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Olt d.R.

WO Supreme
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  1. Moin, ist durchaus möglich, daß es das ein oder andere OA gibt, daß sich dagegen wehrt, hier klappt es aber immer so, falls gewünscht; mir ist kein Fall bekannt, bei dem sich das OA quer gestellt hätte. Genauere Auskunft kann Dir natürlich nur Dein OA geben, denn es gilt ja bei einigen herrschaftlichen Sachbearbeitern zusätzlich zum Bundesrecht noch das örtliche Landrecht...
  2. Dies wäre nur ein mögliches Bedürfnis für den Besitz, z.B. bei Seglern etc. Es gibt aber nun noch diverse andere Möglichkeiten, um eine Signalpistole auf eine WBK zu bekommen...
  3. Moin, in der guten alten Zeit, als ich noch olivgrün diente , da hatte sich der Chef unserer WaffenInst auch soetwas selber gebastelt... War lustig auf dem Übungsplatz mal damit zu schießen; den einen oder anderen Pappkameraden ( die damals noch aus Holz und nicht Plastik waren ), haben wir mit 4 mm und Postenschrot ordentlich durchlöchert. Der Rückstoß war recht ordentlich, ist halt 'ne Waffe für Männer ... Aber wer "Lichtmeß und Schallmeß" einhändig schießt, der lacht nur darüber... Es war allerdings etwas störend, daß beim Schießen etwas "Dampf" nach hinten herauskam, denn bei einer SigPi ist doch im Vergleich zu einer Schrotwaffe "das Loch für den Hahn" ( mir fällt jetzt partout der Fachausdruck dafür nicht ein ... ) etwas größer, so daß einiges nach hinten in Richtung Schütze geht. Habe ihm damals 50 DM geboten, aber er wollte nicht verkaufen...
  4. Olt d.R.

    änderung WaffG

  5. Moin, wenn die Straße im Militärischen Sicherheitsbereich liegt, dann darf auch durch den entsprechenden Vorgesetzten angeordnet werden, daß die Kopfbedeckung abgenommen werden darf. Habe ich nur ´mal erwähnt, um als einziger hier eine ( wenn auch nur sehr kleine ) Lanze für die BW zu brechen... Ansonsten würde ich die Sache gelassen sehen, denn der § 114 OWiG besagt ja, daß der Bereich "aus Sicherheits- gründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gesperrt sein muß". Da Du ja schreibst, daß da nichts mehr ist, entfällt das ja wohl...
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