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Olt d.R.

WO Supreme
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Alle Inhalte von Olt d.R.

  1. Sollte "Schützenverein" heißen, ist aber mißverständlich, sehe ich im Nachheinein ein.
  2. Hui, da kann man sogar per paypal bezahlen; die wollten doch eigentlich an Waffen nichts verdienen?
  3. Es gibt auch die Möglichekeit, zumindest wird hier in SH so verfahren, daß der Kreis / OA selbst einen Prüfungsausschuß bildet, der die Prüfungen abnimmt ( aber keine Ausbildung betreibt ). Ich bin seit Jahren in so einem Ausschuß, der aus mir, einem ortsansässigen Büma und einem älteren ( sehr alten! ) Jäger besteht; von der Behörde ist nur jemand als Prokollführer dabei. Da aber die Durchfallquoten doch recht hoch sind, melden sich immer weniger zur prüfung an und gehen stattdessen lieber zu einem SV.
  4. Naja, erst ist von "Waffenscheinen" zu, dann relativiert sich das in "Sachkunde Nachweise"... Aber wer so blöd ist sage und schreibe "1000 €" ( sic! ) für einen gefälschten Sachkunde Nachweis zu bezahlen, anstatt die Prüfung zu absolvieren, der sollte nun wirklich keine legalen Waffen haben...
  5. Olt d.R.

    Entsorgung

    Ich mußte dies zum Gluck noch nie machen ( und werde es wohl auch nicht, dann habe ich eben zusätzlich eine kaputte Waffe im Keller, die aber kein Geld frißt ), aber für die, die es machen wollen / müssen, weil sie sonst keine neue bekommen: einige Waffengeschäfte verlangen schon 25 bis 50 € fürs Vernichten ( ist ja auch Arbeit, die gemacht werden muß ), Behörden und Polizeidienststellen nehmen kostenlos entgegen.
  6. Olt d.R.

    Luftgwehr

    Wie sagte schon Louis XIV.? Es ist ich! @georg23: Nenn' doch mal die Seriennummer, kannst aus den letzten beiden Ziffer ruhig XX machen.
  7. Naja, für den Spatengang kann man so jedes Papier benutzen... Meine Frage aber: wie heißt denn das Teil eigentlich? Ich habe es noch nirgendwo gesehen.
  8. Vom Prinzip her nicht schlecht, aber warum muß eigentlich alles immer über dieses Facebookdingens laufen?
  9. Ja genau, analog zu: zuwenig Fragen, WBK weg....
  10. Sehr geehrte Mitglieder der Kreisjägerschaft Neumünster ( in Schleswig Holstein, für den der es nicht weiß ),   ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für eine starke Verunsicherung hinsichtlich des Erwerbs und der Verwendung von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen. Der DJV fordert eine Klarstellung im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, s. unten stehende Pressemitteilung.   Auch auf Seiten der Waffenbehörden besteht bundesweit Klärungbedarf zur Anwendung des Gerichtsurteils.   Nach Rücksprache mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten der Stadt Neumünster, Herrn Eggers, geben wir nach dem Erkenntnisstand von heute ( 15.04.16 ) folgende Empfehlung:   Erwerb von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen: Auf Grund der unsicheren Rechtslage wird hinsichtlich eines Erwerbs Zurückhaltung empfohlen, um einen sich aus dem Erwerb eventuell später ergebenden finanziellen Schaden zu vermeiden.   Führen von bereits im Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen: Das Führen bei der Jagd und auf dem Schießstand ist nur mit Zweischussmagazinen erlaubt.   Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil  
  11. http://www.welt.de/politik/ausland/article154380802/Gun-TV-Der-richtige-Sender-fuer-den-Waffennarren.html Saumäßig gute Kommentare....
  12. Olt d.R.

    Waffentransport

    Ja, können sie, sie könnten aber auch mit zwei Schlössern versehen werden.
  13. Ist mit dem Transponder nicht eher der Chip gemeint, mit dem man die Schußbelastung, Wartung usw. auslesen kann, die bei der PPQ, weil Zivilwaffe, ja nur optional wäre im Gegensatz zu Behördenwaffen wie z.B. der "ähnlichen" P99Q?
  14. http://www.welt.de/ Im Moment der Titel der "Welt". Wissen die, was sie schreiben? Nun könnte man auch den Waffenbesitz etc. darunter subsumieren... Immer noch dieselbe Schlagzeile?
  15. Aus diesem Grund gibt es ja auch den § 46 Absatz 3 des WaffG.....
  16. Ab und zu werden mal "normale" EGR 66 angeboten, die irgendwie "blank" gemacht wurden. Sieht ähnlich aus, ist aber eben nicht das Original ( und spätestens an der Beschriftung zu erkennen ). Die gehen aber auch schon fast für das Doppelte weg, wie der EGR 66.
  17. Ja, und das wird auch noch als "Gesetzeslücke" verkauft...
  18. http://www.spiegel.de/politik/ausland/paris-supermarkt-attentat-eu-traegt-offenbar-mitverantwortung-a-1083016.html Enorme Sachkompetenz, Hut ab! grün war leider alle
  19. Guckst Du bei: Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2 des WaffG da werden Sie geholfen.
  20. Nee, das heißt nur, mehr VA für "normale" Bürger, die sind ja keine Gefahr mehr, weil sie nicht so gut damit treffen...
  21. Ist schon ab 1,1 Promille eine Straftat, und kann sogar schon ab 0,3 Promille eine sein.
  22. Warum sollte Diabetes ein Ausschließungsgrund für den JJS sein? Dann müßten sicherlich tausende von älteren Jägern ihren Schein abgeben. Das ist doch ausgemachter Blödsinn!
  23. Ach ware das schön, wenn die tatsächlich mal hier mitlesen würden, dann hätten sie sich den ganzen Müll nämlich sparen können.
  24. Aber nur wenn Geld die unwichtigste dabei Rolle spielt....
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