Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis
-
Gesamte Inhalte
4.471 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Olt d.R.
-
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Olt d.R. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Und wenn dann der Gesetzgeber ganz gemein sein will, dann kann er dies noch beeinflussen, indem er einfach so ein Magazin bauen läßt... -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Olt d.R. antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nun ja, ich könnte mir vorstellen, daß die irgendsoeine Schwachsinnsformulierung benutzen wie: "Verboten sind halbautomatische Schußwaffen, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild einem vollautomatischen Schußwaffenmodell ähneln, das bei einer Armee- oder Polizeieinheit verwendet wird..." Und schon.... -
Außerdem wird sich kein PVB in D einfach damit abfinden, daß ihm jemand, der augenscheinlich eine Schußwaffe mit sich führt, ihm diese nicht vorzeigen / aushändigen will, um zu überprüfen, ob er sie legal besitzt und / oder legal führt. Alles andere ist doch Wunschdenken...
-
Und selbst wenn dem so wäre: wegen Verbotsirrtumes würde keiner dafür bestraft werden und im Gegenteil der Beamte würde wegen Anstiftung zu einer Straftat noch selber eines draufbekommen...
-
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Olt d.R. antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Das war EIN Beispiel.... Aber auch nicht aus der Luft gegriffen: da sich der Normalbürger eben nicht so mit den WaffG auskennt, hat er doch erstmal Angst, wenn die Polizei wegen ihm und der Waffen kommt, zum einen vor einer möglichen Strafe, zum anderen vor den Kosten... Deshalb ist es doch menschlich von denen zu sagen, wenn die Polizei fragt, wessen Waffen das sind: "Keine Ahnung, gehört einem Kollegen" oder "Habe ich gefunden" oder so... Kommt täglich mehrfach vor, landet aber nicht in der Presse. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
Olt d.R. antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Das steht doch nur, daß sie sichergestellt wurden... Das kann viele Gründe haben ( Gefahrenabwehr, ungeklärte Eigentumsverhältnisse usw. ). Da steht nichts von einem Waffenrechtlichen Verstoß... ( den es zusätzlich auch noch geben könnte... ) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Olt d.R. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Oh Mann, da schaut man mal 2 Tage nicht rein, und schon haben die EU Diktatoren einen neuen Verbotsantrag durch die Hintertür bereit. Nun könnte man ja im Gegenzug fragen, ob die eigenen Lobbyorganisationen dem entgegenwirken, aber nein, das ist wohl zuviel verlangt... Wenn man sich aber die Details ansieht, dann frage ich mich doch ehrlich: sind die wirklich noch ganz dicht? Ich habe die diversen zuständigen EU Abgeordneten MEHRFACH angeschrieben in dieser Sache... Habe auch MEHRFACH daraufhingewiesen, daß ich die Partei XY nach 32 Jahren Mitgliedschaft nicht weiter unterstützen würde, sollte diese Chaisse angenommen und Gesetz werden. Die Antwort läßt eigentlich nur einen Schluß zu.... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Olt d.R. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nun, nach der Lesart macht man sich aber, auch ohne sie zu benutzen, jetzt schon eines Vergehens schuldig, nämlich des unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schußwaffe. -
Daß Paypal in den AGB ( sinngemäß ) stehen hat, daß man es nicht zum Bezahlen bestimmter Dinge nutzen darf, die der Fa. nicht genehm sind und auf spezielle Nachfrage ( oder es steht auch explizit so drin, bin ich überfragt, wurde hier mehrfach erörtert, die Suchfunktion ist Dein Freund ) wurde erklärt, daß der Kauf von Waffen, Munition und Waffenteilen dazu gehört, Paypal einen Kauf solcher Sachen also ausschließt. Also kann ich mir eine Waffen Kaufen, aber aus gutmenschlichen Gründen nicht mit Paypal zahlen, den Versand der Waffe an mich dann aber schon - unlogisch!
-
Sollte "Schützenverein" heißen, ist aber mißverständlich, sehe ich im Nachheinein ein.
-
Hui, da kann man sogar per paypal bezahlen; die wollten doch eigentlich an Waffen nichts verdienen?
