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lrn

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  1. Jeder Bleistift muß außerdem behördlich mit Überdruck beschrieben und entsprechend gekennzeichnet sein. Auf nicht allen Schreibstätten darf mit langen und kurzen Stiften geschrieben werden. Das hangt wesentlich von den Vorgaben des Schreibstandsachverständigen ab, und den Maßgaben der Richtlinien zur Errichtung von Schreibstätten.
  2. Die Bleistiftmappe sollte bitte gewissen Mindestnormen entsprechen, stets verschlossen sein (sonst: nix mehr Bleistift!) und der Behörde nachgewiesen werden, der man außerdem jeden Bleistifterwerb umgehend melden muß. Das bekommt man als Auflage, wenn man seinen MES (Minenerwerbsschein) ausgehändigt bekommt, bzw. die Minenerwerbserlaubnis für die eingetragenen Bleistifte. Da gerade erst wieder einer mit einem illegal besessenen Bleistift umgebracht wurde, sollte man außerdem den Erwerb von Wachsmalstiften schärfer regulieren.
  3. Es herrscht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind unter anderem ein Sachkundenachweis (Handschrift), sowie ein anerkanntes Bedürfnis (Bleistift erforderlich und geeignet). Um ein anerkanntes Bedürfnis für einen Bleistift nachzuweisen, muß man beispielsweise in den letzten 12 Jahren mindestens 12 Mal regelmäßig oder 18 Mal unregelmäßig als Mitglied in einer Schule handschriftlich geschrieben haben, die einem anerkannten Schreibverband angehört. Bleistifte dürfen nur vom Bleistiftmacher erworben werden, auch nur dieser darf Bleistifte kürzen. Da somit auch selbst anspitzen rechtlich umstritten ist, kann man Wechselminen für Fallbleistifte erlaubnisfrei (nicht aber bedürfnisfrei!) erwerben, wenn man schon eine Erlaubnis für einen Fallbleistift hat. Allerdings muß jener von neongelber Farbe sein, da Fallminenbleistifte fragwürdige Personenkreise anziehen.
  4. Ihr müßt aber zugeben, daß die Brüsseler Kalashnikov, gelb gestrichen, schon bedeutend die öffentliche Sicherheit erhöht hätte. Sie wäre sofort zu erkennen gewesen und die Gäste hätten in Deckung gehen können, wenn die Täter schon (bedauerlicher Einzelfall) die an sich hochwirksamen Magazinbeschränkungen mißachten. Daher ist außerdem ein Magazinverbot (--> Mehrlader als Einzellader) geboten. https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252243664/Angriff-mit-Sturmgewehr-Zwei-Menschen-sterben-nach-Schuessen-auf-Cafe-in-Bruessel.html
  5. Wenn man zu laut und deutlich auftritt, kann man auch von genervten Foristen geblockt werden. Ciao!
  6. Hat eigentlich schon mal jemand danke gesagt für die Mühe, die Du Dir immer gibst, uns hier im Forum über aktuelle Entwicklungen stets mit Links hinterlegt auf dem Laufenden zu halten? Ich finde das sehr schätzenswert. Vielen Dank @Elo
  7. HW?
  8. Klingt cool. Gibts da irgendwo Bilder?
  9. Ich bin weder Sachse noch Jäger, aber die wären mich als Mitglied umgehend los, wenn nicht umgehend das Präsidium ersetzt wird.
  10. Halt, Käse, Kommando zurück; das oben ist die Kimme des Kadett Wechselsystems. Shadow 1: Nur seitenverstellbar. Daran, daß ich es verwechselt habe, merkt man ja schon, daß ich nicht allzuoft dran rumdrehe und auch keinen Bedarf dazu verspüre. Die gleich beim Kauf mitbestellte verstellbare Kimme hab ich wieder demontiert, um BDMP PPC SSA damit schießen zu können.
