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karlyman

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  1. Im übrigen ist es ein gutes Kalliber. Apropos 6,5 X 55 SE, Skandinavien und (s. Thema) Halbautomaten in Norwegen: Nach deren bescheuerten Plänen (je nach Auslegung, aber wahrscheinlich) müsste dann sogar der historische schwedische HA Ljungman 42 in den Shredder bzw. Schmelzofen wandern... Mir wird schlecht.
  2. Gerade aus Schweden war in den letzten Jahren wenig Erquickliches zu hören. Zwar ist da der jagdliche Waffenbesitz relativ weit verbreitet. Aber ansonsten - gerade beim Schießsport bzw. GK-KW - baut sich ziemlicher Druck auf. Schwedische Schützen klagen darüber, dass die Polizeiführung dort (die sich wohl ohnehin gern in die schwedische Politik einmischt) zunehmend gegen privaten LWB agiere.
  3. Je nach Auslegung kann das die Grundlage bilden für ein absolut weites "Ausholen" beim Verbieten... Für Polizei und Militär "konstruiert" wurde, mit Ausnahme weniger spezieller jagdlicher HA, ja praktisch alles.
  4. Nur am Rande... deshalb verstehe ich auch die Lobhudelei so mancher (auch hier) für das Land nicht ganz. Natürlich, die skandinavischen Länder (insbes. N und S) haben eine fantastische Weite, schöne Landschaften und nette Bewohner. Aber in punkto "allfürsorglicher" Staat, der wirklich in alles seine Nase stecken und reinreden will, und den Bürger mit Abgaben belastet, sind sie m.W. leider auch mit an der "Spitze" in Europa. (Eine Ausnahme davon bildet m.W. Finnland). Es hat also alles Licht und Schatten.
  5. Möglicherweise denkt hier jemand von einem gewünschten Ergebnis her... Was freilich die "Denke" nicht stimmiger macht.
  6. Was den speziellen Fall von CM angeht ja - ich bezog mich aber auf einen Beitrag von Mausebaer, in dem die ununterbrochene Nutzung angesprochen wurde.
  7. Ich fände diese Konstellation ("Nichtnutzung") weder verständlicher, noch nachvollziehbar. Warum soll denn bei vorübergehender Nichtnutzung z.B. eines B-Schrankes dessen Altbestandsschutz wegfallen? Wo steht, dass eine ununterbrochene Nutzung erfolgen muss(te)? Entscheidend ist nach meinem Verständnis, dass dieser vor dem Stichtag in Besitz genommen und zur Lagerung erlaubnispflichtiger Waffen genutzt wurde - also im Sinne der Altbestandsregelung vor 06.07.2017 besessen und "in Nutzung genommen".
  8. Ist da die neue Veröffentlichung von Firearms United gemeint? In der wurde u.a. berichtet, Zitat: "According to rumours, now confirmed by an article [1], the Norwegian Government wants to ban semi-automatics from civilian use as a national implementation of the firearms directive. At the moment, the proposal concerns “semi-automatic rifles of the kind used by the police and the Armed Forces”, not describing whether it is all semiautomatics, or semiautomatic weapons which have been converted from automatic weapons."
  9. Ja, ja, das (auch hier) öfter mal so gelobte Norwegen... (Zusatzanmerkung: Rückwirkende Besitzverbote....Na ja, Geld genug für die entsprechenden Entschädigungszahlungen hat der norweg. Staat ja).
  10. Estens das. Zweitens ist und bleibt es ein Wahnwitz (der auch gewisse Hinweise liefert...), wenn jemand beim Staat ein Erlaubnisdokument wie eine Fahrerlaubnis oder WBK beantragt (und dann gerne als gültig entgegennimmt), die Existenz und dieses Staatswesens als solches aber bestreitet.
  11. Ja, aber dabei ging man ganz offensichtlich davon aus, dass die Messer der friedliche Bürger eben nicht "solche" seien... Logischerweise können sie somit "ihre" (z.B. übliche Schweizermesser u.ä.) weiterhin uneingeschränkt führen. Die anderen, bis dahin auch zum Führen zulässigen Taschenmesser, gehören seit dem Zeitpunkt zu einer "böseren" Kategorie.
  12. Keiner von uns hier hat wohl Verständnis für diese "Einhandmesser-Gesetzgebung". Aber - es ist geltendes Gesetz. Daher finde ich den Hinweis des Herstellers/Anbieters nicht verkehrt. Ein solcher erfolgt ja im Handel ziemlich selten.
