummer/Zollsatz kann man online nachschlagen, hängt von Ware und Herkunftsland ab; das ist nicht immer trivial. Wenn ich zum nachschlagen zu faul bin, veranschlage ich 3-6% für eine überschlägige Schätzung je nach Ware. Der Zollsatz bei meiner letzten US-Bestellung von SpeedBeez war glaub ich 2,7 oder 3,2%, müßte ich nachschlagen. Das ganze gilt, wenn man ein Zollamt in der Nähe hat und sich selbst um die Verzollung kümmert. Wenn DHL es übernimmt, verlangen die dafür eine nicht unerhebliche Gebühr, und nicht unbedingt ist es dann richtig. Ich gebe auf der Versandadresse "Selbstverzollung" an und habe ich auch irgendwo bei DHL als Selbstverzoller registriert. Dafür gibt es IIRC irgendwo ein online-Formular.
  14. EABCO führt wohl Jard-Trigger. Shoppen bei denen ist easy via easyexport. Wenn ein Produkt im Shop nicht für Easyexport gelistet ist, EABCO anschreiben, dann lösen die das.
  15. Ich hab es schon ein paar Mal benutzt, und primär bei EABCO eingekauft. Hat einwandfrei funktioniert, kann ich empfehlen. Zollabwicklung unproblematisch - wobei ich allerdings gewisse Erfahrung damit habe und weiß, worauf es ankommt.
  16. Normalerweise kriege ich bei driftenden Threads schlechte Laune, aber das hier trägt heute zu meiner Erheiterung bei.
  17. Man beachte den letzten Satz des Artikels: Scheint ja ein nettes Viertel zu sein. Erbitte Kostenvoranschlag für eine neue Berliner Mauer. Bin gerne bereit, die mit zu finanzieren. So eine Art terminaler Finanzausgleich.
  18. Wie äußert sich denn das am Telefon?
  19. Zwar anderer Verband, ganz anderer Zusammenhang, aber ich hatte vorgestern auch eine Diskussion mit einem jahrzehntelangen Vorstand, der sich Sport- wie Rechtslage aus allen möglichen Bruchstücken einzelner, teils längst nicht mehr gültiger Regeln zusammenzimmerte. Wenn man als Unwissender an so einen kommt, und kein Wissender da, der Widerspruch erhebt, hat man ziemlich Pech gehabt. Ich hab ihm dann mal ein paar Passagen aus dem aktuellen WaffG vorgelesen, da gab es recht lange Gesichter. Geholfen hat es - glaub ich - nichts. Keiner ist blinder als der, der nicht sehen will.
  20. Gut dann nehme ich das gegen Deine Ausführungen oben gerichtete "Käse" zurück, denn zumindest stehst Du mit der Meinung nicht allein. Käse bleibts trotzdem, wobei wir uns durchaus einig sind, daß das WaffG an vielen Stellen Pfusch ist. In der Praxis wird man notfalls im Wege einer teleologischen Reduktion zum Ergebnis kommen, daß für einen erlaubten Umgang im Rahmen beruflicher Tätigkeit natürlich der Besitz Voraussetzung ist.
  21. "sofern" Käse. Nenne bitte bloß eine einzige Stimme in (juristischer!) Fachliteratur oder Rechtsprechung, die diese Meinung irgendwo nachvollziehbar begründet vertritt. Siehe oben, das Zauberwort heißt "sofern" und nicht "soweit".
  22. In Mailand gibt es zwischenzeitlich Scherenstechereien. Chinesische Besitzer einer Bar erstechen Einbrecher bei nächtlichem Einbruch, wohl auf der Flucht. https://www.rainews.it/articoli/2024/10/ucciso-con-20-forbiciate-mentre-ruba-gratta-e-vinci-barista-e-zio-arrestati-per-omicidio-forbici-saracinesca-cinesi-complice-3214ece3-da8b-4b2d-9e8a-8fa79ed66175.html
  23. Wir könnten mal einen Thread eröffnen "Über welche Neuerungen seitens der EU habt Ihr Euch in den letzten 5 (10? 15?) Jahren gefreut?" Man könnte hier z.B. , , , vor allem aber auch nennen.
  24. Da geht es um die Anerkennung als Verband, das ist also etwas ganz anderes. Ja und nein. Voraussetzung in diesem Fall ist ein Anhörungsverfahren gegen den Verband das ist richtig. Ausdrückliche Rechtsfolge ist dann aber: Die Behörde braucht ab Einleitung der Anhörung eine Bedürfnisbescheinigung nicht zwingend anzuerkennen, und kann andere Nachweise fordern. In anderen (begründeten) Zweifelsfällen kann sie das natürlich auch, das Stichwort ist: Glaubhaftmachung.
  25. Ja, natürlich. Sonst würde kein Anhörungsverfahren gegen den Verband eingeleitet.
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