  11. Shadow 1: Es ist keine werkzeuglos verstellbare Mikrometervisierung. Höhenverstellung per Schraubendreher, Seitenverstellung durch lösen der Fixierschrauben und verschieben in der Schwalbenschwanzhalterung. M.E. vollkommen ausreichend, man stellt ja in der Regel nicht dauernd dran rum. Es gibt aber auch von CZ eine relativ günstige und gute voll verstellbare Kimme zum nachrüsten (anderes Korn erforderlich). Shadow 2: Weiß ich grad nicht; ich glaube mich zu erinnern, die habe keine Höhenverstellung?
  12. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Ich finde, die Shadow 1 hat keine signifikanten Nachteile gegenüber der Shadow 2. Außer kein OR vielleicht, auch wenn man in den Schwalbenschwanz eine Grundplatte bauen kann. Das Leuchtkorn kann je nach Verband ein (leicht lösbares) Problem sein. Waffenhygiene halte ich für recht überschätzt, habe aber dennoch seit dem letzten "richtigen" Putzen weit über 1k Schuß ohne jede Störung durch, obwohl die Waffe zusätzlich auch noch dreckige 22er schießen muß, und das kübelweise. Tuning kann man machen, braucht es aber nicht. @Gewehrgranate und @pulvernase bringen es auf den Punkt. Wenn man mal so gut werden sollte, daß einem eine Shadow im Weg steht, dann kann man sich immer noch die getunte Megapistole holen. Vor nicht allzu langer Zeit gab es gelegentlich mal Angebote für 999€. Wenn man da eines erwischt, mehr Pistole für weniger Geld dürfte man kaum bekommen.
  13. Ich habe mir das Buch auch besorgt. @E_LA Richtig, die Aufsichtsperson selbst wird nicht für alle Themen aus dem Buch Verwendung haben. Das Thema Zuverlässigkeit ist für Dich als Aufsichtsperson weniger relevant, sondern eher für den Schießstättenbetreiber oder für den Verein, der Dich als Aufsichtsperson bestellt. Das betrifft auch einige andere Themen, auch wenn nähere Kenntnisse zu Lüftungsanlagen und Vorschriften aus den Schießstandrichtlinien oder zur Waffenaufbewahrung natürlich nicht schaden. Inhaltlich hab ich wenig auszusetzen, außer etwa ein Drittel des Buchs ist ein Abdruck des WaffG (jedoch ohne AWaffV); das hätte man sich sparen können, kann sich morgen wieder ändern es gibt inhaltliche Unschärfen zu den Sportordnungen der Verbände, aber nichts grobes das Thema §6 AWaffV ist sehr flach abgehandelt, wohl auch, um keine konkrete Aussage machen zu müssen inhaltlich kann man manche Aussagen auch kontrovers betrachten, aber grundsätzlich rät das Buch immer zum sichersten Weg, auch wenn der manchmal übertrieben erscheinen mag oder in der Praxis nicht stets durchführbar sein wird Positiv: Das Buch versucht auch ein wenig Praxis zu vermitteln, anhand von Beispielen. Letztendlich wird aber wirkliche Praxiserfahrung und Sachkunde für eine effiziente Ausübung der Aufsicht notwendig sein, ein Buch reicht nicht. In einer Amazon-Rezension wurde eine oberflächliche Checkliste bemängelt. Natürlich muß eine für viele Fälle generell geeignete Checkliste oberflächlich sein. Sie ist auch nur ein Muster, um sie für die jeweilige Schießstätte anzupassen. Jedenfalls viel esser als keine Checkliste (was genau dem Stand fast aller Schießsttätten entspricht, die ich kenne). Vermeintlich geht das Buch teilweise mehr in die Tiefe, als es für eine Aufsichtsperson selbst erforderlich wäre, andererseits ist das Hintergrundwissen stets hilfreich und nie komplett ab vom Thema. Mein Fazit: Für Vereine, Vorstände/Sportleiter, Schießstättenbetreiber und Ausbilder finde ich das Buch empfehlenswert, viel besser für die Praxis geeignet als ein juristischer Kommentar, mit dem ein Nichtjurist in der Regel eher wenig sinnvoll arbeiten kann. Ein niedrigerer Preis unter Verzicht auf den Abdruck des Waffengesetzes hätte mich gefreut. Für eine Aufsichtsperson selbst ist das Buch wohl zu teuer und etwas zu umfangreich, kaum jemand wird Lust auf die Lektüre haben. Hier fände ich praxisnahe Broschüren der Verbände, entlang der jeweiligen Sportordnung, besser geeignet. Vielleicht witzig und bebildert wie der M16 Comic?
