Sehr geehrte Mitglieder der Kreisjägerschaft Neumünster ( in Schleswig Holstein, für den der es nicht weiß ),
ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für eine starke Verunsicherung hinsichtlich des Erwerbs und der Verwendung von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen. Der DJV fordert eine Klarstellung im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, s. unten stehende Pressemitteilung.
Auch auf Seiten der Waffenbehörden besteht bundesweit Klärungbedarf zur Anwendung des Gerichtsurteils.
Nach Rücksprache mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten der Stadt Neumünster, Herrn Eggers, geben wir nach dem Erkenntnisstand von heute ( 15.04.16 ) folgende Empfehlung:
Erwerb von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen:
Auf Grund der unsicheren Rechtslage wird hinsichtlich eines Erwerbs Zurückhaltung empfohlen, um einen sich aus dem Erwerb eventuell später ergebenden finanziellen Schaden zu vermeiden.
Führen von bereits im Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen:
Das Führen bei der Jagd und auf dem Schießstand ist nur mit Zweischussmagazinen erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil