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lrn

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  1. Erst als Rot13, dann als negative Rot13, das ist einfach zu merken und zu rechnen.
  2. Gestaltungsmöglichkeiten gäbe es schon, begrenzt halt durch die Möglichkeiten eines sechsstelligen rein numerischen Codes. Z.B. kann man auf einen hinterlegten Code eine Rechenoperation anwenden, die nur der Erbe kennt. So hat keiner der beiden Beteiligten den Code, sondern jeweils nur einen Teil der erforderlichen Zutaten, den Code zu backen. Wird halt komplex, wenn man den Code mal ändern möchte. Rot13 wäre ein sehr altes entsprechendes alfabetisches Verfahren, wenn auch nicht sehr einfallsreich. Eine direkte Zugriffsmöglichkeit gewähre ich niemandem.
  3. Nein. Was glaubst Du, was der Verordnungsgeber meint, wenn er in der entsprechenden Vorschrift ausdrücklich das Wort "Gewicht" verwendet? Dito.
  4. Man bekommt selbst als Jurist ja viel Bockmist ausführlichst erläutert. Da wird jemand die Verbote in der Anlage 2 zum WaffG mit dem sportlichen Ausschluß von halbautomatischen Langwaffen mit Magazinkapazität von mehr als 10 Schuß nach §6 AWaffV verwechselt haben.
  5. Grober Unfug heißt heute Belästigung der Allgemeinheit, §118 OWiG. Heute eine Ordnungswidrigkeit, früher eine Straftat.
  6. OT: Manchmal braucht es halt Sonderschrauben. https://www.ipih.de/system/files/upload/ipih-archive/sonderschraubenkatalog.pdf
  7. Kommentar Seite 49 Vielleicht sollte man zumindest auf höheren Wettbewerbsebenen (oder gerade auf niedrigeren?) sicherheitshalber alle seine Waffe betreffenden Regelungen parat haben. Andererseits finde ich auch, daß man das Wissen aus dem Kommentar bei der Waffenkontrolle zumindest einer DM erwarten dürfen sollte. Rein prophylaktisch, damits kein Gemecker gibt: Ja, ich wirke bei Wettkämpfen bis Landesebene ehrenamtlich mit und mache Aufsichtsdienste und Ausbildungen, wenn auch hauptsächlich BDMP.
  8. Ich kann das Geseier nicht mehr hören. Jetzt hast Du's endlich in meine Ignorelist geschafft.
  9. Thema waren eigentlich Waffenrechtsverschärfungen durch die Ampel. Mittlerweile sind wir ist man bei AfD und Kaiserreich. Klasse. Fangt Euch mal wieder.
  10. Ich hab auch grad das Problem, mit der neuen Schießbrille ist Fleck nicht wirklich hilfreich. Spiegel aufsitzend als BDMP-Schütze PP1/NPA ist andererseits auch nicht grad optimal. Zumindest für Revolver mit wechselbarem Korn gibt es von Scheuring und Centra umstellbare Korne, man darf halt grad im Wettkampfstreß nicht vergessen, jeweils umzustellen (fragt mich, woher ich's weiß ). Oder eben verschiedene Mehrdistanz-Kimmen, die man auch für Fleck und aufsitzend verwenden kann. Allerdings Achtung, nicht überall sind werkzeuglos verstellbare oder vom Serienzustand abweichende Visiereinrichtungen zulässig.
  11. Das Vermächtnis ist formunwirksam. Der SB liegt richtig, §20 WaffG abzulehnen. Und da hat er auch keinen Ermessensspielraum.
  12. Das hat schon so mancher gedacht, und dann gab es lange Gesichter! Erstens muß man sich merken, wie herum man im Kahn gesessen hat, außerdem kann die Stelle im Wasser, die man so markiert hat, wegfließen, oder -noch schlimmer- verdunsten und dann beispielsweise in Korea wieder kondensieren. Zurück zum Ernst der Sache, danke für die Hinweise des LRA Donauwörth. Zumindest in Bayern gibt einem das eine gewisse Leitlinie und Argumente im V-Fall an die Hand, wenn die eigene Behörde nicht gerade was gegenteiliges verlautbart haben sollte.
  13. Und - das ist wichtig bei dieser Lösung - herunterschießen kann er den Ballon auch nicht, denn dazu bräuchte er ja erst Zugriff auf den Waffenschrank. Also wirklich gut durchdacht.
  14. Ich mach sowas ab und zu als Deko oder um Handhabung zu auszuprobieren, wie Speedloader etc. Abgeschossene Hülse, Zünder raus, eine oder zwei Stahlkugeln oder Diabolos rein, Geschoß drauf. So hört man es innen klappern und es kann kein Zweifel entstehen. Keine Treibladung -> keine Munition. Sicherheitshalber nehme ich nur dafür blau beschichtete Geschosse.
  15. So eins haben wir mal probiert, das war nach wenigen Schuß total verbogen. War aber per Hand nicht wieder gerade zu biegen. KK schlägt mehr zu, als man dem kleinen Patrönchen zutraut. Mit Randfeuer wird da wohl eher sowas wie 4mm RZ lang gemeint sein.
  16. https://www.sonderpreis-baumarkt.de/garten-und-freizeit/freizeit/sportartikel/schiesssport-zubehoer
  17. Ich auch BTW, als mir einer von einem Baumarkt mit Waffenabteilung erzählt hat, dachte ich zuerst, der verarscht mich.
  18. lrn

