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Olt d.R.

WO Supreme
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  1. Also bevor das soweit kommt kann man sicherlich immer noch zumindest die leeren Ordner bei egon oder hier anbieten, denn die werden ja gebraucht ( ich zumindest brauche jedes Jahr einen ).
  2. Ist zwar OT: aber die Erstausgabe ist von 1965...
  3. Danke für den Link, schafft Klarheit. Was mich weiterhin interressiert: im Urteil wird der Angeklagte anonymisiert, warum steht im Zeitungsartikel dagegen sein Klarname?
  4. Fakten werden von den Antiwaffen - Narren ja gerne ignoriert, geht ja auch einfach, wenn die linke Presse sie gar nicht erst publiziert: http://www.foxnews.com/opinion/2018/08/07/good-guy-with-gun-has-saved-many-lives-in-florida-something-media-rarely-report.html
  5. Revolver ist Colt 1860, "Browning" ist Tokarev in 7,62, linke .25er ist Beretta, rechte ist FN 1906 oder Nachbau aus Frankreich ( Unique ) / Spanien
  6. Aber wohl nicht in diesem Fall, denn die Amnestie bezog sich nur auf Verstöße gegen das WaffG, hier wurden aber auch das KrWKG und SprenG tangiert.
  7. Naja, wenn ich sehe, was wer heute alles ein Droschkenkutscher ist, dann ist das vielleicht gar nicht mal schlecht so...
  8. Komisch ist, daß bei sec. 46 deutlich die BKA Raute rechts der Hülse zu sehen ist, mit diesem 98er ja soweiso nicht scharf geschossen werden kann... ( Falls was dazu im Film gesagt wird: an diesem PC hier ist kein Lautsprecher ).
  9. Natürlich ist das legal, muß nur in die WBK eingetragen werden... Sicher, daß es "Salut" ist und nicht nur ( Alt- ) Deko? Ist das Patronenlager frei? Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, daß die BKA Raute schon "abgenutzt" ist, also nicht mehr oder kaum zu sehen. Müßte rechts stehen, auf Höhe des Patronenlagers.
  10. Das steht da nicht... Man hat ihm die Waffen ( alle? ) abgenommen, aber von den WBK steht da nix, und wenn er nicht gerade vor kurzem groß eingekauft hat und das 1/2 Jahr noch nicht um ist, dann kann er mit seiner Gelben zumindest noch 2 erwerben.
  11. Ich möchte an dieser Stelle den § 27, Abs. 2 noch einmal einwerfen, der ja zumindest für einen bestimmten Personenkreis das Schießen zu Hause erlaubt.
  12. Eine neue Meldung mit "Aha Effekt" dazu in der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zahl-der-waffendiebstaehle-weniger-alarmierend-als-angenommen-15509312.html SPON wird das wohl nicht übernehmen und es wird wohl auch nicht andersweitig verbreitet.
  13. Nein, das ist nicht richtig! Im Gegensatz zu alten Gaswaffen ohne PTB, die WBKpflichtig wurden, wurden alte LG/LP ohne F im Füneck NICHT WBKpflichtig, wenn sie von vor 1970 sind.
  14. Mathias Dörrie, Bezirksschützenmeister im für die olympischen Disziplinen zuständigen Schützenbezirk Unterfranken, sagt: „Ich habe keinen Einblick, wie das im Detail abläuft, aber grundsätzlich sehe ich die Sicherheitsfrage bei dynamischen Schießen kritisch.“ Dazu fällt mir das Zitat von Dieter Nuhr ein: "Wenn mal keine Ahnung hat, einfach mal die ....."
  15. Das ist so nicht richtig, es gibt auch vollautomatische Waffen, die "nur" verbotene waffen nach dem WaffG sind. Und es gibt auch halbautomatische waffen, die Kriegswaffen sind.
  16. § 35 Abs. 2 fordert ja nur die Protokollierung des Hinweises auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen / Schießen. Viele Händler schreiben aber unnötigerweise die Waffennummer und -typ dazu. Eine oben erwähnte Einsichtnahme in dieses Protokoll könnte dann Rückschlüsse darauf zulassen, wer mal die Waffe gekauft hat. Steht aber nix drin, dann wird es auch nichts.
  17. Der SHZ Verlag hat eine ähnliches Thema aufgenommen, aber der Artikel ist vom Tenor her eigentlich neutral bis positiv. https://www.shz.de/lokales/landeszeitung/gratis-waffenkontrollen-rendsburger-vorschlag-stoesst-in-kiel-auf-offene-ohren-id18977711.html Und das Ergbenis für die Waffenbesitzer im Kreis sogar sehr positiv!
  18. Der Salut Verschluß ist ( getrennt von der Salutwaffe ) ein wesentliches Teil einer erlaubnispflichtigen Waffe ( weil er unverändert ist ). Wenn er also aus der Waffe genommen wird ( und nicht nur kurzfristig zum Reinigen ), geht das Abendland unter, weil Du dann ein erlaubnispflichtiges Teil besitzt ohne Erlaubnis. Klingt komisch, ist aber so.
  19. Moin Leute, habt alle Dank für euer Interesse! Leider ( nicht für mich ) ist nun alles komplett weg! Dank an den Käufer!
  20. Moin, umfangreiches WL Zeugs zu verkaufen, gegen Gebot ( komplett oder einzeln ). ACHTUNG, folgendes von den Bildern ist schon weg: - 1 Pulverfüller - 9,3 x 62 - 5,6 x 50 Magnum - .32 Auto .30-06 - .44 Magn Zusätzlich ist eine 2teilige LEE Matrize 7 x 57 dabei.
  21. Wenn es, wie es hier in SH auch üblich ist, eine Sachkundeprüfungskommission des Kreises ist, dann ist das auch völlig OK, denn dann ist § 40, Abs. 2 einschlägig.
  22. Mal wieder hochgeholt den Thread. Vielleicht hat ja jemand Weihnachtsgeld bekommen und möchte es loswerden....
  23. Nun, unabhängig von sinnvollen oder nicht sinnvollen oder gar schwachsinnigen oder explizit total blöden Gesetzen, so bleibt es einem LWB doch nur übrig, sich daran zu halten oder nicht. Wenn er sich nicht daran hält, dann ist klar, was passiert. Und wenn doch: dann sind wir alle in Gottes Hand... Auf Deutsch: Es mag alles i.O. sein, aber der Richter mag trotzdem noch etwas finden...
  24. Olt d.R.

    Kassel 2017

    War das der, der bei Petrusic lag? War mir zu teuer.
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