  14. Interessant, kannte ich bisher nicht. Als ich den Titel hörte, dachte ich zuerst an irgendein Buch on demand oder im Eigenverlag mit einem Nobody als Autor. Mit sowas habe ich fast ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht. Aber es ist ein Buch eines seriösen Verlags und der Autor hat auch eine entsprechende berufliche Bildung vorzuweisen. Ob man als Aufsicht so ein Buch nun braucht, hängt m.E. vom eigenen Wissen und den Fähigkeiten ab. Manches Wissen der Aufsicht sollte aus der Waffensachkunde präsent sein - ist es aber oft nicht. Aufsicht ist nicht nur "Laden - Feuer - Sicherheit" sagen. Ich habe mich mit der Sache recht eingehend beschäftigt, weil ich in einem Verein Aufsichten ausgebildet habe, der einem neuen Verband beitrat, und wo es diesbezüglich gewisse Defizite gab. Wenn, dann wollte ich keine Veranstaltung machen, die nur zum Stempelerwerb dient, sondern das tatsächlich meiner Meinung nach erforderliche Wissen nebst Hintergründen und Erläuterungen vermitteln. Es wurde eine Veranstaltung von insgesamt rund 7 Stunden Dauer in drei inhaltlichen Blöcken (davon einer BDS Sportordnung, darin eingebettet die Sicherheitsregeln) und die Leute hingen gewaltig in den Seilen - selbst die mit recht frischer Sachkunde, aber auch langjährige Sportschützen aus verschiedenen Verbänden, selbst mit Schießleiter-Ausbildung. Allein die Präsentation für den Projektor umfaßt 160 Seiten in Stichpunkten. Mit denen allein kann man oft ohne ganz solides Vorwissen oder Literatur zum nachschlagen nichts anfangen, wenn sie einem nicht parallel dazu erläutert werden. Aus unter anderem diesem Grund (und ein paar weiteren rechtlichen Gründen) habe ich bis auf weiteres von einer Veröffentlichung abgesehen, nachdem ich ursprünglich vor hatte, die ganze Arbeit kostenlos hier zu veröffentlichen, so daß es auch andere verwenden können, sei es zur Ausbildung oder zum daran entlanghangeln beim Selbststudium. Wenn man nun diesen Stoff zugrunde legen und einschließlich der Grundlagen so erläutern würde, daß man sich selbst ins Thema einarbeiten kann, würde tatsächlich ein Buch von so einem Umfang herauskommen. Ich werde es mir wahrscheinlich schon aus "beruflichem" Interesse kaufen - aber auch mich schreckt natürlich der Preis ein bißchen ab. Für einen juristischen Kommentar aus gutem Hause muß man mindestens das Doppelte in die Hand nehmen. Für den juristischen Laien sind Kommentare allerdings nur sehr eingeschränkt geeignet, weil jener gerne geneigt ist, sich aus einzelnen Bruchstücken von Vorschriften (egal, ob sie nun den eigenen Fall betreffen oder nicht) und des Kommentars eine oft bloß vermeintliche (!) Rechtslage zusammenzubasteln, die er gerne so hätte. Im Steuer- oder Wirtschaftsrecht zum Beispiel kann das günstigenfalls bloß Zeit und Geld kosten, im Waffenrecht kann es hingegen gewaltig in die Hose gehen. Daher weiß ich nicht recht, was ich von so diesem Tipp halten soll. Ich würde wenn, dann eher zu einem systematisch aufgebauten Lehrbuch oder Praxisleitfaden statt eines Kommentars raten, den Heller/Soschinka beispielsweise; der kostet allerdings mit 95€ ebenfalls fast das Doppelte.
