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Olt d.R.

WO Supreme
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  1. Daß Paypal in den AGB ( sinngemäß ) stehen hat, daß man es nicht zum Bezahlen bestimmter Dinge nutzen darf, die der Fa. nicht genehm sind und auf spezielle Nachfrage ( oder es steht auch explizit so drin, bin ich überfragt, wurde hier mehrfach erörtert, die Suchfunktion ist Dein Freund ) wurde erklärt, daß der Kauf von Waffen, Munition und Waffenteilen dazu gehört, Paypal einen Kauf solcher Sachen also ausschließt. Also kann ich mir eine Waffen Kaufen, aber aus gutmenschlichen Gründen nicht mit Paypal zahlen, den Versand der Waffe an mich dann aber schon - unlogisch!
  2. Sollte "Schützenverein" heißen, ist aber mißverständlich, sehe ich im Nachheinein ein.
  3. Hui, da kann man sogar per paypal bezahlen; die wollten doch eigentlich an Waffen nichts verdienen?
  4. Es gibt auch die Möglichekeit, zumindest wird hier in SH so verfahren, daß der Kreis / OA selbst einen Prüfungsausschuß bildet, der die Prüfungen abnimmt ( aber keine Ausbildung betreibt ). Ich bin seit Jahren in so einem Ausschuß, der aus mir, einem ortsansässigen Büma und einem älteren ( sehr alten! ) Jäger besteht; von der Behörde ist nur jemand als Prokollführer dabei. Da aber die Durchfallquoten doch recht hoch sind, melden sich immer weniger zur prüfung an und gehen stattdessen lieber zu einem SV.
  5. Naja, erst ist von "Waffenscheinen" zu, dann relativiert sich das in "Sachkunde Nachweise"... Aber wer so blöd ist sage und schreibe "1000 €" ( sic! ) für einen gefälschten Sachkunde Nachweis zu bezahlen, anstatt die Prüfung zu absolvieren, der sollte nun wirklich keine legalen Waffen haben...
  6. Olt d.R.

    Entsorgung

    Ich mußte dies zum Gluck noch nie machen ( und werde es wohl auch nicht, dann habe ich eben zusätzlich eine kaputte Waffe im Keller, die aber kein Geld frißt ), aber für die, die es machen wollen / müssen, weil sie sonst keine neue bekommen: einige Waffengeschäfte verlangen schon 25 bis 50 € fürs Vernichten ( ist ja auch Arbeit, die gemacht werden muß ), Behörden und Polizeidienststellen nehmen kostenlos entgegen.
  7. Olt d.R.

