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Olt d.R.

WO Supreme
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  1. Und Rolling Block....
  2. Bis auf den Fahrer, RS, Kommandanten und MG Schützen. edit: als Antwort zu #49
  3. Und ich auch... U.a. bei denen, die weder Mensch noch Tier sind, und da hatte so gut wie jeder als zweite STAN Waffe eine MP 2; mit der wurde fast genauso häufig geübt, wie mit dem G 3.
  4. Na, das kommt dann aber wohl sehr auf die Teilstreitkraft bzw. sogar auf die Waffengattung an....
  5. Das ist aber schön, solch einen Keller hätte ich auch gerne!
  6. Das haben wir hier schon mal in mehreren Threads durchgekaut. Mal mit den üblichen Suchbegriffen arbeiten, da kommt bestimmt einiges raus.
  7. So was passiert, wenn jemand von der Sache ( = Waffen ) keine Ahnung hat und die automatische Übersetzung von "Assault Rifles" laufen läßt. Hätte er gedient, würde er so was nicht schreiben. PS: Übrigens habe ich keine "Halbautomatischen Verteidigungswaffen", ich habe halbautomatische Sportwaffen, halbautomatische Jagdwaffen und auch halbautomatische Sammlerwaffen.
  8. Augenscheinlich kann "man" es doch jetzt auch schon kaufen, also warum sollte der legale Besitz dann verboten werden... So gesehen ein guter Bericht, nur werden die Leute die falschen Schlüsse daraus ziehen.
  9. Nun hat er geantwortet ( oder lassen ): Sehr geehrter Herr Olt d.R., vielen Dank für Ihre Mail im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits in der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris. Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen. Der Richtlinienvorschlag wurde bereits kürzlich bei den EU-Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Europagruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Europagruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen. Ich darf Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen, aktiv begleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen wird. Zur weiteren Information möchte ich an dieser Stelle auch gern auf die Fragen und Antworten zur verschärften Kontrolle von Feuerwaffen in der EU im gestrigen Newsletter der EU-Kommission hinweisen. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm Ich wünsche Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit. Mit freundlichen Grüßen Reimer Böge Frau Hohlmeier läßt grüßen.... edit: Erwiderung ist raus!
  10. So wie die Visier Aktion damals: "Wir sind die Waffenlobby und wir gehen wählen!" War vom Prinzip her nicht schlecht gedacht, hat sich aber nicht durchgesetzt; u.a. auch weil einige sich doch lieber schämten, weil es einfacher war.
  11. Ich habe letzte Woche am Montag den CDU Abgeordneten Reimer Boege ( SH ) in Brüssel und seinem Kieler Büro angeschrieben ( email ). Bis jetzt keine Antwort.... Kann man so werten, daß er sich erstmal in die Sache einlesen muß. Oder auch nicht.
  12. Nimm es nicht persönlich, aber: dat hilft nicht weiter. Man kann sich selber Mut zureden und verharmlosen, aber das bringt nichts. Ich könnte auch sagen: Meiner Meinung nach kommen alle zur Vernunft und lassen diesen Quatsch. Wie sagte schon Dirty Harry: Meinungen sind wie A...löcher, jeder hat eines...
  13. Nicht schlecht, aber ich würde ihren Namen richtig schreiben, das kommt besser an und ist höflicher.
  14. "Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen." Zumindest der erste Satz ist doch gut, so zeigt er doch, daß noch ein bischen Zeit ist, Maßnahmen dagegen zu starten. Und wenn der 2. Satz stimmt, dann können wir ja beruhigt schlafen gehen... Grün habe ich nicht gefunden...
  15. Nein, falsch gelesen: er wird ( den ) Versuchen, das WaffR zu verschärfen, seine Zustimmung verweigern.
  16. Man kann auch Probleme sehen, wo keine sind: 1. Schußbereit ist eine Waffe, wenn sie geladen ist, d.h., dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist. Grundsätzlich darf ein Sportschütze seine Waffe niemals geladen mit sich führen. Alles andere ist "nicht schußbereit" und damit legal. So zitiert es sogar der DSB in seinem PDF Dokument, und mehr braucht man dazu auch nicht zu sagen oder hineinzuinterpretieren.
  17. Ja, das stimmt. Und wie er schreibt weiß er das doch auch, und aus genau dem Grund hat er dann doch extra gefragt. Besonders hilfreich ist die Antwort deshalb nicht gewesen.
  18. Streng genommen ist die Zuverlässigkeit auch schon bei der ersten Owi in Gefahr... Im Gesetz steht: "wer wiederholt oder gröblich gegen..."
  19. Klappt dann aber auch nur, wenn 1. man immer nur beim selbem Händler kauft 2. dieser auch immer persönlich anwesend ist 3. immer dieselbe Schreibkraft des Amtes einträgt, weil sie nie Urlaub hat oder in den Ruhestand geht und es sowieso nur eine einzige dort gibt 4. man nie in einen anderen Kreis zieht
  20. http://www.egun.de/market/item.php?id=5616807 Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll...
  21. Olt d.R.

    Führverbot

    Darf ich ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm Und um es noch korithenkackerisch zu verdeutlichen: es muß nicht unter 12 cm sein, 12 cm selbst sind auch noch OK.
  22. Olt d.R.

    §§38, 55 WaffG

    Tja, Binde reden vom Sehen... Was soll dabei herauskommen?
  23. Olt d.R.

    §§38, 55 WaffG

    Ohne auf den ganzen Kram ( den ich zwar gelesen, aber deshalb ja nicht verstanden haben muß ), noch mal aufzudrödeln, aber mal im Ernst, in der Apellierung an den gesunden Menschenverstand; welche Polizei, welchen Landes auch immer, wird einen Menschen, der mit einer Waffe unterwegs ist, einfach davonziehen lassen, wenn ( insbesondere in D ) im Raume steht, daß dieser Mensch diese Waffe nicht nur illegal besitzt, sondern auch zusätzlich illegal führt? So nach dem Motto: kommen Sie mal zur Polizeistation XY in 25 km, da prüfen wir mal, ob alles OK ist; Sie fahren vor, wir kommen demnächst hinterher.... Nicht nur weltfremd, sondern richtig blöd....
  24. Mag sicherlich so sein, aaaber: wenn aber ich gefühlt 80% Links auf irgendwelche Presseartikel, die nichts mit Waffen zu tun haben, sehe, und den Rest dann verfolge, der auch nicht so prickelnd ist ( das ca. 20 % WO Bashing mal abgezogen ), dann frage ich mich doch ernsthaft, was das dort soll! Wie gesagt: eine tolles Waffenforum ist OK, aber so ein gegeurke...Dann doch lieber Wo!
  25. Wenn ja, dann ist klar, was passiert ist: sie sind vor Langeweile dort gestorben....
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