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Olt d.R.

WO Supreme
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  1. Theoretisch schon, wird aber aufwendig. Ich habe mal vor ein paar Jahren bei jedem OA in meinem Bundesland nachgefragt ( sind ja nur 15 ) und jeweils eine genaue oder gerundete Auskunft bekommen.
  2. Gegen rot und grün in allen Schattierungen!

  3. Auch nach 20 Jahren kann ich immer noch sagen: das Wochenende mit Rüdiger hat mir mehr gebracht ( auf das rein überlebenstechnische bezogen, wie auch immer man das ausdrücken will ), als der EK Lehrgang bei der BW und den habe ich selber auch ausgebildet... PS: Und er ist menschlich ein sowas von sympathischer Kerl, daß es zusätzlich eine Schande ist, daß sein ( berechtigtes und vernünftiges ) Anliegen nicht von morgens bis abens in den Medien erwähnt wird. ( weil sich dieses Dreckspack lieber für opertunen Scheiß einsetzt, den wirklich keine Sau interessiert.. )
  4. Olt d.R.

    Standsperre

    Ich gebe Dir vollkommen recht und kann auch nachvollziehen, daß Du Deinen Kommentar lieber unterdrückst... Aber: es ist doch irgendwie alles hausgemacht, wer zu schnell fährt und erwischt wird, der zahlt ( und ggfs. schlimmeres ). Und wer einen Stand ohne Aufsicht betreibt, den trifft es auch nicht zu Unrecht. Es haben viele vielleicht nicht wahrhaben wollen, und weil es lange gut gegangen ist, macht sich der "Schlendrian" breit. edit: Text bezieht sich auf den TE
  5. Moin, ich vermute eher, daß es sich gar nicht um einen Schlagbolzen im herkömmlichen Sinne handelt, sondern wohl um einen Verschlußkopf ( oder gar den gesamten Verschluß ) eines KK Gewehres... Und die sind beide EWB pflichtig.
  6. Holla, das ist aber mal ein sehr anständiger Preis dafür!
  7. John Wayne in "Die Commantscheros"; spielt 1847, aber Duke hat natürlich SAA und Winchester 92...
  8. Nein! Dein Jagdschein allein reicht nicht zum Ausleihen von KW und der Munition, dazu benötigst Du zusätzlich auch eine ( eigene ) WBK; dann aber geht es. Nur LW und Mun kannst Du auch ohne ( eigene ) WBK leihen.
  9. Naja, dann sollte Dir eigentlich auch bekannt sein, daß LG aus dem Gebiet der ehemaligen "DDR" auch frei sind, wenn sie vor dem 02.04.91 gefertigt wurden und nicht vor 1990... "Habe schon wie verrückt gegoogelt..." Hhm, naja, kann man glauben oder auch nicht.. Wenn ich das nämlich tue, dann habe ich diverse gute Ergebnisse, die Deine Frage beantworten...
  10. Nee nee, die funktioniert schon richtig... Das geht nämlich erst ab 5 Beiträgen... PS: Willkommen! Und übrigens: http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...=406500&hl= Falls es noch jemand als Buch sucht...
  11. Und wo besteht da die Gesetzeslücke? In allen WaffG der letzten Zeit war und ist es verboten, ohne Genehmigung eine Gaswaffe in eine "Scharfe" umzubauen....
  12. Moin, um welchen Waffen geht es denn? Oder meinst Du den codierten deutschen Beschuß?
  13. Ja, im Film "Die Rote Flut ( Red Dawn )" wurde das anschaulich verdeutlicht...
  14. Du sagst dem Kontrolleuer: " ich grad drüber bin meine Waffen zu reinigen und der zur Kontrolle kommt... dann hab ich eine Waffe ja ggf. nicht im Schrank, sondern zerlegt aufm Tisch." Und gut ist...
  15. Moin, ist durchaus möglich, daß es das ein oder andere OA gibt, daß sich dagegen wehrt, hier klappt es aber immer so, falls gewünscht; mir ist kein Fall bekannt, bei dem sich das OA quer gestellt hätte. Genauere Auskunft kann Dir natürlich nur Dein OA geben, denn es gilt ja bei einigen herrschaftlichen Sachbearbeitern zusätzlich zum Bundesrecht noch das örtliche Landrecht...
  16. Dies wäre nur ein mögliches Bedürfnis für den Besitz, z.B. bei Seglern etc. Es gibt aber nun noch diverse andere Möglichkeiten, um eine Signalpistole auf eine WBK zu bekommen...
  17. Moin, in der guten alten Zeit, als ich noch olivgrün diente , da hatte sich der Chef unserer WaffenInst auch soetwas selber gebastelt... War lustig auf dem Übungsplatz mal damit zu schießen; den einen oder anderen Pappkameraden ( die damals noch aus Holz und nicht Plastik waren ), haben wir mit 4 mm und Postenschrot ordentlich durchlöchert. Der Rückstoß war recht ordentlich, ist halt 'ne Waffe für Männer ... Aber wer "Lichtmeß und Schallmeß" einhändig schießt, der lacht nur darüber... Es war allerdings etwas störend, daß beim Schießen etwas "Dampf" nach hinten herauskam, denn bei einer SigPi ist doch im Vergleich zu einer Schrotwaffe "das Loch für den Hahn" ( mir fällt jetzt partout der Fachausdruck dafür nicht ein ... ) etwas größer, so daß einiges nach hinten in Richtung Schütze geht. Habe ihm damals 50 DM geboten, aber er wollte nicht verkaufen...
  18. Olt d.R.

    änderung WaffG

  19. Moin, wenn die Straße im Militärischen Sicherheitsbereich liegt, dann darf auch durch den entsprechenden Vorgesetzten angeordnet werden, daß die Kopfbedeckung abgenommen werden darf. Habe ich nur ´mal erwähnt, um als einziger hier eine ( wenn auch nur sehr kleine ) Lanze für die BW zu brechen... Ansonsten würde ich die Sache gelassen sehen, denn der § 114 OWiG besagt ja, daß der Bereich "aus Sicherheits- gründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben gesperrt sein muß". Da Du ja schreibst, daß da nichts mehr ist, entfällt das ja wohl...
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