  15. Was hat das alles eigentlich in der Rubrik Waffenrecht verloren?
  16. Ja, das kommt auch dazu.
  17. Das Problem ist wie oft in der IT weniger, eine Software einzuführen, sondern die Leute, die sie benutzen sollen. Wenn es um reine Mitgliederverwaltung geht, dann ist es letztendlich egal, das kann dann zumindest für kleinere Vereine auch eine Tabellenkalkulation, wenn man den Bankeinzug auf andere Weise macht und nicht mehrere Personen damit arbeiten müssen. Die meiste Vereinssoftware ist zwangsläufig recht allgemein gehalten. Schließlich soll sie für alle möglichen Vereine passen. Daher kann es am Anfang umständlich sein, eine Datenbank für den eigenen Verein anzupassen. Weniger von der Software her, als eine Datenstruktur zu erstellen. Beispielsweise sollte ein Schützenverein, wenn er denn schon eine extra Software verwendet, auch verschiedene Verbandsmitgliedschaften, waffenrechtliche Erlaubnisse (WaffG!), Aufsichtsberechtigungen (AWaffV!) und Arbeits-/Aufsichtsdienste erfassen können. Admidio fehlt in der Liste. Kostenlose, webbasierte, recht flexible PHP/SQL-Lösung für eigenen Webspace. Demo: https://www.admidio.org/demo/adm_program/modules/announcements/announcements.php
  18. Bei guns that fire shot ist das immer so eines von den need-to-know-basis-Dingen, wie bei so einem James Bond Film https://www.youtube.com/watch?v=OvzMSe3uPrM
  19. Warum? Käufer ist im Annahmeverzug. Er möge entweder eine eigene Erwerbsberechtigung nachweisen (und nicht bloß behaupten) oder alternativ einen anderen Erwerbsberechtigten nennen (z.B. Waffenhändler), an den überlassen werden soll.
  20. Naja. "So wie die fette Sau gequalmt hat, haben wir alle schon lang drauf gewartet" wird keiner in eine Todesanzeige schreiben.
  21. Das hab ich mir beim Durchblättern der v0 des BDMP auch schon oft gedacht (auch vor Jahren schon, Corona-Diskussion kann also unterbleiben): Schützen sterben offenbar gerne schon in nicht allzu alten Jahren. Ist schießen besonders ungesund? Irgendeine Beeinträchtigung wird man sicher haben, aber deswegen werden die Leute nicht gleich wie die Fliegen tot umfallen. Andererseits ist Schießen (zumindest für 95% der Sportschützen) wohl auch kein körperlich fordernder Sport, der gesundheitlich irgendwas bringen würde. Im Gegenteil, viele sind, sagen wir es mal freundlich, "wohlgenährt"... Auch bei uns im Verein, wir haben viele gestreßte Leute, viele Raucher, und viele eben auch "wohlgenährt". Weiterer Faktor ist bestimmt der geringe Frauenanteil (haben höhere Lebenserwartung). Und das alles dürfte eben auch auf die Lebenserwartung in der Gruppe Einfluß haben, schließlich ist diese durchaus nicht allzu gut durchgemischt. Insofern halte ich es an sich nicht für besorgniserregend, aber wäre es gut, wenn solche Sterbeanzeigen vielleicht Anlaß geben, ein bißchen gesünder zu leben (davon schließe ich mich selbst nicht aus).
  22. Gleichzeitig sind dieselben Leute aber Meister darin, die Worte der anderen auf die Goldwaage zu legen. Nein, bitte gleiche Maßstäbe für alle. Bullshit abgelassen, für Bullshit in der Verantwortung. Aufgrund ihrer hohen Verantwortung beziehen die werten Abgeordneten ja auch hohe Bezüge.
  23. Wichtig ist aber zu wissen, daß immer nur die populistischen Kampagnen der anderen auf Desinformation beruhen.
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