    Waffensprengung

    Den Gedanken hatte ich zuerst auch, aber die Fläche ist ja in der Druckangabe schon berücksichtigt: p = F / A, Druck = Kraft / Fläche.
  19. Danke Dir für den Link! Der wär doch glatt 'nen Pin wert? Bei mir ist die Landkarte nicht gerade zugekleistert mit Markern, aber auch nichts unerreichbares. Das merk' ich mir mal vor. Muß mal meine Frau befragen. Das könnte der auch gefallen.
  20. Easy. Mußt halt kauen, solange bis es weich ist 3D Bogenschießen kannte ich bisher nicht, interessant. Der Parcour klingt auch ansprechend. Gibt es sowas auch mit Ausrüstungsverleih und mit Einführung ins Bogenschießen? Würde ich glatt mal ein Wochenende probieren.
  21. Viecher erschießen ist für mich nur ok, wenn man sie hinterher auch ißt. Wohl bekomm's.
  22. lrn

    Waffensprengung

    .357Mag mit höherem Druck als .44RemMag. Hat mich gewundert, aber tatsächlich hat in den mir greifbaren Maßtabellen erstere einen höheren zulässigen Gasdruck Pmax. Wieder was gelernt.
  23. lrn

    Waffensprengung

    Eigentlich ein Targa.
  24. Hier: Auch keine Einladung gefordert, auch ich finde keine Rechtsgrundlage dafür. Meinen EFWP hat die SBine gleich vor Ort beim Eintrag einer Waffe in die WBK ausgefüllt und ausgehändigt, weil ich ein Paßbild bereits mitgebracht hatte. An die internationalen PPC1500-Schützen: Wie handhabt Ihr das bei der Reise, bekommt Ihr extra Einladungsschreiben, oder genügt die Bestätigung der Wettkampfanmeldung? Für mich käme vor allem CZ und AT in Frage.
  25. Der kompakteste Langwaffenschrank, den ich kenne, ist der Remscheid von ISS, Außenabmessungen 1250 x 200 x 275. Nominell 3 Waffen, praktisch eher 2, es sei denn, es handele sich etwa um KK Unterhebelrepetierer oder ähnliche sehr schlanke Waffen. Der wird allerdings zumindest in Deutschland kaum mehr in Frage kommen, da Klasse A, ebenso das gleich große B-Äquivalent namens Paderborn für nominell zwei Waffen. Für Zimmerstutzen, KK-Gewehr oder erlaubnispflichtiges Luftgewehr, vielleicht auch eine einzelne Flinte oder sowas kann man vielleicht mal versuchen, mit der Behörde etwas auszuhandeln, die kann ja auf Antrag Abweichungen zulassen. Falls die Behörde eine Ausnahme macht, könnte der Gebrauchtmarkt lohnen. Gerade Klasse A bekommt man mit etwas Geduld auch mal geschenkt. Der kompakteste mir bekannte Schrank in Klasse 0 ist das Modell ISS Luzern WF 1250 x 300 x 300, nominell 3 Waffen. Je nach Konstellation brauchst Du evtl. auch für bloß eine Langwaffe schon Klasse 1. Dazu müßte man wissen, welche (evtl. verbotene?) Waffe und wie bzw. wo der Schrank verwendet werden soll. Siehe AWaffV. Die ISS-Schränke werden von allen möglichen Anbietern unter allen möglichen Namen verkauft. Schränke kleiner als 3 LW dürfte man kaum finden (Ausnahme der oben genannte Paderborn), da dafür kaum ein Markt vorhanden sein dürfte, daher für die Hersteller uninteressant.
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