  13. Tja, so ist das eben, wenn ein Bundesland/Stadtstaat eine bloße Verwaltungsbehörde (wie in der Mehrzahl der Bundesländer der Fall) nicht bei einer eben solchen, sondern statt dessen beim Landeskriminalamt ansiedelt... Besucherausweis und ähnliches Gedöns - hier (Süddeutschland) völlig unbekannt. Hier geht man als "Kunde"/Besucher ins Landratsamt oder die Stadtverwaltung, einfach so.
  14. Ja, das Thema Beweisverwertungs-Verbote. Es gibt Länder dieser Erde (vor allem eines über dem Atlantik drüben fällt mir ein), da werden diese, so mein Eindruck, deutlich stringenter beachtet als hier. Nicht, dass ich unser Justizsystem für schlecht halte. Aber dieser Punkt ist in D m.E. ein ziemlich "weicher" Punkt.
  15. Mir liegen da wirklich Klugscheisserei, und generell "Polizeibashing", fern. Aber die, die diesen Einsatz so angeordnet haben, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum das nur so und nicht auf eine (potenziell für alle Beteiligten) "geräuschlosere", effizientere, sicherere Weise möglich war. So ganz wird man das Gefühl nicht los, dass in dem Fall mit der Stürmung demonstrativ das "ganz große Besteck" ausgepackt und zum Einsatz gebracht werden sollte.
  16. Genau das habe ich mal einem (eigentlich von mir sehr geschätzten) GK-Schützenkollegen gesagt, als er sich vehement für ein Verbot des Motorradfahrens ("braucht eh niemand wirklich") stark machte. Grundsätzliches Nachdenken, bevor man mit Forderungen losprescht, schadet nie.
  17. Zitat: "...allerdings nichts zur Einsatztaktik des SEK sagen dürften." Gerade die wäre aber auch interessant, und wurde gestern bereits von den Strafverteidigern thematisiert. Stichwort: Warum nicht einfach Festnahme "in der Jogginghose" beim Sportstudio, auf dem Weg zum Einkaufen o.ä. , statt quasi eine "Erstürmung der Burg" durchzuführen.... Sie werden schon Gründe gehabt haben; aber die Frage steht bei einer solchen Aktion natürlich berechtigt im Raum.
  18. ICH langweile in diesem Thread? Ach so.... Lassen wir's gut sein. Bringt nichts.
  19. Eine abschließende Anmerkung noch: Mir geht es bei der Kritik an der Pauschalität der Unzuverlässigkeits-Auslegung nicht allein um die "Reichsbürger" (die sind da auch insgesamt nicht bedeutend genug), sondern um eine prinzipielle Frage. Wenn Unzuverlässigkeit auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Nrn. 2 a - c WaffG derart pauschal angenommen wird, dann reden wir heute von den spinnerten Reichsbürgern, morgen und übermorgen schon von vielen weiteren Gruppen, wo jeweils ein persönlich unzuverlässiger Umgang mit Waffen und Munition unterstellt wird... Da ist u.U. kein Halten mehr. Es ist eine Prinzipfrage. Wurde hier aber im Grundsatz schon thematisert.
  20. Nein, ehrlich gesagt ist mir die Zeit zu schade.
  21. "Die Reichis" - damit fängt es schon an... Wir sind uns ja einig, dass das eine abstruse Ideologie ist. Aber, mal davon abgesehen, dass sie schon als solche gar nicht abschließbar und einheitlich existiert, und viele l"Anhänger" offenbar mal die einen, mal die anderen Elemente für sich zusammenfabulieren: Wie kommt der Automatismus zustande, ein Sympathisant dieser Ideen verwahre seine Waffen und Munition nicht richtig bzw. verwende diese missbräuchlich?
  22. Nicht zerreden. Es ging hier - siehe Diskussion oben - doch um den von SB genannten ba.-wü. Erlass, und die darin zum Ausdruck kommende (von den Behörden im Südwesten umzusetzende) Sichtweise, dass bereits bei geäußerter Anhängerschaft eines LWB zur Reichsbürgeridee (nebenbei, mit x Varianten und Spielarten) pauschal zu besorgen sei, dass dieser seine Waffen und Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwendet, unvorsichtig oder unsachgemäß mit ihnen umgeht , sie so verwahrt, oder sie unzulässiger Weise Unbefugten überlässt.
  23. Wie soll ich für eine m.E. zu große Pauschalität auch ein "Beispiel" bringen?
  24. Ehrlich gesagt, der wird allmählich recht lang und unübersichtlich...
  25. Die Pauschaliität dieser Ableitung ist das, was mich verwundert.
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