    Luftgwehr

    Wie sagte schon Louis XIV.? Es ist ich! @georg23: Nenn' doch mal die Seriennummer, kannst aus den letzten beiden Ziffer ruhig XX machen.
  8. Naja, für den Spatengang kann man so jedes Papier benutzen... Meine Frage aber: wie heißt denn das Teil eigentlich? Ich habe es noch nirgendwo gesehen.
  9. Vom Prinzip her nicht schlecht, aber warum muß eigentlich alles immer über dieses Facebookdingens laufen?
  10. Ja genau, analog zu: zuwenig Fragen, WBK weg....
  11. Sehr geehrte Mitglieder der Kreisjägerschaft Neumünster ( in Schleswig Holstein, für den der es nicht weiß ),   ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für eine starke Verunsicherung hinsichtlich des Erwerbs und der Verwendung von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen. Der DJV fordert eine Klarstellung im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, s. unten stehende Pressemitteilung.   Auch auf Seiten der Waffenbehörden besteht bundesweit Klärungbedarf zur Anwendung des Gerichtsurteils.   Nach Rücksprache mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten der Stadt Neumünster, Herrn Eggers, geben wir nach dem Erkenntnisstand von heute ( 15.04.16 ) folgende Empfehlung:   Erwerb von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen: Auf Grund der unsicheren Rechtslage wird hinsichtlich eines Erwerbs Zurückhaltung empfohlen, um einen sich aus dem Erwerb eventuell später ergebenden finanziellen Schaden zu vermeiden.   Führen von bereits im Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen: Das Führen bei der Jagd und auf dem Schießstand ist nur mit Zweischussmagazinen erlaubt.   Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil  
  12. Muß man denn zu allem, was woanders lang und breit getreten wird, hier auch noch was zu schreiben?
  13. Ab und zu werden mal "normale" EGR 66 angeboten, die irgendwie "blank" gemacht wurden. Sieht ähnlich aus, ist aber eben nicht das Original ( und spätestens an der Beschriftung zu erkennen ). Die gehen aber auch schon fast für das Doppelte weg, wie der EGR 66.
  14. Nee, das heißt nur, mehr VA für "normale" Bürger, die sind ja keine Gefahr mehr, weil sie nicht so gut damit treffen...
  15. Warum sollte Diabetes ein Ausschließungsgrund für den JJS sein? Dann müßten sicherlich tausende von älteren Jägern ihren Schein abgeben. Das ist doch ausgemachter Blödsinn!
  16. Ach ware das schön, wenn die tatsächlich mal hier mitlesen würden, dann hätten sie sich den ganzen Müll nämlich sparen können.
  17. Ich habe den Link dazu schon an diverse Leute weitergeleitet. Das MUSS noch mehr verbreitet werden! Am besten ausdrucken und auf Schießständen usw. aushängen, damit es auch der letzte kapiert, der meint auch ohne HA noch schießen zu können...
  18. Naja, und nun? Alle staatliche Gewalt ist falsch, weil Fehler passieren.... Alle Waffen in Privathand sind falsch, weil Fehler passieren.
  19. Jetzt mal ehrlich: glaubt's Du das, was Du da schreibst? Und hast Du das umgesetzt in den letzten XX Jahren beim Waffenerwerb?
  20. Selbst wenn sich der Händler alle EWB des Erwerbers vorlegen läßt und selbst wenn er dann erkennen sollte, daß der Mensch gegen 2/6 beim Erwerb verstieße, dann sagt das alles noch nichts: woher sollte er denn wissen, ob es nicht eine Absprache mit dem SB gibt, die dem Schützen es gestattet von 2/6 abzuweichen? Denn es heißt ja " in der Regel nicht mehr als 2 Waffen", und keine Regel ohne Ausnahme oder so ähnlich sagt man ja.
  21. Nun hat er geantwortet ( oder lassen ): Sehr geehrter Herr Olt d.R., vielen Dank für Ihre Mail im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen, der im Gesetzgebungsverfahren ins Europäische Parlament kommen wird. Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie bereits in der im April 2015 angenommenen Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen war. Insoweit steht die Überarbeitung aus meiner Sicht nicht in direktem Zusammenhang mit den Terroranschlägen von Paris. Richtig ist jedoch auch, dass die Kommission die Überarbeitung nach den erschütternden Terroranschlägen in Paris beschleunigt und nun am 18. November 2015 vorgelegt hat. Gemeinsam mit diesem Vorschlag wurde ebenfalls eine Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Schusswaffen angenommen. Der Richtlinienvorschlag wurde bereits kürzlich bei den EU-Innenministern diskutiert und stößt grundsätzlich auf Zustimmung. Bei dem ersten Treffen im Rat wurde auf Arbeitsebene jedoch deutlich, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Mitgliedstaaten haben ihre Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. So ist davon auszugehen, dass die zuständige Kommissarin Bienkowska den Vorschlag bei der nächsten Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) am 7. Dezember 2015 vorstellen wird. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Europagruppe werde ich alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden. Unser Augenmerk liegt vielmehr darauf, die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu garantieren und illegalen Waffenbesitz und -gebrauch zu bekämpfen. Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen. Ein weiterer Unterschied zu der derzeitigen Rechtslage in Deutschland lässt sich bei einer stärkeren Beschränkung des Verkaufs von Waffen über das Internet feststellen. Auch eine Registrierung deaktivierter Waffen ist nach deutschem Recht noch nicht vorgesehen. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, befindet sich noch in der Ressortabstimmung und liegt daher noch nicht vor. Nach den dramatischen Terroranschlägen von Paris ist es nur natürlich, dass die Europäische Kommission eine ganze Bandbreite von Maßnahmen in Abstimmung mit dem Parlament und den Mitgliedstaaten ergreifen will, um ihren Beitrag zur Vorbeugung und Aufklärung jeglicher Schwerstverbrechen zu leisten. Die CDU/CSU-Europagruppe sieht in diesem Zusammenhang jedoch den noch ausstehenden Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff als dringlicher an. Der Kommission geht es darum, konkrete Maßnahmen gegen den internationalen, illegalen Waffenhandel unter Koordination und Kooperation aller 28 Mitgliedstaaten zu erreichen. Ich darf Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam verfolgen, aktiv begleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen wird. Zur weiteren Information möchte ich an dieser Stelle auch gern auf die Fragen und Antworten zur verschärften Kontrolle von Feuerwaffen in der EU im gestrigen Newsletter der EU-Kommission hinweisen. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm Ich wünsche Ihnen eine schöne und besinnliche Adventszeit. Mit freundlichen Grüßen Reimer Böge Frau Hohlmeier läßt grüßen.... edit: Erwiderung ist raus!
  22. Ich habe letzte Woche am Montag den CDU Abgeordneten Reimer Boege ( SH ) in Brüssel und seinem Kieler Büro angeschrieben ( email ). Bis jetzt keine Antwort.... Kann man so werten, daß er sich erstmal in die Sache einlesen muß. Oder auch nicht.
  23. Nimm es nicht persönlich, aber: dat hilft nicht weiter. Man kann sich selber Mut zureden und verharmlosen, aber das bringt nichts. Ich könnte auch sagen: Meiner Meinung nach kommen alle zur Vernunft und lassen diesen Quatsch. Wie sagte schon Dirty Harry: Meinungen sind wie A...löcher, jeder hat eines...
  24. Nicht schlecht, aber ich würde ihren Namen richtig schreiben, das kommt besser an und ist höflicher.
  25. "Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen." Zumindest der erste Satz ist doch gut, so zeigt er doch, daß noch ein bischen Zeit ist, Maßnahmen dagegen zu starten. Und wenn der 2. Satz stimmt, dann können wir ja beruhigt schlafen gehen... Grün habe ich nicht gefunden...
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