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P22

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  1. Bevor man Granit oder quer legen in Betracht zieht, wäre eine maßvolle Anpassung (was eine erleichterung nicht ausschließt) der Aufbewahrungsvorschriften zielführender ;-)
  2. Beim IPSC völlig normal. Da wird gewechselt wo es am wenigsten den Ablauf stört und am besten wenn noch min. 1 Murmel im Magazin ist.
  3. @Maxeb Dir ist ohne Bedingung zuzustimmen. Wieso soll ich mir den Affentanz geben und mit aufs Revier fahren, um die Waffen zu zeigen? Doch nur, weil niemand 100%ig sagen kann, ob ein öffenen in der Öffentlichkeit eine Straftat darstellt. Folglich setzt man eine Stufe früher an und offenbart die Mitnahme von Waffen erst gar nicht - auch wenn sie noch so legal sind. Aber das gegensätzliche handeln spiegelt wohl eher das naturell des teutschen LWB wieder....aber jeder wie er möchte. Nur ein späteres lamentieren bei evtl. (vermeidbaren) Folgen bedarf es dann nicht....;-)
  4. Die sind mit der Rücknahme von der 9er beschäftigt ;-)
  5. P22

    Grafe auf ntv

    Danke, Frage beantwortet ;-)
  6. P22

    Grafe auf ntv

    Und wo ist da dein Engagement? Gibts von dir auch was produktives oder nur internes LWB-Bashing im Besserwisser-Stil?
  7. Nun, der Artikel ist über 7 Jahre alt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in der Zeit etwas zum Positiven verändert hat ;-)
  8. Richtig. Inhaltlich betrachtet sind wir nicht nur in Bremen, sondern auch nahe an der EU Kommission.
  9. Nein, es ist eine Empfehlung des BR im Hinblick auf den Gesetzesentwurf des Innenministeriums zur Änderung des WaffG, der nunmehr im Bundestag behandelt wird. Die Sache hier hat mit dem Antrag aus Bremen nichts zu tun.
  10. Hallo zusammen, ich weiß nicht obs hier schon irgendwo aufgetaucht ist, aber nunmehr spricht sich auch der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Rechtsausschuss für ein Verbot halbautomatischer Waffen, die optisch einer Kriegswaffe ähneln, aus. Es handelt sich um die Bundesratsdrucksache 61/1/17 vom 28.02.2017. Entsprechende Änderungsvorschläge des Gesetzesentwurfes zur Änderung des WaffG finden sich in dem Dokument auf S. 10ff. Abrufbar unter: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/61-1-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  11. Sehe ich ähnlich. Klar, schießen ist teuer und ich bin auch nicht das Sozialamt. Aber ob 2-3 mal im Monat ein Gastschützen maximal 10 Schuss machen lasse....Also ich würde in diesem Fall auch eher nichts verlangen oder eher was für die Vereinskasse. Hängt aber auch von der Art des Gastschützen ab, muss ich gestehen.
  12. Ja, verschuldensunabhängigen Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz. Allerdings gilt bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro, d.h. alles darüber kann geltend gemacht werden.
  13. Das bestätigt der Verein. Wer nur Luftpumpe schießt bekommt diese Bestätigung nicht.
  14. Bei meinen beiden Vereinen gibt's keine (DSB/BDS) und in Philippsburg hab ich auch noch keine gesehen. Verschriftlich muss das ganze auch nicht sein; bei kleineren Vereinen oder wenig Aktiven kennt man sich und sieht sich ja auf dem Stand. Da hätte ich als Vorstand kein Problem, dass so zu bestätigen. Wie immer Frage des Einzelfalls.
  15. Dann muss man den Verein auf diese falsche Einschätzung hinweisen. Sperren die sich auch, wenn man selbst einen Dreizeiler fertigt, der vom Vorstand gestempelt und unterschrieben wird?
  16. Ja und morgen kann vll die Welt untergehen..... Was Jahrzehnte als sicher galt, kann nicht ohne Bestandsschutz als unsicher gelten. Bestes Beispiel: Atommoratorium.
  17. Entsprechende Wege wurden dir jetzt genügend aufgezeigt. Gehe diese und melde dich wieder, sobald es von den genannten Möglichkeiten positive/negative Ergebnisse gibt.
  18. Und daraus schlussfolgert man zutreffenderweise was? Richtig, keine Verbotszonen. Nur so besteht die Möglichkeit einer voraussichtlich erfolgreichen Abwehr der gesetzeskonformen Bürger ggü Angriffen. Die eigentlichen Adressaten halten sich nämlich eh nicht an das Verbot. Insofern führen die Zonen nur zur einseitigen Verschlechterung der Ausgangssituation der friedlichen Bürger.
  19. Weil die "Stimmungslage" in der Rspr. klar ist? Effektiv geht hier nur über den politischen Weg etwas. Dazu fehlt aber der Wille seitens der Entscheidungsträger.
  20. Deine Überlegungen finden sich aktuell in einem anderen Topic wieder:
  21. Da sieht man, dass du nicht objektiv auf die Sachlage schaust. Die genannten Beispiele sind mitnichten an den Haaren herbeigezogen - sie verdeutlichen vielmehr den Irrsinn der anlasslosen Kontrolle und der hierfür ggf erhobenen Gebühr. Unser Hobby/handeln betrifft abstrakt die öffentliche Sicherheit, weshalb anlasslos kontrolliert und dafür noch Geld erhoben wird In jedem anderen Bereich, wo Kontrollen zur öffentlichen Sicherheit seitens des Staates durchgeführt werden, sind diese entweder kostenfrei oder nur dann mit Gebühren belegt, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Generell unabhängig davon, ob die Grundrechtsausübung (Freiheit!) Hobby, Beruf oder die sonstige Lebensgestaltung betrifft. Dies macht die vorliegende Diskrepanz und den damit verbundenen Unmut der Betroffenen deutlich.
  22. Es kommt auch darauf an, ob der/die PVB diesen Hinweisen nachgehen möchte/n und daher gezielt nachfragen - actio/reactio. Als PVB darf ich nicht mit Beschreibungen rechnen, bei denen ich lediglich noch "zugreifen" muss. Aber wir waren alle nicht dabei und werden es daher nicht klären können.
  23. Ein solch singuläres Vorgehen würde ich vermeiden. Der Verband wird sich nicht zum Hüter meiner Rechte aufspielen (Stichwort: RechtsdienstleistungsG). Wie oben bereits angeraten den Sachverhalt (Abgabe aller notwendigen Bestätigungen/WBK mit Datum) zusammenfassen und dieses Schreiben auch an den Verband adressieren zur Kenntnisnahme.
  24. Schriftlich darauf hinweisen wie vorstehend genannt, 5 Tage Frist und wenn der Eintrag dann immer noch nicht samt WBK bei dir ist, Brief/Anruf vom RA an den Vorgesetzten. Wird dann zukünftig laufen.
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