-
Es gibt auch die Möglichekeit, zumindest wird hier in SH so verfahren, daß der Kreis / OA selbst einen Prüfungsausschuß bildet, der die Prüfungen abnimmt ( aber keine Ausbildung betreibt ). Ich bin seit Jahren in so einem Ausschuß, der aus mir, einem ortsansässigen Büma und einem älteren ( sehr alten! ) Jäger besteht; von der Behörde ist nur jemand als Prokollführer dabei. Da aber die Durchfallquoten doch recht hoch sind, melden sich immer weniger zur prüfung an und gehen stattdessen lieber zu einem SV.
-
Naja, erst ist von "Waffenscheinen" zu, dann relativiert sich das in "Sachkunde Nachweise"... Aber wer so blöd ist sage und schreibe "1000 €" ( sic! ) für einen gefälschten Sachkunde Nachweis zu bezahlen, anstatt die Prüfung zu absolvieren, der sollte nun wirklich keine legalen Waffen haben...
-
Ich mußte dies zum Gluck noch nie machen ( und werde es wohl auch nicht, dann habe ich eben zusätzlich eine kaputte Waffe im Keller, die aber kein Geld frißt ), aber für die, die es machen wollen / müssen, weil sie sonst keine neue bekommen: einige Waffengeschäfte verlangen schon 25 bis 50 € fürs Vernichten ( ist ja auch Arbeit, die gemacht werden muß ), Behörden und Polizeidienststellen nehmen kostenlos entgegen.
-
Wie sagte schon Louis XIV.? Es ist ich! @georg23: Nenn' doch mal die Seriennummer, kannst aus den letzten beiden Ziffer ruhig XX machen.
-
Naja, für den Spatengang kann man so jedes Papier benutzen... Meine Frage aber: wie heißt denn das Teil eigentlich? Ich habe es noch nirgendwo gesehen.
-
Vom Prinzip her nicht schlecht, aber warum muß eigentlich alles immer über dieses Facebookdingens laufen?
-
Munition privat versenden - wie gesetzeskonform?
Olt d.R. antwortete auf Wenemar's Thema in Waffenrecht
Ja genau, analog zu: zuwenig Fragen, WBK weg.... -
Anweisungen/Aussagen in/von Behörden zu HA für die Jagd
Olt d.R. antwortete auf Thema in Waffenrecht
Sehr geehrte Mitglieder der Kreisjägerschaft Neumünster ( in Schleswig Holstein, für den der es nicht weiß ), ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sorgt für eine starke Verunsicherung hinsichtlich des Erwerbs und der Verwendung von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen. Der DJV fordert eine Klarstellung im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Bundesjagdgesetzes, s. unten stehende Pressemitteilung. Auch auf Seiten der Waffenbehörden besteht bundesweit Klärungbedarf zur Anwendung des Gerichtsurteils. Nach Rücksprache mit der Abteilung Ordnungsangelegenheiten der Stadt Neumünster, Herrn Eggers, geben wir nach dem Erkenntnisstand von heute ( 15.04.16 ) folgende Empfehlung: Erwerb von halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen: Auf Grund der unsicheren Rechtslage wird hinsichtlich eines Erwerbs Zurückhaltung empfohlen, um einen sich aus dem Erwerb eventuell später ergebenden finanziellen Schaden zu vermeiden. Führen von bereits im Besitz befindlichen halbautomatischen Langwaffen, die die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen ermöglichen: Das Führen bei der Jagd und auf dem Schießstand ist nur mit Zweischussmagazinen erlaubt. Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil -
http://www.welt.de/politik/ausland/article154380802/Gun-TV-Der-richtige-Sender-fuer-den-Waffennarren.html Saumäßig gute Kommentare....
-
Ja, können sie, sie könnten aber auch mit zwei Schlössern versehen werden.
-
http://www.welt.de/ Im Moment der Titel der "Welt". Wissen die, was sie schreiben? Nun könnte man auch den Waffenbesitz etc. darunter subsumieren... Immer noch dieselbe Schlagzeile?
-
Aus diesem Grund gibt es ja auch den § 46 Absatz 3 des WaffG.....