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SUCHE: Hammer Strut Bridge für Marlin Camp Carbine
Olt d.R. antwortete auf Olt d.R.'s Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Danke an Micha G. für seine PN! Teil ist bestellt, kann geschlossen werden! -
SUCHE: Hammer Strut Bridge für Marlin Camp Carbine 9 mm ( das .45er Teil paßt aber auch ). Ist das Ersatzteil Nr. 28 aus der Explosionszeichnung. Habe bis jetzt nur die Möglichkeit gesehen, es in USA bei Numrich zu bestellen, aber die schreiben auf einmal, daß sie nur noch USA und Canada beliefern ( meine letzte Bestellung dort liegt auch etwas zurück ). Hat jemand hier noch so ein Teil, z.B. aus einem gesprengtem Camp Carbine liegen?
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Versand von Salut/Altdeko-Waffen ins EU-Ausland - Gibt es was zu beachten?
Olt d.R. antwortete auf mako's Thema in Waffenrecht
Das machen viele bei ihren Auktionen so, damit auch bei anderen Suchbegriffen ihr Angebot mit ausgeworfen wird. Ist etwas sinnfrei, denn wenn ich einen 98er suche und er mir einen K 31 mit auswirft, dann interessiert es mich trotzdem nicht.... -
Nein, sie hätte in eine grüne Erben WBK gehört, die der Betreffende damals anstandslos bekommen hätte.
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Wenn es nur die abgebildete beschädigte Diana 35 war, dann kommt das doch dem Singen eines Liedes schon recht nahe...
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"Schießgeile Polizei"..... Und ich dachte immer bei WO sind alle die, die geil aufs Schießen sind, deshalb habe ich mich hier mal angemeldet....
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Und dafür meldet man sich extra an und stellt sich noch nicht einmal vor?
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"Gaslauf" ist ein waffenrechtliches Kunstprodukt, da der Lauf von Gaswaffen nicht dazu dient, von Geschossen durchdrungen zu warden. Da es aber wesentliche Waffenteile sind ( sein sollten ), hat man den Gaslauf erfunden, der eben nur ausschließlich dazu dient, die Verbrennungsgase abzuleiten. Offizell kann man immer noch Deko- und auch andere Waffen beim Ordnungsamt oder der Polizei kostenlos entsorgen. Ein BüMa verlangt zuemist ca. 25 € dafür.
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Nein, nicht erst dann, das ist heute auch schon theoretisch möglich.
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Standing on the pipe...
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Waffenerwerb nicht in WBK (Sammler) eingetragen, und nu??
Olt d.R. antwortete auf StefanC's Thema in Waffenrecht
Naja, da darf aber der geneigte Leser durchaus mal zu einer anderen Lösung kommen... ( vom behördlichen Kram mal abgesehen.. ) -
Waffenerwerb nicht in WBK (Sammler) eingetragen, und nu??
Olt d.R. antwortete auf StefanC's Thema in Waffenrecht
Naja, ein Sammler, der "vergißt", daß - er eine Waffe erworben hat - von wem er sie erworben hat - er diese anzumelden hat - er sie einem Büma gegeben hat und nun erst nach 20 Jahren vom Büma daran erinnert wird... Ist schon starker Tobak ( für beide Seiten ). Wieviele hat er denn noch "vergessen" anzumelden? Oder will man hier nur etwas "legalisieren"? Ansonsten: nicht tricksen, ehrlich mit dem SB sprechen, der will sich auch nicht gerne verarxxxen lassen. -
Nimm einfach weniger davon, auch wenn es schwer fällt...
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Aber XWAFFE kennt das.
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Was kostet denn 18 € an Gebühren?? Gibt es bei uns nicht!
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Drehbuch-Recherche: Verhalten von nassem Wildwest-Revolver?
Olt d.R. antwortete auf MarcGuffin's Thema in Allgemein
Weil ich keinen Originalen nehmen wollte... ;) Nee, ich habe diverse Tests mit diversen Waffen / Munition durchgeführt und dabei eben auch mit SWP Waffen. -
Drehbuch-Recherche: Verhalten von nassem Wildwest-Revolver?
Olt d.R. antwortete auf MarcGuffin's Thema in Allgemein
Daß ein Perkussionsrevolver nach Vollbad per se nicht zündet, ist so nicht ganz richtig. Wenn die Trommel vorne mit Wachs gut abgedichtet ist, dann kommt es darauf an, wie das Zündhütchen auf dem Piston sitzt. Ist es einigermaßen zusammengedrückt, kommt da kein Wasser durch, auch wenn komplett unter Wasser. Allerdings nur bei "kurzem" Tauchbad, lagert man ihn ein paar Minuten, dann läuft das Wasser natürlich durch ( habe das mal mit einem 1851 Nachbau getestet ). Von daher ware es möglich, daß der eine oder andere Schuß zündet oder auch nicht. Patronenrevolver sind meist sehr unempfindlich gegenüber eines ( kurzen ) Bades im Wasser. Selbst eine Schußabgabe UNTER Wasser ist möglich. Aber auch hier ist es eine Frage des Zeitraumes. -
Ist aber nicht richtig....
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Naja, längst nicht jeder "Journalist" erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, könnte also nach hinten losgehen...
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Und man durfte sogar auf eigenem befriedetem Besitztum damit schießen....
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Google mal nach "BDMP Dienstwaffenliste", da werden Sie geholfen...
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Moin, das habe ich ich mir jetzt alles mal durchgelesen: 1. Sehr gute Formulierungen und zum Teil werden auch Sachen angesprochen, die man in den anderen Stellungsnahmen noch nicht gelesen hat; erschreckend ist dabei, wie dilettantisch der Referent beim Schreiben dieses Machwerks gearbeitet hat! 2. Allerdings ( und dies vielleicht der Tatsache geschuldet, daß dies nur Auzüge sind ) vermisse ich ein entschiedenes und deutliches Ausrufezeichen, daß dieser Murks komplett abzulehnen ist;
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Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg
Olt d.R. antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
"Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf." Ansonsten auch gem. § 12, Abs. Nr 6 ein Wesentliches Teil entnehmen. -
https://www.foxnews.com/politics/south-dakota-becomes-latest-state-to-allow-concealed-handguns-without-permit
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Ich bin mir nicht sicher, ob durch die Frsöung da eine PTB Nummer entfernt wurde.... Möglicherweise hat da jemand nur aus etwas Unverkäuflichem etwas Verkäufliches gemacht... ( Soll aber keine Unterstellung sein! )